Berichte über rechtsextreme Bezüge des Fördervereins Berliner Schloss e. V. und die Haltung der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4707) (Antwort zu Drs. 21/5640)
Text
Berichte über rechtsextreme Bezüge des Fördervereins Berliner Schloss e. V. und die Haltung der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4707) (Antwort zu Drs. 21/5640)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5918
21. Wahlperiode 13.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten David Schliesing, Katalin Gennburg,
Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5640 –
Berichte über rechtsextreme Bezüge des Fördervereins Berliner Schloss e. V.
und die Haltung der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/4707)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Antisemitische Einstellungen sind in Deutschland nach wie vor weitverbreitet
und haben in den vergangenen Jahren zugenommen, das zeigten jüngst erneut
mehrere Studien und Umfragen (vgl. hierzu u. a. die repräsentative Mitte-
Studie (2024/2025) (www.fes.de/mitte-studie#c445981), die „Autoritarismus-
Studie“ (www.boell.de/sites/default/files/2024-11/leipziger-autoritarismus-studie-
2024-vereint-im-ressentiment-autoritaere-dynamiken-und-rechtsextreme-einst
ellungen.pdf#page=39) der Universität Leipzig 2024, die repräsentative
Memo-Studie 2025 (www.stiftung-evz.de/assets/1_Was_wir_f%C3 ProzentB6rde
rn/Bilden/Bilden_fuer_lebendiges_Erinnern/MEMO_Studie/Gedenkansto%C
3 Prozent9F/Gedenkansto%C3 Prozent9F_MEMO-Studie_2025_2._Auflag
e.pdf) oder den Religionsmonitor 2023 (www.bertelsmann-stiftung.de/fileadm
in/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/0RZ_BS-0302_Religionsmonit
or_kompakt_web.pdf#page=3)). Dem Staat kommt deshalb eine besondere
Verantwortung zu, der Ausbreitung antisemitischen Gedankenguts konsequent
entgegenzuwirken und einer gesellschaftlichen Akzeptanz eines solchen
entgegenzutreten. Vor diesem Hintergrund überrascht und irritiert die Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Bundestagsdrucksache 21/4707,
die nach Ansicht der Fragestellenden ausweichend und zum Teil auch faktisch
falsch ist, die Fragestellenden. Die Bundesregierung behauptet in ihrer
Antwort, dass sie Aussagen von Dritten grundsätzlich nicht kommentiert. Dies ist
aber keineswegs zutreffend. So hat sich die Bundesregierung sehr wohl und
aus gutem Grund z. B. zu den Aussagen Dritter bei der documenta 15 geäußert
(vgl. hierzu u. a. www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw27-pa-kult
ur-medien-festival-899926 und www.tagesschau.de/kultur/documenta-antisem
itismus-roth-101.html). Am 27. September 2025 hat zudem der Beauftragte
der Bundesregierung für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, den geplanten
Auftritt des Rappers Chefket bei einer Veranstaltung des TV-Moderators Jan
Böhmermann im Berliner Haus der Kulturen der Welt (HKW) scharf kritisiert
und dem Rapper antisemitische Inhalte vorgeworfen. In einem Brief an die
Leitung des HKW schrieb der Staatsminister: „Chefket hat auf seinem Insta-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 12. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gram-Kanal ein Foto von sich in einem T‑Shirt mit einem Motiv
veröffentlicht, das das Existenzrecht Israels in Frage stellt, da der gewünschte Staat
Palästina dort auf israelischem Staatsgebiet entsteht und kein Platz für Israel
vorgesehen ist.“ Dieses Motiv sei nach der Ansicht der Bundesregierung
antisemitisch (www.deutschlandfunk.de/kulturstaatsminister-weimer-kritisiert-auf
tritt-von-rapper-chefket-bei-boehmermann-veranstaltung-100.html).
Doch selbst wenn die Bundesregierung tatsächlich Aussagen von Dritten
grundsätzlich nicht kommentieren würde, ist der Förderverein Berliner
Schloss kein eigenständiger Dritter, sondern über viele Jahre ein
Schlüsselpartner des Bundes beim Bau des Humboldt Forums gewesen, von dem der
Bund etwa 100 Mio. Euro an Spenden entgegengenommen hat. Dass mit
diesen Spenden antisemitische bzw. rechtsradikale Haltungen von Großspendern
und Vereinsmitgliedern verbunden sind, beschädigt aus Sicht der
Fragestellenden die Reputation des Projekts und auch die Reputation aller anderen
Spender, die im Vertrauen auf die Seriosität des Vorhabens aus integren Motiven
gespendet haben. Es ist deshalb aus Sicht der Fragestellenden nicht zu
verstehen, dass die Bundesregierung und ihr Beauftragter für jüdisches Leben in
Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus hierin laut Antwort keinen
Anlass zum Handeln bzw. zu einer öffentlichen Äußerung sah. Daher ergeben
sich für die Fragestellenden einige Nachfragen zur Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4707. Da darüber
hinaus die Frage 2 aufgrund einer fehlerhaften Übermittlung der Fragestellung
nicht beantwortet werden konnte, wird diese hier nun vollständig erneut
eingereicht.
1. Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der bzw. die
Stiftungsratsvorsitzende, der Stiftungsrat und das Kuratorium der Stiftung Humboldt
Forum im Berliner Schloss damit befasst, dass zum Gründungsvorstand
des langjährigen Kooperationspartners und Geldgebers der Stiftung, dem
Förderverein Berliner Schloss e. V., der ehemalige NPD-Anhänger und
„Republikaner“-Politiker D. L. gehörte (vgl. Axel König, Konrad-
Adenauer-Haus Bonn: CDU-Dokumentation 17/1989: Die REP. Analyse und
politische Bewertung einer rechtsradikalen Partei), der nach seinem
Ausscheiden aus dem Vorstand Mitglied und Spender des Vereins blieb,
wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
In den Gremien der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss (SHF) war
diese Person nicht Gegenstand einer Erörterung.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf vom 5. Dezember 2023, Bundestagsdrucksache
20/9940 verwiesen.
2. Stellt die Darstellung der Holocaustleugnung, als eine Frage der
Meinungsfreiheit, nach Ansicht der Bundesregierung eine
Holocaustverharmlosung und damit eine antisemitische Meinungsäußerung dar (bitte
begründen)?
6. Wieso wird Antisemitismus bei der documenta 15 seitens der
Bundesregierung öffentlich kritisiert und damit anders behandelt als
Antisemitismus bei den Spendern und Förderern des Berliner Schlosses bzw. des
Humboldt Forums?
7. Leistet nach Ansicht der Bundesregierung das Abstreiten des
antisemitischen Charakters von Äußerungen durch unwahre
Tatsachenbehauptungen der Ausbreitung antisemitischer Positionen Vorschub (bitte
begründen)?
8. Wie schätzt der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in
Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus die in den Fragen 6
und 7 geschilderten Umstände ein?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 sowie 6 bis 8
zusammen beantwortet.
Die Verbreitung erwiesen unwahrer und bewusst falscher
Tatsachenbehauptungen – insbesondere auch zur systematischen Ermordung jüdischer Menschen
durch das nationalsozialistische Deutschland –, kann nach Auffassung des
Bundesverfassungsgerichts nicht zur verfassungsrechtlich gewährleisteten
Meinungsbildung beitragen und ist als solche – anders als die durch
Tatsachenbehauptungen verbundene Wertung – nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt
(vgl. BVerfG Beschluss vom 22.6.2018 – 1 BvR 673/18). Wer die Leugnung
des nationalsozialistischen Völkermords auf vermeintlich eigene
Schlussfolgerungen und Bewertungen stützt, kann sich auf die Meinungsfreiheit berufen.
Die Holocaustleugnung erfüllt jedoch regelmäßig den Straftatbestand der
Volksverhetzung gemäß § 130 Absatz 3 StGB. Danach ist insbesondere das
öffentliche Leugnen oder Verharmlosen von unter der nationalsozialistischen
Herrschaft begangenen Völkermordhandlungen strafbar. Der in der
Verurteilung wegen einer solchen Äußerung gemäß § 130 Absatz 3 StGB liegende
Eingriff in die Meinungsfreiheit ist verfassungsrechtlich grundsätzlich
gerechtfertigt (vgl. BVerfG Beschluss vom 22.6.2018 – 1 BvR 673/18).
Auch in der rechtlich nicht bindenden Arbeitsdefinition der International
Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) gilt sowohl die Leugnung („denial“) als
auch die Verharmlosung bzw. Verzerrung („distortion“) des Holocaust
ausdrücklich als Erscheinungsform des Antisemitismus.
Die Bundesregierung lehnt jede Art von Antisemitismus entschieden ab.
Die Annahme der Spenden des Fördervereins hat nach Prüfung durch die SHF
nicht gegen die damals geltende Spendenrichtlinie verstoßen. Der Förderverein
hat sowohl der Stiftung als auch dem Stiftungsrat mehrfach versichert, dass das
auch für die von ihm angenommenen Spenden zutrifft.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Spender weder inhaltlich noch
gestalterisch Einfluss auf die SHF und das Humboldt Forum genommen haben. Die
Spenden dienten ausschließlich der Realisierung der vom Deutschen Bundestag
beschlossenen Rekonstruktion der Fassade, Höfe und Durchgänge sowie der
sogenannten baulichen Optionen, sodass der Sachverhalt nicht mit der
documenta 15 zu vergleichen ist. Im Übrigen wird auf die Antworten der
Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf den
Bundestagsdrucksachen 20/9940 und 20/405 verwiesen.
