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Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort zu Drs. 21/199)

dip / drucksache 03.06.2025 · WP 21 · 21/407 · Antwort · Original ↗

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Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort zu Drs. 21/199) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/407 21. Wahlperiode 03.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Ulrich von Zons, René Springer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/199 – Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bzw. dessen zuständigen Bundesministers V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bundesministerien sind immer wieder Beteiligte an rechtlichen Verfahren. Diese Verfahren haben oft erhebliche Bedeutung für die Bürger in diesem Land. Als nur ein Beispiel sei hier die millionenschwere Niederlage des Bundesministeriums für Gesundheit angeführt: Das Bundesgesundheitsministerium war verurteilt worden, Masken, die es in der Corona-Pandemie zu viel bestellt hatte, zu bezahlen. Insgesamt musste das Bundesgesundheitsministerium 119 Mio. Euro an den Lieferanten zahlen (www.welt.de/politik/deutschland/ar ticle252613914/Maskenbeschaffung-Gesundheitsministerium-verliert-Million en-Klage-vor-Gericht.html). Die Höhe der seitens des Bundesgesundheitsministeriums zu erstattenden Rechtsanwaltskosten sowohl für die eigene anwaltliche Vertretung sowie für die anwaltliche Vertretung des klagenden Lieferanten sind nicht bekannt. Die Kosten für diese ministeriale Fehlentscheidung muss der Steuerzahler finanzieren. Bundesministerien bzw. die zuständigen Bundesminister lassen aber auch als Antragsteller und bzw. oder Kläger Gerichtsverfahren initiieren sowie Strafanträge und Strafanzeigen erstatten. So hat beispielsweise der ehemalige Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck in seiner Amtszeit bis August 2024 allein 805 Strafanträge gestellt (www.bild.de/politi k/inland/805-strafantraege-kein-minister-zeigt-so-viele-buerger-an-wie-habec k-673ef9084df82f515063e1e6). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung weist erneut darauf hin, dass parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung den Grundsatz der Gewaltenteilung verwirklicht. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 219; 137, 185, 250). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 3. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze administrativer Überkontrolle bei zahlreichen der erfragten Einzelaspekte erreicht. Die Fragen beschränken sich nicht, wie die Vorbemerkung vermuten lässt, auf die anwaltlichen Kosten von gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren einschließlich der in der Vorbemerkung genannten Strafanzeigen und Strafanträgen. Zusätzlich werden bei fast allen Fragen Aktenzeichen, Namen der Prozessvertreter, Namen der Antragsgegner, Datum der Einreichung der Klagen etc. erfragt. Die Fragesteller stellen die Fragen auch nicht nur zu einem Bundesministerium, sondern sukzessive zu weiteren Bundesministerien und das über einen Zeitraum mehrerer Legislaturperioden. Die Fragen umfassen damit Einzeldaten zu einer sehr großen Anzahl an Verfahren, die die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren geführt hat. Die erfragten Einzeldaten zum Aktenzeichen etc. deuten darauf hin, dass die Fragesteller politische Kontrolle mit umfassender Fach- und Rechtsaufsicht gleichsetzen. Die Bundesregierung untersteht als eigenständiges Verfassungsorgan jedoch lediglich der politischen Kontrolle des Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung wird bis auf die Anzahl der Verfahren und deren Kosten sowie zum Ausgang der behördlichen Strafanträge und -anzeigen daher keine weiteren Auskünfte zu den einzelnen Verfahren erteilen. Bei den Fragen zu Namen der Rechtsanwälte bzw. Kanzleien, zur Höhe des vereinbarten Stundensatzes und zur Höhe der bereits geleisteten Kosten etc. ist zudem der Grundrechtsschutz (insbesondere Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes) von der Bundesregierung zu beachten. Bei den Antworten zu den Fragen 7 und 8 ist zudem der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen zu berücksichtigen. Die Fragesteller haben ausweislich der Vorbemerkung ein Aufklärungsinteresse bezüglich der Kosten für anwaltliche Vertretung und kein inhaltliches Interesse an den einzelnen Verfahren. Daher misst die Bundesregierung hier bei zahlreichen Einzelaspekten dem Grundrechtsschutz ein höheres Maß zu als dem ebenfalls Verfassungsrang zukommenden parlamentarischen Fragerecht. Die Ermittlung der angefragten Informationen zu Verfahren von dem Jahr 2015 bis heute ist mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfGE 147, 50, 147). Für Verfahren, die vor Einführung der elektronischen Akten geführt und abgeschlossen wurden, müssten händisch zumindest 300 der im BMLEH vorhandenen Aktenbestände durchgesehen werden. Aufgrund der dezentralen Organisation und nicht einheitlicher Verschlagwortung wären Referate in allen Abteilungen betroffen, mit erheblichem Personalaufwand von mehreren Tagen in jeder Abteilung. Eine solche Auswertung hätte aufgrund der dezentralen Struktur keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Letzteres gilt auch für erstattete Strafanzeigen und -anträge, die über den erfragten Zeitraum nicht gesondert erfasst und gezählt wurden, so dass die Benennung lediglich auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen erfolgt ist, die möglicherweise nicht vollständig sind.  1. