Mögliche parteipolitische Tätigkeit der Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt am Main (Antwort zu Drs. 21/504)
Text
Mögliche parteipolitische Tätigkeit der Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt am Main (Antwort zu Drs. 21/504)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/729
21. Wahlperiode 30.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin
Renner, Ronald Gläser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/504 –
Mögliche parteipolitische Tätigkeit der Bildungsstätte Anne Frank
in Frankfurt am Main
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 13. Februar 2025 veröffentlichte das Nachrichtenportal nius.de einen
Artikel über die möglicherweise parteipolitische Tätigkeit der Bildungsstätte Anne
Frank in Frankfurt a. M. mit dem Titel: „Unter dem Tarnnamen Anne Frank
finanziert die Bundesregierung Wahlempfehlung gegen Rechts“ (www.niu
s.de/politik/news/anne-frank-tarnname-bundesregierung-wahlempfehlung-geg
en-rechts/9c26042b-09bb-42e3-81f3-cbcba7ec10af, letzter Zugriff am
21. Februar 2025).
Darin werden mehrere Beispiele genannt, wie die (laut Vereinsnamen)
Bildungsstätte auf ihren Soziale-Medien-Kanälen Tipps für die Bundestagswahl
gibt, um gezielt die Alternative für Deutschland (AfD) und auch das Bündnis
Sahra Wagenknecht (BSW) zu schwächen. Sie wirbt beispielsweise dafür,
„taktisch“ zum Beispiel Die Linke zu wählen, damit diese in den Deutschen
Bundestag einzieht und dadurch die Zahl der AfD-Bundestagsabgeordneten
verringert wird (ebd. oder www.instagram.com/p/DF7fZRYM5_P/?utm_sourc
e=ig_web_copy_link&igsh=MzRlODBiNWFlZA==, letzter Zugriff am
21. Februar 2025).
Die Bildungsstätte Anne Frank e. V. genießt den steuerbegünstigten Status der
Gemeinnützigkeit (vgl. www.bs-anne-frank.de/ueber-uns/verein, letzter
Zugriff am 28. Februar 2025) und wird nach eigenen Angaben zu fast 80 Prozent
aus öffentlichen Zuschüssen von Stadt, Land und Bund finanziert (vgl. www.b
s-anne-frank.de/ueber-uns/transparenz/transparenz-2023, letzter Zugriff am
21. Februar 2025). Ihr Budget für 2023 betrug 3 703 640,68 Euro, wovon
3 029 085,37 Euro auf solche Zuschüsse entfielen. Der Verein konnte auf
dieser Grundlage 19 Vollzeitangestellte, 37 Teilzeitangestellte, eine Person im
Bundesfreiwilligendienst (BFD) und 33 Teamer finanzieren (vgl. ebd.). Für
das Jahr 2024 wurden bisher keine Angaben auf der Internetseite der (laut
Vereinsnamen) Bildungsstätte veröffentlicht.
Mehrere Bundesministerien und von der Bundesregierung abhängige
Institutionen werden als Förderer und Partner des Vereins angegeben: das
Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium der Finanzen, die Beauftragte
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom
30. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
für Kultur und Medien sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
und die Deutsche Welle (www.bs-anne-frank.de/ueber-uns/foerderer-partner,
letzter Zugriff am 21. Februar 2025).
Die möglicherweise parteipolitische Tätigkeit des Vereins und die finanzielle
Förderung durch den Bund sind nach Auffassung der Fragesteller nicht mit
seinem gemeinnützigen Status zu vereinbaren. Gemeinnützige Vereine dürfen
nämlich „ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare
Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden“ (§ 55 Absatz 1
Punkt 1 Satz 2 der Abgabenordnung).
Die Brisanz der Bundesförderung für den möglicherweise parteipolitisch
tätigen Verein erhöht sich nach Auffassung der Fragesteller durch die
Kuratoriumsmitgliedschaften des Amtschefs der Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien, Dr. Andreas Görgen, der Ehefrau des amtierenden
Bundespräsidenten und Richterin am Verwaltungsgericht Berlin, Elke
Büdenbender, sowie der Präsidentin des Goethe-Instituts, Dr. Carola Lentz (www.bs-
anne-frank.de/ueber-uns/verein/kuratorium, letzter Zugriff am 28. Februar
2025). Diese Personen sind nach der Rechtsauffassung der Fragesteller
aufgrund ihres Richter- oder Beamtenstatus zur parteipolitischen Neutralität
verpflichtet und müssten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Kuratorium die
Vereinsführung darauf hinweisen, dass eine parteipolitische Tätigkeit aufgrund
der Förderung mit Steuergeldern und des Status der Gemeinnützigkeit zu
unterlassen ist. Gemäß § 10 der Satzung des Vereins „Bildungsstätte Anne Frank
e. V.“ berät das Kuratorium den Vorstand und das Direktorium. „Seine
Mitglieder sollen herausragende Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben
sein“ und „dabei unterstützen, […] Zugang zu Projekten und Fördermitteln zu
erhalten“ (www.bs-anne-frank.de/fileadmin/content/Verein/Satzung__16.11.2
022.pdf, letzter Zugriff am 28. Februar 2025).
