Fragen zur Förderung der sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus
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Fragen zur Förderung der sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7538
21. Wahlperiode 11.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann,
Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka,
Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Tobias
Ebenberger, Jan Feser, Claudia Weiss, Otto Strauß, Martina Kempf, Lukas Rehm,
Johann Martel und der Fraktion der AfD
Fragen zur Förderung der sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen
Rassismus
Ausweislich einer von der Organisation ,CLAIM gGmbH betriebenen
Internetseite werden die diesjährigen, vom 17. Juni bis zum 1. Juli 2026 bundesweit
stattfindenden sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus
vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert
(www.allianzgegenhass.de/#melden, zuletzt abgerufen am 26. Juni 2026).
Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung die sogenannten
Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus offiziell beworben (www.demokratie-
leben.de/dl/service/aktuelles/aktionswochen-gegen-antimuslimischen-rassismu
s-2025-265696, zuletzt abgerufen am 26. Juni 2026).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Arbeitet die Bundesregierung selbst mit dem Terminus „antimuslimischer
Rassismus“, und wenn ja, welche Arbeitsdefinition des Begriffes
verwendet sie dabei?
2. Seit wann genau werden die sogenannten Aktionswochen gegen
antimuslimischen Rassismus von der Bundesregierung gefördert, und was war der
Auslöser bzw. Entscheidungsgrund dafür, die sogenannten Aktionswochen
gegen antimuslimischen Rassismus mit Bundesmitteln zu fördern (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Wie hoch belief bzw. beläuft sich insgesamt die Höhe der Bundesmittel,
mit denen die Bundesregierung die sogenannten Aktionswochen gegen
antimuslimischen Rassismus unterstützt bzw. unterstützte (bitte jeweils
nach Kalenderjahr aufschlüsseln)?
4. Wurden bzw. werden die sogenannten Aktionswochen gegen
antimuslimischen Rassismus ausschließlich über das vom Bundesministerium für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend verantwortete
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ durch die Bundesregierung gefördert, und
wenn nein, mit welchen weiteren Mitteln aus dem Bundeshaushalt wurden
die sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus
überdies bislang durch die Bundesregierung gefördert bzw. welche weiteren
Mittel sind hierfür veranschlagt (bitte jeweilige Höhe der Mittel nach
jeweiligem Haushaltstitel aufschlüsseln)?
5. Ist der Bundesregierung bekannt, welche einzelnen Aktionsformen sie im
Zusammenhang mit den sogenannten Aktionswochen gegen
antimuslimischen Rassismus gefördert hat, und hält sie diese im Sinne der
Zielerreichung für adäquat?
6. Liegt der Bundesregierung eine Evaluation der sogenannten
Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus vor?
7. Zu welchem Ergebnis ist die im Rahmen des sogenannten Haber-
Verfahrens unter Einbeziehung des Bundesamtes für Verfassungsschutz
erfolgte Überprüfung von CLAIM gGmbH gelangt (vgl. Antwort zu
Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 21/3156, S. 4)?
8. Wird die CLAIM gGmbH auch im Jahr 2026 laufend, d. h. über die
sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus hinaus mit
Bundesmitteln gefördert (vgl. Antwort zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 21/3156, Anlage 1), und wenn ja, in welcher Höhe, und unter
welchen Bundeshaushaltstiteln?
9. Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit weitere Projekte,
Organisationen und Einrichtungen, die sich explizit gegen sogenannten
antimuslimischen Rassismus wenden, gefördert, und wenn ja, welche sind dies, und
in welcher Höhe sind sie gefördert worden (bitte jeweils nach Projekt bzw.
Organisation bzw. Einrichtung und Kalenderjahr aufschlüsseln)?
10. Fördert die Bundesregierung gegenwärtig, d. h. im Jahr 2026, weitere
Projekte, Organisationen und Einrichtungen, die sich explizit gegen
sogenannten antimuslimischen Rassismus wenden, und wenn ja, welche sind
dies, und in welcher Höhe werden sie gefördert (bitte jeweils nach Projekt
bzw. Organisation bzw. Einrichtung aufschlüsseln)?
11. Verwendet die Bundesregierung den Begriff bzw. die Wortverbindung
„anti-[…] Rassismus“ auch im Zusammenhang mit der Ablehnung von
Angehörigen anderer Glaubensgemeinschaften als der muslimischen, und
a) wenn ja, warum, und mit Blick auf die Ablehnung von Angehörigen
welcher Glaubensgemeinschaft(en) genau, und
b) wenn nein, warum nicht?
12. Hat die Bundesregierung im Jahr 2019 oder gegebenenfalls auch später
zur Kenntnis genommen, dass die Medienpsychologin und
Propagandaforscherin Dr. Jospehine B. Schmitt auf der Netzseite der Bundeszentrale
für politische Bildung einen Artikel veröffentlichte, in dem sie den
sogenannten antimuslimischen Rassismus in den Kontext islamistischer
Propaganda und deren gezielter Dämonisierung von Fremdgruppen und
Verbreitung von Opfernarrativen stellte (www.bpb.de/themen/infodienst/295951/
antimuslimischer-rassismus-als-islamistisches-mobilisierungsthema/,
zuletzt abgerufen am 1. Juli 2026), und wenn ja, aus welchen Gründen
entschied sich die Bundesregierung zwischenzeitlich dennoch für eine
weitere Förderung der sogenannten Aktionswochen gegen
antimuslimischen Rassismus?
13. Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, dass der Journalist
Sascha Adamek in seinem im Frühjahr 2026 publizierten Buch Belege
dafür anführt, dass der Terminus „antimuslimischer Rassismus“ von
Islamisten erstgeprägt sowie von diesen gezielt in den öffentlichen Diskurs in
Deutschland eingeführt worden ist und dass Adamek ihn als
„Kampfbegriff“ des politischen Islams und seiner Lobby in Deutschland identifiziert
(vgl. Sascha Adamek, Unterwanderung. Der Politische Islam weiter auf
dem Vormarsch, Köln 2026, S. 213–215), und
a) wenn ja, erwägt die Bundesregierung, ihre Förderung von Projekten,
Einrichtungen und Organisationen, die sich gegen sogenannten
antimuslimischen Rassismus wenden, gegebenenfalls zu überdenken, und
b) wenn nein, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Urheber,
Genese und Begriffsgeschichte des Terminus „antimuslimischer
Rassismus“?
Berlin, den 27. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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