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Mögliche parteipolitische Tätigkeit der Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt am Main (Antwort zu Drs. 21/504)

dip / drucksache 30.06.2025 · WP 21 · 21/729 · Antwort · Original ↗

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Mögliche parteipolitische Tätigkeit der Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt am Main (Antwort zu Drs. 21/504) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/729 21. Wahlperiode 30.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/504 – Mögliche parteipolitische Tätigkeit der Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt am Main V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 13. Februar 2025 veröffentlichte das Nachrichtenportal nius.de einen Artikel über die möglicherweise parteipolitische Tätigkeit der Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt a. M. mit dem Titel: „Unter dem Tarnnamen Anne Frank finanziert die Bundesregierung Wahlempfehlung gegen Rechts“ (www.niu s.de/politik/news/anne-frank-tarnname-bundesregierung-wahlempfehlung-geg en-rechts/9c26042b-09bb-42e3-81f3-cbcba7ec10af, letzter Zugriff am 21. Februar 2025). Darin werden mehrere Beispiele genannt, wie die (laut Vereinsnamen) Bildungsstätte auf ihren Soziale-Medien-Kanälen Tipps für die Bundestagswahl gibt, um gezielt die Alternative für Deutschland (AfD) und auch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zu schwächen. Sie wirbt beispielsweise dafür, „taktisch“ zum Beispiel Die Linke zu wählen, damit diese in den Deutschen Bundestag einzieht und dadurch die Zahl der AfD-Bundestagsabgeordneten verringert wird (ebd. oder www.instagram.com/p/DF7fZRYM5_P/?utm_sourc e=ig_web_copy_link&igsh=MzRlODBiNWFlZA==, letzter Zugriff am 21. Februar 2025). Die Bildungsstätte Anne Frank e. V. genießt den steuerbegünstigten Status der Gemeinnützigkeit (vgl. www.bs-anne-frank.de/ueber-uns/verein, letzter Zugriff am 28. Februar 2025) und wird nach eigenen Angaben zu fast 80 Prozent aus öffentlichen Zuschüssen von Stadt, Land und Bund finanziert (vgl. www.b s-anne-frank.de/ueber-uns/transparenz/transparenz-2023, letzter Zugriff am 21. Februar 2025). Ihr Budget für 2023 betrug 3 703 640,68 Euro, wovon 3 029 085,37 Euro auf solche Zuschüsse entfielen. Der Verein konnte auf dieser Grundlage 19 Vollzeitangestellte, 37 Teilzeitangestellte, eine Person im Bundesfreiwilligendienst (BFD) und 33 Teamer finanzieren (vgl. ebd.). Für das Jahr 2024 wurden bisher keine Angaben auf der Internetseite der (laut Vereinsnamen) Bildungsstätte veröffentlicht. Mehrere Bundesministerien und von der Bundesregierung abhängige Institutionen werden als Förderer und Partner des Vereins angegeben: das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium der Finanzen, die Beauftragte Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. für Kultur und Medien sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Deutsche Welle (www.bs-anne-frank.de/ueber-uns/foerderer-partner, letzter Zugriff am 21. Februar 2025). Die möglicherweise parteipolitische Tätigkeit des Vereins und die finanzielle Förderung durch den Bund sind nach Auffassung der Fragesteller nicht mit seinem gemeinnützigen Status zu vereinbaren. Gemeinnützige Vereine dürfen nämlich „ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden“ (§ 55 Absatz 1 Punkt 1 Satz 2 der Abgabenordnung). Die Brisanz der Bundesförderung für den möglicherweise parteipolitisch tätigen Verein erhöht sich nach Auffassung der Fragesteller durch die Kuratoriumsmitgliedschaften des Amtschefs der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Andreas Görgen, der Ehefrau des amtierenden