Umgang der Bundesregierung mit medialen Einzelfällen, öffentlicher Mobilisierung und gesetzgeberischen Prozessen
Text
Umgang der Bundesregierung mit medialen Einzelfällen, öffentlicher Mobilisierung und gesetzgeberischen Prozessen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6286
21. Wahlperiode 08.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Ronald Gläser,
Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias
Teich und der Fraktion der AfD
Umgang der Bundesregierung mit medialen Einzelfällen, öffentlicher
Mobilisierung und gesetzgeberischen Prozessen
In jüngerer Zeit ist die Entwicklung zu beobachten, dass mediale
Berichterstattungen über einzelne, oftmals noch nicht abschließend geklärte Sachverhalte
innerhalb kürzester Zeit erhebliche gesellschaftliche, aber auch politische
Dynamiken auslösen. Diese reichen von öffentlicher Empörung und Mobilisierung
bis hin zu unmittelbaren politischen Stellungnahmen und der Ankündigung
gesetzgeberischer Maßnahmen.
Besonders deutlich zeigte sich dies im Zusammenhang mit der durch
„Correctiv“ verbreiteten Darstellung eines Treffens in Potsdam Anfang des Jahres
2024. Die darauffolgende politische und gesellschaftliche Reaktion –
einschließlich massenhafter Demonstrationen und unmittelbarer politischer
Stellungnahmen – verdeutlichte, in welchem Umfang mediale Ereignisse politische
Prozesse beeinflussen können.
Ein vergleichbares Muster ist aktuell im Fall um die Schauspieler Collien
Fernandes und Christian Ulmen zu beobachten. Auch hier folgten auf eine mediale
Berichterstattung kurzfristig öffentliche Mobilisierung, politische
Stellungnahmen sowie Forderungen nach gesetzlichen Verschärfungen im Bereich digitaler
Gewalt, während zugleich auf bestehende oder geplante Gesetzesinitiativen
verwiesen wurde.
Auffällig ist, dass solche politischen Reaktionen vielfach bereits in einem
Stadium einsetzen, in dem der zugrunde liegende Sachverhalt weder abschließend
aufgeklärt noch rechtlich bewertet ist und zugleich unterschiedliche
Darstellungen bestehen. Gleichwohl entfalten solche Fälle erhebliche politische Wirkung
und werden in der öffentlichen Debatte eng mit gesetzgeberischen
Fragestellungen verknüpft.
Aus medienpolitischer Perspektive stellt sich damit die grundsätzliche Frage
nach dem Verhältnis von medialer Berichterstattung, öffentlicher
Meinungsbildung und staatlichem Handeln. Zu klären ist insbesondere, ob sich politische
Entscheidungsprozesse zunehmend an medialen Dynamiken orientieren und ob
hierdurch eine Verschiebung hin zu einer stärker kommunikationsgetriebenen
politischen Praxis stattfindet.
Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch das Verhältnis
zwischen Staat, Medien und sogenannten zivilgesellschaftlichen Akteuren. Die
verfassungsrechtlich gebotene Staatsferne der Medien ist eine zentrale
Voraussetzung für eine funktionierende demokratische Öffentlichkeit. Gleichzeitig
bestehen vielfältige institutionelle Kontakte, Förderstrukturen und personelle
Überschneidungen zwischen staatlichen Stellen, Medienorganisationen und
sogenannten Nichtregierungsorganisationen.
Hinzu kommt, dass öffentliche Empörungsdynamiken zunehmend als
politischer Faktor wirksam werden. Medial vermittelte Einzelfälle können innerhalb
kurzer Zeit erheblichen Handlungsdruck erzeugen und politische Prozesse
beschleunigen. Es ist dabei nicht zu beanstanden, dass sich Öffentlichkeit empört
und diese Empörung artikuliert. Problematisch wird eine solche Dynamik
jedoch dann, wenn staatliches Handeln sich ihr anschließt oder sie zum Anlass
eigener politischer Initiativen macht, ohne dass eine hinreichend gesicherte
Tatsachengrundlage vorliegt. In einem rechtsstaatlichen Gefüge kommt der
Bundesregierung die Aufgabe zu, gerade in solchen Situationen eine abwägende,
sachliche und auf verlässlichen Erkenntnissen beruhende Position
einzunehmen. Der Eindruck, dass politische Entscheidungen oder gesetzgeberische
Vorhaben bereits im Vorfeld einer abschließenden Klärung eines Sachverhalts mit
öffentlich wirksamen Einzelfällen verknüpft werden, berührt daher
grundlegende Fragen staatlicher Neutralität und Verantwortlichkeit.
Gleichzeitig ist festzustellen, dass nicht alle gesellschaftlich relevanten
Ereignisse eine vergleichbare politische und mediale Aufmerksamkeit erfahren.
