Lage der christlichen Minderheit in Nigeria im Kontext anhaltender Gewalt durch Terrorgruppen, Milizen und organisierte Kriminalität
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Lage der christlichen Minderheit in Nigeria im Kontext anhaltender Gewalt durch Terrorgruppen, Milizen und organisierte Kriminalität
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7189
21. Wahlperiode 17.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Rainer Rothfuß, Stefan Keuter, Udo Theodor
Hemmelgarn, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD
Lage der christlichen Minderheit in Nigeria im Kontext anhaltender Gewalt durch
Terrorgruppen, Milizen und organisierte Kriminalität
Die anhaltende Gewalt in Nigeria führt nach Berichten internationaler und
lokaler Organisationen zu hohen Opferzahlen unter der christlichen Bevölkerung
(vgl. weiter unten). Die UnitedStates Commission on International Religious
Freedom (USCIRF) empfiehlt seit Jahren die Einstufung Nigerias als Country
of Particular Concern wegen schwerwiegender, anhaltender und nach
Einschätzung der USCIRF teilweise unzureichend bekämpfter Verletzungen der
Religionsfreiheit; eine entsprechende Einstufung durch das US-Außenministerium
erfolgte zuletzt nicht dauerhaft (www.uscirf.gov/news-room/releases-statements/
naming-nigeria-country-particular-concern-important-step-advance?__cf_chl_
f_tk=x2OY1xXxK8Sak_eUw0s_tkNWrdEk3dhKU_zXa0tpDEg-1782913536-
1.0.1.1-qt9HxRIumnJSw6eAz9cLo2sdAlsd6XwVh1Tj6rXbNGo).
Das christliche Hilfswerk Open Doors führt Nigeria in der World Watch List
2026 unter den Ländern mit besonders hoher Gewalt gegen Christen und nennt
für den Berichtszeitraum von Oktober 2024 bis September 2025 insgesamt
3 490 getötete Christen (www.opendoors.org/en-US/persecution/countries/nige
ria/).
Die nigerianische Organisation International Society for Civil Liberties and
Rule of Law (Intersociety) dokumentiert für das Jahr 2025 Schätzungen von
rund 7 500 getöteten und über 8 500 entführten Christen sowie für die ersten
Monate 2026 weitere hohe Opferzahlen (https://intersociety-ng.org/wp-content/
uploads/2026/02/Africa-Tsunamic-Islamic-Jihadism-Sweeping-And-Menacingl
y-Threatening-Africas-750m-Christians-Targeting-To-Obliterate-Them-From-2
100AD-To-2125AD-1.pdf). Diese Angaben liegen teilweise deutlich über
internationalen Schätzungen und bedürfen nach Auffassung der Fragesteller einer
unabhängigen Einordnung.
Nigeria ist seit Jahren von einer komplexen Sicherheitskrise geprägt, in der sich
terroristische Gewalt, ethnische Konflikte, Landnutzungskonflikte sowie
organisierte Kriminalität überlagern. Besonders betroffen sind Regionen im Norden
sowie im sogenannten Middle Belt (u. a. die Bundesstaaten Benue, Plateau und
Kaduna). Aktuelle Medienberichte dokumentieren konkrete Vorfälle, darunter
Angriffe auf Kirchen und christliche Gemeinden mit zahlreichen Todesopfern,
etwa im Bundesstaat Plateau oder Benue (https://apnews.com/article/nigeria-pl
ateau-attack-2025 sowie www.theguardian.com/world/2025/may/benue-nigeri
a-killings).
Internationale Analysen, etwa von Christian Solidarity International (CSI;
https://csi-de.de/laender/nigeria/) zeigen, dass Gewaltakteure wie Boko Haram,
der Islamische Staat Westafrika Provinz (ISWAP), bewaffnete Gruppen mit
Bezug zu Fulani-Hirtenmilieus sowie kriminelle Bandengruppen für zahlreiche
Angriffe auf die Zivilbevölkerung verantwortlich sind. Dabei kommt es
wiederholt zu Überfällen auf Dörfer, Entführungen, Massentötungen sowie Angriffen
auf religiöse Einrichtungen.
Die United States Commission on International Religious Freedom stellt fest,
dass diese Gewalt sowohl Christen als auch andere religiöse Gruppen betrifft,
die Ausübung der Religionsfreiheit in weiten Teilen des Landes erheblich
eingeschränkt ist und staatliche Schutzmaßnahmen häufig unzureichend greifen
(www.uscirf.gov/sites/default/files/2025-07/2025 Prozent20Nigeria%20Countr
y%20Update_1.pdf).
Nach Angaben von Open Doors gehört Nigeria zu den Ländern mit der
weltweit höchsten Gewalt gegen Christen. Besonders im Norden und im Middle
Belt sind christliche Gemeinden von Angriffen betroffen, darunter
Kirchenzerstörungen, Entführungen und Tötungsdelikte (www.opendoors.org/en-US/persec
ution/countries/nigeria/ [Stand: 21. Mai 2026] sowie www.opendoors.org/perse
cution/reports/Nigeria-Media_Advocacy_Dossier-ODI-2025.pdf).
