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Standort Deutschland stärken - Solidaritätszuschlag abschaffen

dip / drucksache 03.06.2025 · WP 21 · 21/343 · Antrag · Original ↗

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Standort Deutschland stärken - Solidaritätszuschlag abschaffen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/343 21. Wahlperiode 03.05.2025 Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Jörn König, Torben Braga, Christian Douglas, Hauke Finger, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Dirk Brandes, Gerrit Huy, Christian Reck, Carolin Bachmann, Adam Balten, Marc Bernhard, Dr. Christoph Birghan, Thomas Dietz, Hans-Jürgen Goßner, Rainer Groß, Mirco Hanker, Nicole Hess, Nicole Höchst, Robin Jünger, Dr. Malte Kaufmann, Heinrich Koch, Achim Köhler, Pierre Lamely, Sebastian Maack, Lukas Rehm, Raimond Scheirich, Carina Schießl, Manfred Schiller, Jan Wenzel Schmidt, Julian Schmidt, Dr. Paul Schmidt, Thomas Stephan, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD Standort Deutschland stärken – Solidaritätszuschlag abschaffen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Der Solidaritätszuschlag ist eine zeitlich unbefristet erhobene Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer nach Artikel 106 Absatz 1 Nummer 6 des Grundgesetzes. Er wurde im Jahr 1995 eingeführt, um den Bund bei der Finanzierung des „Aufbaus Ost“ zu unterstützen. 2. Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag steht allein dem Bund zu. Im Zeitraum von 1995 bis 2023 betrugen die kassenmäßigen Einnahmen hieraus insgesamt rund 385 Milliarden Euro. Der Arbeitskreis Steuerschätzung geht für das Jahr 2024 von Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag von 12,55 Milliarden Euro aus. Die Einnahmen sollen bis zum Jahr 2028 auf 14,9 Milliarden Euro anwachsen.1 3. Seit dem Auslaufen des Solidarpaktes II zum 31. Dezember 2019 mangelt es dem Solidaritätszuschlag an Legitimation und deshalb ist er abzuschaffen. 4. Die Fraktionen AfD, CDU/CSU und FDP haben sich in den letzten Wahlperioden im Deutschen Bundestag wiederholt für die Abschaffung des Solidaritätszuschlages ausgesprochen. Obwohl diese Fraktionen zusammen eine rechnerische Mehrheit im Deutschen Bundestag haben, stimmten die Fraktionen der CDU/CSU und FDP bislang gegen alle parlamentarischen Initiativen der AfD-Fraktion, den So- 1 Bundesministerium der Finanzen – Referat I A 5; Ergebnis der Steuerschätzung Oktober 2024; Tabelle 3; www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerschaetzun-gen_und- _Steuereinnahmen/Steuerschaetzung/2024-10-24-ergebnisse-167-steuerschaetzung-dl.pdf?__blob= publicationFile&v=2. lidaritätszuschlag abzuschaffen.2 Schließlich wurde die schlussendliche Behandlung des in der 20. Wahlperiode von der AfD-Fraktion zuletzt im Zusammenhang mit der Abschaffung des Solidaritätszuschlages eingebrachten Antrags (BT-Drs. 20/14248) auf Betreiben der anderen Fraktionen verhindert. 5. Von Abgeordneten der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag war eine Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag anhängig. Beschwerdeführer waren u. a. der damalige Fraktionsvorsitzende der sowie zwei vormals amtierende Parlamentarische Staatssekretäre im Bundesministerium der Finanzen. 6. Die letzte deutsche Unternehmenssteuerreform liegt mehr als 15 Jahre zurück. Danach lag der Steuerstandort Deutschland im Mittelfeld der Wettbewerber. Heute liegt die durchschnittliche Steuerbelastung in Deutschland mit 29,9 Prozent so hoch wie in kaum einem anderen Industrieland.3 7. Würde der Solidaritätszuschlag vollständig gestrichen, läge die effektive Steuerbelastung der Unternehmen hierzulande nach Berechnungen des Leibniz- Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung immerhin auf Augenhöhe mit den Vereinigten Staaten, aber immer noch weit vor Großbritannien, Frankreich und Italien. 