Schutz von Eigentümerinnen und Eigentümern bei Bauträgerinsolvenzen
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Schutz von Eigentümerinnen und Eigentümern bei Bauträgerinsolvenzen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7775
21. Wahlperiode 31.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hanna Steinmüller, Lukas Benner, Sylvia Rietenberg, Kassem
Taher Saleh, Mayra Vriesema, Karoline Otte, Timon Dzienus, Julia Schneider,
Dr. Alaa Alhamwi und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Schutz von Eigentümerinnen und Eigentümern bei Bauträgerinsolvenzen
Über die Hälfte des Wohnungsneubaus wird über Bauträger abgewickelt (www.
mj.niedersachsen.de/download/207961/TOP_I.17-Reform_des_Bautraegervertr
agsrechts_nicht_barrierefrei_.pdf). Das Bauträgergeschäft stellt also einen
wichtigen Faktor bei der Schaffung neuen Wohnraums dar. Verbraucherinnen
und Verbraucher, die eine Wohnung oder ein Haus von einem Bauträger
erwerben, tragen jedoch im Insolvenzfall erhebliche wirtschaftliche Risiken (www.b
notk.de/stellungnahmen/details/verbaendebeteiligung-zur-insolvenzabsicherun
g-des-bestellers-im-bautraegervertragsrecht). Nach Einschätzung von
Verbraucherinnen- und Verbraucher- sowie Eigentümerinnen- und
Eigentümerverbänden bestehen hier große Schutzlücken, weil Erwerberinnen und
Erwerber regelmäßig Abschlagszahlungen leisten, aber erst zu einem späteren
Zeitpunkt Eigentum erwerben (www.bsb-ev.de/politik-presse/presseservice/presse
mitteilungen/verbraucher-fordern-insolvenzschutz-beim-wohnungskauf).
Kommt es während der Bauphase zur Insolvenz des Bauträgers, drohen
Baustopp, erhebliche Mehrkosten, Rechtsstreitigkeiten und im Einzelfall der
Verlust bereits geleisteter Zahlungen. Käuferinnen und Käufer erhalten im
Insolvenzfall oft nur eine geringe Insolvenzquote oder erwerben Eigentum an einem
nur teilweise errichteten Gebäude und müssen es dann zu deutlich höheren
Kosten selbst fertigstellen oder die Fertigstellung beauftragen. Besonders
problematisch ist dies bei Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentum.
Verbraucherinnen- und Verbraucher- sowie Eigentümerinnen- und
Eigentümerverbände kritisieren seit Jahren, Erwerberinnen und Erwerber seien bei
Bauträgerinsolvenzen unzureichend finanziell abgesichert, und fordern eine Reform
des Bauträgervertragsrechts (www.wohnen-im-eigentum.de/politik/bauvertrags
recht). Auch die 95. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat
im Juni 2024 festgestellt, dass Schutzlücken insbesondere im Hinblick auf die
Absicherung der Bestellerinnen im Fall der Insolvenz des Bauträgers bestehen
(www.mj.niedersachsen.de/JuMiKo/beschluesse/beschlusse-228116.html –
TOP I.17). Ebenso hat sich der Deutsche Baugerichtstag bei einer
Sondersitzung im Januar 2026 klar für eine Verbesserung des Verbraucherschutzes im
Bauträgervertragsrecht ausgesprochen (https://baugerichtstag.de/wp-content/up
loads/2026/01/AK_XII_16.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Bauträger
in Deutschland, und wie verteilen sich diese nach Bundesländern und
Unternehmensgröße?
2. Wie viele Insolvenzen von Bauträgern hat es nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2018 bis 2025 sowie im laufenden Jahr gegeben,
und wie verteilen sich diese nach Jahren, Bundesländern,
Unternehmensgröße und Art der betroffenen Bauvorhaben?
3. Wie viele Verbraucherinnen und Verbraucher waren nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2018 bis 2025 sowie im laufenden Jahr
von Insolvenzen von Bauträgern betroffen (bitte jeweils nach Erwerb von
Einfamilienhäusern, Reihenhäusern, Doppelhaushälften und
Eigentumswohnungen aufschlüsseln)?
4. Wie viele Wohneinheiten befanden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2018 bis 2025 sowie im laufenden Jahr 2026 zum
Zeitpunkt einer Bauträgerinsolvenz noch im Bau, und in wie vielen Fällen
kam es zu einer dauerhaften Baueinstellung, einer verzögerten
Fertigstellung oder einer Fertigstellung durch Dritte?
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur durchschnittlichen
finanziellen Belastung betroffener Erwerberinnen und Erwerber infolge
einer Bauträgerinsolvenz, insbesondere zu verlorenen
Abschlagszahlungen, Mehrkosten der Fertigstellung, Zwischenfinanzierungskosten,
Bereitstellungszinsen, Miet- oder Ersatzwohnkosten sowie
Rechtsverfolgungskosten?
