Maßnahmen zur Forschungssicherheit und Aufbau einer nationalen Plattform für Forschungssicherheit
Text
Maßnahmen zur Forschungssicherheit und Aufbau einer nationalen Plattform für Forschungssicherheit
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1913
21. Wahlperiode 30.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sonja Lemke, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Anne-
Mieke Bremer, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar,
Maren Kaminski, Ina Latendorf, Stella Merendino, Sören Pellmann, David
Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt und der
Fraktion Die Linke
Maßnahmen zur Forschungssicherheit und zum Aufbau einer nationalen
Plattform für Forschungssicherheit
Im Mai 2025 hat der Wissenschaftsrat ein Positionspapier „Wissenschaft und
Sicherheit in Zeiten weltpolitischer Umbrüche“ veröffentlicht. Neben Fragen
der „sicherheitsrelevanten Forschung“ enthält das Papier Ausführungen und
Empfehlungen zur Wissenssicherheit, die sich nach dem Verständnis des
Wissenschaftsrats auf die Dimensionen „Unerwünschter Wissensabfluss“,
„Unerwünschte Einflussnahme“, „Finanzielle und wissenschaftliche
Abhängigkeiten“, „Interferenzen wissenschaftlicher Aktivitäten mit anderen
gesellschaftlichen Bereichen“ und „Verletzung forschungsethischer oder ethischer
Prinzipien“ erstreckt. Neben Empfehlungen, die einzelne Forschende und
Forschungseinrichtungen adressieren, wird dabei insbesondere die Einrichtung einer
„Nationalen Plattform für Wissenssicherheit“ empfohlen. Diese solle dem
kontinuierlichen Austausch zwischen wissenschaftlichen und staatlichen Akteuren
dienen, um Abstimmung und Positionierung sowie Kompetenzaufbau zu
ermöglichen. Sie solle außerdem Einrichtungen und Forschungsorganisationen
beraten und als Ansprechpartner auf europäischer und internationaler Ebene
fungieren. Im Juli 2025 hat die Wissenschaftsministerkonferenz beschlossen,
dass Bund, Länder und Wissenschaft auf Basis der Empfehlungen des
Wissenschaftsrats einen Maßnahmenkatalog zur Forschungssicherheit entwickeln und
abstimmen. Zudem soll der Aufbau einer nationalen Plattform für
Forschungssicherheit zeitnah beginnen. Die Ausgestaltung soll unter Mitwirkung der
Länder, der Allianz der Wissenschaftsorganisationen sowie relevanter
Bundesressorts erfolgen. Für die praktische Umsetzung soll eine Task-Force zwischen
Ländern, Bund, der Allianz der Wissenschaftsorganisationen sowie der
Sicherheitsbehörden eingerichtet werden, die bis Ende des Jahres einen Vorschlag
vorlegen soll (www.kmk.org/presse/pressearchiv/mitteilung/wissenschaftsmini
sterkonferenz-staerkt-forschungssicherheit-und-resilienz-im-wissenschaftssyste
m.html).
Im am 5. Mai 2025 geschlossenen Koalitionsvertrag zwischen den
regierungstragenden Fraktionen der CDU/CSU und SPD wird die Stärkung der
Forschungssicherheit auch als Ziel für die neue 21. Wahlperiode formuliert.
Gemeinsam mit der Allianz der Wissenschaftsorganisationen sollen Leitlinien für
den Umgang in sensiblen internationalen Kontexten erarbeitet und die
Beratungsinfrastruktur verbessert werden. Dabei sollen Desinformationsaktivitäten
und ein Kompetenznetzwerk für unabhängige Chinawissenschaften in den
Fokus genommen werden (vgl. Koalitionsvertrag, S. 81).
Anstatt den Graubereich des Dual-Use praktisch und wissenschaftsethisch
genauer zu umreißen, wollte die ehemalige Bundesregierung der 20. Wahlperiode
aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP lediglich eine Liste mit
sensitiven Technologien erstellen, „die von besonderem Interesse sind, etwa wegen
ihres Dual-Use-Potenzials oder der herausragenden Bedeutung für
Kernbereiche der deutschen Wirtschaft.“ Das geht aus dem dazugehörigen
Positionspapier des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der 20. Wahlperiode
hervor (BMBF, März 2024): Forschungssicherheit im Lichte der Zeitenwende;
www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/2024/positionspapier-forschu
ngssicherheit.pdf?__blob=publicationFile&v=4). In der Folge wurde ein
Stakeholderprozess unter Beteiligung von Wissenschaft, Wirtschaftsverbänden,
Sicherheitsbehörden und weiteren Ressorts zur „Reflexion und ggf. Revision der
Selbstregulierungsinstrumente der Wissenschaft im Lichte der Zeitenwende“
aufgesetzt (vgl. Vorbemerkung zur Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 20/12488).