Des Weiteren deuten auch die Kuratoriumsmitgliedschaften des ehemaligen
EU-Abgeordneten des Bündnisses 90/die Grünen, Daniel Cohn-Bendit, und
des ehemaligen CDU-Mitglieds Michel Friedman nach Befürchtung der
Fragesteller auf eine bewusste parteipolitische Instrumentalisierung des Vereins
gegen die oppositionelle AfD hin. Michel Friedman hatte bereits im Oktober
2024 bei einer Gedenkstunde an Oskar Schindler im hessischen Landtag die
AfD mit Nazivergleichen angegriffen und damit nach Ansicht der Fragesteller
die NS-Vernichtungspolitik gegen die europäischen Juden verharmlost (www.
hessenschau.de/politik/landtag/oskar-schindler-wuerde-sie-verachten-wie-mic
hel-friedman-mit-der-afd-abrechnete-v3,friedman-rede-landtag-afd-100.html,
letzter Zugriff am 28. Februar 2025). Seinen Austritt aus der CDU im Januar
2025 begründete er mit der Abstimmung im Deutschen Bundestag über einen
CDU-Entschließungsantrag für den Schutz der Grenzen gegen illegale
Einwanderung, der dank der Stimmen der AfD angenommen worden war (www.t
agesschau.de/inland/regional/hessen/friedman-cdu-austritt-100.html, letzter
Zugriff am 28. Februar 2025).
Die Kleine Anfrage dient daher dem Zweck, der Möglichkeit einer
parteipolitischen Instrumentalisierung des Vereins und des Gedenkens an Anne Frank
nachzugehen.
1. Stellt nach Ansicht der Bundesregierung der Aufruf zum taktischen
Wählen gegen die AfD eine parteipolitische Tätigkeit dar, und wenn
nein, warum nicht?
2. Stellen nach Ansicht der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der
Fragesteller sowie in den Medien beschriebenen Tätigkeiten des Vereins
im Rahmen der Bundestagswahl 2025, insbesondere der Aufruf zum
taktischen Wählen gegen die AfD, einen Verstoß gegen § 55 Absatz 1
Punkt 1 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) dar (bitte begründen)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die Beurteilung steuerlicher Einzelfälle obliegt nach der verfassungsmäßigen
Ordnung der jeweils zuständigen Landesfinanzbehörde. Der Bundesregierung
liegen regelmäßig keine über die öffentlich bekannten Informationen
hinausgehenden Kenntnisse über die konkrete Tätigkeit einzelner Körperschaften vor.
Daher kann nur eine allgemeine Antwort erfolgen.
Im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht darf eine Körperschaft ihre Mittel
weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder
Förderung politischer Parteien verwenden, § 55 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 der
Abgabenordnung. Eine parteipolitische Betätigung ist immer unvereinbar mit der
Gemeinnützigkeit. Allerdings ist es nach Ziffer 16 des Anwendungserlasses zur
Abgabenordnung zu § 52 nicht zu beanstanden, wenn eine steuerbegünstigte
Körperschaft außerhalb ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen
Themen Stellung nimmt (z. B. ein Aufruf eines Sportvereins für Klimaschutz
oder gegen Rassismus).
Diese untergesetzliche Regelung steht im Einklang mit der ständigen
Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zum politischen Engagement
gemeinnütziger Körperschaften (zuletzt BFH-Urteil vom 12. März 2020, V R 5/17,
Bundessteuerblatt (BStBl) 2021 II S. 55).
3. Plant die Bundesregierung, die Verwendung von Steuermitteln aufgrund
der möglicherweise parteipolitischen Tätigkeit des Vereins während des
Bundestagswahlkampfes 2025 zu prüfen (bitte begründen)?
a) Wenn ja, auf welche Weise?
b) Wenn nein, warum nicht?