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, die durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bzw. durch den zuständigen Bundesminister als Kläger bzw. Antragsteller initiiert wurden, sind im ersten Quartal 2025 vor welchen Gerichten anhängig (bitte nach Datum der Einreichung der Klage bzw. des Antrages, Name des Rechtsanwalts bzw. dessen Kanzlei, der bzw. die den Kläger bzw. Antragsteller anwaltlich vertritt, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Beklagten bzw. Antragsgegners, Gegenstand der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des Streitwerts, Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit dem Klägervertreter, Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren anhängig war bzw. aktuell ist unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen, Angabe der Höhe der bereits geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den Rechtsanwalt, aufschlüsseln)?  2. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, in denen das BMEL bzw. dessen zuständiger Bundesminister als Beklagter bzw. Antragsgegner beteiligt ist, sind im ersten Quartal 2025 vor welchen Gerichten anhängig (bitte nach Datum der Einreichung der Klage bzw. des Antrages, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Klägers bzw. Antragstellers, Name des Rechtsanwalts bzw. dessen Kanzlei, der bzw. die den Beklagten bzw. Antragsteller anwaltlich vertritt, Gegenstand der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des Streitwerts, Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit dem Beklagtenvertreter, Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren anhängig war bzw. aktuell ist unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen, Angabe der Höhe der bereits geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den Rechtsanwalt, aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Das damalige BMEL war im ersten Quartal 2025 an elf Verfahren als Beklagte beziehungsweise Antragssteller beteiligt. Insgesamt sind Kosten von Verträgen für gerichtsprozessbezogene Rechtsberatung und Vertretung in Höhe von rund 696 000 Euro entstanden. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren äußert. Zudem wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur administrativen Überkontrolle und zum Grundrechtsschutz Dritter verwiesen.  3. Wie viele außergerichtliche Verfahren hat das BMEL bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute mit rechtsanwaltlicher Beratung und Vertretung geführt (bitte nach Datum, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Gegners, Gegenstand des Verfahrens unter Angabe der Rechtsgrundlage des behaupteten Anspruchs, Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMEL bzw. dessen zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung [z. B. Rechtsanwaltskosten], Angabe der Art der Erledigung des Verfahrens bzw. Angabe, ob das Verfahren noch unerledigt ist und eine Durchsetzung im Klageverfahren angestrebt ist, aufschlüsseln)? Eine Abfrage über die Haushaltstitel ergab, dass seit dem Jahr 2015 keine Kosten für Rechtsberatungen und -vertretungen in außergerichtlichen Streitigkeiten entstanden sind. Darüber hinaus ist eine händische Durchsuchung von Aktenbeständen in allen Abteilungen nicht zumutbar. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Unzumutbarkeit, zur administrativen Überkontrolle und zum Grundrechtsschutz Dritter wird verwiesen.  4. Wie viele Strafanträge hat das BMEL bzw. der zuständige Bundesminister im ersten Quartal gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige, Name der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe zum Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMEL bzw. dessen zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung aufseiten des Bundesministeriums [z. B. Rechtsanwaltskosten] aufschlüsseln)?  5. Wie viele Strafanzeigen hat das BMEL bzw. dessen zuständiger Bundesminister im ersten Quartal gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige, Name der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe zum Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMEL bzw. dessen zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung aufseiten des Bundesministeriums [z. B. Rechtsanwaltskosten] aufschlüsseln)? