Fragen zur politischen Zuordnung von Propagandadelikten u.a.
Text
Fragen zur politischen Zuordnung von Propagandadelikten u.a.
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/542
21. Wahlperiode 23.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann,
Christopher Drößler, Jochen Haug, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus
Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Fragen zur politischen Zuordnung von Propagandadelikten u. a.
Mit einem Anteil von 37,1 Prozent an den Gesamtfallzahlen sind
Propagandadelikte im Jahr 2024 phänomenübergreifend erneut die am häufigsten
gemeldeten Delikte der Politisch motivierten Kriminalität (PMK). In diesem
Deliktsbereich wurden 31 229 Taten registriert, was einem Anstieg von mehr als der
Hälfte (56,9 Prozent) entspricht. Mit einem Anteil von 84,3 Prozent entfielen
dabei die mit Abstand meisten Propagandadelikte auf den Phänomenbereich
PMK-rechts, wie das Bundeskriminalamt (BKA) mitteilt (www.bka.de/DE/Uns
ereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKZahlen2024/PMKZahlen2024_node.h
tml#doc246848bodyText1).
Zuletzt erfolgten Änderungen in der Erfassung: Bis zum 31. Dezember 2023
galten bei der Erfassung von antisemitischen und fremdenfeindlichen
Straftaten, für die es keine Anhaltspunkte für eine Zuordnung zu einem der
konkreten Phänomenbereiche gab, Sonderregelungen, nach denen diese dem
Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet wurden (vgl. dazu die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 54 des Abgeordneten Martin Hess auf
Bundestagsdrucksache 20/10926).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche vom BKA ausgegebene „Ausfüllanleitung zur Kriminaltaktischen
Anfrage in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KTA-PMK)“ ist die
derzeit aktuelle Fassung, und ist eine Neufassung geplant (vgl. dazu
https://polizei.thueringen.de/fileadmin/tlka/statistik/PMK/Anlage_03_Aus
fuellanleitung_zur_KTA-PMK.pdf), und wenn ja, warum?
2. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf die
Ausfüllanleitung zur Kriminaltaktischen Anfrage in Fällen Politisch motivierter
Kriminalität nach wie vor zutreffend, dass von Unbekannten verübte rechte
Propagandadelikte, insbesondere die Verbreitung und Verwendung
verbotener nationalsozialistischer Symbole, wie z. B. Hakenkreuze und SS-
Runen, bundesweit dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnen sind,
wenn keine gegenteiligen Tatsachen zur Tätermotivation vorliegen (vgl.
dazu https://polizei.thueringen.de/fileadmin/tlka/statistik/PMK/Anlage_0
3_Ausfuellanleitung_zur_KTA-PMK.pdf, S. 8)?
a) Wenn ja, handelt es sich hierbei in Bezug auf Propagandadelikte und
PMK-rechts auch um eine Sonderregelung wie die angesprochene
Sonderregelung in der Vorbemerkung der Fragesteller, und wenn nein,
warum nicht?
b) Existieren derartige Zuordnungsregeln bei unbekannten Tätern und
keinen gegenteiligen Anhaltspunkten zu deren Motivlage ggf. auch in
Bezug auf andere Phänomenbereiche, und wenn ja, bei welchen,
welchen Deliktsgruppen und welchen Sachverhalten?
c) Wenn ja, führt dieser Umstand dazu, dass ein von Unbekannten
angebrachtes Hakenkreuz auf einem Wahlplakat der CDU/CSU, der SPD
oder auch der FDP dazu, wenn keine gegenteiligen Tatsachen zur
Tätermotivation vorliegen, dass diese Straftat automatisch dem
Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet wird?
d) Wenn ja, verhält es sich bei einem AfD-Wahlplakat, das mit einem
Hakenkreuz versehen wird, genauso wie unter der Frage 2
beschrieben?
3. Wie viele rechte Propagandadelikte wurden jeweils in den Jahren 2023
und 2024 erfasst, bei denen die Täter gänzlich unbekannt im Sinne von
Frage 2 gewesen sind und, soweit eine Aufschlüsselung möglich ist, bei
denen eine Zuordnung entsprechend der Ausfüllanleitung in Frage 2
erfolgte (bitte in absoluten Zahlen und nach prozentualem Anteil
ausweisen)?