4. Plant die Bundesregierung, die Förderung des Vereins aufgrund seiner
möglicherweise parteipolitischen Tätigkeit einzustellen?
a) Wenn ja, ab wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Zuwendungsempfänger werden fortlaufend durch die zuständige
Bewilligungsbehörden hinsichtlich der zweckentsprechenden Mittelverwendung nach
Maßgabe der gesetzlichen Regelungen (vgl. § 7 Absatz 2 Satz 1 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO), Verwaltungsvorschriften zur BHO (VV-BHO) Nummer 2
und Nummer 2.2 zu § 7 sowie VV-BHO Nummer 11a zu § 44) sowie im
Rahmen des Verwendungsnachweises (vgl. § 44 Absatz 1 Satz 2 BHO, VV-BHO
Nummer 10 und Nummer 11 zu § 44) geprüft.
Im Zuge der bisherigen Antragsstellungen und im Rahmen der
Projektbegleitung haben sich keine Anzeichen für eine parteipolitische Tätigkeit des Vereins
ergeben.
5. In welcher Höhe hat der Verein innerhalb der letzten zehn Jahre
Fördermittel des Bundes erhalten (bitte bis zum letzten Stichtag der
Datenerfassung die jeweilige Jahressumme, das beteiligte Ressort der
Bundesregierung sowie den Projektnamen aufführen, und wie hoch waren die
Personalkosten, die die Bundesregierung in diesen Projekten trug, bitte zudem
nach Projekt aufschlüsseln)?
Es wird auf die Anlage* verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/729 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
6. Auf Grundlage welches Beschlusses des Deutschen Bundestages wird
der Verein durch das Bundesministerium des Innern (BMI) gefördert,
und handelt es sich dabei um eine institutionelle Förderung?
a) Wenn ja, in welcher Höhe wird der Verein institutionell gefördert?
Die Fragen 6 und 6a werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
b) Wenn nein, um welche Art der Förderung handelt es sich, und zu
welchem Zweck?
Das Bundesministerium des Innern (BMI) fördert den rechtlich anerkannten
Verein über die Titelstelle 0601 685 19 der Deutschen Islam Konferenz (DIK).
Die DIK ist ein politisches Dialogforum im Rahmen der Exekutive, das auf
ministerieller Initiative und Zuständigkeit basiert.
Die nachstehenden Projekte werden im Rahmen der projektbezogenen
Förderung unterstützt.
Projektname Bewilligte Fördersumme in € dar. für Personalausgaben in € Ressort
#Nahostkonflikt:
Antisemitismus und antimuslimischen
Rassismus im Netz bekämpfen
2024: 150.000,00
2025: 150.000,00
2024: 69.881,47
2025: 91.215,09
BMI
Jüdisch-muslimischer Dialog in
Zeiten der Krise
2024: 150.000,00
2025: 150.000,00
2024: 109.865,68
2025: 110.239,00
BMI
Webvideoreihe „muslimisch
und mehr“
2024: 41.998,39
2025: 108.001,00
2024: 22.429,26
2025: 67.287,49
BMI
Zwischen den Zeilen –
antimuslimischer Rassismus im
Journalismus
2024: 16.010,79
2025: 105.277,00
2026: 58.711,00
2024: 13.122,94
2025: 78.737,66
2026: 39.368,84
BMI
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Löhne für die
19 Vollzeitangestellten, die 37 Teilzeitangestellten und die 33 Teamer,
die der Verein im Jahr 2023 zahlte?
a) Welches Gehalt erhalten die Direktoren des Vereins (bitte Monats-
und Stundenlohn angeben)?
b) Wie hoch ist das Durchschnittsgehalt der Vollzeitangestellten (bitte
Monats- und Stundenlohn angeben)?
c) Wie hoch ist das Durchschnittsgehalt der Teilzeitangestellten (bitte
Monats- und Stundenlohn angeben)?
d) Wie hoch ist das Durchschnittsgehalt der 33 Teamer (bitte Monats-
und Stundenlohn angeben)?
e) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der
Angestellten- und Gehaltsstruktur für das Jahr 2024?
Die Fragen 7 bis 7e werden gemeinsam beantwortet.
Die Bildungsstätte Anne Frank unterliegt, wie grundsätzlich alle
Zuwendungsempfänger, dem Besserstellungsverbot, dessen Einhaltung im Zuge der
Antrags- und Verwendungsnachweisprüfung durch die Bewilligungsbehörden
sichergestellt wird. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung insbesondere für
Stellen, die nicht über die Projektförderung abgerechnet werden, keine
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
8. Erhielt der Verein nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten
zehn Jahren Fördermittel vom durch den Bund geförderten
Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt?
a) Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte?
Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
b) Wenn nein, worauf basiert die Zusammenarbeit?
Die Bildungsstätte Anne Frank gehört zum Praxisnetzwerk des
Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ). Im Rahmen der Kooperation
wurden und werden verschiedene Forschungs- und Transferaktivitäten sowie
Veranstaltungsformate zu zusammenhaltsrelevanten Fragestellungen
durchgeführt, darunter wechselseitige Beteiligungen an Tagungen, Workshops,
Podiumsdiskussionen, Podcasts und Publikationen.
9. Erhielt der Verein nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten
zehn Jahren Fördermittel von der durch den Bund finanzierten Deutschen
Welle?
a) Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte?
b) Wenn nein, worauf basiert die Zusammenarbeit?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Die Deutsche Welle hat keine Fördermittel an die Bildungsstätte Anne Frank
vergeben. Die Zusammenarbeit basiert auf Beauftragungen zur Erbringung von
Dienstleistungen, insbesondere Schulungen im Bereich der Antisemitismus-
Prävention.
10. Erhielt der Verein nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten
zehn Jahren Fördermittel von der durch den Bund geförderten Deutschen
Nationalbibliothek?
a) Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte?
b) Wenn nein, worauf basiert die Zusammenarbeit?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Der Verein erhielt keine Fördermittel durch die Deutsche Nationalbibliothek.
Die Zusammenarbeit besteht in der gegenseitigen (nicht vergüteten) Teilnahme
an Programmen der jeweils anderen Institution (siehe Antwort zu Frage 11).
11. Auf welche Art und Weise kooperiert der Verein nach Kenntnis der
Bundesregierung mit der durch den Bund geförderten Deutschen
Nationalbibliothek?
a) Wenn nach Kenntnis der Bundesregierung eine Zusammenarbeit
besteht, worauf basiert sie, und welche Projekte wurden gemeinsam
durchgeführt?
b) Wenn nach Kenntnis der Bundesregierung keine Zusammenarbeit
besteht, worauf basiert die Verbindung (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Nachfolgende Veranstaltungen wurden gemeinsam durchgeführt:
13. Juni 2022 Beteiligung des Deutschen Exilarchivs 1933 bis 1945
der Deutschen Nationalbibliothek (DEA) am Anne
Frank Tag mit dem Beitrag: „Die Zukunft der
Erinnerung – interaktive Zeitzeugnisse“ Präsentation und
anschließende Podiumsdiskussion mit Dr. Sylvia Asmus,
Prof. Dr. Micha Brumlik, Marc Grünbaum, Karen
Jungblut, Moderation: Dr. Regina Oehler
15. September 2022 Beteiligung der Bildungsstätte Anne Frank an den von
der Körber-Stiftung in Kooperation mit dem DEA
ausgerichteten „Tagen des Exils“ mit dem Beitrag „Oh, ich
bin so froh, dass ich dich mitgenommen habe!“
(15. September 2022, 19 Uhr).
19. April 2024 Beteiligung des DEA an der von der Bildungsstätte
Anne Frank ausgerichteten Tagung „KI & Demokratie –
Über die Chancen und Risiken von Künstlicher
Intelligenz für die offene, vielfältige Gesellschaft“. Beitrag:
Dr. Sylvia Asmus und Dr. Anna Nübling: „Frag nach!
Künstliche Intelligenz und Zeitzeug*innenschaft“.
29. Januar 2025 Besuch von Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen der
Bildungsstätte im Exilarchiv und kollegialer Austausch
zum Thema „Frag nach! Digitale interaktive Interviews
mit Inge Auerbacher und Kurt S. Maier“.
14. Juni 2025 Beteiligung des DEA am Anne Frank Tag, der von der
Bildungsstätte ausgerichtet wird. Beitrag: D. Jesko
Bender: „Frankfurter Kinder und Jugendliche im Exil.
Stadtrundgang für Familien“.
Im Rahmen der aufgeführten Beiträge sind keine Mittel geflossen.
12. Erhielt der Verein nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten
zehn Jahren Fördermittel von der durch den Bund geförderten Stiftung
„Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ)?
a) Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte?
b) Wenn nein, worauf basiert die Zusammenarbeit?
Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bildungsstätte Anne Frank hat von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung
und Zukunft in den letzten 10 Jahren folgende Förderungen erhalten.
