Hausärztliche Strukturen als zentraler Bestandteil einer guten Primärversorgung in Deutschland
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Hausärztliche Strukturen als zentraler Bestandteil einer guten Primärversorgung in Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1018
21. Wahlperiode 25.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Armin Grau, Dr. Janosch Dahmen, Linda Heitmann,
Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Simone Fischer, Johannes Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Hausärztliche Strukturen als zentraler Bestandteil einer guten Primärversorgung
in Deutschland
Eine gute und erreichbare Versorgung muss sich an den Bedarfen der
Patientinnen und Patienten orientieren. Mit dem Ziel, die Gesundheitsversorgung in
Deutschland zu sichern, sieht der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD die Schaffung primärärztlicher Versorgungsstrukturen vor. Blickt man auf
internationale Beispiele (z. B. Dänemark, Niederlande, Großbritannien), so
dient die primärärztliche Praxis in der Regel als erster ambulanter Anlaufpunkt
für die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Sie koordiniert – sofern
notwendig – die Weiterbehandlung durch entsprechende Fachärztinnen und
Fachärzte (vgl. Gutachten SVR (Sachverständigenrat)-Gesundheit 2024). Dieses
Modell soll unter anderem dabei helfen, medizinisch nicht indizierte
Facharztkontakte zu reduzieren und dadurch Ressourcen zu sparen. Entscheidend dabei
ist, dass die Patientinnen und Patienten die Primärversorgung bzw. Steuerung
durch Hausärztinnen und Hausärzte nicht als zusätzliche Hürde beim Zugang
zur fachärztlichen Versorgung erleben, sondern durchweg eine bessere und im
Bedarfsfall auch schnellere Versorgung erhalten. Dazu ist nach Ansicht der
Fragesteller deutlich mehr erforderlich, als aktuell aus den Vorschlägen der
Koalition aus CDU, CSU und SPD ersichtlich wird. Nur so wird ein solches System
auch die nötige Akzeptanz finden.
Ein zentrales Element des Konzepts ist die verpflichtende Registrierung aller
Versicherten bei einer hausärztlichen Praxis. Dies soll u. a. eine bessere
Koordination, präventive Maßnahmen und eine zielgerichtete Versorgung
ermöglichen. Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV), bei der sich Versicherte
freiwillig in ihrer Hausarztpraxis einschreiben, kann hier als positives Beispiel
dienen. Der in Deutschland zu verzeichnende Mangel an Hausärztinnen und
Hausärzten, insbesondere in ländlichen Räumen, kann davon nicht losgelöst
betrachtet werden. Die Schaffung funktionierender Strukturen der Primärversorgung
kann nach Auffassung der Fragesteller nur gelingen, wenn zeitgleich Konzepte
erarbeitet werden, die diesem Mangel entgegenwirken. Hierbei muss ein Fokus
auf koordinierter und sektorenübergreifender Patientenbetreuung liegen.
Ebenso von Bedeutung ist es, dass der direkte Zugang zu bestimmten fachärztlichen
Bereichen erhalten bleibt, etwa zur Gynäkologie und Augenheilkunde. Für
chronisch kranke Patientinnen und Patienten bedarf es ebenso besonderer
Regelungen. Auch Menschen mit psychiatrischem oder psychotherapeutischem
Hilfebedarf sollten weiterhin direkt Zugang zu diesen Versorgungsbereichen
behalten. Das Angebot der psychotherapeutischen Sprechstunde ist dabei ein
bewährtes Instrument zur Steuerung.
Bislang liegt noch kein Entwurf der Bundesregierung für die Ausgestaltung der
Primärversorgung vor. Ebenso unklar ist, inwiefern das System der deutschen
Gesundheitsversorgung zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausreichend vorbereitet
ist, um ein System der Primärversorgung zeitnah zu implementieren.
Aus den geschilderten Gründen fragen wir die Bundesregierung:
1. Wie viele Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin und an der
hausärztlichen Versorgung teilnehmende Internistinnen und Internisten,
dargestellt in absoluten Zahlen und als jeweilige Vollzeitäquivalente,
stehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der hausärztlichen
Versorgung im Bundesgebiet und differenziert nach einzelnen
Bundesländern und Raumkategorien (städtisch, halbstädtisch und ländlich, im
Folgenden nur „Raumkategorien“ genannt) sowie nach Geschlecht und nach
Altersgruppen zur Verfügung?
