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Mögliche Förderung des Meldeportals Berliner Register durch die Bundesregierung

dip / drucksache 13.08.2026 · WP 21 · 21/7571 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Mögliche Förderung des Meldeportals Berliner Register durch die Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/7571 21. Wahlperiode 13.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger, Jan Feser, Martina Kempf, Otto Strauß, Claudia Weiss, Lukas Rehm, Johann Martel und der Fraktion der AfD Mögliche Förderung des Meldeportals Berliner Register durch die Bundesregierung Das vom Berliner Senat finanzierte Meldeportal Berliner Register ist Gegenstand kontroverser Debatten: Die „Neue Zürcher Zeitung (NZZ)“ warf dem Berliner Register im August 2023 vor, durch die Veröffentlichung von Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze auf der eigenen Netzseite ein „Klima der Verdächtigung“ zu erzeugen. Die Möglichkeit, anonyme Meldungen über angeblich diskriminierende Vorfälle einzureichen, lade dazu ein, über die öffentliche Prangerwirkung persönliche Rechnungen zu begleichen. So hatte das Berliner Register im Juli 2022 eine Doktorandin der Biologie mit Klarnamen genannt und ihr Transphobie vorgeworfen, weil diese in einem Vortrag an der Humboldt-Universität gesagt habe, es gebe nur zwei biologische Geschlechter. Laut der „NZZ“ habe das Berliner Register den Namen der Doktorandin inzwischen entfernt. Eine Rechtsgrundlage für Meldungen, von denen sich manche am Rande der üblen Nachrede und Verleumdung bewegen können, sei nicht erkennbar (www.nzz.ch/international/meldestellen-wie-das-berliner-re gister-schaffen-ein-klima-der-verdaechtigung-ld.1753922). Der Bericht der „NZZ“ führte zu breiter Kritik am Berliner Register aus Politik, Medien und Zivilgesellschaft. Insbesondere die Berichterstattung der österreichischen Onlinemedien „Heimatkurier“ und „Freilich Magazin“ sowie Äußerungen der AfD-Politiker Tommy Tabor, Gunnar Lindemann und Martin Kohler (https://web.archive.org/web/20231109183609/https://berliner-register.de/d ocuments/2146/Timeline.pdf) hätten laut Berliner Register dazu geführt, dass das Berliner Register mit Falschmeldungen geflutet worden sei. Dem Berliner Register sei laut eigener Aussage im Rahmen dieses „Shitstorms“ vorgeworfen worden, „nach Vorbild der Stasi in der DDR zur Denunziation von Personen aufzurufen und mit erfundenen Vorfällen die öffentliche Meinung zu manipulieren“. Kritische E-Mails und Falschmeldungen empörter Bürger hätten die Arbeit des Berliner Registers erheblich eingeschränkt (https://berliner-registe r.de/vorfall/7c72ac14-4d66-469f-a8c5-a1ccd69b2cb0/). Im Zuge dieser Kritik solidarisierten sich über 200 Organisationen und Personen im November 2023 mit dem Berliner Register. Das Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, Alexander Freier-Winterwerb, lobte die Meldung von Meinungsäußerungen „unter der Strafbarkeitsgrenze“ durch das Berliner Register. Alexander Freier-Winterwerb versicherte auch vor dem Hintergrund des „Shitstorms“, dass die Finanzierung des Berliner Registers „langfristig gesichert werden muss“ (https://berliner-register.de/artikel/mehr-als-200-soziale-or ganisationen-und-personen-aus-berlin-unterzeichnen-erklarung-zur-unterstutzu ng-der-berliner-registerstellen-524/). Das Land Berlin fördert das von der pad gGmbH koordinierte Berliner Register und die zwölf von weiteren Nichtregierungsorganisationen betriebenen Bezirksregister über die Senatsverwaltung für Arbeit und die Senatsverwaltung für Justiz. Unklar ist für die Fragesteller, ob das Berliner Register und die Bezirksregister auch Förderungen durch die Bundesregierungen erhalten haben. Darauf deutet nach Auffassung der Fragesteller eine Aussage auf der Netzseite des Berliner Registers hin: Demnach erhalten einzelne Bezirksregister zudem Mittel aus den „Partnerschaften für Demokratie“ sowie von den Berliner Bezirksämtern (https://berliner-register.de/finanzierung-foerdermittel/). Die „Partnerschaften für Demokratie“ werden von dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ kofinanziert (www.demokratie-vielfalt-respekt.de/jugendbeteiligung/pa rtnerschaften-fuer-demokratie/#1670252936417-2a8e0658-5ef4). Träger der „Partnerschaft für Demokratie“ des Bezirks Pankow ist bemerkenswerterweise die Nichtregierungsorganisation „Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH“ (https://mos kito.pfefferwerk.de/mach-mit/). Das Pfefferwerk ist somit nicht nur in die Weiterleitung von Mitteln aus „Demokratie leben!