8. Der Deutsche Bundestag unterstützt die vom Bundesfinanzminister der 20. Legislaturperiode, Christian Lindner, am 6. Februar 2024 getroffene Aussage, dass die Abschaffung des Solidaritätszuschlages die schnellste Möglichkeit sei, Unternehmenssteuern zu senken,4 sowie Aussagen seiner Parteikollegen, dass „[i]nsbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie jetzt […] diese zusätzliche Belastung für Unternehmen nicht sinnvoll [sei]“ und „[d]er Soli […] mittlerweile eine reine Wirtschaftssteuer geworden [sei, und] […] viele Personengesellschaften, die Arbeitsplätze geschaffen haben, sowie Kapitalgesellschaften [belastet]“.5 9. Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass durch den Wegfall des umstrittenen Solidaritätszuschlags auch gutverdienende Arbeitnehmer entlastet würden. Die Abgabenlast auf Löhne und Gehälter in Deutschland bliebe im internationalen Vergleich dennoch weiterhin hoch. Sie belastet die Einkommen so stark wie in fast keinem anderen Industrieland.6 Nach Auffassung des Deutschen Bundestages sollte daher in einem weiteren Schritt die Belastung von Arbeitnehmereinkommen auf insgesamt 25 Prozent gesenkt werden (Gesetzentwurf der Fraktion der AfD, BT-Drs. 20/13356). 10. Der Deutsche Bundestag unterstützt die von Christian Lindner in seiner damaligen Funktion als Bundesfinanzminister am 4. November 2024 gestellte Forderung „Als Sofortmaßnahme [zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts und als Anreiz für Innovation und Produktivitätssteigerungen] sollte der Solidaritätszuschlag, der überwiegend von Unternehmen, Selbständigen, Freiberuflern sowie Hochqualifizierten gezahlt wird, entfallen.“, die zu seiner Entlassung 2 Deutscher Bundestag, 15.05.2024, AfD-Fraktion scheitert mit Antrag zu Solidaritätszuschlag; www.bundes- tag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1002808. 3 Statista, Körperschaftssteuersätze¹ in ausgewählten Ländern weltweit im Jahr 2024; https://de.sta- tista.com/statistik/daten/studie/1225581/umfrage/unternehmenssteuern-ausgewaehlter-laendern/ 4 www.fdp.de/abschaffung-des-solis-ist-laengst-ueberfaellig 5 www.instagram.com/p/DCREqgFI3kZ/?hl=de 6 Tagesschau, 25.04.25, OECD-Vergleich – Hohe Steuer- und Abgabenlast in Deutschland; www.tages- schau.de/wirtschaft/verbraucher/oecd-steuern-abgaben-deutschland-100.html#:~:text=Im%20- Schnitt%20aller%20OECD%2DStaaten,zusammengefasst%20und%20dem%20Bruttoeinkommen%20 gegen%C3%BCbergestellt als Bundesfinanzminister durch den damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz am 6. November 2024 führte.7 11. Der Deutsche Bundestag unterstützt ebenso die Aussagen der Fraktion der CDU/CSU während der Plenardebatten zum Soli am 19. Dezember 2024, „[…] dass die Voraussetzungen für die Solidaritätszuschlag nicht mehr erfüllt seien […] [s]pätestens seit dem Auslaufen des Solidarpakts II im Jahre 2019, […] die Kosten der deutschen Einheit „in der Normallage“ [seien und] […] [a]us dem Solidaritätszuschlag […] inzwischen eine „verkappte Unternehmensteuer und eine besondere Einkommensteuer“ geworden [sei und er daher] […] vollständig abgeschafft werden [müsse]“, sowie die Aussage, dass der Soli „[…] eine Sondersteuer auf Qualifikation, auf die Bereitschaft zum unternehmerischen Risiko, auf die Innovationsfähigkeit, ,aber auch eine Sondersteuer auf die Vorsorge für das Alter‘ [sei und] […] Selbstständige, Freiberufler und Leistungsträger im Angestelltenbereich [treffe, die nicht alles die Superreichen seien, sondern auch] die kleinen Handwerksbetriebe, die Körperschaftsteuer ,und damit auch Solidaritätszuschlag‘ zahlten.