Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Berlin und im Bundestagswahlkreis 74 Berlin-Mitte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
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Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Berlin und im Bundestagswahlkreis 74 Berlin-Mitte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7635
21. Wahlperiode 18.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt, Gereon Bollmann, Dr. Götz
Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum,
Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger, Jan
Feser, Martina Kempf, Otto Strauß, Claudia Weiss, Lukas Rehm, Johann Martel
und der Fraktion der AfD
Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Berlin und
im Bundestagswahlkreis 74 Berlin-Mitte im Rahmen des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind nichtstaatliche Organisationen, die
nicht direkt den staatlichen Institutionen zugeordnet sind. Hierzu zählen
beispielsweise Gewerkschaften, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen,
Bürgerinitiativen, Arbeitgeberverbände und Vereine. Als zivilgesellschaftliche
Interessenverbände sind sie nicht öffentlich mandatiert. Gleichwohl werden sie durch den
Bund finanziert und gefördert, teilweise in Form von institutioneller Förderung,
teilweise projektbezogen. Ferner erfolgt die Förderung teilweise unmittelbar
durch den Bund und teilweise mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des
Bundes befindliche Unternehmen.
Derweil gerät die aktuelle Förderpraxis des Bundes immer mehr in die Kritik:
So ergab eine Medienrecherche, dass der Staat einen Fotografen fördere, dessen
Fotos zum Outing politischer Gegner unter anderem auf Antifa-Plattformen
verbreitet worden sein sollen und Gewaltübergriffen auf vermeintliche rechte
Aktivisten durch die linksterroristische „Hammerbande“ (Antifa-Ost)
unmittelbar vorausgegangen sein sollen. Demnach sei der Gründer der Plattform
„Recherche Nord“ seit 2020 für das Bremer Meldeportal „Mobiles Beratungsteam
gegen Rechtsextremismus“ (MBT) tätig. Das MBT weist auf seiner Netzseite
auf Förderungen durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ hin. Träger
des MBT ist laut Impressum die LidiceHaus gGmbH (www.mbt-hb.de/). Aus
der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD geht hervor,
dass das „MBT Mobiles Beratungsteam gegen Rassismus und
Rechtsextremismus“ in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 5000 Euro von „Demokratie leben!“
erhalten hatte (Bundestagsdrucksache 20/10952, S. 169). Die LidiceHaus
gGmbH erhielt von 2020 bis 2024 mehrfache Zuwendungen von „Demokratie
leben!“, die sich auf über 5 Mio. Euro summieren (ebd., S. 13, 103, 153, 158,
206).
Auch in Berlin existiert eine NGO-Förderung, die unter Titeln wie
„Partnerschaften für Demokratie“ das Bundesprogramm „Demokratie leben!“
sekundiert. Laut der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin sind in den
zwölf Berliner Bezirken derzeit insgesamt 18 „Partnerschaften für Demokratie“
tätig (www.demokratie-vielfalt-respekt.de/jugendbeteiligung/partnerschaften-fu
er-demokratie/#1693916444726-411a0d23-3db5, abgerufen am 8. Juli 2026).
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD listet
dagegen 23 „Partnerschaften für Demokratie“ für das Jahr 2024 auf
(Bundestagsdrucksache 21/1635, S. 18 f.).
Jede „Partnerschaft für Demokratie“ wird von einem „federführenden Amt“ der
Kommunalverwaltung geleitet. In Berlin fällt diese Rolle den zwölf
Bezirksämtern zu. Das federführende Amt agiert als „Erstempfänger“ von Bundesmitteln
aus „Demokratie leben!“ und leitet diese an lokale NGOs weiter, welche als
„Letztempfänger“ die Projekte umsetzen. Bei der Entscheidung über die
Weiterleitung von Fördergeldern wirkt eine „Koordinierungs- und Fachstelle“ mit.