2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtzahl der
Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin und an der
hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Internistinnen und Internisten (im
Folgenden kurz: Hausärztinnen und Hausärzte) und die Verhältniszahlen
zwischen Hausärzten und spezialisierten Fachärzten seit der
Wiedervereinigung entwickelt?
3. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der
Hausärztinnen und Hausärzte und spezialisierten Fachärztinnen und Fachärzte
pro Kopf der Bevölkerung über 18 Jahre im Bundesgebiet, in den
Bundesländern und aufgeschlüsselt nach Raumkategorien?
4. Wie sind aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Wartezeiten auf einen hausärztlichen Termin, untergliedert nach
Bundesländern, KV (Kassenärztliche Vereinigung)-Bezirken, und wie
liegen diese Wartezeiten im Vergleich zu denen im fachärztlichen Bereich?
5. Wie viele unbesetzte Hausarztsitze gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland insgesamt sowie in den einzelnen
Bundesländern und in den einzelnen Mittelbereichen, die als Planungseinheiten für
den hausärztlichen Bereich dienen?
6. Wie viele hausärztliche Praxen nehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell keine neuen Patientinnen und Patienten mehr auf?
7. Wie viele hausärztliche Praxen nehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung faktisch nicht an der hausärztlichen Versorgung teil (sog. atypische
Hausarztpraxen, die etwa keine Rezepte ausstellen, keine Hausbesuche
durchführen oder nur spezialisierte – zum Beispiel psychotherapeutische –
Leistungen erbringen)?
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl bzw. der Anteil
der Hausärztinnen und Hausärzte, die bis 2030, 2035 und 2040
erwartungsgemäß in Ruhestand gehen werden, und mit wie vielen zusätzlichen
Hausärztinnen und Hausärzten rechnet das Bundesministerium, die bis
2030, 2035 und 2040 neu eine hausärztliche Tätigkeit als niedergelassene
oder angestellte (Vertrags-)Ärztinnen und (Vertrags-)Ärzte aufnehmen
werden?
9. Wie wird sich durch diese demografische Entwicklung nach Ansicht der
Bundesregierung die hausärztliche Versorgung in Deutschland verändern?
10. Wie viele freie haus- und kinderärztliche Kassensitze wird es nach
Erwartung der Bundesregierung bis 2030, 2035 und 2040 im Bund, in den
einzelnen Bundesländern und unterteilt nach Raumkategorien geben?
11. In wie vielen Mittelbereichen in Deutschland und in welchen
Mittelbereichen im Einzelnen besteht nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell ein
Versorgungsgrad von unter 75 Prozent, von über 110 Prozent und von
über 140 Prozent im hausärztlichen Bereich?
12. Für welche Mittelbereiche in Deutschland haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die Landesausschüsse derzeit Unterversorgung bzw.
drohende Unterversorgung festgestellt?
13. Welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung bezüglich der Unter-
und Überversorgung im hausärztlichen Bereich in Deutschland, und wie
beurteilt die Bundesregierung die regionale Heterogenität (urban bzw.
ländlich, aber auch innerhalb von Städten) der hausärztlichen Versorgung?
14. In wie vielen Mittelbereichen können nach Kenntnis der Bundesregierung
95 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner die nächste hausärztliche
Praxis in weniger als 10 bzw. in weniger als 20 Pkw-Minuten erreichen,
und in welchen Mittelbereichen ist eine Erreichbarkeit innerhalb von
20 Minuten nicht für 95 Prozent der Bevölkerung möglich (vgl. § 35 der
Bedarfsplanungs-Richtlinie G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss))?