“8 II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf mit folgendem Inhalt vorzulegen: 1. Das Solidaritätszuschlagsgesetz 1995 (SolzG 1995) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBI. I S. 4130), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2230) geändert worden ist, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. 2. Der Gesetzentwurf bezieht Folgeänderungen in Rechtsvorschriften ein, die sich auf das SolzG 1995 beziehen bzw. welche zitiert werden. Berlin, den 3. Juni 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion 7 Bild, 06.11.2024, Scholz entlässt Lindner – Aus! Aus! Die Ampel ist aus!; www.bild.de/politik/inland/- scholz-entlaesst-lindner-aus-aus-die-ampel-ist-aus-672bc4edd7f5755b6b3c1920 8 Deutscher Bundestag, 19.12.2024, Streit um die Abschaffung des Solidaritätszuschlags; www.bundes- tag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw51-de-solidaritaetszuschlag-fdp-1033224 Begründung 1. Solidaritätszuschlag als unbefristet erhobene Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer Zur Finanzierung der Einheit Deutschlands wurde durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom 23.06.19939 mit Wirkung ab 01.01.1995 von allen Steuerpflichtigen ein Zuschlag zur Einkommen-, Lohn-, Kapitalertrag-, Abgeltung-10 und Körperschaftsteuer erhoben. Gleiches gilt für die Abzugsteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen. Er wird aktuell nicht erhoben, wenn die Bemessungsgrundlage11 folgende Grenzen nicht überschreitet: Einkommensteuer nicht mehr als 18.130 Euro, bei Anwendung des Splitting-Verfahrens nicht mehr als 36.260 Euro. Werden diese Freigrenzen überschritten, wird der Solidaritätszuschlag nicht sofort in voller Höhe festgesetzt. Das Gesetz sieht einen gleitenden Übergang vor. Der Solidaritätszuschlag wird in Höhe von 5,5 % der festgesetzten Einkommen- und Körperschaftsteuer (Bemessungsgrundlage) erhoben. Auf die Körperschaft- und die Kapitalertragsteuer wird der Solidaritätszuschlag ohne solch einen Übergang erhoben. Bei der Körperschaftsteuer bemisst sich der Solidaritätszuschlag nach der festgesetzten Körperschaftsteuer, vermindert um die anzurechnende oder vergütete Körperschaftsteuer, wenn ein positiver Betrag verbleibt.12 Die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD hat in der 19. Legislaturperiode mit der Gleitklausel nach eigenem Bekunden „rund 90 Prozent der Zahler der veranlagten Einkommenssteuer und der Lohnsteuer“ vom Solidaritätszuschlag entlastet.13 Der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz rechtfertigte die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags mit weiterhin vorhandenen Finanzierungsaufgaben für die deutsche Einheit. Diese teilweise Abschaffung führt entsprechend den Aussagen von Olaf Scholz zu einem höheren Spitzensteuersatz.14 Nach seiner Ansicht ist es notwendig, dass „sehr hohe Einkommen [...] einen höheren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten“.15 2. Jahrelang erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Solidaritätszuschlag, die durch das Bundesverfassungsgericht nur in Teilen ausgeräumt wurden Mit Urteil vom 26.03.2025 wies „der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolZG 1995) in der Fassung des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 vom 10. Dezember 2019“ zurück.16 In Jahren davor seit 2019 forderten viele namhafte Experten und Institutionen, wie Professor Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts,17 die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages18 oder der Präsident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV)19 aus neben den