Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland-Pfalz und im Bundestagswahlkreis 202 Trier im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!"
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Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland-Pfalz und im Bundestagswahlkreis 202 Trier im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!"
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7284
21. Wahlperiode 22.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Höchst, Sebastian Maack, Martin Reichardt, Gereon
Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka,
Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger, Jan
Feser, Martina Kempf, Otto Strauß, Claudia Weiss, Lukas Rehm, Johann Martel
und der Fraktion der AfD
Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Rheinland-
Pfalz und im Bundestagswahlkreis 202 Trier im Rahmen des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind nichtstaatliche Organisationen, die
nicht direkt den staatlichen Institutionen zugeordnet sind. Hierzu zählen
beispielsweise Gewerkschaften, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen,
Bürgerinitiativen, Arbeitgeberverbände und Vereine. Als zivilgesellschaftliche
Interessenverbände sind sie nicht öffentlich mandatiert. Gleichwohl werden sie durch den
Bund finanziert und gefördert, teilweise in Form von institutioneller Förderung,
teilweise projektbezogen. Ferner erfolgt die Förderung teilweise unmittelbar
durch den Bund und teilweise mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des
Bundes befindliche Unternehmen.
Derweil gerät die aktuelle Förderpraxis des Bundes immer mehr in die Kritik.
Ein Jurist kritisierte sie beispielsweise in der „F.A.Z.“ sogar als
verfassungswidrig (vgl. www.faz.net/einspruch/warum-die-bisherige-ngo-foerderpraxis-ver
fassungswidrig-ist-110325753.html). Auch in Rheinland-Pfalz existiert eine
NGO-Förderung, die unter Titeln wie „Partnerschaften für Demokratie“ das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sekundiert. In Rheinland-Pfalz wurden
im Jahr 2024 insgesamt 19 „Partnerschaften für Demokratie“ mit über 2,2 Mio.
Euro gefördert (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD „Transparenz bei den Partnerschaften für Demokratie im Rahmen
des Bundesprogramms ‚Demokratie Leben!‘“ auf
Bundestagsdrucksache 21/1635, S. 18 f.).
Jede „Partnerschaft für Demokratie“ wird von einem „federführenden Amt“ der
Kommunalverwaltung geleitet. Dieses federführende Amt agiert als
„Erstempfänger“ von Bundesmitteln aus „Demokratie leben!“ und leitet diese an lokale
NGOs weiter, welche als „Letztempfänger“ konkrete Projekte umsetzen. Bei
der Entscheidung über die Weiterleitung von Fördergeldern wirkt eine
„Koordinierungs- und Fachstelle“ mit. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine
lokale NGO, die vom jeweils zuständigen federführenden Amt eingesetzt wird.
Gemeinsam mit der Koordinierungs- und Fachstelle richtet das federführende
Amt zudem ein zivilgesellschaftliches „Bündnis“ und ein „Jugendforum“ ein.
Die Koordinierungs- und Fachstelle, das Bündnis und das Jugendforum sind
laut Auskunft von „Demokratie leben!“ explizit an der Vergabe und Umsetzung
von Förderungen beteiligt (www.demokratie-leben.de/dl/programm/programm
bereiche/partnerschaften-fuer-demokratie).
Im Bundestagswahlkreis 202 Trier werden laut Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1635, S. 19, folgende
„Partnerschaften für Demokratie“ gefördert:
– Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße;
– Verbandsgemeinde Saarburg;
– Verbandsgemeinde Konz;
– Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil und
– Stadt Trier.
