Rede von Fabian Jacobi (AfD) – Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 – HG 2027)
Teil von Protokoll der 93. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 3: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haus.
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Rede von Fabian Jacobi (AfD) – Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 – HG 2027)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einigkeit, Recht, Freiheit. Diese Güter benennt „Das Lied der Deutschen“ als die höchsten der Nation. Die Reihung mag zuerst verwundern. Sollte nicht an erster Stelle die Freiheit stehen? Doch das ist nicht eine Stufenleiter der Wertigkeit, sondern eine der Logik. Es muss ein Volk zuerst ein seiner selbst bewusstes, handlungsfähiges Subjekt sein, um nach Freiheit streben zu können. Dafür steht die Einigkeit in der Trias der Hymne.
Es ist der Nationalstaat, der zur Zeit Hoffmanns sehnlichst erstrebt, dann errungen und heute durch die Auflösung unserer Grenzen und unserer Staatlichkeit zugunsten der EU wieder zerstört wird. Auch dem Recht kommt ein logisches Prä gegenüber der Freiheit zu, wäre doch ohne das Recht die Freiheit in Gefahr, zu gewalttätiger Anarchie zu entarten.
Die Werte unserer Nationalhymne sind auch die Werte unserer Verfassung, begründet sie doch die Bundesrepublik Deutschland als eine nationale, freiheitliche und rechtsstaatliche Republik.
Zur Verwirklichung dieser Grundwerte berufen ist nicht zuletzt der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber. Hier nun nimmt der Innenausschuss für sich in Anspruch, der Verfassungsausschuss zu sein. Doch ist das ein Missverständnis, das nur darin gründet, dass eben der Innenausschuss durch den Zufall des Herkommens als für Fragen des Wahlrechts zuständig betrachtet wird. Recht eigentlich wird man aber doch den Rechtsausschuss als den ersten Hüter unserer Verfassungswerte von Recht und Freiheit ansehen müssen.
Als Rechtsausschuss haben wir es seit dem vergangenen Jahr mit einer neuen Justizministerin zu tun – der sechsten, seit ich dem Ausschuss angehören darf. Ihr Amtsvorgänger war der Gelsenkirchener Marco Buschmann. Sein Streben galt zuvörderst der Verwirklichung wirrer Drogenträume in der Gesellschaftspolitik – Stichwort „Selbstbestimmungsgesetz“ – und ansonsten der totalen Digitalisierung aller Dinge.
Wie nun macht sich die neue Ministerin, welche Rechtspolitik zeichnet sich nach ihrem ersten Jahr ab? Frühe Gesetzgebungsverfahren betrafen noch Hinterlassenschaften Ihres Vorgängers auf dem Gebiet der Digitalisierung. Mittlerweile liegen uns aber neue Gesetzentwürfe vor, die ein eigenes, ganz anderes Profil erkennen lassen.
Wir sehen das Gesetz zum Schutz des Gemeinwesens. Das soll es ermöglichen, bei einer Verurteilung wegen des überdehnten und schwammigen, in seiner heutigen Form an sich schon mehr als bedenklichen Gummiparagrafen der Volksverhetzung das passive Wahlrecht zu entziehen. Man muss kein Zyniker sein, um darin ein maßgeschneidertes Werkzeug zur Oppositionsbekämpfung zu erkennen.
Wir sehen das Gesetz zum Schutz vor digitaler Gewalt. Das soll es ermöglichen, nach anonymen Meinungsäußerungen im Netz den Äußernden auf zivilrechtlichem Wege niederschwellig zu entanonymisieren. Der generelle abschreckende Effekt vor Meinungsäußerungen im Netz ist offensichtlich und dürfte beabsichtigt sein.
Wir sehen das Gesetz über digitale Ermittlungsmaßnahmen. Das soll es ermöglichen, mit KI-Einsatz, dafür ohne rechtsstaatliche Sicherungen wie einen Richtervorbehalt, sämtliche Personenbilder im Netz auszuwerten –
Relationen
- part_of → Protokoll der 93. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030
- part_of_vorgang → Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)
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