ökonomischen und sachlich historischen auch aus verfassungsrechtlichen Gründen die Abschaffung des verbliebenen Solidaritätszuschlages. Trotz der im Ergebnis „Erfolglose[n] Verfassungsbeschwerde gegen [den] Solidaritätszuschlag“20 blieb auch aus juristischer Sicht ein „fahler Beigeschmack“. Die Bundesverfassungsrichterin Richterin Wallrabenstein stellte in ihrem Sondervotum fest: „Die Maßstabsbildung und den damit konstruierten Kontrollanspruch des Senats darüber, ob vom Gesetzgeber angeführte Finanzbedarfe (fort)bestehen, halte ich für verfehlt. Auch wenn der Senat diese Kontrolle zurückge- 9 BGBl. I S.944 10 Seit 01.01.2009 11 Gemindert um die Kinderfreibeträge. 12 Solidaritätszuschlaggesetz 1995 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4130), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2230) geändert worden ist 13 Drucksache 19/14103 14 www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw43-de-solidaritaetszuschlag-664354 15 Ebd. 16 www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-030.html 17 Drucksache19/1179 18 Ausarbeitung vom 28.08.2019 – WD 4 - 3000 - 099/19 19 Gutachten vom 04.06.2019 – Gz.: I 2 – 90 08 04 20 Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung, ,Nr. 30/2025, Datum:vom 26. März 2025; Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Solidaritätszuschlag; www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-030.html nommen ausübt, erschweren die neue Benennungspflicht und Beobachtungsobliegenheit die Erhebung einer Ergänzungsabgabe. Dies schafft verfassungsrechtliche Unsicherheit. Erfasst man den grundgesetzlichen Gestaltungsrahmen für den Steuergesetzgeber anhand von Art. 14 GG, bilden Privatnützigkeit und Sozialbindung seine beiden Pole. Der Schutz vor einer Steuerlast durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ist wesentlich auch durch Art. 14 Abs. 2 GG geprägt. Gerade wegen der Entscheidung des Grundgesetzes für den Schutz des Privateigentums sind Steuern das wesentliche Instrument für eine regelmäßige und damit nachhaltig freiheitssichernde Korrektur der Eigentumsentwicklung, die der Umverteilung bedarf. Indem der Senat die Ergänzungsabgabe an materielle Voraussetzungen bindet, verkürzt er diesen Gestaltungsspielraum einseitig. Der Bundestag muss dadurch seine Budgetentscheidungen nicht nur allen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber demokratisch verantworten. Zusätzlich ist er nun speziell denjenigen, deren Eigentum er durch eine Ergänzungsabgabe belastet, nochmals rechenschaftspflichtig. Diese Erweiterung der Eigentümerstellung zu einem Kontrollrecht über Staatsausgaben ist mit Art. 14 Abs. 1 und 2 GG nicht in Einklang zu bringen. Zudem belegt der Senat die Ergänzungsabgabe mit einem für das Steuerrecht grundlegend neuartigen Kassationsrisiko. Ob der aufgabenbezogene Mehraufwand, den der Bundestag zur Rechtfertigung einer Ergänzungsabgabe angeben muss, tatsächlich und in der Höhe des durch die Ergänzungsabgabe erzielten Steuervolumens besteht und nicht in evidenter Weise entfallen ist, will der Senat entscheiden. Dies zeigt seine Bereitschaft, in die Finanzpolitik einzugreifen. Das widerspricht meinem Grundverständnis der aus dem Demokratieprinzip und der Gewaltenteilung folgenden Kompetenzgrenzen des Bundesverfassungsgerichts.