Insbesondere bei schweren Straftaten oder gesellschaftspolitisch sensiblen
Themen, etwa im Kontext von Migration und Gewaltkriminalität, lässt sich nach
Ansicht der Fragesteller mitunter ein unterschiedliches Maß an politischer
Reaktion beobachten. Dies wirft die Frage auf, nach welchen Kriterien Themen
aufgegriffen, gewichtet und in politische Entscheidungsprozesse überführt
werden.
Auffällig ist in diesem Zusammenhang auch die Rolle kurzfristig entstehender
Bündnisse und Initiativen, die innerhalb kürzester Zeit erhebliche
Mobilisierungskraft entfalten. So trat im aktuellen Fall um das ehemalige Ehepaar Ulmen
und Fernandes unter anderem das Bündnis „Feminist Fight Club“ als Initiator
öffentlicher Versammlungen in Erscheinung, obwohl es nach öffentlicher
Darstellung erst kurz zuvor gegründet worden war. Gleichwohl gelang es,
innerhalb kürzester Zeit eine breite öffentliche Mobilisierung zu erreichen und das
Thema in die politische Debatte einzuspeisen. Dies wirft zusätzliche Fragen
nach den strukturellen Voraussetzungen, Netzwerken und
Kommunikationswegen auf, die eine derart schnelle Wirkung ermöglichen.
Die vorliegende Kleine Anfrage verfolgt einen ausdrücklich medienpolitischen
Ansatz. Sie zielt nicht auf die Bewertung einzelner Personen oder Vorwürfe,
sondern auf die Klärung struktureller Zusammenhänge zwischen medialer
Berichterstattung, öffentlicher Meinungsbildung und politischer
Entscheidungsfindung sowie auf die Frage, wie die Bundesregierung diese Zusammenhänge
bewertet und in ihrem Handeln berücksichtigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob ein
konkreter Einzelfall mit einer Gesetzesinitiative politisch aufgegriffen wird?
2. Welche internen Verfahren bestehen bei der Bundesregierung zur
Bewertung solcher Fälle vor öffentlichen Stellungnahmen?
3. In welchen Fällen der vergangenen fünf Jahre hat die Bundesregierung
Einzelfälle ausdrücklich als Anlass für politische Maßnahmen oder
gesetzgeberische Initiativen herangezogen?
4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umgang
mit der durch „Correctiv“ veröffentlichten Recherche im Jahr 2024 im
Hinblick auf politische Kommunikation und Mobilisierung?
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Teilnahme von
Regierungsmitgliedern an Demonstrationen im Zusammenhang mit medial vermittelten
Einzelfällen?
6. Liegen der Bundesregierung zum Sachverhalt im Fall Ulmen/Fernandes
konkrete Erkenntnisse vor, und wenn ja, welche?
7. Hat die Bundesregierung eine Bewertung des Falles vorgenommen, und
wenn ja, wie lautet diese, und auf welche Quellen stützt sie diese (z. B.
eigene Erkenntnisse, Medienberichte, Informationen Dritter)?
8. Hat die Bundesregierung zu dem Umstand, dass zentrale Aspekte des
Sachverhalts öffentlich unterschiedlich dargestellt und teilweise bestritten
werden, eine Bewertung vorgenommen, und wenn ja, wie lautet diese?
9. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Unschuldsvermutung in
Fällen mit hoher medialer Aufmerksamkeit bei?
10. Welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, um vor
öffentlichen Stellungnahmen eine hinreichende Tatsachengrundlage zu
gewährleisten?
11. Welche Rolle spielen mediale Berichterstattung und öffentliche Resonanz
bei politischen Entscheidungsprozessen und gesetzgeberischen Initiativen
der Bundesregierung?
12. Welche Vorkehrungen bestehen, um politische Entscheidungen der
Bundesregierung von kurzfristigen medialen oder öffentlichen Dynamiken zu
entkoppeln?
13. Inwieweit werden kommunikative Strategien der Akteure (z. B. Framing
oder Agenda-Setting) in der Regierungsarbeit berücksichtigt?
14. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung einer sachlichen und
evidenzbasierten Entscheidungsfindung gegenüber kommunikativen
Erwägungen bei?
15. Sieht die Bundesregierung Anzeichen für eine zunehmende
Emotionalisierung politischer Kommunikation im Zusammenhang mit medialen
Einzelfällen, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies?
16. Welche Kontakte bestanden im Zusammenhang mit dem Fall Ulmen/
Fernandes zwischen Vertretern der Bundesregierung und Medienvertretern im
Vorfeld der Veröffentlichung des Falles, und welche danach?
17. Welche Kontakte bestanden im Zusammenhang mit dem Fall Ulmen/
Fernandes zwischen Vertretern der Bundesregierung und sogenannten
Nichtregierungsorganisationen oder zivilgesellschaftlichen Initiativen,
insbesondere im Bereich der Bekämpfung digitaler Gewalt (z. B. HateAid
sowie dem Bündnis „Feminist Fight Club“), im Vorfeld der Veröffentlichung
des Falles, und welche danach?