Bundespräsidenten und Richterin am Verwaltungsgericht Berlin, Elke Büdenbender, sowie der Präsidentin des Goethe-Instituts, Dr. Carola Lentz (www.bs- anne-frank.de/ueber-uns/verein/kuratorium, letzter Zugriff am 28. Februar 2025). Diese Personen sind nach der Rechtsauffassung der Fragesteller aufgrund ihres Richter- oder Beamtenstatus zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet und müssten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Kuratorium die Vereinsführung darauf hinweisen, dass eine parteipolitische Tätigkeit aufgrund der Förderung mit Steuergeldern und des Status der Gemeinnützigkeit zu unterlassen ist. Gemäß § 10 der Satzung des Vereins „Bildungsstätte Anne Frank e. V.“ berät das Kuratorium den Vorstand und das Direktorium. „Seine Mitglieder sollen herausragende Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben sein“ und „dabei unterstützen, […] Zugang zu Projekten und Fördermitteln zu erhalten“ (www.bs-anne-frank.de/fileadmin/content/Verein/Satzung__16.11.2 022.pdf, letzter Zugriff am 28. Februar 2025). Des Weiteren deuten auch die Kuratoriumsmitgliedschaften des ehemaligen EU-Abgeordneten des Bündnisses 90/die Grünen, Daniel Cohn-Bendit, und des ehemaligen CDU-Mitglieds Michel Friedman nach Befürchtung der Fragesteller auf eine bewusste parteipolitische Instrumentalisierung des Vereins gegen die oppositionelle AfD hin. Michel Friedman hatte bereits im Oktober 2024 bei einer Gedenkstunde an Oskar Schindler im hessischen Landtag die AfD mit Nazivergleichen angegriffen und damit nach Ansicht der Fragesteller die NS-Vernichtungspolitik gegen die europäischen Juden verharmlost (www. hessenschau.de/politik/landtag/oskar-schindler-wuerde-sie-verachten-wie-mic hel-friedman-mit-der-afd-abrechnete-v3,friedman-rede-landtag-afd-100.html, letzter Zugriff am 28. Februar 2025). Seinen Austritt aus der CDU im Januar 2025 begründete er mit der Abstimmung im Deutschen Bundestag über einen CDU-Entschließungsantrag für den Schutz der Grenzen gegen illegale Einwanderung, der dank der Stimmen der AfD angenommen worden war (www.t agesschau.de/inland/regional/hessen/friedman-cdu-austritt-100.html, letzter Zugriff am 28. Februar 2025). Die Kleine Anfrage dient daher dem Zweck, der Möglichkeit einer parteipolitischen Instrumentalisierung des Vereins und des Gedenkens an Anne Frank nachzugehen.  1. Stellt nach Ansicht der Bundesregierung der Aufruf zum taktischen Wählen gegen die AfD eine parteipolitische Tätigkeit dar, und wenn nein, warum nicht?  2. Stellen nach Ansicht der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller sowie in den Medien beschriebenen Tätigkeiten des Vereins im Rahmen der Bundestagswahl 2025, insbesondere der Aufruf zum taktischen Wählen gegen die AfD, einen Verstoß gegen § 55 Absatz 1 Punkt 1 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) dar (bitte begründen)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Beurteilung steuerlicher Einzelfälle obliegt nach der verfassungsmäßigen Ordnung der jeweils zuständigen Landesfinanzbehörde. Der Bundesregierung liegen regelmäßig keine über die öffentlich bekannten Informationen hinausgehenden Kenntnisse über die konkrete Tätigkeit einzelner Körperschaften vor. Daher kann nur eine allgemeine Antwort erfolgen. Im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht darf eine Körperschaft ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden, § 55 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 der Abgabenordnung. Eine parteipolitische Betätigung ist immer unvereinbar mit der Gemeinnützigkeit. Allerdings ist es nach Ziffer 16 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 52 nicht zu beanstanden, wenn eine steuerbegünstigte Körperschaft außerhalb ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen Themen Stellung nimmt (z. B. ein Aufruf eines Sportvereins für Klimaschutz oder gegen Rassismus). Diese untergesetzliche Regelung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zum politischen Engagement gemeinnütziger Körperschaften (zuletzt BFH-Urteil vom 12. März 2020, V R 5/17, Bundessteuerblatt (BStBl) 2021 II S. 55).  