Dabei handelt es sich ebenfalls um eine lokale NGO, die vom jeweils
zuständigen federführenden Amt eingesetzt wird. Gemeinsam mit der Koordinierungs-
und Fachstelle richtet das federführende Amt zudem ein zivilgesellschaftliches
„Bündnis“ und ein „Jugendforum“ ein. Die Koordinierungs- und Fachstelle,
das Bündnis und das Jugendforum sind laut Auskunft von „Demokratie leben!“
explizit an der Vergabe und Umsetzung von Förderungen beteiligt (www.demo
kratie-leben.de/dl/programm/programmbereiche/partnerschaften-fuer-demokr
atie).
Ebenfalls an der Vergabe und Umsetzung von Förderungen ist in jeder
„Partnerschaft für Demokratie“ ein lokaler „Begleitausschuss“ beteiligt. Über die
Kompetenzen des Begleitausschusses schreibt das Bezirksamt Marzahn-
Hellersdorf: „Der Begleitausschuss ist das zentrale (Vergabe-)Gremium der
Partnerschaften für Demokratie. Es gibt jeweils einen Begleitausschuss pro
Fördergebiet. Die Zusammensetzung des Begleitausschusses spiegelt die
Vielfalt der in den Fördergebieten vertretenen Akteureninnen und Akteure[n]
wieder.“ Als „Novum“ des aktuellen Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gebe
es laut dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf zusätzlich eine
„Demokratiekonferenz“, die „gemeinsam mit interessierten Menschen Visionen“ über die
Folgeanträge und die Zukunft der „Partnerschaften für Demokratie“ mitgestalte
(www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/aemter/jugenda
mt/aktuelles/artikel.271486.php).
Die Fragesteller interessieren sich dafür, warum die Website der Jugend- und
Familienstiftung des Landes Berlin und die Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 21/1635 unterschiedliche Angaben zur Anzahl von
„Partnerschaften für Demokratie“ in Berlin machen. Zudem besteht über die organisatorische
Zusammensetzung der „Partnerschaften für die Demokratie“ und die konkrete
Förderhöhe von letztempfangenden NGOs derzeit keine vollständige
Transparenz. Auch vor dem Hintergrund, dass die Empfänger staatlicher Zuwendungen
zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet sind (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
20/4189, S. 5), begehren die Fragesteller Auskunft über die Finanzierung,
Organisation und Tätigkeit der „Partnerschaften für Demokratie“ im
Bundestagswahlkreis 74 Berlin-Mitte.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche „Partnerschaften für Demokratie“ bestanden bzw. bestehen nach
Kenntnis der Bundesregierung im Bundestagswahlkreis 74 Berlin-Mitte
(bitte ab Haushaltsjahr 2016 nach Jahr, federführendem Amt,
Koordinierungs- und Fachstelle, Bündnis, Jugendforum, Begleitausschuss
und Demokratiekonferenz auflisten)?
2. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung externe Personen an der
Entscheidung über Förderanträge beteiligt, die gegenüber den in der Antwort
zu Frage 1 genannten „Partnerschaften für Demokratie“ gestellt wurden,
und wenn ja, über welchen akademischen Hintergrund verfügen die
Externen und sind sie gegebenenfalls Mitglied in einer Organisation, die bereits
Förderungen aus Bundesmitteln erhält?
3. Welche staatlichen Stellen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der
Entscheidung über Zuwendungsanträge beteiligt, die gegenüber den in der
Antwort zu Frage 1 genannten „Partnerschaften für Demokratie“ gestellt
wurden?
4. Wie viele Zuwendungsanträge wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenüber den laut Antwort zu Frage 1 genannten „Partnerschaften
für Demokratie“ seit 2016 gestellt (bitte nach Jahr und Grund der
Bewilligung bzw. Ablehnung auflisten und in maschinenlesbarer Form
bereitstellen)?
