Mögliche Förderung des Meldeportals Berliner Register durch die Bundesregierung
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Mögliche Förderung des Meldeportals Berliner Register durch die Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7571
21. Wahlperiode 13.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt, Gereon Bollmann, Dr. Götz
Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum,
Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger, Jan
Feser, Martina Kempf, Otto Strauß, Claudia Weiss, Lukas Rehm, Johann Martel
und der Fraktion der AfD
Mögliche Förderung des Meldeportals Berliner Register durch die
Bundesregierung
Das vom Berliner Senat finanzierte Meldeportal Berliner Register ist
Gegenstand kontroverser Debatten: Die „Neue Zürcher Zeitung (NZZ)“ warf dem
Berliner Register im August 2023 vor, durch die Veröffentlichung von
Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze auf der eigenen Netzseite
ein „Klima der Verdächtigung“ zu erzeugen. Die Möglichkeit, anonyme
Meldungen über angeblich diskriminierende Vorfälle einzureichen, lade dazu ein,
über die öffentliche Prangerwirkung persönliche Rechnungen zu begleichen. So
hatte das Berliner Register im Juli 2022 eine Doktorandin der Biologie mit
Klarnamen genannt und ihr Transphobie vorgeworfen, weil diese in einem
Vortrag an der Humboldt-Universität gesagt habe, es gebe nur zwei biologische
Geschlechter. Laut der „NZZ“ habe das Berliner Register den Namen der
Doktorandin inzwischen entfernt. Eine Rechtsgrundlage für Meldungen, von denen
sich manche am Rande der üblen Nachrede und Verleumdung bewegen können,
sei nicht erkennbar (www.nzz.ch/international/meldestellen-wie-das-berliner-re
gister-schaffen-ein-klima-der-verdaechtigung-ld.1753922).
Der Bericht der „NZZ“ führte zu breiter Kritik am Berliner Register aus Politik,
Medien und Zivilgesellschaft. Insbesondere die Berichterstattung der
österreichischen Onlinemedien „Heimatkurier“ und „Freilich Magazin“ sowie
Äußerungen der AfD-Politiker Tommy Tabor, Gunnar Lindemann und Martin
Kohler (https://web.archive.org/web/20231109183609/https://berliner-register.de/d
ocuments/2146/Timeline.pdf) hätten laut Berliner Register dazu geführt, dass
das Berliner Register mit Falschmeldungen geflutet worden sei. Dem Berliner
Register sei laut eigener Aussage im Rahmen dieses „Shitstorms“ vorgeworfen
worden, „nach Vorbild der Stasi in der DDR zur Denunziation von Personen
aufzurufen und mit erfundenen Vorfällen die öffentliche Meinung zu
manipulieren“. Kritische E-Mails und Falschmeldungen empörter Bürger hätten die
Arbeit des Berliner Registers erheblich eingeschränkt (https://berliner-registe
r.de/vorfall/7c72ac14-4d66-469f-a8c5-a1ccd69b2cb0/).
Im Zuge dieser Kritik solidarisierten sich über 200 Organisationen und
Personen im November 2023 mit dem Berliner Register. Das Mitglied des Berliner
Abgeordnetenhauses, Alexander Freier-Winterwerb, lobte die Meldung von
Meinungsäußerungen „unter der Strafbarkeitsgrenze“ durch das Berliner
Register. Alexander Freier-Winterwerb versicherte auch vor dem Hintergrund des
„Shitstorms“, dass die Finanzierung des Berliner Registers „langfristig
gesichert werden muss“ (https://berliner-register.de/artikel/mehr-als-200-soziale-or
ganisationen-und-personen-aus-berlin-unterzeichnen-erklarung-zur-unterstutzu
ng-der-berliner-registerstellen-524/).
Das Land Berlin fördert das von der pad gGmbH koordinierte Berliner Register
und die zwölf von weiteren Nichtregierungsorganisationen betriebenen
Bezirksregister über die Senatsverwaltung für Arbeit und die Senatsverwaltung
für Justiz. Unklar ist für die Fragesteller, ob das Berliner Register und die
Bezirksregister auch Förderungen durch die Bundesregierungen erhalten haben.