“ eingebunden, sondern betreibt auch das Bezirksregister Pankow für das Berliner Register (https://berliner-regi ster.de/register/pankow/). Vor diesem Hintergrund interessieren sich die Fragesteller dafür, ob gegebenenfalls eine direkte bzw. indirekte Förderung des Berliner Registers durch den Bund besteht. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Haben Träger des Berliner Registers und/oder Träger der zwölf Bezirksregister in den letzten zehn Jahren Mittel von der Bundesregierung erhalten, und wenn ja, welche (bitte gegebenenfalls in maschinenlesbarer Form nach Jahr und Förderhöhe und gesamt, Kapitel, Titel, Projektname, Zuwendungszweck, Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger sowie nach Bundes‑, Landes- und kommunalen Anteilen auflisten)?  2. Haben die im Folgenden aufgeführten Organisationen in den letzten zehn Jahren Mittel von der Bundesregierung erhalten, und wenn ja, welche (bitte gegebenenfalls in maschinenlesbarer Form nach Jahr und Förderhöhe und gesamt, Kapitel, Titel, Projektname, Zuwendungszweck, Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger sowie nach Bundes‑, Landes- und kommunalen Anteilen auflisten) a) pad gGmbH, b) ARIBA e. V. – Antirassistische intersektionale Bildungsarbeit und das Projekt „ReachOut“, c) UBI KLiZ e. V., d) SJD – Die Falken Landesverband Berlin, e) offensiv’91 e. V. und das Nachbarschaftshaus Villa offensiv, f) Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin „Walter May“ (SPI Stiftung) und die Bezirkliche Koordinierungsstelle Demokratieentwicklung, g) NARUD e. V., h) Yekmal e. V., i) Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH und die Fach- und Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus „moskito“, j) Gesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben gGmbH (GIZ gGMbH), k) Stadtteilzentrum Steglitz e. V., l) NUSZ in der UFA-Fabrik e. V., m) Amaro Foro e. V.?  3. Haben die im Folgenden aufgeführten Organisationen in den letzten zehn Jahren Mittel von der Bundesregierung beantragt (bitte gegebenenfalls in maschinenlesbarer Form nach Förderhöhe, Jahr und gesamt sowie nach Kapitel, Titel, Projektname, Zuwendungszweck, Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger und Status des Antrags [beantragt, bewilligt, abgelehnt etc.] auflisten) a) pad gGmbH, b) ARIBA e. V. – Antirassistische intersektionale Bildungsarbeit und das Projekt „ReachOut“, c) UBI KLiZ e. V., d) SJD – Die Falken Landesverband Berlin, e) offensiv’91 e. V. und das Nachbarschaftshaus Villa offensiv, f) Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin „Walter May“ (SPI Stiftung) und die Bezirkliche Koordinierungsstelle Demokratieentwicklung, g) NARUD e. V., h) Yekmal e. V., i) Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH und die Fach- und Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus „moskito“, j) Gesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben gGmbH (GIZ gGMbH), k) Stadtteilzentrum Steglitz e. V., l) NUSZ in der UFA-Fabrik e. V., m) Amaro Foro e. V.?  4. Wurden in den letzten zehn Jahren Veranstaltungen von der Bundesregierung ausgerichtet, an denen auch Vertreter der im Folgenden aufgeführten Organisationen teilgenommen haben (bitte gegebenenfalls in maschinenlesbarer Form nach Namen der Veranstaltung, beteiligter Bundesbehörde, Datum, Ort und Kosten der Veranstaltung auflisten) a) pad gGmbH, b) ARIBA e. V. – Antirassistische intersektionale Bildungsarbeit und das Projekt „ReachOut“, c) UBI KLiZ e. V., d) SJD – Die Falken Landesverband Berlin, e) offensiv’91 e. V. und das Nachbarschaftshaus Villa offensiv, f) Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin „Walter May“ (SPI Stiftung) und die Bezirkliche Koordinierungsstelle Demokratieentwicklung, g) NARUD e. V., h) Yekmal