15. Wie ist die Erreichbarkeit hausärztlicher Praxen mit öffentlichem
Personennahverkehr (ÖPNV) nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie
hoch ist der Anteil der Mittelbereiche, in denen mindestens 95 Prozent der
Bevölkerung mittels ÖPNV die nächste hausärztliche Praxis nicht in
20 Minuten erreichen können?
16. In wie vielen hausärztlichen Praxen arbeiten nach Kenntnis der
Bundesregierung heute Angestellte nichtärztlicher medizinischer
Gesundheitsberufe (Gesamtzahl und prozentualer Anteil an allen Praxen) insgesamt und
aufgeliedert nach Berufsgruppen (Medizinassistentinnen und
Medizinassistenten (physician assistants), community health nurses, advanced
practice nurses, primary care manager, andere akademische
Gesundheitsberufe; Versorgungsassistentinnen und Versorgungsassistenten in der
Hausarztpraxis (VERAH), Nicht-ärztliche Praxisassistentinnen und
Praxisassistenten (NäPA), Medizinische Fachangestellte (MFA) mit Weiterbildungen,
MFA ohne besondere Weiterbildungen, andere nichtakademische
Gesundheitsberufe), und welche Maßnahmen sind zu ergreifen, um die Daten zu
dieser Frage bereitstellen zu können, falls der Bundesregierung aktuell
keine ausreichenden Zahlen zu dieser Frage vorliegen sollten?
17. Wie viele hausärztlich tätige Kinderärztinnen und Kinderärzte, dargestellt
in absoluten Zahlen und als jeweilige Vollzeitäquivalente, stehen derzeit
in der ambulanten kinderärztlichen Versorgung im Bundesgebiet und
aufgetrennt nach einzelnen Bundesländern, nach Raumkategorien, nach
Geschlecht und nach Altersgruppen zur Verfügung?
18. Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die
durchschnittlichen Wartezeiten auf einen kinderärztlichen Termin, untergliedert nach
Bundesländern und Raumkategorien?
19. Wie viele unbesetzte Facharztsitze für Kinder- und Jugendmedizin gibt es
nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, in den einzelnen
Bundesländern und in den einzelnen Planungsregionen (Kreise und
kreisfreie Städte)?
20. Wie viele kinderärztliche Praxen nehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell keine neuen Patientinnen und Patienten mehr auf, wenn
möglich untergliedert nach Bundesländern und Planungsregionen?
21. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jeweilige Anteil der
Kinderärztinnen und Kinderärzte im Bund und in den einzelnen
Bundesländern, die bis 2030, 2035 und 2040 erwartungsgemäß in Ruhestand
gehen werden, und mit wie vielen zusätzlichen Kinderärztinnen und
Kinderärzten rechnet das Bundesministerium, die bis 2030, 2035 und 2040 neu
eine ambulante kinderärztliche Tätigkeit aufnehmen werden?
22. Wie wird sich durch diese demografische Entwicklung nach Ansicht der
Bundesregierung die kinderärztliche Versorgung in Deutschland
verändern, und wie viele freie kinderärztliche Kassensitze wird es nach
Erwartung der Bundesregierung bis 2030, 2035 und 2040 im Bund, in den
einzelnen Bundesländern und unterteilt nach Raumkategorien geben?
23. In wie vielen kinderärztlichen Planungsbereichen (Kreise und kreisfreie
Städte) in Deutschland insgesamt und in welchen Planungsbereichen im
Einzelnen besteht nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell im
kinderärztlichen Bereich ein Versorgungsgrad von unter 50 Prozent, von über
110 Prozent und von über 140 Prozent?
24. Für welche kinderärztlichen Planungsbereiche in Deutschland haben nach
Kenntnis der Bundesregierung die Landesausschüsse derzeit
Unterversorgung bzw. drohende Unterversorgung festgestellt?
25. Welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung bezüglich der
Entwicklung unter- und überversorgter Regionen im Bereich der
kinderärztlichen Versorgung, wie beurteilt die Bundesregierung die regionale
Heterogenität (urban bzw. ländlich, aber auch innerhalb von Städten) der
Versorgung, und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für
erforderlich, um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, und hält die
Bundesregierung die Grenze von 50 Prozent beim Versorgungsgrad zur Feststellung
von Unterversorgung im kinderärztlichen Bereich für angemessen?