Darauf deutet nach Auffassung der Fragesteller eine Aussage auf der Netzseite
des Berliner Registers hin: Demnach erhalten einzelne Bezirksregister zudem
Mittel aus den „Partnerschaften für Demokratie“ sowie von den Berliner
Bezirksämtern (https://berliner-register.de/finanzierung-foerdermittel/). Die
„Partnerschaften für Demokratie“ werden von dem Bundesprogramm „Demokratie
leben!“ kofinanziert (www.demokratie-vielfalt-respekt.de/jugendbeteiligung/pa
rtnerschaften-fuer-demokratie/#1670252936417-2a8e0658-5ef4). Träger der
„Partnerschaft für Demokratie“ des Bezirks Pankow ist bemerkenswerterweise
die Nichtregierungsorganisation „Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH“ (https://mos
kito.pfefferwerk.de/mach-mit/). Das Pfefferwerk ist somit nicht nur in die
Weiterleitung von Mitteln aus „Demokratie leben!“ eingebunden, sondern betreibt
auch das Bezirksregister Pankow für das Berliner Register (https://berliner-regi
ster.de/register/pankow/).
Vor diesem Hintergrund interessieren sich die Fragesteller dafür, ob
gegebenenfalls eine direkte bzw. indirekte Förderung des Berliner Registers durch den
Bund besteht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Haben Träger des Berliner Registers und/oder Träger der zwölf
Bezirksregister in den letzten zehn Jahren Mittel von der Bundesregierung erhalten,
und wenn ja, welche (bitte gegebenenfalls in maschinenlesbarer Form
nach Jahr und Förderhöhe und gesamt, Kapitel, Titel, Projektname,
Zuwendungszweck, Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger sowie nach
Bundes‑, Landes- und kommunalen Anteilen auflisten)?
2. Haben die im Folgenden aufgeführten Organisationen in den letzten zehn
Jahren Mittel von der Bundesregierung erhalten, und wenn ja, welche
(bitte gegebenenfalls in maschinenlesbarer Form nach Jahr und
Förderhöhe und gesamt, Kapitel, Titel, Projektname, Zuwendungszweck, Erst-,
Zwischen- oder Letztempfänger sowie nach Bundes‑, Landes- und
kommunalen Anteilen auflisten)
a) pad gGmbH,
b) ARIBA e. V. – Antirassistische intersektionale Bildungsarbeit und das
Projekt „ReachOut“,
c) UBI KLiZ e. V.,
d) SJD – Die Falken Landesverband Berlin,
e) offensiv’91 e. V. und das Nachbarschaftshaus Villa offensiv,
f) Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin „Walter May“ (SPI
Stiftung) und die Bezirkliche Koordinierungsstelle
Demokratieentwicklung,
g) NARUD e. V.,
h) Yekmal e. V.,
i) Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH und die Fach- und Netzwerkstelle
gegen Rechtsextremismus „moskito“,
j) Gesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben gGmbH (GIZ
gGMbH),
k) Stadtteilzentrum Steglitz e. V.,
l) NUSZ in der UFA-Fabrik e. V.,
m) Amaro Foro e. V.?
3. Haben die im Folgenden aufgeführten Organisationen in den letzten zehn
Jahren Mittel von der Bundesregierung beantragt (bitte gegebenenfalls in
maschinenlesbarer Form nach Förderhöhe, Jahr und gesamt sowie nach
Kapitel, Titel, Projektname, Zuwendungszweck, Erst-, Zwischen- oder
Letztempfänger und Status des Antrags [beantragt, bewilligt, abgelehnt
etc.] auflisten)
a) pad gGmbH,
b) ARIBA e. V. – Antirassistische intersektionale Bildungsarbeit und das
Projekt „ReachOut“,
c) UBI KLiZ e. V.,
d) SJD – Die Falken Landesverband Berlin,
e) offensiv’91 e. V. und das Nachbarschaftshaus Villa offensiv,
f) Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin „Walter May“ (SPI
Stiftung) und die Bezirkliche Koordinierungsstelle
Demokratieentwicklung,
g) NARUD e. V.,
h) Yekmal e. V.,
i) Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH und die Fach- und Netzwerkstelle
gegen Rechtsextremismus „moskito“,
j) Gesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben gGmbH (GIZ
gGMbH),
k) Stadtteilzentrum Steglitz e. V.,
l) NUSZ in der UFA-Fabrik e. V.,
m) Amaro Foro e. V.?
4. Wurden in den letzten zehn Jahren Veranstaltungen von der
Bundesregierung ausgerichtet, an denen auch Vertreter der im Folgenden aufgeführten
Organisationen teilgenommen haben (bitte gegebenenfalls in
maschinenlesbarer Form nach Namen der Veranstaltung, beteiligter Bundesbehörde,
Datum, Ort und Kosten der Veranstaltung auflisten)
a) pad gGmbH,
b) ARIBA e. V. – Antirassistische intersektionale Bildungsarbeit und das
Projekt „ReachOut“,
c) UBI KLiZ e. V.,
d) SJD – Die Falken Landesverband Berlin,
e) offensiv’91 e. V. und das Nachbarschaftshaus Villa offensiv,
f) Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin „Walter May“ (SPI
Stiftung) und die Bezirkliche Koordinierungsstelle
Demokratieentwicklung,
g) NARUD e. V.,
h) Yekmal e. V.,
i) Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH und die Fach- und Netzwerkstelle
gegen Rechtsextremismus „moskito“,
j) Gesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben gGmbH (GIZ
gGMbH),
k) Stadtteilzentrum Steglitz e. V.,
l) NUSZ in der UFA-Fabrik e. V.,
m) Amaro Foro e. V.?
5. Hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die folgenden
Organisationen gegebenenfalls durch Sicherheitsbehörden des Bundes
überprüfen lassen, und wenn ja, in wie vielen Fällen (bitte gegebenenfalls nach
Jahren, Prüfergebnissen und den Phänomenbereichen Linksextremismus,
Rechtsextremismus, religiöse Ideologie, ausländische Ideologie und
sonstige gliedern)
a) pad gGmbH,
b) ARIBA e. V. – Antirassistische intersektionale Bildungsarbeit und das
Projekt „ReachOut“,
c) UBI KLiZ e. V.,
d) SJD – Die Falken Landesverband Berlin,
e) offensiv’91 e. V. und das Nachbarschaftshaus Villa offensiv,
f) Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin „Walter May“ (SPI
Stiftung) und die Bezirkliche Koordinierungsstelle
Demokratieentwicklung,
g) NARUD e. V.,
h) Yekmal e. V.,
i) Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH und die Fach- und Netzwerkstelle
gegen Rechtsextremismus „moskito“,
j) Gesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben gGmbH (GIZ
gGMbH),
k) Stadtteilzentrum Steglitz e. V.,
l) NUSZ in der UFA-Fabrik e. V.,
m) Amaro Foro e. V.?
6. Hat sich die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren zu Publikationen,
Meldungen und sonstigen Veröffentlichung des Berliner Registers und der
zwölf Bezirksregister gegebenenfalls eine Auffassung gebildet, und wenn
ja, wie lautet diese (bitte gegebenenfalls jeweils die konkrete
Veröffentlichung des Berliner Registers bzw. der Bezirksregister und die
betreffende Bundesbehörde angeben)?
7. Hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Publikationen,
Meldungen und sonstige Veröffentlichung des Berliner Registers und der
zwölf Bezirksregister gegebenenfalls in ihre öffentliche Kommunikation
einfließen lassen (bitte gegebenenfalls jeweils die konkrete
Veröffentlichung des Berliner Registers bzw. der Bezirksregister und die
Publikation der Bundesregierung angeben)?
8. Hat sich die Bundesregierung zu der kritischen Berichterstattung über das
Berliner Register vom 31. August bis zum 4. Oktober 2023
gegebenenfalls eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (https://berlin
er-register.de/documents/2146/Timeline.pdf)?
9. Welche Kontakte bestanden hinsichtlich der kritischen Berichterstattung
über das Berliner Register vom 31. August bis zum 4. Oktober 2023
gegebenenfalls zwischen Vertretern der Bundesregierung mit dem Senat der
Stadt Berlin und den zwölf Berliner Bezirksämtern (bitte zu jedem
stattgefundenen Austausch den Kontaktweg [elektronisch, schriftlich,
telefonisch, persönlich] und das Datum sowie Anlass und Ergebnis angeben)?
10. Welche Kontakte bestanden gegebenenfalls hinsichtlich der kritischen
Berichterstattung über das Berliner Register vom 31. August bis zum
4. Oktober 2023 zwischen Vertretern der Bundesregierung mit dem
Berliner Register und den folgenden Organisationen (bitte zu jedem
stattgefundenen Austausch den Kontaktweg [elektronisch, schriftlich, telefonisch,
persönlich] und das Datum sowie Anlass und Ergebnis angeben)
a) pad gGmbH,
b) ARIBA e. V. – Antirassistische intersektionale Bildungsarbeit und das
Projekt „ReachOut“,
c) UBI KLiZ e. V.,
d) SJD – Die Falken Landesverband Berlin,
e) offensiv’91 e. V. und das Nachbarschaftshaus Villa offensiv,
f) Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin „Walter May“ (SPI
Stiftung) und die Bezirkliche Koordinierungsstelle
Demokratieentwicklung,
g) NARUD e. V.,
h) Yekmal e. V.,
i) Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH und die Fach- und Netzwerkstelle
gegen Rechtsextremismus „moskito“,
j) Gesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben gGmbH (GIZ
gGMbH),
k) Stadtteilzentrum Steglitz e. V.,
l) NUSZ in der UFA-Fabrik e. V.,
m) Amaro Foro e. V.?
Berlin, den 28. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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