Ebenfalls an der Vergabe und Umsetzung von Förderungen ist in jeder
„Partnerschaft für Demokratie“ ein lokaler „Begleitausschuss“ beteiligt. Über die
Kompetenzen des Begleitausschusses schreibt die Landesregierung Rheinland-
Pfalz: „Darüber, welche Projektideen verwirklicht werden, entscheidet ein
Begleitausschuss. Ihm gehören neben Vertreterinnen und Vertretern aus möglichst
allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher
Institutionen mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der lokalen
Zivilgesellschaft an. Der Begleitausschuss ist das zentrale Gremium bei der Umsetzung
der Partnerschaft für Demokratie.“ (Antwort der Landesregierung Rheinland-
Pfalz auf die Kleine Anfrage der CDU „Umsetzung des Bundesprogramms
‚Demokratie Leben!‘ in Rheinland-Pfalz“ auf Landtagsdrucksache 18/2985,
S. 2 f., https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/2985-18.pdf).
Über die organisatorische Zusammensetzung der „Partnerschaften für
Demokratie“ und die konkrete Förderhöhe lokaler NGOs als Letztempfänger besteht
derzeit keine vollständige Transparenz. Insbesondere vor dem Hintergrund,
dass die Empfänger von Fördermitteln aus den „Partnerschaften für
Demokratie“ zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet sind (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/04189, S. 5),
begehren die Fragesteller Auskunft über die Finanzierung, Organisation und
Tätigkeit der „Partnerschaften für Demokratie“ im Bundestagswahlkreis 202
Trier.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Empfänger erhielten Mittel aus dem Bundesprogramm
„Demokratie leben!“, die im Rahmen der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten „Partnerschaften für Demokratie“ (Verbandsgemeinde Schweich
an der Römischen Weinstraße, Verbandsgemeinde Saarburg,
Verbandsgemeinde Konz, Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil und Stadt Trier)
im Bundesland Rheinland-Pfalz zugeteilt wurden (Kapitel 17 02 [Kinder-
und Jugendpolitik] Titel 684 04 [Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt,
Toleranz und Demokratie]; bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 nach
Förderhöhe, Förderanteil von Bund, Land und Kommune, Kapiteln, Titeln, Erst-,
Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils geförderten Projekten
auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
2. Welche Verwaltungsbehörde ist nach Kenntnis der Bundesregierung als
federführendes Amt Träger der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand:
24. Juni 2026), und welche Rolle spielen nach Kenntnis der
Bundesregierung die federführenden Ämter konkret bei der Entscheidung über die
Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für
Demokratie“?
3. Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung der Koordinierungs- und Fachausschuss der in der Vorbemerkung
der Fragesteller genannten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2020 bis
heute (Stand: 24. Juni 2026) zusammen, und welche Rolle spielen nach
Kenntnis der Bundesregierung die Koordinierungs- und Fachausschüsse
konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von
Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“?
4. Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung das „Bündnis“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
„Partnerschaften für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand: 24. Juni
2026) zusammen und welche Rolle spielen nach Kenntnis der
Bundesregierung die „Bündnisse“ konkret bei der Entscheidung über die Vergabe
und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für
Demokratie“?
5. Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung das „Jugendforum“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand:
24. Juni 2026) zusammen, und welche Rolle spielen nach Kenntnis der
Bundesregierung die „Jugendforen“ konkret bei der Entscheidung über die
Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für
Demokratie“?
6. Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung der „Begleitausschuss“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2020 bis heute (Stand:
24. Juni 2026) zusammen, welche Rolle spielen die „Begleitausschüsse“
konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von
Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“, und welche
Richtlinien gelten hierbei zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der
Vergabe von Fördermitteln an Empfänger, deren Vertreter selbst im
Begleitausschuss vertreten sind?
7. In welcher Weise und in welchen Intervallen kontrolliert die
Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
die ordnungsgemäße und richtlinienkonforme Vergabe von Förderungen
durch die lokalen Begleitausschüsse und die federführenden Ämter der in
der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaften für
Demokratie“?
8. Sind externe Personen an der Entscheidung über die Förderanträge nach
dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ der in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten „Partnerschaften für Demokratie“ beteiligt, wenn
ja, über welchen akademischen Hintergrund verfügen die Externen, und
sind sie gegebenenfalls Mitglied in einer Organisation, die bereits
Förderungen aus Bundesmitteln erhält?
