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Berichte über rechtsextreme Bezüge des Fördervereins Berliner Schloss e. V. und die Haltung der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4707) (Antwort zu Drs. 21/5640)

dip / drucksache 13.05.2026 · WP 21 · 21/5918 · Antwort · Original ↗

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Berichte über rechtsextreme Bezüge des Fördervereins Berliner Schloss e. V. und die Haltung der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4707) (Antwort zu Drs. 21/5640) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5918 21. Wahlperiode 13.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten David Schliesing, Katalin Gennburg, Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/5640 – Berichte über rechtsextreme Bezüge des Fördervereins Berliner Schloss e. V. und die Haltung der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4707) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Antisemitische Einstellungen sind in Deutschland nach wie vor weitverbreitet und haben in den vergangenen Jahren zugenommen, das zeigten jüngst erneut mehrere Studien und Umfragen (vgl. hierzu u. a. die repräsentative Mitte- Studie (2024/2025) (www.fes.de/mitte-studie#c445981), die „Autoritarismus- Studie“ (www.boell.de/sites/default/files/2024-11/leipziger-autoritarismus-studie- 2024-vereint-im-ressentiment-autoritaere-dynamiken-und-rechtsextreme-einst ellungen.pdf#page=39) der Universität Leipzig 2024, die repräsentative Memo-Studie 2025 (www.stiftung-evz.de/assets/1_Was_wir_f%C3 ProzentB6rde rn/Bilden/Bilden_fuer_lebendiges_Erinnern/MEMO_Studie/Gedenkansto%C 3 Prozent9F/Gedenkansto%C3 Prozent9F_MEMO-Studie_2025_2._Auflag e.pdf) oder den Religionsmonitor 2023 (www.bertelsmann-stiftung.de/fileadm in/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/0RZ_BS-0302_Religionsmonit or_kompakt_web.pdf#page=3)). Dem Staat kommt deshalb eine besondere Verantwortung zu, der Ausbreitung antisemitischen Gedankenguts konsequent entgegenzuwirken und einer gesellschaftlichen Akzeptanz eines solchen entgegenzutreten. Vor diesem Hintergrund überrascht und irritiert die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Bundestagsdrucksache 21/4707, die nach Ansicht der Fragestellenden ausweichend und zum Teil auch faktisch falsch ist, die Fragestellenden. Die Bundesregierung behauptet in ihrer Antwort, dass sie Aussagen von Dritten grundsätzlich nicht kommentiert. Dies ist aber keineswegs zutreffend. So hat sich die Bundesregierung sehr wohl und aus gutem Grund z. B. zu den Aussagen Dritter bei der documenta 15 geäußert (vgl. hierzu u. a. www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw27-pa-kult ur-medien-festival-899926 und www.tagesschau.de/kultur/documenta-antisem itismus-roth-101.html). Am 27. September 2025 hat zudem der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, den geplanten Auftritt des Rappers Chefket bei einer Veranstaltung des TV-Moderators Jan Böhmermann im Berliner Haus der Kulturen der Welt (HKW) scharf kritisiert und dem Rapper antisemitische Inhalte vorgeworfen. In einem Brief an die Leitung des HKW schrieb der Staatsminister: „Chefket hat auf seinem Insta- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 12. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gram-Kanal ein Foto von sich in einem T‑Shirt mit einem Motiv veröffentlicht, das das Existenzrecht Israels in Frage stellt, da der gewünschte Staat Palästina dort auf israelischem Staatsgebiet entsteht und kein Platz für Israel vorgesehen ist.“ Dieses Motiv sei nach der Ansicht der Bundesregierung antisemitisch (www.deutschlandfunk.de/kulturstaatsminister-weimer-kritisiert-auf tritt-von-rapper-chefket-bei-boehmermann-veranstaltung-100.html). Doch selbst wenn die Bundesregierung tatsächlich Aussagen von Dritten grundsätzlich nicht kommentieren würde, ist der Förderverein Berliner Schloss kein eigenständiger Dritter, sondern über viele Jahre ein Schlüsselpartner des Bundes beim Bau des Humboldt Forums gewesen, von dem der Bund etwa 100 Mio. Euro an Spenden entgegengenommen hat. Dass mit diesen Spenden antisemitische bzw. rechtsradikale Haltungen von Großspendern und Vereinsmitgliedern verbunden sind, beschädigt aus Sicht der Fragestellenden die Reputation des Projekts und auch die Reputation aller anderen Spender, die im Vertrauen auf die Seriosität des Vorhabens aus integren Motiven gespendet haben. Es ist deshalb aus Sicht der Fragestellenden nicht zu verstehen, dass die Bundesregierung und ihr Beauftragter für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus hierin laut Antwort keinen Anlass zum Handeln bzw. zu einer öffentlichen Äußerung sah. Daher ergeben sich für die Fragestellenden einige Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4707. Da darüber hinaus die Frage 2 aufgrund einer fehlerhaften Übermittlung der Fragestellung nicht beantwortet werden konnte, wird diese hier nun vollständig erneut eingereicht.  1. Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der bzw. die Stiftungsratsvorsitzende, der Stiftungsrat und das Kuratorium der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss damit befasst, dass zum Gründungsvorstand des langjährigen Kooperationspartners und Geldgebers der Stiftung, dem Förderverein Berliner Schloss e. V., der ehemalige NPD-Anhänger und „Republikaner“-Politiker D. L. gehörte (vgl. Axel König, Konrad- Adenauer-Haus Bonn: CDU-Dokumentation 17/1989: Die REP. Analyse und politische Bewertung einer rechtsradikalen Partei), der nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand Mitglied und Spender des Vereins blieb, wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? In den Gremien der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss (SHF) war diese Person nicht Gegenstand einer Erörterung. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf vom 5. Dezember 2023, Bundestagsdrucksache 20/9940 verwiesen.  2. Stellt die Darstellung der Holocaustleugnung, als eine Frage der Meinungsfreiheit, nach Ansicht der Bundesregierung eine Holocaustverharmlosung und damit eine antisemitische Meinungsäußerung dar (bitte begründen)?  6. Wieso wird Antisemitismus bei der documenta 15 seitens der Bundesregierung öffentlich kritisiert und damit anders behandelt als Antisemitismus bei den Spendern und Förderern des Berliner Schlosses bzw. des Humboldt Forums?  7. Leistet nach Ansicht der Bundesregierung das Abstreiten des antisemitischen Charakters von Äußerungen durch unwahre Tatsachenbehauptungen der Ausbreitung antisemitischer Positionen Vorschub (bitte begründen)?  8. Wie schätzt der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus die in den Fragen 6 und 7 geschilderten Umstände ein? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 sowie 6 bis 8 zusammen beantwortet. Die Verbreitung erwiesen unwahrer und bewusst falscher Tatsachenbehauptungen – insbesondere auch zur systematischen Ermordung jüdischer Menschen durch das nationalsozialistische Deutschland –, kann nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht zur verfassungsrechtlich gewährleisteten Meinungsbildung beitragen und ist als solche – anders als die durch Tatsachenbehauptungen verbundene Wertung – nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt (vgl. BVerfG Beschluss vom 22.6.2018 – 1 BvR 673/18). Wer die Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords auf vermeintlich eigene Schlussfolgerungen und Bewertungen stützt, kann sich auf die Meinungsfreiheit berufen. Die Holocaustleugnung erfüllt jedoch regelmäßig den Straftatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Absatz 3 StGB. Danach ist insbesondere das öffentliche Leugnen oder Verharmlosen von unter der nationalsozialistischen Herrschaft begangenen Völkermordhandlungen strafbar. Der in der Verurteilung wegen einer solchen Äußerung gemäß § 130 Absatz 3 StGB liegende Eingriff in die Meinungsfreiheit ist verfassungsrechtlich grundsätzlich gerechtfertigt (vgl. BVerfG Beschluss vom 22.6.2018 – 1 BvR 673/18). Auch in der rechtlich nicht bindenden Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) gilt sowohl die Leugnung („denial“) als auch die Verharmlosung bzw. Verzerrung („distortion“) des Holocaust ausdrücklich als Erscheinungsform des Antisemitismus. Die Bundesregierung lehnt jede Art von Antisemitismus entschieden ab. Die Annahme der Spenden des Fördervereins hat nach Prüfung durch die SHF nicht gegen die damals geltende Spendenrichtlinie verstoßen. Der Förderverein hat sowohl der Stiftung als auch dem Stiftungsrat mehrfach versichert, dass das auch für die von ihm angenommenen Spenden zutrifft. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Spender weder inhaltlich noch gestalterisch Einfluss auf die SHF und das Humboldt Forum genommen haben. Die Spenden dienten ausschließlich der Realisierung der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Rekonstruktion der Fassade, Höfe und Durchgänge sowie der sogenannten baulichen Optionen, sodass der Sachverhalt nicht mit der documenta 15 zu vergleichen ist. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf den Bundestagsdrucksachen 20/9940 und 20/405 verwiesen.  3. Warum hat nach Kenntnis der Bundesregierung die damalige Beauftragte für Kultur und Medien als Stiftungsratsvorsitzende nicht veranlasst, die Kooperation der Stiftung Humboldt Forum mit dem Förderverein Berliner Schloss e. V. abzubrechen, nachdem letzterer sich a) ohne Ausnahme zu all seinen Spendern und damit auch zu Spendern mit bekanntermaßen rechtsextremen und antisemitischen Positionen bekannt hat, b) mit Falschbehauptungen die antisemitischen Äußerungen seines Großspenders Ehrhardt Bödecker bestritt, und c) Holocaustleugnung als eine Frage der Meinungsfreiheit darstellte und damit verharmloste, und macht sie sich diese Haltung und Beweggründe zu eigen (bitte begründen)?  4. Was hätte aus Sicht der Bundesregierung geschehen müssen, nachdem die in Frage 3 genannten Umstände bekannt wurden, und wenn dazu nicht die Beendigung der Zusammenarbeit des Bundes mit dem Förderverein Berliner Schloss e. V. gehört, wann wäre diese infrage gestellt (bitte begründen)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 zusammen beantwortet. Die SHF hat auf Grundlage des Gutachtens des Instituts für Zeitgeschichte die Annahme der zahlreichen, über die Jahre sich erstreckenden Bauspenden von Erhardt Bödecker, die über den Förderverein Berliner Schloss e. V. (Förderverein) an die Stiftung erfolgten, geprüft und das Ergebnis in der Stiftungsratssitzung vom 16. November 2022 vorgestellt, dass nicht gegen die seinerzeit geltende Spendenrichtlinie verstoßen worden sei. Auf Bitte von BKM hat die SHF die Spendenrichtlinie neu gefasst und an wichtigen Stellen deutlich konkretisiert. So ist nunmehr in § 8 Absatz 2 Nr. 5 der neuen SHF-Spendenrichtlinie konkret benannt, dass Zuwendungen, die von Spendern stammen, deren öffentliche Äußerungen oder Verhaltensweisen eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft anderer Menschen erkennen lassen, nicht angenommen werden dürfen. Mit der neuen Spendenrichtlinie und der Veröffentlichung des Gutachtens wurden Transparenz für die Vergangenheit sowie klare Vorgaben für die Zukunft geschaffen. Die SHF hat sich unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Erhardt Bödecker von seiner historisch-politischen Positionierung und der ihr zugrundeliegenden Haltung distanziert und die Spenderehrung entfernt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/940 verwiesen.  5. Warum hat der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus im Falle des Fördervereins Berliner Schloss e. V. keinen Anlass zum Handeln bzw. zu einer öffentlichen Äußerung gesehen, obwohl der Verein Holocaustleugnung als Meinungsäußerung verharmlost hat und sich zu seinem antisemitischen Großspender Ehrhardt Bödecker bekannte und weiter bekennt? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2, 6 bis 8 verwiesen.  9. Wieso hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Stiftung Humboldt Forum die Spende eines anonymen Großspenders angenommen, der über ein Nummernkonto aus der Schweiz (Quelle: Pressemitteilung Stiftung Humboldt Forum vom 21. November 2022, S. 1) an den Förderverein Berliner Schloss gespendet hat, obwohl die Provenienz der Spende weder dem Förderverein noch der Stiftung Humboldt Forum bekannt war und somit den damals bereits gültigen Spendenrichtlinien widersprach? 10. Wie hat die Bundesregierung auf den in Frage 9 geschilderten Vorgang im Detail reagiert? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 9 und 10 zusammen beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die SHF gegenüber dem Förderverein die vertraulichen Informationen zur Spenderidentität angefordert; der Förderverein hat die Auskunft mit Verweis auf den Datenschutz verweigert. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8, 12 und 13 bis 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/940 verwiesen. 11. Hat die Bundesregierung geprüft, ob und wie sie – wie in einer Petition an den Deutschen Bundestag vom letzten Jahr gefordert (https://schlossa neignung.de/petition-unterzeichnen/) – die Spenden von Ehrhardt Bödecker und weiteren Spendern mit rechtsradikalen und antisemitischen Haltungen an eine antirassistische Initiative übertragen kann, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung sah hierfür keinen Anlass, nachdem die Petition aufgrund des Verfehlens der erforderlichen Anzahl an Mitzeichnungen das Quorum nicht erreichte. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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