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Im ersten Quartal hat der Bundesminister drei Strafanträge gestellt, wovon einer gleichzeitig eine Strafanzeige darstellte. Die Bundesregierung nimmt zu laufenden Ermittlungsverfahren grundsätzlich keine Stellung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur administrativen Überkontrolle und zum Grundrechtsschutz Dritter verwiesen.  6. Wie viele Strafverfahren, in denen das BMEL bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute Strafantrag bzw. Strafanzeige erstattet hat, sind im ersten Quartal rechtskräftig abgeschlossen worden (bitte nach Datum der Anklageerhebung, Datum der gerichtlichen Entscheidungen, Datum des Eintritts der Rechtskraft, Namen aller Gerichte, die über das Verfahren entschieden haben und Nennung der jeweiligen Aktenzeichen, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Angabe des Ausgangs des Verfahrens sowie der Höhe des Strafmaßes bzw. bei Einstellung unter Auflagen, um welche Auflage es sich handelt, aufschlüsseln)? In dem erfragten Zeitraum wurden keine Strafverfahren im Sinne der Fragestellung rechtskräftig abgeschlossen.  7. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen hat das BMEL bzw. dessen zuständiger Bundesminister gegen Beamte des BMEL in den Jahren von 2015 bis heute gestellt bzw. erstattet (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrages, Besoldungsgruppe des betroffenen Beamten, Gegenstand des Vorwurfs, Name der Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Verfahrensstand, Angabe des Tenors der instanzgerichtlichen Entscheidungen, der endgültigen gerichtlichen Entscheidung sowie bei Einstellung des Verfahrens Angabe des Datums der Einstellung sowie Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung aufschlüsseln)? Es wurden keine Strafanträge beziehungsweise Strafanzeigen im Sinne der Fragestellung gestellt.  8. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen haben Beamte des BMEL gegen ihren Dienstherrn bzw. andere Beamte des BMEL in den Jahren von 2015 bis heute wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Amtsausübung gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrages, Angabe der Besoldungsgruppe des Strafantragstellers bzw. des Strafanzeigenerstatters, Angabe der Besoldungsgruppe und Funktion des Beamten, gegen den Strafantrag bzw. Strafanzeige erstattet worden ist, Gegenstand des Vorwurfs unter Nennung der Strafnorm, Name der Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Namen der Gerichte unter Nennung der Aktenzeichen, Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)? Es wurden keine Strafanträge beziehungsweise Strafanzeigen im Sinne der Fragestellung gestellt.  9. Wie viele Strafanzeigen bzw. Strafanträge wurden in den Jahren von 2015 bis heute gegen den jeweils zuständigen Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrages, Gegenstand des Strafantrages bzw. der Strafanzeige, Angabe, ob der Anzeigenerstatter bzw. der Strafantragsteller eine Privatperson oder eine juristische Person ist, Ausgang des Verfahrens, Datum der Entscheidung über den Ausgang des Verfahrens, Name der Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens aufschlüsseln)? Soweit zumutbar ermittelbar, wurden Verfahren im einstelligen Bereich im Sinne der Fragestellung gegen den jeweils zuständigen Bundeslandwirtschaftsminister oder die zuständige Bundeslandwirtschaftsministerin geführt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur administrativen Überkontrolle, zur Unzumutbarkeit und aufgrund der geringen Zahl der Verfahren insbesondere auch auf den Grundrechtsschutz der betroffenen Dritten verwiesen. 10. In wie vielen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren hat sich das BMEL bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute von eigenen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt vertreten lassen (bitte nach Jahren, Angabe außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren, Gegenstand des Verfahrens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens aufschlüsseln)? Anhand zumutbarer Auswertungsmethoden konnten sechs Verfahren ermittelt werden, bei denen sich das BMLEH beziehungsweise dessen zuständiger Bundesminister oder zuständige Bundesministerin seit dem Jahr 2015 von eigenen Beamtinnen und Beamten mit Befähigung zum Richteramt hat vertreten lassen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur administrativen Überkontrolle und zum Grundrechtsschutz Dritter verwiesen. 11. Wie viele Beamte, die die Befähigung zum Richteramt haben, sind beim BMEL seit 2015 bis heute beschäftigt (bitte nach Jahren, Anzahl der Beamten und Angabe der Besoldungsgruppe aufschlüsseln)? Die Antwort ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Jahr A 13 A 14 A 15 A 16 B 3 B 6 B 9 gesamt 2015 6 23 49 7 15 4 2 106 2016 8 25 51 7 17 4 2 114 2017 8 19 59 6 18 4 3 117 2018 12 21 60 7 16 4 3 123 2019 16 15 74 2 17 4 2 130 2020 16 18 72 8 16 5 2 137 2021 19 29 63 11 16 5 2 145 2022 28 27 69 12 18 5 1 160 2023 35 36 66 12 14 5 1 169 2024 19 50 66 13 20 3 2 173 2025 11 56 66 14 19 5 2 173 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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