Inwieweit die aktuelle Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD diesem Kurs
folgen oder sich neu positionieren will, ist unklar. Aus dem Koalitionsvertrag
geht zum Bereich der Dual-Use-Forschung lediglich hervor, dass die Friedens-
und Konfliktforschung sowie Regionalforschung unter anderem zu Osteuropa,
China und den USA ausgebaut und eine Förderkulisse für Sicherheits- und
Verteidigungsforschung einschließlich Cybersicherheit und sichere Infrastrukturen
geschaffen werden soll, allerdings mit dem erklärten Ziel, die Kooperation von
Hochschulen und außeruniversitärer Forschung mit Bundeswehr und
Unternehmen gezielter zu ermöglichen (vgl. Koalitionsvertrag, S. 79). Aus einem im Juli
2025 veröffentlichten Bericht der Fachnewsletter Research.Table lässt sich
schließen, dass der unter der ehemaligen Bundesregierung im ähnlichen
Kontext angestoßene Stakeholderprozess offenbar fortgesetzt wurde. Allerdings mit
keinem Ergebnis, sondern einem klaren Dissens und der Folge, dass die Allianz
der Wissenschaftsorganisationen die Unterzeichnung eines „Memorandum of
Understanding“ (MoU) abgelehnt habe, das vom Bundesministerium für
Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) im Rahmen des
Stakeholderprozesses zu Forschungssicherheit formuliert worden sei (https://table.media/re
search/news/forschungssicherheit-warum-die-allianz-dem-bmftr-eine-absage-sc
hreibt). Grund sei die Uneinigkeit über die Einrichtung und Ausgestaltung einer
nationalen Plattform für Forschungssicherheit, aber auch über die
Verbindlichkeit und das Ausmaß von Prüfprozessen.
Das Positionspapier des Wissenschaftsrats weist auf ein grundsätzlich
bestehendes Spannungsfeld zwischen Wissenschaftsfreiheit und Sicherheit hin. Nach
Auffassung der Fragestellenden ergibt sich aus dieser Feststellung, dass sich
alle Maßnahmen zur Forschungssicherheit daran messen lassen müssen,
inwieweit sie der Wissenschaftsfreiheit tatsächlich dienlich sind und insbesondere
nicht zu einer problematischen Einschränkung des internationalen
wissenschaftlichen Austauschs und der wissenschaftlichen Kooperation führen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die im Positionspapier des
Wissenschaftsrats genannten fünf Dimensionen der Wissenssicherheit?
a) Inwieweit orientiert sich die Bundesregierung an den vom
Wissenschaftsrat genannten Dimensionen der Wissenssicherheit?
b) Hat die Bundesregierung eigene Dimensionen und Kriterien zur
Risikoeinschätzung von Forschungs- bzw. Wissenssicherheit erarbeitet,
und wenn ja, was waren die Dimensionen und Kriterien?
2. Wie bewertet die Bundesregierung die vom Wissenschaftsrat
vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung der Forschungssicherheit?
a) Inwieweit plant die Bundesregierung, die vorgeschlagenen
Maßnahmen umzusetzen?
b) Welche eigenen Maßnahmen zur Stärkung der Forschungs- bzw.
Wissenssicherheit plant die Bundesregierung, zu ergreifen?
3. Welche weiteren wissenschaftlichen Studien und Positionspapiere bezieht
die Bundesregierung bei der Erarbeitung von Dimensionen, Kriterien und
Maßnahmen zur Einschätzung von und zum Umgang mit
Forschungsbzw. Wissenssicherheit ein?
4. Welche Risiken für internationalen Austausch und internationale
Kooperation sind nach Auffassung der Bundesregierung mit möglichen
Maßnahmen zur Forschungs- bzw. Wissenssicherheit verbunden?