26. In wie vielen Kreisen und kreisfreien Städten können nach Kenntnis der
Bundesregierung 95 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner unter
18 Jahren die nächste kinderärztliche Praxis in weniger als 30 Pkw-
Minuten erreichen, und in welchen Kreisen und kreisfreien Städten ist
eine Erreichbarkeit innerhalb von 30 Minuten nicht für 95 Prozent der
Bevölkerung möglich (vgl. § 35 der Bedarfsplanungsrichtlinie G-BA)?
27. Wie ist die Erreichbarkeit kinderärztlicher Praxen mit öffentlichem
Personennahverkehr nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie hoch ist der Anteil der Kreise und kreisfreien Städte, in denen
mindestens 95 Prozent der Bevölkerung mittels ÖPNV die nächste
kinderärztliche Praxis nicht in 30 Minuten erreichen können?
28. In wie vielen kinderärztlichen Praxen arbeiten heute nach Kenntnis der
Bundesregierung Angestellte nichtärztlicher medizinischer
Gesundheitsberufe (Gesamtzahl und prozentualer Anteil an allen Praxen) insgesamt
und aufgegliedert nach Berufsgruppen (Medizinassistentinnen und
Medizinassistenten (physician assistants), community health nurses, advanced
practice nurses, primary care manager, andere akademische
Gesundheitsberufe; Versorgungsassistentinnen und Versorgungsassistenten in der
Hausarztpraxis (VERAH), Nicht-ärztliche Praxisassistenteninnen und
Praxisassistenten (NäPA), Medizinische Fachangestellte (MFA) mit
Weiterbildungen, MFA ohne besondere Weiterbildungen, andere
nichtakademische Gesundheitsberufe), und welche Maßnahmen sind zu ergreifen, um
die Daten zu dieser Frage bereitstellen zu können, falls der
Bundesregierung aktuell keine ausreichenden Zahlen zu dieser Frage vorliegen
sollten?
29. Welche internationalen Vergleichszahlen zur Anzahl der primär- und
fachärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte pro Kopf der Bevölkerung und zum
Anteil der primärärztlich- und fachärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte an
der Gesamtzahl der im Gesundheitswesen tätigen Ärztinnen und Ärzte
gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche hält die
Bundesregierung für aussagekräftig?
30. Wo steht Deutschland im Ländervergleich bezüglich der Anzahl der
primär- und fachärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte pro Kopf der
Bevölkerung und bezüglich des Anteils der primärärztlich- und fachärztlich
tätigen Ärztinnen und Ärzte an der Gesamtzahl der im Gesundheitswesen
tätigen Ärztinnen und Ärzte?
31. Wie beurteilt die Bundesregierung die Versorgungslage im hausärztlichen,
kinderärztlichen und sonstigen fachärztlichen Bereich in Deutschland mit
Blick auf den Ländervergleich (siehe Frage 30)?
32. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der vorherigen
Fragen und vor dem Hintergrund des aktuell bestehenden hausärztlichen
und pädiatrischen Angebots die Möglichkeit, in Deutschland kurzfristig
ein verpflichtendes Primärversorgungssystem einzuführen?
33. Wenn die Bundesregierung der Meinung ist, dass ein verpflichtendes
Primärversorgungssystem nicht unmittelbar umsetzbar ist, welche
vorbereitenden Maßnahmen müssen mit welcher zeitlichen Perspektive ergriffen
werden, um ein verpflichtendes Primärversorgungssystem einzuführen?
34. Kann nach Auffassung der Bundesregierung bei einer verpflichtenden
Einschreibung in einem Primärversorgungssystem für jede Bürgerin und
jeden Bürger eine Einschreibemöglichkeit zugesagt werden, und welche
maximalen Fahrzeiten zu einer Praxis, in der eine Einschreibung erfolgt,
sollen dabei aus Sicht der Bundesregierung eingehalten werden?
35. Wie will die Bundesregierung die Primärversorgung durch ärztliche
Praxen mit anderen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen verknüpfen (z. B.
innerhalb von Primärversorgungszentren) und dabei auch
sektorübergreifenden Aspekten gerecht werden?