e. V., i) Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH und die Fach- und Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus „moskito“, j) Gesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben gGmbH (GIZ gGMbH), k) Stadtteilzentrum Steglitz e. V., l) NUSZ in der UFA-Fabrik e. V., m) Amaro Foro e. V.?  5. Hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die folgenden Organisationen gegebenenfalls durch Sicherheitsbehörden des Bundes überprüfen lassen, und wenn ja, in wie vielen Fällen (bitte gegebenenfalls nach Jahren, Prüfergebnissen und den Phänomenbereichen Linksextremismus, Rechtsextremismus, religiöse Ideologie, ausländische Ideologie und sonstige gliedern) a) pad gGmbH, b) ARIBA e. V. – Antirassistische intersektionale Bildungsarbeit und das Projekt „ReachOut“, c) UBI KLiZ e. V., d) SJD – Die Falken Landesverband Berlin, e) offensiv’91 e. V. und das Nachbarschaftshaus Villa offensiv, f) Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin „Walter May“ (SPI Stiftung) und die Bezirkliche Koordinierungsstelle Demokratieentwicklung, g) NARUD e. V., h) Yekmal e. V., i) Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH und die Fach- und Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus „moskito“, j) Gesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben gGmbH (GIZ gGMbH), k) Stadtteilzentrum Steglitz e. V., l) NUSZ in der UFA-Fabrik e. V., m) Amaro Foro e. V.?  6. Hat sich die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren zu Publikationen, Meldungen und sonstigen Veröffentlichung des Berliner Registers und der zwölf Bezirksregister gegebenenfalls eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (bitte gegebenenfalls jeweils die konkrete Veröffentlichung des Berliner Registers bzw. der Bezirksregister und die betreffende Bundesbehörde angeben)?  7. Hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Publikationen, Meldungen und sonstige Veröffentlichung des Berliner Registers und der zwölf Bezirksregister gegebenenfalls in ihre öffentliche Kommunikation einfließen lassen (bitte gegebenenfalls jeweils die konkrete Veröffentlichung des Berliner Registers bzw. der Bezirksregister und die Publikation der Bundesregierung angeben)?  8. Hat sich die Bundesregierung zu der kritischen Berichterstattung über das Berliner Register vom 31. August bis zum 4. Oktober 2023 gegebenenfalls eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (https://berlin er-register.de/documents/2146/Timeline.pdf)?  9. Welche Kontakte bestanden hinsichtlich der kritischen Berichterstattung über das Berliner Register vom 31. August bis zum 4. Oktober 2023 gegebenenfalls zwischen Vertretern der Bundesregierung mit dem Senat der Stadt Berlin und den zwölf Berliner Bezirksämtern (bitte zu jedem stattgefundenen Austausch den Kontaktweg [elektronisch, schriftlich, telefonisch, persönlich] und das Datum sowie Anlass und Ergebnis angeben)? 10. Welche Kontakte bestanden gegebenenfalls hinsichtlich der kritischen Berichterstattung über das Berliner Register vom 31. August bis zum 4. Oktober 2023 zwischen Vertretern der Bundesregierung mit dem Berliner Register und den folgenden Organisationen (bitte zu jedem stattgefundenen Austausch den Kontaktweg [elektronisch, schriftlich, telefonisch, persönlich] und das Datum sowie Anlass und Ergebnis angeben) a) pad gGmbH, b) ARIBA e. V. – Antirassistische intersektionale Bildungsarbeit und das Projekt „ReachOut“, c) UBI KLiZ e. V., d) SJD – Die Falken Landesverband Berlin, e) offensiv’91 e. V. und das Nachbarschaftshaus Villa offensiv, f) Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin „Walter May“ (SPI Stiftung) und die Bezirkliche Koordinierungsstelle Demokratieentwicklung, g) NARUD e. V., h) Yekmal e. V., i) Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH und die Fach- und Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus „moskito“, j) Gesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben gGmbH (GIZ gGMbH), k) Stadtteilzentrum Steglitz e. V., l) NUSZ in der UFA-Fabrik e. V., m) Amaro Foro e. V.? Berlin, den 28. Juli 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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