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem
Umfang bereits geleistete Abschlagszahlungen im Insolvenzfall durch den
tatsächlichen Baufortschritt gedeckt waren, und in wie vielen Fällen eine
Überzahlung gegenüber dem tatsächlichen Wert des Baufortschritts
vorlag?
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie häufig
Erwerberinnen und Erwerber im Insolvenzfall vom Bauträgervertrag
zurückgetreten sind, wie häufig sie am Vertrag festgehalten haben und wie häufig
es zu einer einvernehmlichen oder gerichtlichen Rückabwicklung
gekommen ist, bei der dann auch die geleisteten Raten tatsächlich zurückgezahlt
wurden?
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche
Insolvenzquote von Verbraucherinnen- und Verbraucherforderungen aus
gescheiterten Bauträgerverträgen, und sieht die Bundesregierung diese
Quote als ausreichend an, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor
existenzgefährdenden Verlusten zu schützen?
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in wie vielen
Bauträgerverträgen derzeit eine Absicherung der Abschlagszahlungen für den
Insolvenzfall vereinbart wird?
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Aufteilungen von
Mietshäusern in Eigentumswohnungen und die anschließende Sanierung, bei
der auch die Käuferinnen und Käufer in Vorleistung gehen ohne
ausreichenden Schutz, wie etwa bei dem aktuellen Beispiel der Hedera Bauwert
GmbH in Berlin, bei denen Eigentümerinnen und Eigentümer teilweise
seit Jahren auf die Übergabe ihrer Eigentumswohnung warten und
Mieterinnen und Mieter unter der fehlenden Instandhaltung leiden, sind der
Bundesregierung diese und weitere ähnliche Fälle bekannt, und kann die
Bundesregierung sagen, ob es eine Zunahme solcher Fälle gibt (https://par
dok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-2504
7.pdf)?
11. Sieht die Bundesregierung weiteren regulatorischen Handlungsbedarf, um
die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und
Mieter in solchen Fällen verschleppter Fertigstellung und Sanierung besser zu
schützen?
12. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der 95. Konferenz der
Justizministerinnen und Justizminister sowie von Verbraucherinnen- und
Verbraucher- sowie Eigentümerinnen- und Eigentümerverbänden, dass die
geltenden Regelungen der Makler- und Bauträgerverordnung sowie des
Bürgerlichen Gesetzbuchs keinen ausreichenden Schutz vor
Vermögensverlusten im Fall einer Bauträgerinsolvenz bieten, und wenn nein, aus
welchen Gründen nicht (www.mj.niedersachsen.de/download/207961/TO
P_I.17-Reform_des_Bautraegervertragsrechts_nicht_barrierefrei_.pdf)?
13. Kennt die Bundesregierung den Vorschlag einer Einführung einer
verpflichtenden vollständigen Absicherung aller von Verbraucherinnen und
Verbrauchern geleisteten Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen, und
wie schätzt sie die Auswirkungen einer solchen Pflicht im Hinblick auf
Verbraucherinnen- und Verbraucherschutz, Baukosten,
Finanzierungskosten der Bauträger und Wohnungsneubau ein?
14. Wie bewertet die Bundesregierung ein gesetzliches Modell, nach dem
Bauträger gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern entweder erst
bei Bezugsfertigkeit und Übergabe einen wesentlichen Teil der Vergütung
verlangen dürfen oder bei früheren Abschlagszahlungen eine vollständige
Rückgewährabsicherung stellen müssen (www.bmjv.de/SharedDocs/Publi
kationen/DE/Fachpublikationen/2019_Abschlussbericht_Bautraegervertra
gsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=2)?
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung eines gesetzlichen
Rückabwicklungsrechts oder Kündigungsrechts aus wichtigem Grund für
Erwerberinnen und Erwerber im Fall der Insolvenz oder drohenden
Zahlungsunfähigkeit des Bauträgers (www.lobbyregister.bundestag.de/inhalt
e-der-interessenvertretung/regelungsvorhabensuche/RV0002423/380198)?
16. Plant die Bundesregierung, Regelungen zu schaffen, die
Erwerbergemeinschaften bei Bauträgerinsolvenzen handlungsfähiger machen, etwa durch
besondere Vertretungs-, Beschluss-, Informations- oder
Finanzierungsregelungen für die Restfertigstellung von Gemeinschaftseigentum, und
wenn nein, warum nicht?
17. Beabsichtigt die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Reform des
Bauträgervertragsrechts vorzulegen, um Verbraucherinnen und
Verbraucher im Fall von Bauträgerinsolvenzen besser zu schützen?
Berlin, den 6. August 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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