36. In welcher Höhe könnten durch ein von der Bundesregierung
vorgesehenes System der Primärversorgung konkret Mehrkosten vermieden sowie
Einsparungen (etwa durch Effizienzsteigerungen) erreicht werden, und
welche Schätzungen, Projektionen oder Modellierungen wurden zur
Beantwortung dieser Frage erstellt bzw. sind in Planung?
37. Sind nach Ansicht der Bundesregierung in Zukunft insbesondere unter
dem Aspekt der Einführung eines verpflichtenden
Primärversorgungssystems andere Planungseinheiten anstelle der aktuellen Mittelbereiche,
andere Verhältniszahlen bei den Planungen oder andere Planungsgrößen
anstelle von „Sitzen“ erforderlich, um eine bedarfsgerechte Versorgung der
Bevölkerung zu ermöglichen, und wenn ja, welche?
38. Abgesehen von den regionalen Planungseinheiten und Verhältniszahlen,
ist die aktuelle Grundlage der Bedarfsplanung im hausärztlichen und
kinderärztlichen Bereich sachdienlich und ausreichend, um dem tatsächlichen
regionalen und lokalen Versorgungsbedarf gerecht zu werden?
39. Sind nach Ansicht der Bundesregierung insbesondere die regionale
Morbidität, die Altersstruktur und die Erreichbarkeit der Praxen in der
aktuellen Bedarfsplanung ausreichend abgebildet?
40. Ist nach Ansicht der Bundesregierung die regionale Sozialstruktur in der
aktuellen Bedarfsplanung ausreichend abgebildet?
41. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Sachverständigenrats für
Gesundheit, dass „im Bereich der ambulanten Versorgung […] in
strukturschwachen, ländlichen oder sozial deprivierten Planungsbereichen die
Sicherstellung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung
gefährdet“ ist (Gutachten SVR-Gesundheit 2024, S. XXII Executive Summary)?
42. Wenn die Bundesregierung die Meinung des Sachverständigenrats teilt,
welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um dieser
Gefährdung entgegenzuwirken?
43. Welche Notwendigkeit sieht die Bundesregierung, im Zuge der
Einführung eines Primärversorgungssystems den G-BA mit einer Anpassung der
Bedarfsplanungsrichtlinie zu beauftragen?
44. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund einer Einführung eines
verpflichtenden Primärversorgungssystems die Notwendigkeit, besondere
Maßnahmen zur flächendeckenden Versorgung mit haus- und
kinderärztlichen Praxen zu ergreifen, und wenn ja, welche Maßnahmen sind hierbei
angedacht?
45. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden,
dass vulnerable Bevölkerungsgruppen (z. B. ältere Menschen, Menschen
mit chronischen Erkrankungen) auch zukünftig einen verlässlichen
Zugang zur haus- und fachärztlichen Versorgung haben?
46. Stimmt die Bundesregierung mit der Auffassung der Fragesteller überein,
dass Menschen mit psychiatrischem oder psychotherapeutischem
Hilfebedarf weiterhin Direktzugang zu diesen Versorgungsbereichen haben
sollten, da es insbesondere mit der psychotherapeutischen Sprechstunde
bereits ein bewährtes Steuerungsinstrument gibt?
47. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegen die zunehmende
hausärztliche Unterversorgung in bestimmten Regionen, etwa durch
Praxisschließungen infolge von Ruhestand ohne Nachfolge?
48. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die Konzentration
hausärztlicher und fachärztlicher Praxen in bestimmten urbanen Gebieten, und
welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um
möglicher Überversorgung entgegenzuwirken?
49. Wie häufig wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das Instrument der
Zulassungsbeschränkung bei Überversorgung nach § 103 Absatz 1 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in den letzten fünf Jahren im
hausärztlichen, kinderärztlichen und übrigen fachärztlichen Bereich
angewendet, und wie bewertet die Bundesregierung dieses Instrument, sollte es
konsequenter eingesetzt werden?
50. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Verbreitungsgrad der
Hausarztzentrierten-Versorgungs-Verträge unter den Versicherten
(absolute Zahlen und Prozentzahlen der eingeschriebenen Versicherten) in
Deutschland insgesamt und unterteilt nach Bundesländern und
Krankenkassen?