“21 3. Bisheriger parlamentarischer Verlauf Mit dem Antrag auf Drs.19/4898 „Abschaffung des Solidaritätszuschlaggesetzes“22 forderte die AfD-Fraktion in der 19. Legislaturperiode erneut die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. In der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage auf Drs. 19/17962 „Teilweise Erhaltung des Solidaritätszuschlages“23 thematisierte die AfD-Fraktion zudem frühzeitig die mögliche Verfassungswidrigkeit einer weiteren Erhebung des Solidaritätszuschlages nach Ablauf des Solidarpaktes II. Mit ihrem Antrag auf Drs. 20/2536 vom 04.07.2022 forderte die AfD-Fraktion wiederum in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages das erste Mal die zügige und vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages.24 Die Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion und die ehemalige Fraktion DIE LINKE. haben am 16.11.2023 geschlossen gegen den Antrag der AfD gestimmt.25 Mit dem Antrag auf Drs. 20/11149 vom 23.04.2024 forderte die AfD-Fraktion Anfang dieses Jahres 2024 die „Abschaffung des Solidaritätszuschlags – Erster Schritt einer umfänglichen Steuerreform zur Entlastung des Mittelstands, von Unternehmen sowie Arbeitnehmern“.26 Wiederum lehnten die Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sowie die CDU/CSU- Fraktion und die ehemalige Fraktion DIE LINKE. den Antrag geschlossen ab. Die CDU/CSU-Fraktion wies allerdings immer wieder daraufhin, dass die geltende Regelung zum Solidaritätszuschlag ein Missbrauch des ursprünglichen Zuschlags sei und dieser daher aus Gründen der Steuergerechtigkeit und -wahrheit vollständig abzuschaffen sei und man nicht auf das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts warten, sondern proaktiv handeln sollte.27 In dem sog. „Konzept für Wachstum und Generationengerechtigkeit“, das Christian Lindner (FDP) in seiner damaligen Funktion als Bundesfinanzminister am 04.11.2024 veröffentlichte28 und kurz nach der Wahl von Donald Trump zum 47. US-Präsidenten zur Zerstörung der Ampelkoalition bzw. zu seiner Entlassung als Bundesfinanzminister durch Bundeskanzler Olaf Scholz am 06.11.202429 führte, heißt es nun explizit: „Als Sofortmaßnahme [zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts und als Anreiz für Innovation und Produktivi- 21 Ebenda 22 Drucksache 19/4898 23 Drucksache 19/17962 24 Drucksache 20/2536, „Den Solidaritätszuschlag zügig vollständig abschaffen“ 25 Plenarprotokoll 20/137, Sitzung vom 16.11.2023; S.17407 (A) 26 Drucksache 20/11149; www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1002808 27 Deutscher Bundestag, 15.05.2024, Finanzen – Ausschuss – hib 313/2024 , AfD-Fraktion scheitert mit Antrag zu Solidaritätszuschlag; www.bun- destag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1002808 28 www.fdp.de/weichen-fuer-wachstum-stellen 29 BILD, 06.11.2024, Scholz entlässt Lindner – Aus! Aus! Die Ampel ist aus!; www.bild.de/politik/inland/scholz-entlaesst-lindner-aus-aus- dieampel-ist-aus-672bc4edd7f5755b6b3c1920 tätssteigerungen] sollte der Solidaritätszuschlag, der überwiegend von Unternehmen, Selbständigen, Freiberuflern sowie Hochqualifizierten gezahlt wird, entfallen.“ Die Behandlung eines neuerlichen Antrags der Fraktion der AfD zur Abschaffung des Solidaritätszuschlages (Drs. 20/14248) wurde dann mit Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE. unterdrückt.30 4. Standort Deutschland international abgeschlagen Deutschland steckt in der Rezession.31 Exporte nach China – jahrelang Treiber des deutschen Wachstums – und in die USA werden allmählich zu einem Problem.32 Das deutsche Geschäftsmodell ist in existenzieller Gefahr.33 Deutsche Unternehmen mussten im vergangenen Jahr deutlich mehr Steuern zahlen als ihre Konkurrenten in anderen großen Volkswirtschaften. Seit 2021 kommen immer noch 10 % der Zahler der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer für den Solidaritätszuschlag auf, darunter etwa 500.000 Unternehmer, die allein knapp mehr als die Hälfte des Aufkommens an Solidaritätszuschlag tragen. Kapitalgesellschaften zahlen ihn als Zuschlag auf die Körperschaftsteuer, Personengesellschaften