5. Inwieweit plant die Bundesregierung Kooperationen mit anderen Ländern
innerhalb und außerhalb der Europäischen Union, um die
Forschungsbzw. Wissenssicherheit zu stärken?
6. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung den unerwünschten
Abfluss von Forschungsergebnissen eindämmen, insbesondere im
Rahmen von wissenschaftlichen Kooperationsprojekten mit Staaten, deren
Regierungen Forschungsergebnisse und insbesondere Technologien für
Aufrüstung und Überwachung nutzen?
7. Was versteht die Bundesregierung unter „unabhängigen
Chinawissenschaften“, und mit welcher Zielsetzung sollen diese wie ausgestaltet und
wo in der Wissenschaftslandschaft verankert werden?
8. Wie will sich die Bundesregierung künftig und grundlegend zu
repressiven Staaten positionieren, die Forschungsergebnisse zum Aufbau des
eigenen Militärs und für Menschenrechtsverletzungen nutzen?
a) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Hochschulen und
Forschungseinrichtungen bei der wissenschaftsethischen
Auseinandersetzung und Risikoabschätzung im Bereich der Dual-Use-Forschung
zu unterstützen?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Abfluss von
Forschungsdaten innerhalb internationaler Kooperationen für
missbräuchliche, menschenrechtsverletzende Zwecke in entsprechende
Staaten zu verhindern?
c) Inwieweit sind nach Auffassung der Bundesregierung durch
Forschungskooperationen mit Forschenden in repressiven Staaten auch
Chancen eines positiven Einflusses gegeben?
9. Inwieweit will die Bundesregierung die Kooperation zwischen
Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen mit der Bundeswehr und
Unternehmen gezielter fördern?
a) Welche Unternehmen sollen nach Meinung der Bundesregierung
vorrangig mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen kooperieren?
b) In welchem Umfang will die Bundesregierung hierfür Mittel zur
Verfügung stellen?
c) Wie definiert die Bundesregierung die Rolle der Friedens- und
Konfliktforschung im Bereich der Dual-Use-Forschung?
d) Plant die Bundesregierung eine Neuausrichtung der Friedens-,
Konflikt- und Abrüstungsforschung, und wenn ja, welche Förderlinien
sollen hierfür mit welchen Forschungszielen und mit welchen
Mittelhöhen ggf. aufgesetzt werden?
10. Erstreckt sich das Verständnis der Bundesregierung von Forschungs- bzw.
Wissenssicherheit auch auf den Schutz von Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern, die wissenschaftsfeindlichen oder politisch motivierten
Angriffen ausgesetzt sind, und wenn ja, welche Maßnahmen plant die
Bundesregierung, um betroffene Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler zu schützen?
11. Erstreckt sich das Verständnis der Bundesregierung von Forschungs- bzw.
Wissenssicherheit auch auf den Schutz vor dem unerwünschten Abfluss
von Daten im Rahmen der Nutzung privatwirtschaftlich bereitgestellter
Infrastruktur, wie beispielsweise des Datentrackings durch
Wissenschaftsverlage, wie es der DFG-Ausschuss (DFG = Deutsche
Forschungsgemeinschaft) für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme 2021
in seinem Papier zum Thema beschrieben hat (https://zenodo.org/records/
5900759)?
12. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in diesem Bereich?
13. Erstreckt sich das Verständnis der Bundesregierung von Forschungs- bzw.
Wissenssicherheit auch auf den Schutz vor dem unerwünschten Abfluss
von Daten an inländische Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden?
14. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in diesem Bereich, und
unterstützt sie insbesondere die Forderung des Rats für Sozial- und
Wirtschaftsdaten, gesetzliche Regelungen zur Vertraulichkeit von
Forschungsdaten im Datenschutz-, Straf- und Strafprozessrecht zu schaffen (www.ko
nsortswd.de/wp-content/uploads/210218_RatSWD_Stellungnahme-Daten
beschlagnahme.pdf)?
15. Erstreckt sich das Verständnis der Bundesregierung von Forschungs- bzw.
Wissenssicherheit auch auf den Schutz vor Einflussnahme über die
Kontrolle von Finanzierung?
16. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in diesem Bereich?