Nr. Projektbezeichnung Jahr Summe
1 Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung einer antisemitismuskritischen
Fachtagung aus der Reihe „Blickwinkel“ in
Kassel 2015
2015 68.772,30 €
2 Tagungsreihe „Blickwinkel.
Antisemitismuskritisches Forum für Wissenschaft und
Bildung“ in Kassel 2016
2015 71.048,00 €
3 Tagungsreihe „Blickwinkel.
Antisemitismuskritisches Forum für Wissenschaft und
Bildung“, Aufstockung für Publikation der
Ergebnisse der Tagungsreihe 2014 - 2016
2016 18.152,00 €
Nr. Projektbezeichnung Jahr Summe
4 8. und 9. Tagung der Tagungsreihe
„Blickwinkel. Antisemitismuskritisches Forum
für Wissenschaft und Bildung“ 2017 und
2018
2016 50.000,00 €
5 Mach dich zum Profi!
Qualifizierungsprogramm für Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren in der historisch-politischen
Bildung
2017 72.925,00 €
6 Eignungsanalyse: Digitale Simulationen
für die historisch-politische Bildung
2018 18.200,00 €
7 10. Tagung der Tagungsreihe BLICKWIN-
KEL. Antisemitismuskritisches Forum für
Bildung und Wissenschaft 2019
2019 17.823,00 €
8 The Game's Not Over - Ein Serious
Game zur Radikalisierungsprävention im
Bereich Antisemitismus und
Verschwörungsideologien
2019 87.884,00 €
9 11. Tagung der Tagungsreihe BLICKWIN-
KEL. Antisemitismus- und
rassismuskritisches Forum für Bildung und Wissenschaft
2020
2020 10.000,00 €
10 Umsetzung einer antisemitismuskritischen
Bildungsinitiative und Social Media
Kampagne auf TikTok
2021 299.997,00 €
11 Angebote für die öffentliche Verwaltung im
Umgang mit Antisemitismus und
Rassismus; gezielte Beratungs- und
Fortbildungsangebote
2021 250.000,00 €*
12 Publikation zur Tagungsreihe
„Blickwinkel. Antisemitismus- und
rassismuskritisches Forum für Wissenschaft und
Bildung“ 2020 - 2021
2021 10.000,00 €
13 Tagung der Tagungsreihe BLICKWIN-
KEL. Antisemitismus- und
rassismuskritisches Forum für Bildung und
Wissenschaft. Tagung 2023
2023 30.000,00 €
14 Tagung der Tagungsreihe BLICKWIN-
KEL. Antisemitismus- und
Rassismuskritisches Forum für Bildung und
Wissenschaft. Online, offline und mit Künstlicher
Intelligenz. Politische Bildung gegen
Antisemitismus und Rassismus im digitalen
Zeitalter
2024 30.000,00 €
15 Tagung der Tagungsreihe BLICKWIN-
KEL. Antisemitismus- und
rassismuskritisches Forum für Bildung und Wissenschaft
2025 25.000,00 €
13. Erhielt der Verein nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten
zehn Jahren Fördermittel von der Bundeszentrale für politische Bildung?
a) Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte?
b) Wenn nein, worauf basiert die Zusammenarbeit?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Da die Aufbewahrungsfrist für Akten gemäß der Registratur-Richtlinie (RegR)
fünf Jahre beträgt, beschränkt sich die Antwort der Bundeszentrale für
politische Bildung (BpB) auf den Zeitraum 2021 bis 2025. Die BpB hat in diesen
Jahren Bildungsmaßnahmen der Bildungsstätte Anne Frank im Rahmen der
Modellprojektförderung gefördert. Nachfolgend sind die entsprechenden
Projekte und die jeweils verausgabten Haushaltsmittel benannt:
– Tagungsreihe „Blickwinkel. Antisemitismus- und rassismuskritisches
Forum für Bildung und Wissenschaft“: 62 195,50 Euro (2021)
– Tagungsreihe „Blickwinkel. Antisemitismus- und rassismuskritisches
Forum für Bildung und Wissenschaft“: 79 228,00 Euro (2022)
– Tagungsreihe „Blickwinkel. Antisemitismus- und rassismuskritisches
Forum für Bildung und Wissenschaft“: 69 998,94 Euro(2023)
– Tagungsreihe „Blickwinkel. Antisemitismus- und rassismuskritisches
Forum für Bildung und Wissenschaft“: 70 000,00 Euro(2024)
– Tagungsreihe „Blickwinkel. Antisemitismus- und rassismuskritisches
Forum für Bildung und Wissenschaft“: 32 000,00 Euro (2025)
– „Ab ins #netz. Digitale Formate für die politische Bildung“: 52 416,20 Euro
– „Empower Dich für Vielfalt!“: 328 540,27 Euro
– „Train To Empower“: 293 798,83 Euro
– „Stop right here! Aktionsprogramm für Nutzer/-innen / Multiplikator/-innen
in Facebook- und Telegram-Gruppen“: 432 526,45 Euro.