als Zuschlag auf die Einkommensteuer.34 In Deutschland ist die durchschnittliche Steuerbelastung mit 29,9 % so hoch wie in kaum einem anderen Industrieland. Der Grund: Länder wie die USA, Großbritannien oder Frankreich haben zuletzt Steuern gesenkt, in Deutschland dagegen sind die Sätze leicht gestiegen.35 „Wie sehr Deutschland im internationalen Steuerwettbewerb mittlerweile abgeschlagen ist, bestätigen erste Ergebnisse der jährlichen Berechnung des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) für die EU-Kommission. [...] In die Modellrechnungen gingen nicht nur die nominalen Steuersätze ein, es wurden auch Abschreibungsmöglichkeiten berücksichtigt – für Deutschland beispielsweise die beschleunigte Abschreibung für Investitionen in Maschinen. [...] Demnach betrug die effektive Steuerbelastung für profitable Betriebe im Jahr 2023 im Mittel 28,3 %. In Frankreich lag sie dagegen bei 24,2 %, in Italien sogar nur bei 23,6 %. Selbst der Standort Großbritannien ist mit einer durchschnittlichen Effektivbelastung von 25,6 % attraktiver als der deutsche – trotz einer Erhöhung der Unternehmenssteuern dort im Vorjahr. Nur Spanien liegt im sogenannten Mannheim Tax Index mit einer Belastung von 29 % unter den großen europäischen Industrieländern noch vor Deutschland. Würde der Solidaritätszuschlag vollständig gestrichen, [...] ginge die effektive Steuerbelastung der Unternehmen hierzulande nach ZEW-Berechnungen um gut einen halben Prozentpunkt von 28,3 % auf 27,6 % zurück. Damit käme Deutschland zumindest auf Augenhöhe mit den Vereinigten Staaten, die im Vorjahr eine durchschnittliche Effektivbelastung von 27,5 % hatten.“36 Die OECD hat ihre jüngste Prognose für das deutsche Wirtschaftswachstum im Jahr 2025 von 0,7 auf 0,4 Prozent verringert. Damit läge Deutschland deutlich hinter anderen Industrieländern im Euroraum und weltweit. Neben der OECD hatten auch das Ifo-Institut und der Internationale Währungsfonds ihre Prognosen für das deutsche Wirtschaftswachstum für 2024 nach unten korrigiert.37 Nach Auffassung der AfD-Fraktion muss die steuerliche Belastung der Unternehmen im Rahmen der von ihr vorgeschlagenen Steuerreform (BT-Drs. 20/13356) nicht nur auf ein mittleres Niveau im Vergleich mit den Staaten zurückgeführt werden, die sich mit uns im Wettbewerb befinden, sondern radikal auf 25 Prozent verringert werden. 30 Siehe: https://sysinfo.bundestag.btg/kk/?_id=419839 31 ManagerMagazin, 13.05.2025, Rezession – IW-Forscher erwarten im Sommer 3 Millionen Arbeitslose; www.manager-magazin.de/politik/ konjunktur-iw-institut-prognostiziert-anhaltende-rezession-und-im-sommer-3-millionen-arbeitslose-a-50d1ebdd-d3d2-4f35-acc0-115ecba71d27; Merkur, 14.05.2025, Deutsche Wirtschaft in der Rezession: Trump-Zölle zerstören Hoffnungen auf Wirtschaftsbelebung; www.merkur.de/ wirtschaft/deutsche-wirtschaft-in-der-rezession-trump-zoelle-zerstoeren-hoffnungen-auf-wirtschaftsbelebung-zr-93729058.html 32 Finanzmarktwelt, 05.03.2025, Deindustrialisierung durch die Hintertür – Deutschland in doppelter Falle: China verschärft Export-Krise; https://finanzmarktwelt.de/deutschland-in-doppelter-falle-china-verschaerft-exportkrise-341236/; Capital, 29.04.2025, Trumps Zölle – „China wird als Exportmarkt immer unattraktiver“; www.capital.de/wirtschaft-politik/handelspolitik---china-wird-als-exportmarkt-immer-unattrakti- ver--35676454.html; Der Spiegel, 7.2.2024, Debatte über Steuersenkungen; www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/debatte-ueber- steuersenkungen-die-wirkliche-last-fuer-deutschlands-unternehmen-a-9b874929-c904-4b43-91ba-a9fa04c52289 33 BZ, 28.01.2025, Bittere Wirtschafts-Analyse – „Deutschlands Geschäftsmodell ist kaputt – und niemand hat einen Plan B“; www.bz-ber- lin.de/deutschland/geschaeftsmodell-kaputtwsy-analyse 34 Handelsblatt, 08.02.2024, Das bringen Steuersenkungen für Unternehmen wirklich; www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ finanzpolitikdas-bringen-steuersenkungen-fuer-unternehmen-wirklich/100013078.html. 35 Ebenda. 