18. Welche Informationen wurden der Bundesregierung im Vorfeld oder im
zeitlichen Zusammenhang mit der medialen Berichterstattung durch
Dritte, insbesondere durch sogenannte Nichtregierungsorganisationen oder
thematisch befasste Akteure, übermittelt?
19. In welcher Form werden solche Informationen innerhalb der
Bundesregierung erfasst, bewertet und weitergegeben?
20. Welche internen Abstimmungsprozesse gehen öffentlichen
Stellungnahmen von Regierungsmitgliedern in vergleichbaren Fällen voraus?
21. Welche Rolle spielen externe Hinweise oder Einschätzungen bei der
Vorbereitung politischer Kommunikation zu Einzelfällen?
22. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, zu welchem
Zeitpunkt sogenannte Nichtregierungsorganisationen oder deren Vertreter
erstmals Kenntnis von dem Fall Ulmen/Fernandes zugrunde liegenden
Sachverhalt erlangt haben, und wenn ja, welche?
23. Welche Rolle spielen aus Sicht der Bundesregierung sogenannte
Nichtregierungsorganisationen bei der öffentlichen Einordnung, Bewertung und
politischen Einordnung von Einzelfällen, hier beispielsweise im Bereich
digitaler Gewalt?
24. Wie definiert die Bundesregierung das Prinzip der Staatsferne der
Medien?
25. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dieses Prinzip zu
wahren?
26. Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmende Überschneidung von
medialer Berichterstattung, politischer Kommunikation und öffentlicher
Mobilisierung?
27. Sieht die Bundesregierung Anzeichen für eine stärkere Vermischung von
journalistischer und politischer Kommunikation?
28. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Wahrung
rechtsstaatlicher Prinzipien – insbesondere der Unschuldsvermutung – in öffentlich
geführten Debatten bei?
29. Seit wann wird innerhalb der Bundesregierung an einem Gesetz zur
Bekämpfung digitaler Gewalt gearbeitet?
30. In welchem Bearbeitungsstand befand sich dieses Gesetz vor
Bekanntwerden des Falles Ulmen/Fernandes?
31. Wurde der genannte Fall in irgendeiner Weise als Anlass, Beispiel oder
Begründung für gesetzgeberischen Handlungsbedarf herangezogen?
32. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung öffentlicher Empörung bei
der Vorbereitung und Einbringung von Gesetzesvorhaben bei?
33. Inwiefern wird sichergestellt, dass gesetzgeberische Maßnahmen
unabhängig von kurzfristigen medialen oder öffentlichen Dynamiken erfolgen?
34. Auf welcher Tatsachengrundlage basiert das geplante Gesetz zur
Bekämpfung digitaler Gewalt unabhängig von konkreten Einzelfällen?
35. Welche Prüfmechanismen bestehen, um sicherzustellen, dass
gesetzgeberische Maßnahmen nicht auf ungesicherten oder umstrittenen Einzelfällen
beruhen?
36. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über das Bündnis „Feminist
Fight Club“ vor, und wenn ja, welche?
37. Ist der Bundesregierung dieses Bündnis bekannt, und wenn ja, seit wann?
38. Liegen der Bundesregierung Informationen über die organisatorischen
Strukturen, Verantwortlichen und Unterstützer dieses Bündnisses vor, und
wenn ja, welche?
39. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Finanzierung dieses
Bündnisses vor, und wenn ja, welche?
40. Welche Kontakte bestanden oder bestehen zwischen Vertretern dieses
Bündnisses und staatlichen Stellen auf Bundes- oder nach Kenntnis der
Bundesregierung auf Landesebene?
41. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse dazu vor, welche Kontakte
zwischen diesem Bündnis und etablierten Nichtregierungsorganisationen oder
Aktivistennetzwerken bestanden oder bestehen, und wenn ja, welche?
42. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass neu gegründete
Initiativen innerhalb kürzester Zeit eine erhebliche öffentliche Mobilisierung
erreichen?
43. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwieweit
solche Initiativen bestehende Netzwerke, Kommunikationsstrukturen oder
organisatorische Ressourcen nutzen?
Berlin, den 28. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Alexander Gauland (Kleine Anfrage)
- asked ← Götz Frömming (Kleine Anfrage)
- asked ← Martin Erwin Renner (Kleine Anfrage)
- asked ← Matthias Helferich (Kleine Anfrage)
- asked ← Nicole Hess (Kleine Anfrage)
- asked ← Ronald Gläser (Kleine Anfrage)
- asked ← Sven Wendorf (Kleine Anfrage)
- asked ← Tobias Teich (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Götz Frömming
- authored ← Martin Erwin Renner
- part_of_vorgang → Umgang der Bundesregierung mit medialen Einzelfällen, öffentlicher Mobilisierung und gesetzgeberischen Prozessen