3. Plant die Bundesregierung, die Verwendung von Steuermitteln aufgrund der möglicherweise parteipolitischen Tätigkeit des Vereins während des Bundestagswahlkampfes 2025 zu prüfen (bitte begründen)? a) Wenn ja, auf welche Weise? b) Wenn nein, warum nicht?  4. Plant die Bundesregierung, die Förderung des Vereins aufgrund seiner möglicherweise parteipolitischen Tätigkeit einzustellen? a) Wenn ja, ab wann? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 3 bis 4b werden gemeinsam beantwortet. Zuwendungsempfänger werden fortlaufend durch die zuständige Bewilligungsbehörden hinsichtlich der zweckentsprechenden Mittelverwendung nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen (vgl. § 7 Absatz 2 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), Verwaltungsvorschriften zur BHO (VV-BHO) Nummer 2 und Nummer 2.2 zu § 7 sowie VV-BHO Nummer 11a zu § 44) sowie im Rahmen des Verwendungsnachweises (vgl. § 44 Absatz 1 Satz 2 BHO, VV-BHO Nummer 10 und Nummer 11 zu § 44) geprüft. Im Zuge der bisherigen Antragsstellungen und im Rahmen der Projektbegleitung haben sich keine Anzeichen für eine parteipolitische Tätigkeit des Vereins ergeben.  5. In welcher Höhe hat der Verein innerhalb der letzten zehn Jahre Fördermittel des Bundes erhalten (bitte bis zum letzten Stichtag der Datenerfassung die jeweilige Jahressumme, das beteiligte Ressort der Bundesregierung sowie den Projektnamen aufführen, und wie hoch waren die Personalkosten, die die Bundesregierung in diesen Projekten trug, bitte zudem nach Projekt aufschlüsseln)? Es wird auf die Anlage* verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/729 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  6. Auf Grundlage welches Beschlusses des Deutschen Bundestages wird der Verein durch das Bundesministerium des Innern (BMI) gefördert, und handelt es sich dabei um eine institutionelle Förderung? a) Wenn ja, in welcher Höhe wird der Verein institutionell gefördert? Die Fragen 6 und 6a werden gemeinsam beantwortet. Nein. b) Wenn nein, um welche Art der Förderung handelt es sich, und zu welchem Zweck? Das Bundesministerium des Innern (BMI) fördert den rechtlich anerkannten Verein über die Titelstelle 0601 685 19 der Deutschen Islam Konferenz (DIK). Die DIK ist ein politisches Dialogforum im Rahmen der Exekutive, das auf ministerieller Initiative und Zuständigkeit basiert. Die nachstehenden Projekte werden im Rahmen der projektbezogenen Förderung unterstützt. Projektname Bewilligte Fördersumme in € dar. für Personalausgaben in € Ressort #Nahostkonflikt: Antisemitismus und antimuslimischen Rassismus im Netz bekämpfen 2024: 150.000,00 2025: 150.000,00 2024: 69.881,47 2025: 91.215,09 BMI Jüdisch-muslimischer Dialog in Zeiten der Krise 2024: 150.000,00 2025: 150.000,00 2024: 109.865,68 2025: 110.239,00 BMI Webvideoreihe „muslimisch und mehr“ 2024: 41.998,39 2025: 108.001,00 2024: 22.429,26 2025: 67.287,49 BMI Zwischen den Zeilen – antimuslimischer Rassismus im Journalismus 2024: 16.010,79 2025: 105.277,00 2026: 58.711,00 2024: 13.122,94 2025: 78.737,66 2026: 39.368,84 BMI  7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Löhne für die 19 Vollzeitangestellten, die 37 Teilzeitangestellten und die 33 Teamer, die der Verein im Jahr 2023 