9. Welche staatlichen Stellen sind an der Entscheidung über Anträge auf
Zuwendungen nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bei den in
der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaften für
Demokratie“ beteiligt?
10. Wie viele Förderanträge wurden nach dem Bundesprogramm „Demokratie
leben!“ bei den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
„Partnerschaften für Demokratie“ gestellt (bitte jeweils nach Jahr und Grund der
Bewilligung bzw. Ablehnung auflisten und in maschinenlesbarer Form
bereitstellen)?
11. In welcher Weise und in welchen Intervallen kontrolliert die
Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
die Verwendungsnachweise der Fördergelder durch die lokalen
Begleitausschüsse und die federführenden Ämter der in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten „Partnerschaften für Demokratie“, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung, wenn Verwendungsnachweise
von Letztempfängern unvollständig oder nicht öffentlich einsehbar sind?
a) In wie vielen Förderverfahren gingen die Verwendungsnachweise
gegebenenfalls rechtzeitig oder verspätet ein bzw. sind noch offen (bitte
ab dem Haushaltsjahr 2020 nach Jahresscheiben auflisten und in
maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
b) Wie viele dieser Verwendungsnachweise waren gegebenenfalls zu
beanstanden (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 nach der Art der
Beanstandung nach Jahresscheiben auflisten und in maschinenlesbarer
Form bereitstellen)?
c) Leitete die Bundesregierung gegebenenfalls nach dem Feststellen der
Beanstandung Maßnahmen ein, wenn ja, welche und gegenüber wem,
und wenn nein, warum nicht (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 und
gegebenenfalls Art der Maßnahme nach Jahresscheiben auflisten und in
maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
d) Wurde seit 2020 eine Förderung durch die Bundesregierung aufgrund
von Verstößen gegen die Förderrichtlinien gestrichen oder
zurückverlangt, wenn ja, in wie vielen Fällen, und was war der konkrete Grund
dafür?
e) Wie hoch waren bzw. sind gegebenenfalls die Rückforderungen durch
die Bundesregierung aufgrund der o. g. Sachverhalte seit dem Jahr
2020?
f) Wie viele Mahnbescheide wurden gegebenenfalls durch die
Bundesregierung ausgestellt?
g) Wie hoch sind gegebenenfalls die Beträge, die bis jetzt von den
betroffenen Zuwendungsempfängern der Bundesregierung rückerstattet
wurden?
12. Wurden seit 2020 Veranstaltungen durch die Bundesregierung
ausgerichtet, an denen auch Vertreter von Organisationen teilnahmen, die
Förderungen nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ der in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaften für Demokratie“
erhalten haben, und wenn ja, welche (bitte jeweils nach Datum, Ort und
Name der Veranstaltung sowie den teilnehmenden Organisationen
auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
13. Welche Kosten wurden gegebenenfalls den teilnehmenden Organisationen
durch die Bundesregierung erstattet (bitte jeweils nach Datum, Ort und
Name der Veranstaltung, den teilnehmenden Organisationen sowie Höhe
und Art der Kostenerstattung auflisten und in maschinenlesbarer Form
bereitstellen)?
14. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit Organisationen, die seit 2020
Förderungen nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ der in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Partnerschaften für
Demokratie“ erhalten haben, Publikationen veröffentlicht (bitte nach
Organisationen sowie Titeln und Veröffentlichungsdatum der Publikationen auflisten
und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
15. Welche Kosten wurden gegebenenfalls den nach dem Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
„Partnerschaften für Demokratie“ geförderten Organisationen für ihre
Mitwirkung an Publikationen der Bundesregierung erstattet (bitte nach
Organisationen sowie Titeln, Veröffentlichungsdatum und erstatteten
Kosten der Publikationen auflisten und in maschinenlesbarer Form
bereitstellen)?
Berlin, den 9. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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