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Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für Gesundheit bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort zu Drs. 21/266)

dip / drucksache 11.06.2025 · WP 21 · 21/463 · Antwort · Original ↗

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Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für Gesundheit bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort zu Drs. 21/266) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/463 21. Wahlperiode 11.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/266 – Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für Gesundheit bzw. dessen zuständigen Bundesministers V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bundesministerien sind immer wieder Beteiligte an rechtlichen Verfahren. Diese Verfahren haben oft erhebliche Bedeutung für die Bürger in diesem Land. Als nur ein Beispiel sei hier die millionenschwere Niederlage des Bundesministeriums für Gesundheit angeführt: Das Bundesgesundheitsministerium war verurteilt worden, Masken, die es in der Corona-Pandemie zu viel bestellt hatte, zu bezahlen. Insgesamt musste das Bundesgesundheitsministerium 119 Mio. Euro an den Lieferanten zahlen (www.welt.de/politik/deutschland/ar ticle252613914/Maskenbeschaffung-Gesundheitsministerium-verliert-Million en-Klage-vor-Gericht.html). Die Höhe der seitens des Bundesgesundheitsministeriums zu erstattenden Rechtsanwaltskosten sowohl für die eigene anwaltliche Vertretung sowie für die anwaltliche Vertretung des klagenden Lieferanten sind nicht bekannt. Die Kosten für diese ministeriale Fehlentscheidung muss der Steuerzahler finanzieren. Bundesministerien bzw. die zuständigen Bundesminister lassen aber auch als Antragsteller und bzw. oder Kläger Gerichtsverfahren initiieren sowie Strafanträge stellen und Strafanzeigen erstatten. So hat beispielsweise der ehemalige Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck in seiner Amtszeit bis August 2024 allein 805 Strafanträge gestellt (www.bild.de/politi k/inland/805-strafantraege-kein-minister-zeigt-so-viele-buerger-an-wie-habec k-673ef9084df82f515063e1e6). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung weist erneut darauf hin, dass parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung den Grundsatz der Gewaltenteilung verwirklicht. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 219; 137, 185, 250). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 10. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze administrativer Überkontrolle bei zahlreichen der erfragten Einzelaspekte erreicht. Die Fragen beschränken sich nicht, wie die Vorbemerkung der Fragesteller vermuten lässt, auf die anwaltlichen Kosten von gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren einschließlich der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Strafanzeigen und Strafanträgen. Zusätzlich werden bei fast allen Fragen Aktenzeichen, Namen der Prozessvertreter, Namen der Antragsgegner, Datum der Einreichung der Klagen etc. erfragt. Die Fragesteller stellen die Fragen auch nicht nur zu einem Bundesministerium, sondern sukzessive zu weiteren Bundesministerien und das über einen Zeitraum mehrerer Legislaturperioden. Die Fragen umfassen damit Einzeldaten zu einer sehr großen Anzahl an Verfahren, die die Bundesregierung in den letzten 10 Jahren geführt hat. Die erfragten Einzeldaten zum Aktenzeichen etc. deuten darauf hin, dass die Fragesteller politische Kontrolle mit umfassender Fach- und Rechtsaufsicht gleichsetzen. Die Bundesregierung untersteht als eigenständiges Verfassungsorgan jedoch lediglich der politischen Kontrolle des Bundestages. Die Bundesregierung wird bis auf die aus den nachstehenden Antworten ersichtlichen Angaben daher keine weiteren Auskünfte zu den einzelnen Verfahren erteilen. Bei den Fragen zu Namen der Rechtsanwälte bzw. Kanzleien, zur Höhe des vereinbarten Stundensatzes und zur Höhe der bereits geleisteten Kosten etc. ist zudem der Grundrechtsschutz (insbesondere Artikel 12 Absatz 1 GG) von der Bundesregierung zu beachten. Die Fragesteller haben ausweislich der Vorbemerkung ein Aufklärungsinteresse bezüglich der Kosten für anwaltliche Vertretung und kein inhaltliches Interesse an den einzelnen Verfahren. Daher misst die Bundesregierung hier bei zahlreichen Einzelaspekten dem Grundrechtsschutz ein höheres Maß zu als dem ebenfalls Verfassungsrang zukommenden parlamentarischen Fragerecht. Die Ermittlung der angefragten Informationen ist mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfGE 147, 50, 147).  1. