Sicherung und Zugänglichmachung bedrohter wissenschaftlicher Datenbestände
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Sicherung und Zugänglichmachung bedrohter wissenschaftlicher Datenbestände
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/369
21. Wahlperiode 04.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ayse Asar, Misbah Khan, Annalena Baerbock, Claudia Müller,
Dr. Anja Reinalter, Dr. Janosch Dahmen, Jeanne Dillschneider, Rebecca Lenhard,
Claudia Roth und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sicherung und Zugänglichmachung bedrohter wissenschaftlicher Datenbestände
Der freie Zugang zu verlässlichen Forschungsdaten ist zentrale Voraussetzung
für die freie Wissenschaft, von der Grundlagenforschung bis hin zur
praktischen Anwendung. Dieser Zugang ist – wie auch andere Aspekte der
akademischen Freiheit – in den letzten Monaten in den USA stark eingeschränkt und
gefährdet worden (www.forschung-und-lehre.de/forschung/sicherung-von-forsc
hungsdaten-ist-zeitkritisch-7082). Wie zahlreiche Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler betonte auch der ehemalige Bundesminister für Bildung und
Forschung Cem Özdemir die Notwendigkeit, den Zugang zu
wissenschaftlichen Datenbeständen sicherzustellen und die dafür relevanten Infrastrukturen
hierzulande und in Europa auszubauen (www.zeit.de/politik/deutschland/2025-
04/cem-oezdemir-us-datenbanken-forschung-europa-deutschland). Im
Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ist vereinbart, „wissenschaftlich
relevante Datenbestände, deren Existenz bedroht sind [sic]“ (vgl.
Koalitionsvertrag, S. 75) sichern und verfügbar halten zu wollen. Angesichts der
weitreichenden, weltweit drohenden Auswirkungen sowohl für die Wissenschaft als
auch für zahlreiche Lebensbereiche von der öffentlichen Gesundheit über die
globale Entwicklung bis zur Prävention von Klimarisiken haben einzelne
Forscherinnen und Forscher, wissenschaftliche Einrichtungen und
Fachgesellschaften schnell reagiert, um unmittelbar bedrohte Datenbestände vor Löschung,
Manipulation oder Zensur zu schützen. Aus Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller müssen die Ankündigungen des Koalitionsvertrags nun schnell
umgesetzt werden, um diese ersten Initiativen zur Sicherung der Datenbestände
zu stärken, systematisch auszubauen und den freien Datenzugang für die
Forschung langfristig gewährleisten zu können.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits eingeleitet, um
wissenschaftlich relevante Datenbestände, deren Existenz bedroht ist, zu
identifizieren, zu sichern und zugänglich zu halten?
2. Welche Folgen drohen aus Sicht der Bundesregierung für die
Wissenschaft und darüber hinaus, wenn es nicht gelingt, die derzeit durch
politische Eingriffe in den USA in ihrer Existenz bedrohten, wissenschaftlichen
Datenbestände zu sichern und zugänglich zu halten?
3. Umfasst das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel der Sicherung und
Zugänglichmachung von in der Existenz bedrohten Datenbeständen auch
solche, die beispielsweise aufgrund von politisch motivierten Eingriffen in
die bestehende Taxonomie und Verschlagwortung oder durch die
Einstellung weiterer Datenerhebung in ihrer Qualität massiv eingeschränkt
werden?
4. Inwiefern und entlang welcher Kriterien nimmt die Bundesregierung eine
Priorisierung vor, welche Datenbestände unmittelbar gesichert werden
müssen, und was ist das Ergebnis dieses Prozesses?
5. Wie groß schätzt die Bundesregierung den Umfang gefährdeter,
wissenschaftlich relevanter Datenbestände ein, hält sie auf dieser Grundlage den
Ausbau finanzieller, infrastruktureller und personeller Kapazitäten für
notwendig, und wenn ja, in welchem Ausmaß?
6. Welche Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten bestehen im
Geschäftsbereich der Bundesregierung und nach ihrer Kenntnis auch darüber hinaus
derzeit für wissenschaftliche Einrichtungen, die Kapazitäten für die
Sicherung und Zugänglichmachung gefährdeter Forschungsdaten zur Verfügung
stellen?
7. Welche weiteren Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten sind dafür
vorgesehen, und ab wann?
8. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine europäische
Zusammenarbeit und Koordinierung bei der Sicherung und Zugänglichmachung der
Datenbestände ein?
9. Welche bereits bestehenden oder aufzubauenden nationalen, europäischen
und internationalen Institutionen und Netzwerke sind aus Sicht der
Bundesregierung geeignet, die Sicherung und Zugänglichmachung
wissenschaftlich relevanter Datenbestände zu koordinieren und gegen Eingriffe
zu schützen, und welche Maßnahmen unternimmt oder plant die
Bundesregierung in diesem Bereich?
10. Entlang welcher Prinzipien sollen die wissenschaftlich relevanten
Datenbestände zugänglich gehalten bzw. wieder zugänglich gemacht werden?
11. Bietet die aktuelle Rechtslage aus Sicht der Bundesregierung ausreichende
Sicherheit für wissenschaftliche Einrichtungen, die „gerettete“
wissenschaftliche Datenbestände frei für die Forschung zur Verfügung stellen
möchten, insbesondere wenn die Datenbestände im Ursprungsland
aufgrund politischer Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit bewusst nicht
mehr vorgehalten werden?
12. Welche Maßnahmen sind im noch für dieses Jahr angekündigten
Forschungsdatengesetz (vgl. Koalitionsvertrag, S. 79) vorgesehen, um die
Sicherung und Zugänglichmachung gefährdeter Datenbestände sowohl
rechtlich als auch infrastrukturell zu unterstützen?
13. Inwiefern plant die Bundesregierung, im Rahmen des angekündigten
Forschungsdatengesetzes Maßnahmen zu verankern, die gezielt den Aufbau
einer öffentlich verantworteten, resilienten Speicherstruktur zur Sicherung
gefährdeter internationaler Datenbestände ermöglichen – etwa durch die
Erweiterung der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) oder in
Kooperation mit der European Open Science Cloud?
14. Welche konkreten Maßnahmen sind im angekündigten Registergesetz
(vgl. Koalitionsvertrag, S. 111) vorgesehen, um den Zugang zu
Forschungsdaten und die Datennutzbarkeit zu verbessern, und wann bringt
die Bundesregierung dieses auf den Weg?
15. Bestehen aus Sicht der Bundesregierung ausreichende IT-Kapazitäten, um
eine verstärkte Datenübernahme zu gewährleisten, und wenn nein, welche
Maßnahmen plant die Bundesregierung dagegen?
16. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um offene
und interoperable Datenstandards sowie technische Verfahren wie
Hashing zur fälschungssicheren Archivierung wissenschaftlicher Daten
verpflichtend zu fördern, insbesondere bei durch politische Eingriffe
gefährdeten Datensätzen?
Berlin, den 3. Juni 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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