zahlte? a) Welches Gehalt erhalten die Direktoren des Vereins (bitte Monats- und Stundenlohn angeben)? b) Wie hoch ist das Durchschnittsgehalt der Vollzeitangestellten (bitte Monats- und Stundenlohn angeben)? c) Wie hoch ist das Durchschnittsgehalt der Teilzeitangestellten (bitte Monats- und Stundenlohn angeben)? d) Wie hoch ist das Durchschnittsgehalt der 33 Teamer (bitte Monats- und Stundenlohn angeben)? e) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Angestellten- und Gehaltsstruktur für das Jahr 2024? Die Fragen 7 bis 7e werden gemeinsam beantwortet. Die Bildungsstätte Anne Frank unterliegt, wie grundsätzlich alle Zuwendungsempfänger, dem Besserstellungsverbot, dessen Einhaltung im Zuge der Antrags- und Verwendungsnachweisprüfung durch die Bewilligungsbehörden sichergestellt wird. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung insbesondere für Stellen, die nicht über die Projektförderung abgerechnet werden, keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  8. Erhielt der Verein nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Fördermittel vom durch den Bund geförderten Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt? a) Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte? Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet. Nein. b) Wenn nein, worauf basiert die Zusammenarbeit? Die Bildungsstätte Anne Frank gehört zum Praxisnetzwerk des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ). Im Rahmen der Kooperation wurden und werden verschiedene Forschungs- und Transferaktivitäten sowie Veranstaltungsformate zu zusammenhaltsrelevanten Fragestellungen durchgeführt, darunter wechselseitige Beteiligungen an Tagungen, Workshops, Podiumsdiskussionen, Podcasts und Publikationen.  9. Erhielt der Verein nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Fördermittel von der durch den Bund finanzierten Deutschen Welle? a) Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte? b) Wenn nein, worauf basiert die Zusammenarbeit? Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet. Die Deutsche Welle hat keine Fördermittel an die Bildungsstätte Anne Frank vergeben. Die Zusammenarbeit basiert auf Beauftragungen zur Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Schulungen im Bereich der Antisemitismus- Prävention. 10. Erhielt der Verein nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Fördermittel von der durch den Bund geförderten Deutschen Nationalbibliothek? a) Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte? b) Wenn nein, worauf basiert die Zusammenarbeit? Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet. Der Verein erhielt keine Fördermittel durch die Deutsche Nationalbibliothek. Die Zusammenarbeit besteht in der gegenseitigen (nicht vergüteten) Teilnahme an Programmen der jeweils anderen Institution (siehe Antwort zu Frage 11). 11. Auf welche Art und Weise kooperiert der Verein nach Kenntnis der Bundesregierung mit der durch den Bund geförderten Deutschen Nationalbibliothek? a) Wenn nach Kenntnis der Bundesregierung eine Zusammenarbeit besteht, worauf basiert sie, und welche Projekte wurden gemeinsam durchgeführt? b) Wenn nach Kenntnis der Bundesregierung keine Zusammenarbeit besteht, worauf basiert die Verbindung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet. Nachfolgende Veranstaltungen wurden gemeinsam durchgeführt: 13. Juni 2022 Beteiligung des Deutschen Exilarchivs 1933 bis 1945 der Deutschen Nationalbibliothek (DEA) am Anne Frank Tag mit dem Beitrag: „Die Zukunft der Erinnerung – interaktive Zeitzeugnisse“ Präsentation und anschließende Podiumsdiskussion mit Dr. Sylvia Asmus, Prof. Dr. Micha Brumlik, Marc Grünbaum, Karen Jungblut, Moderation: Dr. Regina Oehler 15. September 2022 Beteiligung der Bildungsstätte Anne Frank an den von der Körber-Stiftung in Kooperation mit dem DEA ausgerichteten „Tagen des Exils“ mit dem Beitrag „Oh, ich bin so froh, dass ich dich mitgenommen habe!