5. Welche Empfänger erhielten nach Kapitel 17 02 (Kinder- und
Jugendpolitik) Titel 684 04 (Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und
Demokratie) Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, die
von den in der Antwort zu Frage 1 genannten „Partnerschaften für
Demokratie“ gefördert wurden (bitte ab dem Haushaltsjahr 2016 nach
Förderhöhe je Jahr und gesamt, „Partnerschaft für Demokratie“, Kapiteln, Titeln,
Erst-, Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils geförderten
Projekten auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Eigenmittel an der Projektfinanzierung von Empfängern, die laut der Antwort zu
Frage 5 im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert
wurden (bitte ab dem Haushaltsjahr 2016 nach Förderhöhe je Jahr und
gesamt, „Partnerschaft für Demokratie“, Anteil an der Projektfinanzierung
nach Eigenmitteln und Bundeszuwendungen aus „Demokratie leben!“,
Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils
geförderten Projekten auflisten und in maschinenlesbarer Form
bereitstellen)?
7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Kofinanzierung
durch das Land Berlin und das Bezirksamt Berlin-Mitte von Empfängern,
die laut Antwort zu Frage 5 im Rahmen der „Partnerschaften für
Demokratie“ gefördert wurden (bitte ab dem Haushaltsjahr 2016 nach
Förderhöhe je Jahr und gesamt, „Partnerschaft für Demokratie“, Förderanteil von
Bund, Land und Bezirksamt, Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und
Letztempfängern und den jeweils geförderten Projekten auflisten und in
maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
8. Wie gliedern sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben der
Projekte durch Empfänger, die laut Antwort zu Frage 5 im Rahmen der
„Partnerschaften für Demokratie“ gefördert wurden (bitte ab dem
Haushaltsjahr 2016 nach Förderhöhe je Jahr und gesamt, „Partnerschaft für
Demokratie“, Kostenanteil für Personal- und Sachausgaben, Kapiteln, Titeln,
Erst-, Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils geförderten
Projekten auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
9. Welche Personalkosten verursachten die Zuwendungsempfänger nach
Kenntnis der Bundesregierung, die laut Antwort zu Frage 5 gefördert
wurden, um Eigenmittel zur Finanzierung des geförderten Projektes
einzuwerben (bitte ab dem Haushaltsjahr 2016 nach Förderhöhe je Jahr und
gesamt, „Partnerschaft für Demokratie“, Personalkosten für Einwerbung von
Eigenmitteln und restlichen Personalkosten, Kapiteln, Titeln, Erst-,
Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils geförderten Projekten
auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
10. Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung der Koordinierungs- und Fachausschuss der in der Antwort zu
Frage 5 genannten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2016 bis heute
(Stand: 7. Juli 2026) zusammen, und welche Rolle spielen nach Kenntnis
der Bundesregierung die Koordinierungs- und Fachausschüsse konkret bei
der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von Förderungen
der „Partnerschaften für Demokratie“?
11. Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung das „Bündnis“ der in der Antwort zu Frage 5 genannten
„Partnerschaften für Demokratie“ von 2016 bis heute (Stand: 7. Juli 2026)
zusammen, und welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die
„Bündnisse“ konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und
Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“?
12. Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung das „Jugendforum“ der in der Antwort zu Frage 5 genannten
„Partnerschaften für Demokratie“ von 2016 bis heute (Stand: 7. Juli 2026)
zusammen, und welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung
die „Jugendforen“ konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und
Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“?
13. Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung der „Begleitausschuss“ der in der Antwort zu Frage 5 genannten
„Partnerschaften für Demokratie“ von 2016 bis heute (Stand: 7. Juli 2026)
zusammen, und welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung
die „Begleitausschüsse“ konkret bei der Entscheidung über die Vergabe
und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für
Demokratie“, und welche Richtlinien gelten hierbei zur Vermeidung von
Interessenkonflikten bei der Vergabe von Fördermitteln an Empfänger, deren
Vertreter selbst im Begleitausschuss vertreten sind?
14. Aus welchen Organisationen und Personen setzt nach Kenntnis der
Bundesregierung die „Demokratiekonferenz“ der in der Antwort zu Frage 5
genannten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2016 bis heute (Stand:
7. Juli 2026) zusammen, welche Rolle spielen nach Kenntnis der
Bundesregierung die „Demokratiekonferenzen“ konkret bei der Entscheidung
über die Vergabe und Durchführung von Förderungen der
„Partnerschaften für Demokratie“, und welche Richtlinien gelten hierbei zur
Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Vergabe von Fördermitteln an
Empfänger, deren Vertreter selbst in Demokratiekonferenzen vertreten sind?