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, die durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bzw. durch den zuständigen Bundesminister als Kläger bzw. Antragsteller initiiert wurden, sind im ersten Quartal 2025 vor welchen Gerichten anhängig (bitte nach Datum der Einreichung der Klage bzw. des Antrages, Name des Rechtsanwalts bzw. dessen Kanzlei, der bzw. die den Kläger bzw. Antragsteller anwaltlich vertritt, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Beklagten bzw. Antragsgegners, Gegenstand der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des Streitwerts, Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit dem Klägervertreter, Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren anhängig war bzw. aktuell ist unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen, Angabe der Höhe der bereits geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den Rechtsanwalt, aufschlüsseln)?  2. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, in denen das BMG bzw. dessen zuständiger Bundesminister als Beklagter bzw. Antragsgegner beteiligt ist, sind im ersten Quartal 2025 vor welchen Gerichten anhängig (bitte nach Datum der Einreichung der Klage bzw. des Antrages, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Klägers bzw. Antragstellers, Name des Rechtsanwalts bzw. dessen Kanzlei, der bzw. die den Beklagten bzw. Antragsteller anwaltlich vertritt, Gegenstand der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des Streitwerts, Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit dem Beklagtenvertreter, Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren anhängig war bzw. aktuell ist unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen, Angabe der Höhe der bereits geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den Rechtsanwalt, aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit, war im ersten Quartal an 212 Verfahren als Beklagte, Antragsgegnerin bzw. Klägerin oder Antragssteller beteiligt. Davon ist sie in 13 Fällen Klägerin bzw. Antragstellerin und in den übrigen Fällen Beklagte bzw. Antragsgegnerin. Es handelt sich insgesamt um: 124 Verfahren vor den Zivilgerichten (überwiegend Klagen im Zusammenhang mit der Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung sowie Amtshaftungsklagen), 68 Verfahren vor den Verwaltungsgerichten (überwiegend inhaltlich bereits abgeschlossene Gerichtsverfahren zur Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, in denen es noch um Kostenfestsetzungsanträge geht, ansonsten u. a. Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz und presserechtliche Streitigkeiten), 18 Verfahren vor den Sozialgerichten (vor allem Klagen betreffend die Umsetzung von Vorschriften nach dem SGB V) und zwei Verfahren vor Arbeitsgerichten. Die Angabe der in diesen Verfahren bisher insgesamt entstandenen Kosten für gerichtsprozessbezogene Rechtsberatung und Vertretung ließe sich nur mit großem Aufwand ermitteln, da einige dieser Verfahren schon seit einigen Jahren, zum Teil vor mehreren Instanzen anhängig sind, und Abrechnungen häufig abschnittsweise erfolgten. Die Bundesregierung äußert sich im Übrigen grundsätzlich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren. Zudem wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  3. Wie viele außergerichtliche Verfahren hat das BMG bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute mit rechtsanwaltlicher Beratung und Vertretung geführt (bitte nach Datum, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Gegners, Gegenstand des Verfahrens unter Angabe des Rechtsgrundlage des behaupteten Anspruchs, Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMG bzw. dessen zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung [z. B. Rechtsanwaltskosten], Angabe der Art der Erledigung des Verfahrens bzw. Angabe, ob das Verfahren noch unerledigt ist und eine Durchsetzung im Klageverfahren angestrebt ist, aufschlüsseln)? Eine Beantwortung dieser Frage für den genannten Zeitraum ist nicht mit zumutbarem Aufwand möglich. Hingewiesen wird darauf, dass die Beauftragung von Rechtsanwaltskanzleien im Bundesministerium für Gesundheit nicht in allen Fällen zentral erfolgt. Die Beauftragung von Anwaltskanzleien ist auch kein Recherchekriterium, nach dem bei der Vielzahl der Fälle in der im angegebenen Zeitraum überwiegend noch in Papierform geführten Registratur zielführend gesucht werden könnte. Der Übergang von außergerichtlichen (vorgerichtlichen) zu gerichtlichen Verfahren kann darüberhinausgehend auch fließend sein. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  4. Wie viele Strafanträge hat das BMG bzw. der zuständige Bundesminister im ersten Quartal gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige, Name der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe zum Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMG bzw. dessen zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung aufseiten des Bundesministeriums, z. B. Rechtsanwaltskosten, aufschlüsseln)?  5. Wie viele Strafanzeigen hat das BMG bzw. dessen zuständiger Bundesminister im ersten Quartal erstattet (bitte nach Datum der Strafanzeige, Name der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe zum Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMG bzw. dessen zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung aufseiten des Bundesministeriums, z. B. Rechtsanwaltskosten, aufschlüsseln)? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Gesundheit hat im angegebenen Zeitraum keine Strafanzeigen oder Strafanträge gestellt. Ob Betroffene als Antragsberechtigte im fraglichen Zeitraum Strafanträge als persönlich Betroffener wegen Beleidigung gestellt haben, ist dem Bundesministerium für Gesundheit nicht bekannt.  6. Wie viele Strafverfahren, in denen das BMG bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute Strafantrag gestellt bzw. Strafanzeige erstattet hat, sind im ersten Quartal rechtskräftig abgeschlossen worden (bitte nach Datum der Anklageerhebung, Datum der gerichtlichen Entscheidungen, Datum des Eintritts der Rechtskraft, Namen aller Gerichte, die über das Verfahren entschieden haben und Nennung der jeweiligen Aktenzeichen, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Angabe des Ausgangs des Verfahrens sowie der Höhe des Strafmaßes bzw. bei Einstellung unter Auflagen, um welche Auflage es sich handelt, aufschlüsseln)? Dem Bundesministerium für Gesundheit ist kein Strafverfahren bekannt, in dem es Strafantrag gestellt bzw. Strafanzeige erstattet hat, das im ersten Quartal 2025 rechtskräftig abgeschlossen worden wäre. Allerdings wird das Bundesministerium für Gesundheit auch nicht immer zeitnah über den rechtskräftigen Abschluss von Strafverfahren informiert.  7. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen hat das BMG bzw. dessen zuständiger Bundesminister gegen Beamte des BMG in den Jahren von 2015 bis heute gestellt bzw. erstattet (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrages, Besoldungsgruppe des betroffenen Beamten, Gegenstand des Vorwurfs, Name der Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Verfahrensstand, Angabe des Tenors der instanzgerichtlichen Entscheidungen, der endgültigen gerichtlichen Entscheidung sowie bei Einstellung des Verfahrens Angabe des Datums der Einstellung sowie Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung aufschlüsseln)? Nach den vorliegenden Unterlagen wurden keine entsprechenden Anträge bzw. Anzeigen gegen einzelne Beamtinnen oder Beamte des Bundesministeriums für Gesundheit gestellt.  8. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen haben Beamte des BMG gegen ihren Dienstherrn bzw. andere Beamte des BMG in den Jahren von 2015 bis heute wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Amtsausübung gestellt bzw. erstattet (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrages, Angabe der Besoldungsgruppe des Strafantragstellers bzw. des Strafanzeigenerstatters, Angabe der Besoldungsgruppe und Funktion des Beamten, gegen den Strafantrag gestellt bzw. Strafanzeige erstattet worden ist, Gegenstand des Vorwurfs unter Nennung der Strafnorm, Name der Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Namen der Gerichte unter Nennung der Aktenzeichen, Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)? Dem Bundesministerium für Gesundheit sind keine solchen Strafanzeigen oder Strafanträge bekannt.  9. Wie viele Strafanzeigen bzw. Strafanträge wurden in den Jahren von 2015 bis heute gegen den jeweils zuständigen Bundesgesundheitsminister erstattet bzw. gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrages, Gegenstand des Strafantrages bzw. der Strafanzeige, Angabe, ob der Anzeigenerstatter bzw. der Strafantragsteller eine Privatperson oder eine juristische Person ist, Ausgang des Verfahrens, Datum der Entscheidung über den Ausgang des Verfahrens, Name der Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens aufschlüsseln)? Das Bundesministerium für Gesundheit erhält nicht in allen Fällen Kenntnis über Strafanzeigen oder Strafanträge, die in diesen Fällen gestellt werden. Eine zentrale Erfassung existiert nicht. Im Übrigen sind die Registraturvorgaben zu beachten. 10. In wie vielen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren hat sich das BMG bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute von eigenen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt vertreten lassen (bitte nach Jahren, Angabe außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren, Gegenstand des Verfahrens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens aufschlüsseln)? Eine Beantwortung dieser Frage für den genannten Zeitraum ist nicht mit zumutbarem Aufwand möglich. Die Vertretung des Bundesministeriums für Gesundheit in Gerichtsverfahren durch eigene Beamtinnen und Beamte ist auch kein Recherchekriterium, nach dem in der im angegebenen Zeitraum überwiegend noch in Papierform geführten Registratur zielführend gesucht werden könnte. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 11. Wie viele Beamte, die die Befähigung zum Richteramt haben, sind beim BMG seit 2015 bis heute beschäftigt (bitte nach Jahren, Anzahl der Beamten und Angabe der Besoldungsgruppe aufschlüsseln)? Das Bundesministerium für Gesundheit kann diese Frage für die Vergangenheit nicht anhand des bei ihm eingesetzten Personalverwaltungssystems ermitteln. Eine händische Auswertung wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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