51. Wie hoch ist nach Kenntnissen der Bundesregierung der Anteil an
Patientinnen und Patienten in der Hausarztzentrierten Versorgung, die ohne
vorherige Konsultation der jeweiligen Hausärztin bzw. des jeweiligen
Hausarztes direkt fachärztliche Leistungen beanspruchen?
52. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Beteiligungsgrad unter
den Hausärztinnen und Hausärzten an der HzV in Deutschland insgesamt
und unterteilt nach Bundesländern und Krankenkassen?
53. Wie viele Krankenkassen in Deutschland (Absolut- und Prozentzahlen)
bieten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell HzV-Verträge an, und
welche Krankenkassen bieten heute noch keine Verträge zur
Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) an, obwohl in § 73b SGB V eine solche
Verpflichtung besteht, und was sind nach Ansicht der Bundesregierung die
Gründe dafür?
54. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um ein
Angebot aller Krankenkassen durchzusetzen, und inwiefern gehören
Sanktionen zu diesen Maßnahmen?
55. Welche wesentlichen Unterschiede bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung zwischen den HzV-Verträgen der verschiedenen Krankenkassen,
und wie bewertet die Bundesregierung diese Unterschiede?
56. Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit zu einer stärkeren
bundesweiten Vereinheitlichung der HzV-Verträge, und wenn ja, welche
vertraglichen Bereiche sollten vereinheitlicht werden?
57. Wie beurteilt die Bundesregierung den Einfluss der HzV-Verträge auf die
Behandlungsqualität und die Versorgungssteuerung in Deutschland?
58. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben der
Krankenkassen pro Versicherten, differenziert nach nicht erfolgter oder
erfolgter Einschreibung in das HzV-System, unterschieden nach
Bundesländern?
59. Welche Krankenkassen haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang
zusätzliche Facharztverträge innerhalb der HzV abgeschlossen, und
wodurch sind diese Facharztverträge inhaltlich gekennzeichnet?
60. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung der HzV auf die
Ausgaben- und Kostenentwicklung der Krankenkassen, welche Rolle
spielt nach Ansicht der Bundesregierung dabei die hausärztliche
Versorgung in der HzV, und welche Rolle spielen zusätzliche Facharztverträge in
der HzV?
61. Spricht sich die Bundesregierung für eine Ausweitung der HzV aus, und
wenn ja, warum wählt die Bundesregierung nicht den Weg über eine
sukzessive Verbreitung der HzV, um zu einem umfassenden
Primärversorgungssystem in Deutschland zu gelangen?
62. Will die Bundesregierung stärkere Anreize zur Verbreitung der HzV
schaffen, wie sie etwa der SVR in seinem Gutachten aus 2024 empfiehlt
oder wie sie in mehreren anderen Ländern (z. B. Dänemark, Niederlande,
Schweden oder Norwegen) mit Erfolg durchgeführt wurden, und wenn ja,
welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in diesem Bereich?
63. Auf welche Weise wird die Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass
zur Sicherung des dringend benötigten Nachwuchses in der
Allgemeinmedizin auch die Stärkung des Fachs Allgemeinmedizin im Medizinstudium
– wie im Masterplan Medizinstudium 2020 vorgesehen und konsentiert –
erforderlich ist, dafür Sorge tragen, dass die bereits auf
Staatssekretärsebene mit den Ländern geeinte, nach Ansicht der Fragesteller lange
überfällige Approbationsordnung für Ärzte zeitnah verabschiedet wird?
64. Will die Bundesregierung vor dem Hintergrund positiver Evaluationen
(etwa des IGES (Initial Graphics Exchange Specification) Instituts), die
gezeigt haben, dass zur Steigerung der Anzahl und Qualität zukünftiger
Hausärztinnen und Hausärzte die deutschlandweit etablierten
Kompetenzzentren Weiterbildung Allgemeinmedizin sinnvoll und notwendig sind,
die Stärkung und Verstetigung der erfolgreich evaluierten
Kompetenzzentren in § 75a SGB V („Förderung der Weiterbildung“) umsetzen, und wenn
ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 16. Juli 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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- authored ← Armin Grau
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Janosch Dahmen
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