4. Wie viele rechte Propagandadelikte wurden jeweils in den Jahren 2023
und 2024 erfasst, bei denen Wahlplakate mit NS-Symbolen oder
anderweitigen verfassungswidrigen bzw. verbotenen Kennzeichen aus dem
rechten Spektrum, bzw. im Sinne von § 86a des Strafgesetzbuchs (StGB),
versehen worden sind, und in wie vielen Fällen waren die Täter gänzlich
unbekannt im Sinne von Frage 2 (bitte in absoluten Zahlen sowie
prozentualen Anteilen und auch jeweils nach den im Deutschen Bundestag
vertretenen betroffenen Parteien aufschlüsseln und etwaige weitere Parteien
unter „sonstige Parteien“ ausweisen)?
5. Wie viele Propagandadelikte der jeweiligen Phänomenbereiche hatten im
Vergleich zur jeweiligen Gesamtzahl an Propagandadelikten jeweils in
den Jahren 2023 und 2024 einen Bezug zum Internet als Begehungsort
(bitte nach Phänomenbereichen in absoluten Zahlen und jeweiligem
prozentualen Anteil aufschlüsseln)?
6. Wie viele dieser Propagandadelikte (vgl. Frage 5) mit Internetbezug
wurden nicht von Privatpersonen angezeigt, und wie viele mit Internetbezug
wurden über staatlich finanzierte oder mitfinanzierte Meldestellen (z. B.
Meldestellen gegen Hass und Hetze im Netz) bzw. über entsprechende
Anlaufstellen der Zivilgesellschaft gemeldet (bitte nach
Phänomenbereichen in absoluten Zahlen und nach prozentualem Anteil aufschlüsseln)?
7. Wie viele Volksverhetzungen der jeweiligen Phänomenbereiche hatten im
Vergleich zur Gesamtzahl an Volksverhetzungen jeweils in den Jahren
2023 und 2024 einen Bezug zum Internet als Begehungsort (bitte nach
Phänomenbereichen in absoluten Zahlen und nach prozentualem Anteil
aufschlüsseln)?
8. Wie viele dieser Volksverhetzungen mit Internetbezug (vgl. Frage 7)
wurden nicht von Privatpersonen angezeigt, und wie viele mit Internetbezug
wurden über staatlich finanzierte oder mitfinanzierte Meldestellen (z. B.
Meldestellen gegen Hass und Hetze im Netz) gemeldet (bitte nach
Phänomenbereichen in absoluten Zahlen und nach prozentualem Anteil
aufschlüsseln)?
9. Gibt es ein Erkenntnisinteresse der Bundesregierung, sofern zu den
Fragen 6 und 8 keine statistische Erfassung vorliegt, und wenn nein, warum
nicht?
10. Ist die Aufhebung der Sonderregelung, z. B. bei der Erfassung von
antisemitischen Straftaten, zumindest eine maßgebliche Mitursache für den
erheblichen Rückgang des Anteils von antisemitischen Straftaten im
Bereich PMK-rechts (von 58,75 Prozent im Jahr 2023 auf 48,36 Prozent; vgl.
Bundesweite Fallzahlen 2024 – Politisch motivierte Kriminalität, S. 13
und Bundesweite Fallzahlen 2023 – Politisch motivierte Kriminalität,
S. 12), und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Berlin, den 23. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Arne Raue (Kleine Anfrage)
- asked ← Bernd Baumann (Kleine Anfrage)
- asked ← Christian Wirth (Kleine Anfrage)
- asked ← Christopher Drößler (Kleine Anfrage)
- asked ← Gottfried Curio (Kleine Anfrage)
- asked ← Jochen Haug (Kleine Anfrage)
- asked ← Markus Matzerath (Kleine Anfrage)
- asked ← Martin Hess (Kleine Anfrage)
- asked ← Sascha Lensing (Kleine Anfrage)
- asked ← Steffen Janich (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Gottfried Curio
- authored ← Martin Hess
- part_of_vorgang → Fragen zur politischen Zuordnung von Propagandadelikten u.a. (Kleine Anfrage)