15. In welcher Weise und in welchen Intervallen kontrolliert die
Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
(BAFzA) seit 2016 die ordnungsgemäße und richtlinienkonforme Vergabe
von Förderungen an Empfänger, die laut Antwort zu Frage 5 im Rahmen
der „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert wurden.?
16. In welcher Weise und in welchen Intervallen kontrolliert die
Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
seit 2016 Verwendungsnachweise, die Empfänger von Zuwendungen
abgegeben haben, die laut Antwort zu Frage 5 im Rahmen der
„Partnerschaften für Demokratie“ gefördert wurden, und welche Konsequenzen
zieht die Bundesregierung gegebenenfalls, wenn Verwendungsnachweise
verspätet oder unvollständig eingehen?
a) In wie vielen Förderverfahren gingen die Verwendungsnachweise
gegebenenfalls rechtzeitig oder verspätet ein bzw. sind noch offen (bitte
ab Haushaltsjahr 2016 nach Jahresscheiben auflisten und in
maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
b) Wie viele dieser Verwendungsnachweise waren gegebenenfalls zu
beanstanden (bitte ab Haushaltsjahr 2016 nach der Art der Beanstandung
nach Jahresscheiben auflisten und in maschinenlesbarer Form
bereitstellen)?
c) Leitete die Bundesregierung gegebenenfalls nach dem Feststellen der
Beanstandung Maßnahmen ein, wenn ja, welche, gegenüber wem, und
wenn nein, warum nicht (bitte ab Haushaltsjahr 2016 und
gegebenenfalls Art der Maßnahme nach Jahresscheiben auflisten und in
maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
d) Wurde seit 2016 eine Förderung durch die Bundesregierung aufgrund
von Verstößen gegen die Förderrichtlinien gestrichen oder
zurückverlangt, wenn ja, in wie vielen Fällen, und was war der konkrete Grund
dafür?
e) Wie hoch waren bzw. sind gegebenenfalls die Rückforderungen durch
die Bundesregierung aufgrund der o. g. Sachverhalte seit dem Jahr
2016?
f) Wie viele Mahnbescheide wurden gegebenenfalls seit 2016 durch die
Bundesregierung ausgestellt?
g) Wie hoch sind gegebenenfalls die Beträge, die bis jetzt von den
betroffenen Zuwendungsempfängern der Bundesregierung rückerstattet
wurden?
17. Wurden seit 2016 Veranstaltungen durch die Bundesregierung
ausgerichtet, an denen auch Vertreter von Organisationen teilnahmen, die laut
Antwort zu Frage 5 im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“
gefördert wurden, und wenn ja, welche (bitte nach Datum, Ort, Name und
Kosten der Veranstaltung sowie den teilnehmenden Organisationen auflisten
und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
18. Welche Kosten wurden gegebenenfalls den teilnehmenden Organisationen
durch die Bundesregierung erstattet (bitte nach Datum, Ort und Name der
Veranstaltung, den teilnehmenden Organisationen sowie der Höhe und Art
der Kostenerstattung auflisten und in maschinenlesbarer Form
bereitstellen)?
19. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit Organisationen, die laut Antwort
zu Frage 5 im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert
wurden, Publikationen veröffentlicht (bitte nach Organisationen sowie
Titel und Veröffentlichungsdatum der Publikation auflisten und in
maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
20. Welche Kosten wurden gegebenenfalls diesen Organisationen für ihre
Mitwirkung an Publikationen der Bundesregierung erstattet (bitte nach
Organisationen sowie Titel, Veröffentlichungsdatum und erstatteten
Kosten der Publikation auflisten und in maschinenlesbarer Form
bereitstellen)?
Berlin, den 23. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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