36 Welt am Sonntag vom 11.02.2024, Seiten 1 und 3; „Standort Deutschland international abgeschlagen“ und „Auf der Suche nach Milliarden“; www.welt.de/wirtschaft/article250017704/Steuerlast-Deutschland-ist-international-abgeschlagen.html 37 Statista, IWF-Prognose: Deutschland bleibt Konjunktur-Schlusslicht; https://de.statista.com/infografik/23188/iwf-prognose-zur-veraenderung- des-realen-bip/ 5. Hohe Abgabenlast auch für Beschäftigte Neben Unternehmen würden im Falle der zwingend gebotenen Abschaffung des nach Auffassung der AfD- Fraktion verfassungswidrigen Solidaritätszuschlags auch gut verdienende Arbeitnehmer entlastet. Dies kann aber nur ein erster Schritt sein. Wichtig ist es, unmittelbar folgend die Arbeitnehmereinkommen in gleicher Weise wie oben für die Unternehmen ausgeführt insgesamt durch die Festlegung eines Steuersatzes in Höhe von maximal 25 Prozent zu entlasten. Unter den 38 Mitgliedstaaten rangiert Deutschland unter den Industrieländern der OECD nach Belgien auf Platz zwei, was die Belastung der Arbeitseinkommen mit Steuern und Sozialabgaben betrifft. So liegt die Abgabenquote bei einem verheirateten Paar mit Kindern durchschnittlich bei 40,8 %. Im Schnitt aller OECD-Staaten liegt die Abgabenlast bei 29,4 %. In der Gruppe der Singles ohne Kinder liegt Deutschland mit 47,8 % zusammen mit Belgien an der Spitze der Industrienationen. Der OECD-Schnitt für den Single-Haushalt beträgt 34,6 %.38 Zum Vergleich: Bei der Belastung mit Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung bei den Einzelverdienern mit Durchschnittseinkommen liegen die Schweiz bei 23,4 %, die USA bei 30,5 %, das Vereinigte Königreich bei 31,5 %, Polen bei 33,6 % und die Niederlande bei 35,5 %. Selbst Griechenland liegt bei lediglich 37,1 %.39 Die Gegenleistung, die es vom Staat dafür gibt, nehmen viele als unzureichend wahr. Die deutschen Renten sind im internationalen Vergleich niedrig, die Infrastruktur in Deutschland ist an vielen Stellen marode, das Bildungssystem überlastet, Wartezeiten auf dem Amt und auf dem Bahnhof rauben vielen Bürgern den letzten Nerv. Für so manchen Bürger stimmt die persönliche Kosten-Nutzen-Rechnung dann nicht mehr, mit der Folge, dass er Deutschland den Rücken kehrt, wenn er es sich leisten kann. Im Jahr 2023 haben 265.000 Deutsche das Land verlassen, die meisten hoch qualifiziert, fast drei Viertel davon mit Studium.40 Die AfD-Fraktion ist der Auffassung, dass die Abgabenbelastung der Arbeitnehmer auf mindestens ein Mittelmaß im Vergleich zu den Staaten zurückgeführt werden muss, die sich im Wettbewerb mit Deutschland befinden. 38 Tagesschau, 25.04.2023, OECD-Vergleich – Hohe Steuer- und Abgabenlast in Deutschland; www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/oecd- steuern-abgaben-deutschland-100.html#:~:text=Im%20Schnitt%20al-ler%20OECD%2DStaaten,zusammengefasst%20und%20dem%20 Bruttoeinkommen%20gegen%C3%BCbergestellt 39 WirtschaftsWoche Weekender vom 09.02.2024 40 Anzahl der deutschen und ausländischen Auswanderer aus Deutschland von 1991 bis 2023, Statista, https://de.statista.com/statistik/daten/stu- die/76972/umfrage/zahl-der-auswanderer-aus-deutschland/#:~:text=Im%20Jahr%202023%20gab%20es,die%20Zahl%20der%20 deutschen%20Auswanderer., zuletzt besucht am 20.03.2025 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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