“ (15. September 2022, 19 Uhr). 19. April 2024 Beteiligung des DEA an der von der Bildungsstätte Anne Frank ausgerichteten Tagung „KI & Demokratie – Über die Chancen und Risiken von Künstlicher Intelligenz für die offene, vielfältige Gesellschaft“. Beitrag: Dr. Sylvia Asmus und Dr. Anna Nübling: „Frag nach! Künstliche Intelligenz und Zeitzeug*innenschaft“. 29. Januar 2025 Besuch von Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen der Bildungsstätte im Exilarchiv und kollegialer Austausch zum Thema „Frag nach! Digitale interaktive Interviews mit Inge Auerbacher und Kurt S. Maier“. 14. Juni 2025 Beteiligung des DEA am Anne Frank Tag, der von der Bildungsstätte ausgerichtet wird. Beitrag: D. Jesko Bender: „Frankfurter Kinder und Jugendliche im Exil. Stadtrundgang für Familien“. Im Rahmen der aufgeführten Beiträge sind keine Mittel geflossen. 12. Erhielt der Verein nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Fördermittel von der durch den Bund geförderten Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ)? a) Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte? b) Wenn nein, worauf basiert die Zusammenarbeit? Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet. Die Bildungsstätte Anne Frank hat von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft in den letzten 10 Jahren folgende Förderungen erhalten. Nr. Projektbezeichnung Jahr Summe 1 Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer antisemitismuskritischen Fachtagung aus der Reihe „Blickwinkel“ in Kassel 2015 2015 68.772,30 € 2 Tagungsreihe „Blickwinkel. Antisemitismuskritisches Forum für Wissenschaft und Bildung“ in Kassel 2016 2015 71.048,00 € 3 Tagungsreihe „Blickwinkel. Antisemitismuskritisches Forum für Wissenschaft und Bildung“, Aufstockung für Publikation der Ergebnisse der Tagungsreihe 2014 - 2016 2016 18.152,00 € Nr. Projektbezeichnung Jahr Summe 4 8. und 9. Tagung der Tagungsreihe „Blickwinkel. Antisemitismuskritisches Forum für Wissenschaft und Bildung“ 2017 und 2018 2016 50.000,00 € 5 Mach dich zum Profi! Qualifizierungsprogramm für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in der historisch-politischen Bildung 2017 72.925,00 € 6 Eignungsanalyse: Digitale Simulationen für die historisch-politische Bildung 2018 18.200,00 € 7 10. Tagung der Tagungsreihe BLICKWIN- KEL. Antisemitismuskritisches Forum für Bildung und Wissenschaft 2019 2019 17.823,00 € 8 The Game's Not Over - Ein Serious Game zur Radikalisierungsprävention im Bereich Antisemitismus und Verschwörungsideologien 2019 87.884,00 € 9 11. Tagung der Tagungsreihe BLICKWIN- KEL. Antisemitismus- und rassismuskritisches Forum für Bildung und Wissenschaft 2020 2020 10.000,00 € 10 Umsetzung einer antisemitismuskritischen Bildungsinitiative und Social Media Kampagne auf TikTok 2021 299.997,00 € 11 Angebote für die öffentliche Verwaltung im Umgang mit Antisemitismus und Rassismus; gezielte Beratungs- und Fortbildungsangebote 2021 250.000,00 €* 12 Publikation zur Tagungsreihe „Blickwinkel. Antisemitismus- und rassismuskritisches Forum für Wissenschaft und Bildung“ 2020 - 2021 2021 10.000,00 € 13 Tagung der Tagungsreihe BLICKWIN- KEL. Antisemitismus- und rassismuskritisches Forum für Bildung und Wissenschaft. Tagung 2023 2023 30.000,00 € 14 Tagung der Tagungsreihe BLICKWIN- KEL. Antisemitismus- und Rassismuskritisches Forum für Bildung und Wissenschaft. Online, offline und mit Künstlicher Intelligenz. Politische Bildung gegen Antisemitismus und Rassismus im digitalen Zeitalter 2024 30.000,00 € 15 Tagung der Tagungsreihe BLICKWIN- KEL. Antisemitismus- und rassismuskritisches Forum für Bildung und Wissenschaft 2025 25.000,00 € 13. Erhielt der Verein nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Fördermittel von der Bundeszentrale für politische Bildung? a) Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte? b) Wenn nein, worauf basiert die Zusammenarbeit? Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet. Da die Aufbewahrungsfrist für Akten gemäß der Registratur-Richtlinie (RegR) fünf Jahre beträgt, beschränkt sich die Antwort der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) auf den Zeitraum 2021 bis 2025. Die BpB hat in diesen Jahren Bildungsmaßnahmen der Bildungsstätte Anne Frank im Rahmen der Modellprojektförderung gefördert. Nachfolgend sind die entsprechenden Projekte und die jeweils verausgabten Haushaltsmittel benannt: – Tagungsreihe „Blickwinkel. Antisemitismus- und rassismuskritisches Forum für Bildung und Wissenschaft“: 62 195,50 Euro (2021) – Tagungsreihe „Blickwinkel. Antisemitismus- und rassismuskritisches Forum für Bildung und Wissenschaft“: 79 228,00 Euro (2022) – Tagungsreihe „Blickwinkel. Antisemitismus- und rassismuskritisches Forum für Bildung und Wissenschaft“: 69 998,94 Euro(2023) – Tagungsreihe „Blickwinkel. Antisemitismus- und rassismuskritisches Forum für Bildung und Wissenschaft“: 70 000,00 Euro(2024) – Tagungsreihe „Blickwinkel. Antisemitismus- und rassismuskritisches Forum für Bildung und Wissenschaft“: 32 000,00 Euro (2025) – „Ab ins #netz. Digitale Formate für die politische Bildung“: 52 416,20 Euro – „Empower Dich für Vielfalt!“: 328 540,27 Euro – „Train To Empower“: 293 798,83 Euro – „Stop right here! Aktionsprogramm für Nutzer/-innen / Multiplikator/-innen in Facebook- und Telegram-Gruppen“: 432 526,45 Euro. Im Rahmen der veranstaltungsbasierten Richtlinienförderung erhielt die Bildungsstätte Anne Frank als anerkannter Träger der politischen Bildung der BpB zudem festgelegte Jahreskontingente wie folgt: Jahr Bewilligtes Jahreskontingent Verausgabte Mittel 2021 7.550,00 € 1.302,00 € 2022 1.700,00 € 1.630,00 € 2023 kein Kontingent 2024 kein Kontingent 2025 13.632,75 € (davon aktuell im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bewilligt 10.899,00 €) 6.130,69 € Seite 1 von 5 Anlage zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Dr. Götz Frömming u. a. und der Fraktion der AfD; BT-Drucksache: 21/504 Antwort zu Frage 5: Aufgrund der kurzen Frist zur Beantwortung sowie der zum Teil bis 2015 zurückliegenden Daten bei einer nur fünfjährigen Aufbewahrungsfrist ist eine Aufschlüsselung nach Personalkosten nicht in allen Fällen möglich. Personalkosten betragen üblicherweise 50 bis 70 Prozent der Gesamtausgaben in Förderprojekten. Ressort Projekttitel Förderzeitraum Bundesmittel Personalausgaben BMBFSFJ Tagungsreihe Blickwinkel. Antisemitismuskritisches Forum für Bildung und Wissenschaft 01.01.2017 - 31.12.2018 2017: 48.543,88 € 2018: 55.348,37 € Gesamt: 103.892,25 € 2017: 28.237,02 € 2018: 30.816,35 € Gesamt: 59.053,37 € BMBFSFJ Tagungsreihe BLICKWIN- KEL. Antisemitismuskritisches Forum für Bildung und Wissenschaft 01.01.2019 - 31.12.2019 2019: 71.292,80 € 2019: 33.417,55 € BMBFSFJ Wenn Anne ein rosa Pali- Tuch trägt. Ein Lernlabor zu Antisemitismus und Jugendkultur in der Migrationsgesellschaft 19.01.2015 - 31.12.2019 2015: 130.000,00 € 2016: 130.000,00 € 2017: 190.000,00 € 2018: 130.000,00 € 2019: 130.000,00 € Gesamt: 710.000,00 € 2015: keine Angabe 2016: Keine Angabe 2017: 107.208,02 € 2018: 94.550,12 € 2019: 101.859,89 € Gesamt: 303.618,03 € BMBFSFJ Von Hausbesetzung zu Blockupy - (Dis) Kontinuitäten antisemitischer Deutungsmuster in der deutschen Linken 01.08.2017 - 31.12.2019 2017: 130.000,00 € 2018: 155.527,02 € 2019: 130.000,00 € Gesamt: 415.527,02 € 2017: 84.898,00 € 2018: 115.093,15 € 2019: 106.002,93 € Gesamt: 305.994,08 € Seite 2 von 5 Ressort Projekttitel Förderzeitraum Bundesmittel Personalausgaben BMBFSFJ Demokratieprofis am Werk: Gemeinsam für Toleranz und Vielfalt im Betrieb 10.07.2017 - 31.12.2019 2017: 130.000,00 € 2018: 130.000,00 € 2019: 130.000,00 € Gesamt: 390.000,00 € 2017: 101.723,00 € 2018: 122.113,40 € 2019: 97.754,36 € Gesamt: 321.590,76 € BMBFSFJ Kompetenznetzwerk Antisemitismus 01.01.2020 - 31.12.2024 2020: 401.725,59 € 2021: 299.957,53 € 2022: 499.860,13 € 2023: 600.000,00 € 2024: 800.000,00 € Gesamt: 2.601.543,25 € 2020: 261.545,76 € 2021: 225.615,91 € 2022: 360.112,40 € 2023: 423.976,11 € 2024: 530.418,29 € Gesamt: 1.801.668,47 € BMBFSFJ The Game is not Over – ein Serious Game zu Verschwörungstheorien und Radikalisierung 01.01.2020 - 31.12.2024 2020: 199.999,20 € 2021: 200.000,00 € 2022: 200.000,00 € 2023: 200.000,00 € 2024: 200.000,00 € Gesamt: 999.999,20 € 2020: 131.590,32 € 2021: 123.463,08 € 2022: 133.750,16 € 2023: 137.849,88 € 2024: 134.011,13 € Gesamt: 660.664,57 € BMBFSFJ Radikale Reflexion. Nachhaltige Präventionsstrategien gegen vereinfachte Weltbilder und Antisemitismus in der extremen Linken 25.05.2020 - 31.12.2024 2020: 152.792,25 € 2021: 200.000,00 € 2022: 200.000,00 € 2023: 200.000,00 € 2024: 200.000,00 € Gesamt: 952.792,25 € 2020: 86.938,69 € 2021: 132.851,12 € 2022: 146.852,84 € 2023: 142.586,09 € 2024: 141.201,25 € Gesamt: 650.429,99 € BMBFSFJ Identitäten ver_lernen: Vielheit verhandeln 01.01.2020 - 31.12.2024 2023: 100.000,00 € 2024: 100.000,00 € Gesamt: 200.000,00 € 2023: 62.301,56 € 2024: 74.880,00 € Gesamt: 137.181,56 € BMBFSFJ Akademie #Digital Democracy - Nachhaltige Präventionsstrategien für ein demokratisches Netz 01.01.2025 - 31.12.2028 2025: 166.311,62 € 2025: 95.126,75 € BMBFSFJ Kooperationsverbund gegen Antisemitismus 01.01.2025 - 31.12.2032 2025: 424.999,99 € 2025: 319.571,69 € Seite 3 von 5 Ressort Projekttitel Förderzeitraum Bundesmittel Personalausgaben BMBFSFJ „Was unternehmen! Gegen Diskriminierung und für Vielfalt in Betrieb und Unternehmen“ 01.10.2019- 30.11.2020 2019: 38.773,25 € 2020: 81.951,39 € Gesamt: 120.724,64 € Gesamt: 96.230,11 € BMBFSFJ „Service für Alle! Angebote der Diskriminierungsprävention für Betriebe, Unternehmen und Organisationen“ 01.02.2021- 30.11.2021 2021: 87.612,80 € 2021: 74.820,00€ BMBFSFJ "ZUFÄLLE GIBT´S. - Rassismus & Antisemitismus nicht dem Zufall überlassen!" 01.11.2023 - 31.05.2024 2023: 90.000,00 € 2024: 0,00 € Gesamt: 90.000,00 € 2023: 37.727,17€ 2024: 0,00 € Gesamt: 37.727,17 € BMI #Nahostkonflikt: Antisemitismus und antimuslimischen Rassismus im Netz bekämpfen 2024 - 2025 2024: 150.000,00 € 2025: 150.000,00 € Gesamt: 300.000,00 € 2024: 69.881,47 € 2025: 91.215,09 € Gesamt: 161.096,56 € BMI Jüdisch-muslimischer Dialog in Zeiten der Krise 2024 - 2025 2024: 150.000,00 € 2025: 150.000,00 € Gesamt: 300.000,00 € 2024: 109.865,68 € 2025: 110.239,00 € Gesamt: 220.104,68 € BMI Webvideoreihe „muslimisch und mehr“ 2024 - 2025 2024: 41.998,39 € 2025: 108.001,00 € Gesamt: 149.999,39 € 2024: 22.429,26 € 2025: 67.287,49 € Gesamt: 89.716,75 € BMI Zwischen den Zeilen – antimuslimischer Rassismus im Journalismus 2024 - 2026 2024: 16.010,79 € 2025: 105.277,00 € 2026: 58.711,00 € Gesamt: 179.998,79 € 2024: 13.122,94 € 2025: 78.737,66 € 2026: 39.368,84 € Gesamt: 131.229,44 € BMI "WinWin" – Multiplikatorenschulung für Verantwortliche in muslimischen Gemeinden 01.10.2015 – 31.03.2017 2015: 7.029,06 € 2016: 36.748,24 € 2017: 6.222,70 € Gesamt: 50.000,00 € BMI Living in (e)quality: Zukunft auf Augenhöhe gestalten Haupt- und Ehrenamtliche werden im Hinblick auf interkulturelle Konflikte gecoacht. Integrationskritische Personen erhalten einen Raum, um sich mit eigenen Ängsten und Verunsicherungen auseinanderzusetzen. 