Rede von Anette Kramme (SPD) – Drucksache 16/4845
Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 28: Drucksache 16/4845 –.
Text
Rede von Anette Kramme (SPD) – Drucksache 16/4845
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Zunächst einmal eine Bemerkung vorab:
Mindesteinkommen ist nicht gleich Mindestlohn!
Meine sehr geehrten Damen und Herren der Linken, wir
hätten Ihnen natürlich den Spaß verderben und
ignorieren können, dass Sie unseren Kampagnenaufruf für den
Mindestlohn schlicht abgeschrieben haben.
(Widerspruch bei der LINKEN – Gitta
Connemann [CDU/CSU] zur LINKEN
gewandt: Verletzung des Urheberrechts!)
Ich frage mich tatsächlich, warum Sie das gemacht
haben. Mir fallen da nur zwei Varianten ein. Die erste
Möglichkeit ist, dass Sie austesten möchten, ob wir Sie
als Koalitionspartner mögen.
Ich sage da ganz klar: Nein! Bloß nicht!
(Beifall bei der SPD)Zur Politik gehören nämlich Seriosität, Verlässlichkeit
und der Wille zur Gestaltung in der Regierungsarbeit
(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Eben!
Genau der fehlt Ihnen ja!)
anstelle eines tosenden Oppositionsgehabes.
Die zweite Variante ist: Sie sind sich unsicher in
Ihrem politischen Handeln.
Schließlich stellen Sie innerhalb weniger Wochen einen
komplett neuen und inhaltlich abweichenden Antrag
zum Mindestlohn.
Sie haben Recht damit, sich an die große Volks- und
Arbeitnehmerpartei SPD anzulehnen. Damit können Sie
nichts falsch machen.
Herr Lafontaine, der Sie da immer in der Ecke sitzen
und motzen, zu Ihnen fällt mir nur eines ein: Wendehals!
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Gitta
Connemann [CDU/CSU])
Wer in den 80er-Jahren die 35-Stunden-Woche ohne
Lohnausgleich gefordert hat, der kann heute nicht
glaubwürdig Arbeitnehmerinteressen vertreten.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Gitta
Connemann [CDU/CSU] – Dr. Dagmar
Enkelmann [DIE LINKE]: Manche lernen
dazu!)
Meine Damen und Herren, eines ist klar: Wir
brauchen einen Mindestlohn in diesem Land. Es ist ein
Skandal, wenn Menschen in diesem Land für 2 oder 3 Euro
pro Stunde und ähnliche Beträge arbeiten. Vollzeitarbeit
muss Existenzsicherung vermitteln.
Derzeit gibt es Forderungen, anstelle eines
Mindestlohnes die Sittenwidrigkeit eines Lohnes im Sinne von
§ 138 Abs. 2 BGB zu definieren. Der objektive
Tatbestand des Lohnwuchers nach § 138 Abs. 2 BGB ist
erfüllt, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen
Leistung und Gegenleistung vorliegt. Dabei ist für die
entsprechende Feststellung grundsätzlich der Tariflohn
der jeweiligen Wirtschaftsbranche maßgeblich.
Hilfsweise ist vom allgemeinen Lohnniveau auszugehen.
Wann ein auffälliges Missverhältnis vorliegt, ist nicht
abschließend geklärt. Viele Stimmen nehmen ein
auffälliges Missverhältnis bei zwei Dritteln des Tariflohns an,
andere erst bei der Hälfte des Tariflohns.
Ich sage ganz klar: Es reicht nicht aus, gesetzlich
festzulegen, dass Lohnwucher vorliegt, wenn ein
Arbeitnehmer nur zwei Drittel des Tariflohns bzw. des hier
ortsüblichen Lohns erhält. Zwei Drittel des Lohns von 3 Euro –
das ist eine Beleidigung der Würde aller
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land!
Anette KrammeWir brauchen eine absolute Untergrenze, die kein
Unternehmen unterschreiten darf. Eine Veränderung des
§ 138 BGB kann nur ein zusätzliches Element
gesetzgeberischen Handelns sein, wenn es darum geht,
sicherzustellen, dass eine der Qualifikation des Arbeitnehmers
angemessene Vergütung erfolgt. Aber auch hier gilt:
Zwei Drittel des Tariflohns sind zu wenig.
Ich bin recht zufrieden, dass es uns mit der
Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gelungen ist,
zumindest eine weitere Branche gesetzlich abzusichern.
Ich möchte daran erinnern, dass das nicht gegen die
Arbeitgeber geschehen ist. Insbesondere der
Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks hat sich
dafür starkgemacht. Lassen Sie mich aus einem
Positionspapier dieses Verbandes zitieren:
Erstens. Der gesetzliche Mindestlohn ist effizienter
als der tarifliche Mindestlohn.
Zweitens. Der gesetzliche Mindestlohn stabilisiert die
Sozialversicherungssysteme in Deutschland.
Drittens. Der gesetzliche Mindestlohn vernichtet
keine Arbeitsplätze.
Viertens. Hartz IV ist kein Mindestlohnmodell.
Fünftens. Der gesetzliche Mindestlohn führt nicht zu
Schwarzarbeit.
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Krammesches
Märchen, das Sie hier vorlesen!)
Ich kann diese Liste noch fortsetzen.
(Frank Spieth [DIE LINKE]: Dann können wir
gemeinsam abstimmen!)
Ich kann nur sagen: Alle Achtung! Die haben es
verstanden. Ich wünschte mir, dass es so viel arbeits- und
wirtschaftspolitischen Sachverstand auch bei der FDP gäbe.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD – Dr. Heinrich L. Kolb
[FDP]: Sie hat nicht einmal das Wort „FDP“ in
der Rede verwendet! – Frank Spieth [DIE
LINKE]: Deswegen stimmen wir jetzt
gemeinsam ab!)
Relationen
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