3. Warum hat nach Kenntnis der Bundesregierung die damalige Beauftragte
für Kultur und Medien als Stiftungsratsvorsitzende nicht veranlasst, die
Kooperation der Stiftung Humboldt Forum mit dem Förderverein
Berliner Schloss e. V. abzubrechen, nachdem letzterer sich
a) ohne Ausnahme zu all seinen Spendern und damit auch zu Spendern
mit bekanntermaßen rechtsextremen und antisemitischen Positionen
bekannt hat,
b) mit Falschbehauptungen die antisemitischen Äußerungen seines
Großspenders Ehrhardt Bödecker bestritt, und
c) Holocaustleugnung als eine Frage der Meinungsfreiheit darstellte
und damit verharmloste, und macht sie sich diese Haltung und
Beweggründe zu eigen (bitte begründen)?
4. Was hätte aus Sicht der Bundesregierung geschehen müssen, nachdem
die in Frage 3 genannten Umstände bekannt wurden, und wenn dazu
nicht die Beendigung der Zusammenarbeit des Bundes mit dem
Förderverein Berliner Schloss e. V. gehört, wann wäre diese infrage gestellt
(bitte begründen)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 zusammen
beantwortet.
Die SHF hat auf Grundlage des Gutachtens des Instituts für Zeitgeschichte die
Annahme der zahlreichen, über die Jahre sich erstreckenden Bauspenden von
Erhardt Bödecker, die über den Förderverein Berliner Schloss e. V.
(Förderverein) an die Stiftung erfolgten, geprüft und das Ergebnis in der
Stiftungsratssitzung vom 16. November 2022 vorgestellt, dass nicht gegen die seinerzeit
geltende Spendenrichtlinie verstoßen worden sei.
Auf Bitte von BKM hat die SHF die Spendenrichtlinie neu gefasst und an
wichtigen Stellen deutlich konkretisiert. So ist nunmehr in § 8 Absatz 2 Nr. 5
der neuen SHF-Spendenrichtlinie konkret benannt, dass Zuwendungen, die von
Spendern stammen, deren öffentliche Äußerungen oder Verhaltensweisen eine
Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft
anderer Menschen erkennen lassen, nicht angenommen werden dürfen. Mit der
neuen Spendenrichtlinie und der Veröffentlichung des Gutachtens wurden
Transparenz für die Vergangenheit sowie klare Vorgaben für die Zukunft
geschaffen.
Die SHF hat sich unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Erhardt
Bödecker von seiner historisch-politischen Positionierung und der ihr
zugrundeliegenden Haltung distanziert und die Spenderehrung entfernt. Im Übrigen
wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/940 verwiesen.
5. Warum hat der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in
Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus im Falle des
Fördervereins Berliner Schloss e. V. keinen Anlass zum Handeln bzw. zu einer
öffentlichen Äußerung gesehen, obwohl der Verein Holocaustleugnung
als Meinungsäußerung verharmlost hat und sich zu seinem
antisemitischen Großspender Ehrhardt Bödecker bekannte und weiter bekennt?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2, 6 bis 8 verwiesen.
9. Wieso hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Stiftung Humboldt
Forum die Spende eines anonymen Großspenders angenommen, der über
ein Nummernkonto aus der Schweiz (Quelle: Pressemitteilung Stiftung
Humboldt Forum vom 21. November 2022, S. 1) an den Förderverein
Berliner Schloss gespendet hat, obwohl die Provenienz der Spende
weder dem Förderverein noch der Stiftung Humboldt Forum bekannt war
und somit den damals bereits gültigen Spendenrichtlinien widersprach?
10. Wie hat die Bundesregierung auf den in Frage 9 geschilderten Vorgang
im Detail reagiert?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 9 und 10 zusammen
beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die SHF gegenüber dem Förderverein
die vertraulichen Informationen zur Spenderidentität angefordert; der
Förderverein hat die Auskunft mit Verweis auf den Datenschutz verweigert. Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8, 12 und 13 bis
15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
20/940 verwiesen.
11. Hat die Bundesregierung geprüft, ob und wie sie – wie in einer Petition
an den Deutschen Bundestag vom letzten Jahr gefordert (https://schlossa
neignung.de/petition-unterzeichnen/) – die Spenden von Ehrhardt
Bödecker und weiteren Spendern mit rechtsradikalen und antisemitischen
Haltungen an eine antirassistische Initiative übertragen kann, wenn ja, mit
welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung sah hierfür keinen Anlass, nachdem die Petition aufgrund
des Verfehlens der erforderlichen Anzahl an Mitzeichnungen das Quorum nicht
erreichte.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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