01.09.2016 – 31.08.2019 2016: 16.589,00 € 2017: 50.000,00 € 2018: 47.878,90 € 2019: 33.333,00 € Gesamt: 147.800,90 € Seite 4 von 5 Ressort Projekttitel Förderzeitraum Bundesmittel Personalausgaben BMI "willkommen heißt ahlan wa sahlan" Multiplikatorenschulungen zur Unterstützung von ehrenamtlich engagierten Personen in der Flüchtlingsarbeit in Hessen 01.10.2017 – 31.12.2017 44.973,58 € BMI Neue deutsche Werte! Für ein Miteinander auf Augenhöhe 01.05.2019 – 30.04.2022 2019: 48.053,30 € 2020: 69.229,96 € 2021: 69.589,95 € 2022: 23.126,65 € Gesamt: 209.999,86 € BMI Frankfurt für Alle! Schulung von Ehrenamtlichen in der Arbeit mit migrantischen Obdachlosen 02.09.2019 – 14.12.2019 13.959,50 € BMI Ist das haram? Prävention von Antisemitismus in Moscheegemeinden 01.01.2020 - 31.12.2023 2020: 69.999,96 € 2021: 69.999,96 € 2022: 69.999,96 € 2023: 69.999,99 € Gesamt: 279.999,87 € BMI Dem Hass keinen Raum geben! Empowerment gegen Hate Speech für migrantische Selbstorganisationen 15.06.2020 – 25.06.2023 2020: 88.903,71 € 2021: 161.431,72 € 2022: 143.434,75 € 2023: 61.701,46 € Gesamt: 455.471,64 € Darüber hinaus war bzw. ist die Bildungsstätte Anne Frank Weiterleitungs- bzw. Letztempfänger in den nachfolgenden, von Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) geförderten Projekten: Zuwendungsempfänger Letztempfänger Projekttitel Förderzeitraum Bundesmittel Stadt Frankfurt am Main Bildungsstätte Anne Frank (externe KUF) PfD Stadt Frankfurt am Main 01.01.2020 - 31.12.2023 im Rahmen der externen KUF 2020: 56.400,00 € 2021: 49.400,00 € 2022: 41.16600 € 2023: 41.166,00 € Gesamt: 188.132,00 € Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Bildungsstätte Anne Frank (Opferberatung) Demokratiezentrum Hessen 01.01.2020 - 31.12.2024 im Rahmen der Opferberatung: Seite 5 von 5 Zuwendungsempfänger Letztempfänger Projekttitel Förderzeitraum Bundesmittel 2020: 180.000,00 € 2021: 255.000,00 € 2022: 127.233,30 € Gesamt: 562.233,30 € Technische Universität Darmstadt Bildungsstätte Anne Frank (Weiterleitung) Vielfalt bildet! Rassismuskritische Bildungsarbeit gemeinsam gestalten 01.01.2020 - 31.12.2024 im Rahmen einer Weiterleitung 2020: 15.000,00 € 2021: 15.000,00 € 2022: 15.000,00 € 2023: 15.000,00 € 2024: 15.000,00 € Gesamt: 75.000,00 € Technische Universität Darmstadt Bildungsstätte Anne Frank (Weiterleitung) Better Together! Diskriminierungskritisch - Intersektional - Empowernd. Tools für die Bildungsarbeit 01.01.2025 - 31.12.2028 im Rahmen einer Weiterleitung: 2025: 10.324,80 € Im Rahmen der Förderung der Partnerschaften für Demokratie (Bundesprogramm „Demokratie leben!“, BMBFSFJ) werden einzelne Projekte der Bildungsstätte Anne Frank als Einzelmaßnahme gefördert. Details können der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Zuwendungsempfänger Projekttitel Förderzeitraum Bundesmittel PfD Stadt Frankfurt Main Ein Medaillon 01.04.2018 - 30.10.2018 6.000,00 € PfD Stadt Neu-Isenburg Sprache ? Macht - Rassismus ? die Macht der Sprache 21.02.2018 - 31.12.2018 2.200,00 € PfD Stadt Frankfurt Main BiLaN - Bildungsinitiative Lernen aus dem NSU- Komplex 01.04.2020 - 30.10.2020 3.400,00 € PfD Stadt Frankfurt Main bunt umsetzen 01.04.2020 - 30.11.2020 2.200,00 € Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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