17. Welche öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen, wissenschaftlichen
Einrichtungen, Stakeholder und Akteure sind in welcher Form an der
Arbeit des Arbeitskreises Sicherheit und Wissenschaft (AK SuWi) des
Arbeitskreises Informationssicherheit der deutschen
Forschungseinrichtungen (AKIF) beteiligt?
a) Wie oft trifft sich der AK SuWi?
b) Welche konkreten Themen sind Gegenstand der Arbeit des AK SuWi,
und welche Informationen werden in seinem Rahmen ausgetauscht?
18. Welche weiteren Gruppen oder Austauschformate existieren, die dem
Informationsaustausch zwischen der Wissenschaft und öffentlichen
Stellen zu Fragen der Forschungs- bzw. Wissenssicherheit dienen?
19. Wie viele Forschungseinrichtungen und Hochschulen waren von wie
vielen Cyberangriffen betroffen, die über einfache Phishingmails und
unzulässige Loginversuche hinausgehen (bitte nach Forschungseinrichtungen
bzw. Hochschulen und nach Jahren im Zeitraum von 2022 bis zur ersten
Hälfte des Jahres 2025 aufschlüsseln)?
a) Bei wie vielen davon kam es jeweils zu einem Schadenseintritt?
b) Wie hoch war der Schaden jeweils pro Jahr (bitte in Euro angeben)?
c) Wie lange dauerte der Wiederaufbau nach Schadenseintritt im
Durchschnitt?
20. Warum hat die Bundesregierung Forschungseinrichtungen in ihrem
Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der europäischen NIS-2-
Richtlinie vom 8. September 2025 (Bundestagsdrucksache 21/1501) nicht
als kritische Infrastruktur („besonders wichtige Einrichtung“) benannt?
21. Warum hat die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zum KRITIS-
Dachgesetz (KRITIS = kritische Infrastrukturen) vom 10. September 2025
(www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/09/kritis-dg-
kabinett.html) Forschung nicht als einen der Sektoren benannt, für dessen
kritische Anlagen das Gesetz gilt?
22. Warum ist die vom Bundesministeriumdes Innern noch 2008 erfolgte
Einordnung von Großforschungseinrichtungen als Teilsektor kritischer
Infrastruktur (siehe www.preventionweb.net/files/2967_LeitfadenSchutzKriti
s.pdf, S. 10) später nicht mehr aufgegriffen worden (vgl. www.bbk.bun
d.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/KRITIS/bmi-s
chutz-kritis-risiko-und-krisenmanagement.pdf?__blob=publicationFile)?
23. Warum ist im Entwurf des NIS-2-Umsetzungsgesetzes vom 8. September
2025 gemäß § 2 Nummer 12 der Anwendungsbereich auf angewandte
Forschung beschränkt?
24. Warum ist im Entwurf des NIS-2-Umsetzungsgesetzes vom 8. September
2025 gemäß § 2 Nummer 12 der Anwendungsbereich auf Forschung
beschränkt, die „im Hinblick auf die Nutzung der Ergebnisse dieser
Forschung für kommerzielle Zwecke“ durchgeführt wird?
25. Inwieweit ist geplant, die Öffnungsklausel in § 29 Absatz 1 Nummer 3 im
Entwurf des NIS-2-Umsetzungsgesetzes zu nutzen, um
Forschungseinrichtungen, bei denen es sich um „weitere Körperschaften, Anstalten und
Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie ihre Vereinigungen, ungeachtet
ihrer Rechtsform, auf Bundesebene“ handelt, als Einrichtungen der
Bundesverwaltung im Sinne dieses Gesetzes zu definieren?
26. Welche Mittel stehen im Haushalt für die Jahre 2025 und 2026 – nach
Stand der jeweiligen Bundesregierungsentwürfe – für die Stärkung der
Informationssicherheit von Forschungseinrichtungen und Hochschulen zu
Verfügung?
a) Welcher Anteil dieser Mittel dient dem Schutz
informationstechnischer Systeme?
b) Welcher Anteil dieser Mittel wird als Ausgabe zum Schutz
informationstechnischer Systeme nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 des
Grundgesetzes geführt?
c) Welche anderen Maßnahmen zur Forschungssicherheit werden derzeit
in welcher Höhe aus welchem Haushaltstitel finanziert?