Im Rahmen der veranstaltungsbasierten Richtlinienförderung erhielt die
Bildungsstätte Anne Frank als anerkannter Träger der politischen Bildung der BpB
zudem festgelegte Jahreskontingente wie folgt:
Jahr Bewilligtes Jahreskontingent Verausgabte Mittel
2021 7.550,00 € 1.302,00 €
2022 1.700,00 € 1.630,00 €
2023 kein Kontingent
2024 kein Kontingent
2025 13.632,75 €
(davon aktuell im Rahmen der
vorläufigen Haushaltsführung bewilligt
10.899,00 €)
6.130,69 €
Seite 1 von 5
Anlage zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Dr.
Götz Frömming u. a. und der Fraktion der AfD; BT-Drucksache: 21/504
Antwort zu Frage 5:
Aufgrund der kurzen Frist zur Beantwortung sowie der zum Teil bis 2015
zurückliegenden Daten bei einer nur fünfjährigen Aufbewahrungsfrist ist eine Aufschlüsselung nach
Personalkosten nicht in allen Fällen möglich.
Personalkosten betragen üblicherweise 50 bis 70 Prozent der Gesamtausgaben in
Förderprojekten.
Ressort Projekttitel
Förderzeitraum Bundesmittel
Personalausgaben
BMBFSFJ
Tagungsreihe Blickwinkel.
Antisemitismuskritisches
Forum für Bildung und
Wissenschaft
01.01.2017
-
31.12.2018
2017: 48.543,88 €
2018: 55.348,37 €
Gesamt:
103.892,25 €
2017: 28.237,02 €
2018: 30.816,35 €
Gesamt:
59.053,37 €
BMBFSFJ
Tagungsreihe BLICKWIN-
KEL.
Antisemitismuskritisches Forum für Bildung
und Wissenschaft
01.01.2019
-
31.12.2019
2019: 71.292,80 € 2019: 33.417,55 €
BMBFSFJ
Wenn Anne ein rosa Pali-
Tuch trägt. Ein Lernlabor zu
Antisemitismus und
Jugendkultur in der
Migrationsgesellschaft
19.01.2015
-
31.12.2019
2015: 130.000,00 €
2016: 130.000,00 €
2017: 190.000,00 €
2018: 130.000,00 €
2019: 130.000,00 €
Gesamt:
710.000,00 €
2015: keine
Angabe
2016: Keine
Angabe
2017: 107.208,02 €
2018: 94.550,12 €
2019: 101.859,89 €
Gesamt:
303.618,03 €
BMBFSFJ
Von Hausbesetzung zu
Blockupy - (Dis)
Kontinuitäten antisemitischer
Deutungsmuster in der
deutschen Linken
01.08.2017
-
31.12.2019
2017: 130.000,00 €
2018: 155.527,02 €
2019: 130.000,00 €
Gesamt:
415.527,02 €
2017: 84.898,00 €
2018: 115.093,15 €
2019: 106.002,93 €
Gesamt:
305.994,08 €
Seite 2 von 5
Ressort Projekttitel
Förderzeitraum Bundesmittel
Personalausgaben
BMBFSFJ
Demokratieprofis am Werk:
Gemeinsam für Toleranz
und Vielfalt im Betrieb
10.07.2017
-
31.12.2019
2017: 130.000,00 €
2018: 130.000,00 €
2019: 130.000,00 €
Gesamt:
390.000,00 €
2017: 101.723,00 €
2018: 122.113,40 €
2019: 97.754,36 €
Gesamt:
321.590,76 €
BMBFSFJ Kompetenznetzwerk
Antisemitismus
01.01.2020
-
31.12.2024
2020: 401.725,59 €
2021: 299.957,53 €
2022: 499.860,13 €
2023: 600.000,00 €
2024: 800.000,00 €
Gesamt:
2.601.543,25 €
2020: 261.545,76 €
2021: 225.615,91 €
2022: 360.112,40 €
2023: 423.976,11 €
2024: 530.418,29 €
Gesamt:
1.801.668,47 €
BMBFSFJ
The Game is not Over – ein
Serious Game zu
Verschwörungstheorien und
Radikalisierung
01.01.2020
-
31.12.2024
2020: 199.999,20 €
2021: 200.000,00 €
2022: 200.000,00 €
2023: 200.000,00 €
2024: 200.000,00 €
Gesamt:
999.999,20 €
2020: 131.590,32 €
2021: 123.463,08 €
2022: 133.750,16 €
2023: 137.849,88 €
2024: 134.011,13 €
Gesamt:
660.664,57 €
BMBFSFJ
Radikale Reflexion.
