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Fragen zur Förderung der sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus

dip / drucksache 11.08.2026 · WP 21 · 21/7538 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Fragen zur Förderung der sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus Deutscher Bundestag Drucksache 21/7538 21. Wahlperiode 11.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger, Jan Feser, Claudia Weiss, Otto Strauß, Martina Kempf, Lukas Rehm, Johann Martel und der Fraktion der AfD Fragen zur Förderung der sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus Ausweislich einer von der Organisation ,CLAIM gGmbH betriebenen Internetseite werden die diesjährigen, vom 17. Juni bis zum 1. Juli 2026 bundesweit stattfindenden sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert (www.allianzgegenhass.de/#melden, zuletzt abgerufen am 26. Juni 2026). Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung die sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus offiziell beworben (www.demokratie- leben.de/dl/service/aktuelles/aktionswochen-gegen-antimuslimischen-rassismu s-2025-265696, zuletzt abgerufen am 26. Juni 2026). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Arbeitet die Bundesregierung selbst mit dem Terminus „antimuslimischer Rassismus“, und wenn ja, welche Arbeitsdefinition des Begriffes verwendet sie dabei?  2. Seit wann genau werden die sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus von der Bundesregierung gefördert, und was war der Auslöser bzw. Entscheidungsgrund dafür, die sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus mit Bundesmitteln zu fördern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  3. Wie hoch belief bzw. beläuft sich insgesamt die Höhe der Bundesmittel, mit denen die Bundesregierung die sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus unterstützt bzw. unterstützte (bitte jeweils nach Kalenderjahr aufschlüsseln)?  4. Wurden bzw. werden die sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus ausschließlich über das vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend verantwortete Bundesprogramm „Demokratie leben!“ durch die Bundesregierung gefördert, und wenn nein, mit welchen weiteren Mitteln aus dem Bundeshaushalt wurden die sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus überdies bislang durch die Bundesregierung gefördert bzw. welche weiteren Mittel sind hierfür veranschlagt (bitte jeweilige Höhe der Mittel nach jeweiligem Haushaltstitel aufschlüsseln)?  5. Ist der Bundesregierung bekannt, welche einzelnen Aktionsformen sie im Zusammenhang mit den sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus gefördert hat, und hält sie diese im Sinne der Zielerreichung für adäquat?  6. Liegt der Bundesregierung eine Evaluation der sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus vor?  7. Zu welchem Ergebnis ist die im Rahmen des sogenannten Haber- Verfahrens unter Einbeziehung des Bundesamtes für Verfassungsschutz erfolgte Überprüfung von CLAIM gGmbH gelangt (vgl. Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 21/3156, S. 4)?  8. Wird die CLAIM gGmbH auch im Jahr 2026 laufend, d. h. über die sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus hinaus mit Bundesmitteln gefördert (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/3156, Anlage 1), und wenn ja, in welcher Höhe, und unter welchen Bundeshaushaltstiteln?  9. Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit weitere Projekte, Organisationen und Einrichtungen, die sich explizit gegen sogenannten antimuslimischen Rassismus wenden, gefördert, und wenn ja, welche sind dies, und in welcher Höhe sind sie gefördert worden (bitte jeweils nach Projekt bzw. Organisation bzw. Einrichtung und Kalenderjahr aufschlüsseln)? 10. Fördert die Bundesregierung gegenwärtig, d. h. im Jahr 2026, weitere Projekte, Organisationen und Einrichtungen, die sich explizit gegen sogenannten antimuslimischen Rassismus wenden, und wenn ja, welche sind dies, und in welcher Höhe werden sie gefördert (bitte jeweils nach Projekt bzw. Organisation bzw. Einrichtung aufschlüsseln)? 11. Verwendet die Bundesregierung den Begriff bzw. die Wortverbindung „anti-[…] Rassismus“ auch im Zusammenhang mit der Ablehnung von Angehörigen anderer Glaubensgemeinschaften als der muslimischen, und a) wenn ja, warum, und mit Blick auf die Ablehnung von Angehörigen welcher Glaubensgemeinschaft(en) genau, und b) wenn nein, warum nicht? 12. Hat die Bundesregierung im Jahr 2019 oder gegebenenfalls auch später zur Kenntnis genommen, dass die Medienpsychologin und Propagandaforscherin Dr. Jospehine B. Schmitt auf der Netzseite der Bundeszentrale für politische Bildung einen Artikel veröffentlichte, in dem sie den sogenannten antimuslimischen Rassismus in den Kontext islamistischer Propaganda und deren gezielter Dämonisierung von Fremdgruppen und Verbreitung von Opfernarrativen stellte (www.bpb.de/themen/infodienst/295951/ antimuslimischer-rassismus-als-islamistisches-mobilisierungsthema/, zuletzt abgerufen am 1. Juli 2026), und wenn ja, aus welchen Gründen entschied sich die Bundesregierung zwischenzeitlich dennoch für eine weitere Förderung der sogenannten Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus? 13. Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, dass der Journalist Sascha Adamek in seinem im Frühjahr 2026 publizierten Buch Belege dafür anführt, dass der Terminus „antimuslimischer Rassismus“ von Islamisten erstgeprägt sowie von diesen gezielt in den öffentlichen Diskurs in Deutschland eingeführt worden ist und dass Adamek ihn als „Kampfbegriff“ des politischen Islams und seiner Lobby in Deutschland identifiziert (vgl. Sascha Adamek, Unterwanderung. Der Politische Islam weiter auf dem Vormarsch, Köln 2026, S. 213–215), und a) wenn ja, erwägt die Bundesregierung, ihre Förderung von Projekten, Einrichtungen und Organisationen, die sich gegen sogenannten antimuslimischen Rassismus wenden, gegebenenfalls zu überdenken, und b) wenn nein, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Urheber, Genese und Begriffsgeschichte des Terminus „antimuslimischer Rassismus“? Berlin, den 27. Juli 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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