27. Wer war an dem Stakeholderprozess beteiligt, aus dem das von der
Allianz der Wissenschaftsorganisationen nicht unterzeichnete „Memorandum
of Understanding“ hervorging?
a) Welche grundlegenden Ergebnisse bzw. Eckpunkte sind aus diesem
Prozess hervorgegangen, welche Zielsetzungen werden weiterverfolgt,
und zu welchen Ergebnissen werden Maßnahmen entwickelt?
b) Plant die Bundesregierung, den Stakeholderprozess fortzuführen,
wenn ja, in welcher Form, und in welcher Zusammensetzung bzw.
unter Beteiligung welcher Akteure?
c) Inwieweit dienen bei diesem Prozess die Beschlüsse der
Wissenschaftsministerkonferenz zur Forschungssicherheit als Grundlage bzw.
inwieweit werden die Beschlüsse im Prozess berücksichtigt?
28. Welche Punkte sollte das nicht unterzeichnete MoU konkret umfassen?
a) Zu welchen dieser Punkte bestand bzw. besteht in welcher Hinsicht
Dissens zwischen dem BMFTR und der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen?
b) Inwieweit und mit welchen Maßnahmen wurde seitens der
Bundesregierung versucht, die bestehende Uneinigkeit über die Einrichtung
und Ausgestaltung einer nationalen Plattform für Forschungssicherheit
sowie über die Verbindlichkeit und das Ausmaß von Prüfprozessen
aufzulösen?
c) In welchen Punkten weicht die aktuelle Bundesregierung aus CDU,
CSU und SPD von den Zielen der vorausgegangenen Bundesregierung
aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ab?
d) Wie haben sich weitere am Prozess beteiligte Akteure zu diesen
Punkten positioniert?
e) Was war der Grund für die Änderung des Terminplans zur
Unterzeichnung des MoU?
f) Verfolgt die Bundesregierung weiterhin den Abschluss eines MoU,
wenn ja, mit welchem Ziel, und mit welchem Zeitplan?
29. In welchem Verhältnis stehen der Stakeholderprozess und das MoU mit
der in der High-Tech-Agenda der Bundesregierung angekündigten
„Entwicklung von Leitlinien für den Umgang in sensiblen internationalen
Kontexten gemeinsam mit der Allianz der Wissenschaftsorganisationen“?
a) Bis wann sollen diese Leitlinien entwickelt werden?
b) Welchen Inhalt und welche Verbindlichkeit sollen diese Leitlinien
haben?
30. Worin sollten nach Auffassung der Bundesregierung die Aufgaben und
Funktion einer nationalen Plattform für Forschungssicherheit bestehen?
a) Welche Ressorts, Bundesbehörden und anderen staatlichen Akteure
sollten nach Auffassung der Bundesregierung in welcher Art in die
Arbeit einer nationalen Plattform für Forschungssicherheit
eingebunden sein?
b) Wie sollte nach Auffassung der Bundesregierung eine nationale
Plattform für Forschungssicherheit im Hinblick auf Trägerschaft und
Rechtsform organisiert sein?
c) Welchen Finanzierungsbedarf sieht die Bundesregierung für eine
nationale Plattform für Forschungssicherheit, und in welchem Umfang
plant sie selbst dafür Mittel ein (sofern hierfür bereits Mittel im
Bundeshaushalt 2025 und bzw. oder 2026 eingestellt wurden, bitte das
Kapitel und den Titel sowie die Höhe nennen)?
d) Wie kann aus Sicht der Bundesregierung bei der Konzeption einer
nationalen Plattform für Forschungssicherheit sichergestellt werden,
dass internationaler Austausch und internationale Kooperation nicht
zum Nachteil der Wissenschaftsfreiheit beeinträchtigt werden?
31. Aus welchen Akteuren besteht die Task-Force, die einen Vorschlag zum
Aufbau der nationalen Plattform für Forschungssicherheit vorlegen soll?
32. Welche Sicherheitsbehörden sind in welcher Weise in die Arbeit dieser
Task-Force involviert?
33. Ist die Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs von Bund, Ländern und
Wissenschaft, wie sie im Beschluss der Wissenschaftsministerkonferenz
vorgesehen ist, ebenfalls Aufgabe dieser Task-Force?
a) Wenn nein, unter Beteiligung welcher Akteure wird dieser
Maßnahmenkatalog entwickelt?
b) Bis wann soll der Maßnahmenkatalog vorliegen?
Berlin, den 19. September 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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