Nachhaltige
Präventionsstrategien gegen vereinfachte
Weltbilder und
Antisemitismus in der extremen Linken
25.05.2020
-
31.12.2024
2020: 152.792,25 €
2021: 200.000,00 €
2022: 200.000,00 €
2023: 200.000,00 €
2024: 200.000,00 €
Gesamt:
952.792,25 €
2020: 86.938,69 €
2021: 132.851,12 €
2022: 146.852,84 €
2023: 142.586,09 €
2024: 141.201,25 €
Gesamt:
650.429,99 €
BMBFSFJ Identitäten ver_lernen:
Vielheit verhandeln
01.01.2020
-
31.12.2024
2023: 100.000,00 €
2024: 100.000,00 €
Gesamt:
200.000,00 €
2023: 62.301,56 €
2024: 74.880,00 €
Gesamt:
137.181,56 €
BMBFSFJ
Akademie #Digital
Democracy - Nachhaltige
Präventionsstrategien für ein
demokratisches Netz
01.01.2025
-
31.12.2028
2025: 166.311,62 € 2025: 95.126,75 €
BMBFSFJ Kooperationsverbund gegen
Antisemitismus
01.01.2025
-
31.12.2032
2025: 424.999,99 € 2025: 319.571,69 €
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Ressort Projekttitel
Förderzeitraum Bundesmittel
Personalausgaben
BMBFSFJ
„Was unternehmen! Gegen
Diskriminierung und für
Vielfalt in Betrieb und
Unternehmen“
01.10.2019-
30.11.2020
2019: 38.773,25 €
2020: 81.951,39 €
Gesamt:
120.724,64 €
Gesamt:
96.230,11 €
BMBFSFJ
„Service für Alle! Angebote
der
Diskriminierungsprävention für Betriebe,
Unternehmen und Organisationen“
01.02.2021-
30.11.2021 2021: 87.612,80 € 2021: 74.820,00€
BMBFSFJ
"ZUFÄLLE GIBT´S. -
Rassismus & Antisemitismus
nicht dem Zufall
überlassen!"
01.11.2023
-
31.05.2024
2023: 90.000,00 €
2024: 0,00 €
Gesamt:
90.000,00 €
2023: 37.727,17€
2024: 0,00 €
Gesamt:
37.727,17 €
BMI
#Nahostkonflikt:
Antisemitismus und antimuslimischen
Rassismus im Netz
bekämpfen
2024 - 2025
2024: 150.000,00 €
2025: 150.000,00 €
Gesamt:
300.000,00 €
2024: 69.881,47 €
2025: 91.215,09 €
Gesamt:
161.096,56 €
BMI
Jüdisch-muslimischer Dialog
in Zeiten der Krise
2024 - 2025
2024: 150.000,00 €
2025: 150.000,00 €
Gesamt:
300.000,00 €
2024: 109.865,68 €
2025: 110.239,00 €
Gesamt:
220.104,68 €
BMI
Webvideoreihe „muslimisch
und mehr“ 2024 - 2025
2024: 41.998,39 €
2025: 108.001,00 €
Gesamt:
149.999,39 €
2024: 22.429,26 €
2025: 67.287,49 €
Gesamt:
89.716,75 €
BMI
Zwischen den Zeilen –
antimuslimischer Rassismus im
Journalismus 2024 - 2026
2024: 16.010,79 €
2025: 105.277,00 €
2026: 58.711,00 €
Gesamt:
179.998,79 €
2024: 13.122,94 €
2025: 78.737,66 €
2026: 39.368,84 €
Gesamt:
131.229,44 €
BMI
"WinWin" –
Multiplikatorenschulung für Verantwortliche
in muslimischen Gemeinden
01.10.2015
–
31.03.2017
2015: 7.029,06 €
2016: 36.748,24 €
2017: 6.222,70 €
Gesamt:
50.000,00 €
BMI
Living in (e)quality: Zukunft
auf Augenhöhe gestalten
Haupt- und Ehrenamtliche
werden im Hinblick auf
interkulturelle Konflikte
gecoacht. Integrationskritische
Personen erhalten einen
Raum, um sich mit eigenen
Ängsten und
Verunsicherungen auseinanderzusetzen.