Die Kleine Anfrage dient der parlamentarischen Kontrolle, inwieweit die
Bundesregierung diese Berichte kennt, diese gegebenenfalls in ihre
Lageeinschätzung einbezieht und welche konkreten Maßnahmen sie im Rahmen der
bilateralen Zusammenarbeit, Entwicklungshilfe und in internationalen Foren
möglicherweise ergreift, um die Religionsfreiheit und den Schutz christlicher
Bevölkerungsgruppen zu fördern. Angesichts der deutschen Entwicklungs- und
Stabilisierungszusammenarbeit mit Nigeria ist Transparenz über die
Berücksichtigung religiöser Verfolgungslagen nach Auffassung der Fragesteller geboten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die aktuelle
Sicherheitslage von Christen in Nigeria vor, insbesondere seit 2023?
2. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung Christen in
Nigeria Opfer von Gewalt, Entführungen oder gezielten Übergriffen (bitte
nach Jahren von 2023 bis 2026, Bundesstaaten und Tätergruppen
differenzieren)?
3. Sind der Bundesregierung Berichte über die Opferzahlen bekannt, wenn
ja, hat sie sich zu deren Belastbarkeit eine Positionierung erarbeitet, und
wie lautet diese gegebenenfalls?
4. Welche belastbaren Daten oder Berichte liegen der Bundesregierung
gegebenenfalls zu Angriffen auf Kirchen, kirchliche Einrichtungen oder
Geistliche in Nigeria vor?
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die
Rolle islamistischer Gruppen wie Boko Haram und ISWAP bei Angriffen
auf christliche Gemeinden?
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die
Beteiligung bewaffneter Gruppen mit Bezug zu Fulani-Hirtenmilieus an
Gewalt gegen christliche Bevölkerungsgruppen?
7. Liegen der Bundesregierung Hinweise dazu vor, dass religiöse
Zugehörigkeit bei Angriffen in Nigeria ein gezieltes Auswahlkriterium für Opfer
darstellt?
8. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob in
Nigeria ein Genozid an Christen stattfindet (vgl. z. B. www.genocidewatc
h.com/single-post/genocide-in-nigeria-2024-u-s-options-to-prevent-it;
bitte begründen), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus?
9. Welche internationalen Berichte (z. B. von USCIRF, Open Doors, Human
Rights Watch, Armed Conflict Location & Event Data, International
Crisis Group) zieht die Bundesregierung gegebenenfalls zur Bewertung der
Lage heran?
10. Liegen der Bundesregierung Informationen über die Einstufung Nigerias
als eines der weltweit gefährlichsten Länder für Christen durch
internationale Organisationen vor, und wenn ja, welche?
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über
regionale Unterschiede (Nordnigeria, Middle Belt, Süden) hinsichtlich der
Gefährdung von Christen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegebenenfalls im
Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen zu Nigeria, um auf die Einhaltung der
Religionsfreiheit hinzuwirken?
13. In welcher Form engagiert sich gegebenenfalls die Bundesregierung im
Rahmen internationaler Organisationen (z. B. der Vereinten Nationen,
Europäischen Union) oder in Zusammenarbeit mit internationalen
Partnern wie den Vereinigten Staaten von Amerika (vgl. https://csi-de.de/artik
el/nigeria-praesident-trump-schaltet-sich-ein-doch-die-angriffe-auf-christe
n-gehen-weiter/) für den Schutz religiöser Minderheiten in Nigeria?
14. Welche humanitären Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung kommen
derzeit gegebenenfalls auch christlichen Gemeinden oder Organisationen in
Nigeria zugute (bitte jeweils nach Haushaltstitel, Projekt bzw.
Vorhabentitel, Förderzeitraum, Zuwendungssumme, Durchführungs- und
Trägerorganisation aufschlüsseln)?
15. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls die
besondere Schutzbedürftigkeit religiöser Minderheiten bei der Vergabe von
Entwicklungs-, Stabilisierung- und Krisenpräventionsmitteln für Nigeria?
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über
Fluchtbewegungen christlicher Bevölkerungsteile innerhalb Nigerias oder
in die Nachbarstaaten vor?
17. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, die
Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen gegen religiöse
Minderheiten in Nigeria zu verbessern?
18. Erkennt die Bundesregierung die Fähigkeit und den politischen Willen der
nigerianischen Regierung, die christliche Bevölkerung wirksam vor
Angriffen zu schützen (bitte ausführen)?
19. Inwieweit macht die Bundesregierung gegebenenfalls die Gewährung von
Entwicklungszusammenarbeit oder sicherheitspolitischer Kooperation mit
Nigeria von Fortschritten beim Schutz religiöser Minderheiten abhängig?
20. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zur
a) Anzahl der Asylbewerber aus Nigeria seit 2017 (bitte nach Jahren
aufschlüsseln),
b) Religionszugehörigkeit der Asylbewerber aus Nigeria seit 2017,
c) Geschlechts- und Altersstruktur der Asylbewerber aus Nigeria seit
2017 (bitte gegebenenfalls jeweils gemäß der Fragestellung
aufschlüsseln),
d) Rückführungsquote der Asylbewerber aus Nigeria seit 2017 (bitte
gegebenenfalls nach Religionszugehörigkeit und Jahren aufschlüsseln)?
Berlin, den 2. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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