01.09.2016
–
31.08.2019
2016: 16.589,00 €
2017: 50.000,00 €
2018: 47.878,90 €
2019: 33.333,00 €
Gesamt:
147.800,90 €
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Ressort Projekttitel
Förderzeitraum Bundesmittel
Personalausgaben
BMI
"willkommen heißt ahlan wa
sahlan"
Multiplikatorenschulungen zur Unterstützung von
ehrenamtlich engagierten
Personen in der
Flüchtlingsarbeit in Hessen
01.10.2017
–
31.12.2017
44.973,58 €
BMI
Neue deutsche Werte! Für
ein Miteinander auf
Augenhöhe 01.05.2019
–
30.04.2022
2019: 48.053,30 €
2020: 69.229,96 €
2021: 69.589,95 €
2022: 23.126,65 €
Gesamt:
209.999,86 €
BMI
Frankfurt für Alle! Schulung
von Ehrenamtlichen in der
Arbeit mit migrantischen
Obdachlosen
02.09.2019
–
14.12.2019
13.959,50 €
BMI
Ist das haram? Prävention
von Antisemitismus in
Moscheegemeinden 01.01.2020 -
31.12.2023
2020: 69.999,96 €
2021: 69.999,96 €
2022: 69.999,96 €
2023: 69.999,99 €
Gesamt:
279.999,87 €
BMI
Dem Hass keinen Raum
geben! Empowerment gegen
Hate Speech für
migrantische Selbstorganisationen
15.06.2020
–
25.06.2023
2020: 88.903,71 €
2021: 161.431,72 €
2022: 143.434,75 €
2023: 61.701,46 €
Gesamt:
455.471,64 €
Darüber hinaus war bzw. ist die Bildungsstätte Anne Frank Weiterleitungs- bzw.
Letztempfänger in den nachfolgenden, von Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) geförderten Projekten:
Zuwendungsempfänger Letztempfänger Projekttitel Förderzeitraum Bundesmittel
Stadt Frankfurt am
Main
Bildungsstätte
Anne Frank
(externe KUF)
PfD Stadt Frankfurt
am Main
01.01.2020 -
31.12.2023
im Rahmen der
externen KUF
2020: 56.400,00 €
2021: 49.400,00 €
2022: 41.16600 €
2023: 41.166,00 €
Gesamt: 188.132,00 €
Hessisches
Ministerium des Innern und
für Sport
Bildungsstätte
Anne Frank
(Opferberatung)
Demokratiezentrum
Hessen
01.01.2020 -
31.12.2024
im Rahmen der
Opferberatung:
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Zuwendungsempfänger Letztempfänger Projekttitel Förderzeitraum Bundesmittel
2020: 180.000,00 €
2021: 255.000,00 €
2022: 127.233,30 €
Gesamt: 562.233,30 €
Technische
Universität Darmstadt
Bildungsstätte
Anne Frank
(Weiterleitung)
Vielfalt bildet!
Rassismuskritische
Bildungsarbeit
gemeinsam gestalten
01.01.2020 -
31.12.2024
im Rahmen einer
Weiterleitung
2020: 15.000,00 €
2021: 15.000,00 €
2022: 15.000,00 €
2023: 15.000,00 €
2024: 15.000,00 €
Gesamt: 75.000,00 €
Technische
Universität Darmstadt
Bildungsstätte
Anne Frank
(Weiterleitung)
Better Together!
Diskriminierungskritisch -
Intersektional -
Empowernd. Tools für
die Bildungsarbeit
01.01.2025 -
31.12.2028
im Rahmen einer
Weiterleitung:
2025: 10.324,80 €
Im Rahmen der Förderung der Partnerschaften für Demokratie (Bundesprogramm
„Demokratie leben!“, BMBFSFJ) werden einzelne Projekte der Bildungsstätte Anne Frank
als Einzelmaßnahme gefördert. Details können der nachstehenden Tabelle entnommen
werden:
Zuwendungsempfänger Projekttitel Förderzeitraum
Bundesmittel
PfD Stadt Frankfurt
Main Ein Medaillon 01.04.2018 - 30.10.2018 6.000,00 €
PfD Stadt Neu-Isenburg
Sprache ? Macht -
Rassismus ? die Macht der
Sprache
21.02.2018 - 31.12.2018 2.200,00 €
PfD Stadt Frankfurt
Main
BiLaN - Bildungsinitiative
Lernen aus dem NSU-
Komplex
01.04.2020 - 30.10.2020 3.400,00 €
PfD Stadt Frankfurt
Main bunt umsetzen 01.04.2020 - 30.11.2020 2.200,00 €
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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