polradar

Rede von Anette Kramme (SPD) – Drucksache 16/4845

dip / rede 27.04.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 28: Drucksache 16/4845 –.

Im Graph öffnen

Text

Rede von Anette Kramme (SPD) – Drucksache 16/4845 Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal eine Bemerkung vorab: Mindesteinkommen ist nicht gleich Mindestlohn! Meine sehr geehrten Damen und Herren der Linken, wir hätten Ihnen natürlich den Spaß verderben und ignorieren können, dass Sie unseren Kampagnenaufruf für den Mindestlohn schlicht abgeschrieben haben. (Widerspruch bei der LINKEN – Gitta Connemann [CDU/CSU] zur LINKEN gewandt: Verletzung des Urheberrechts!) Ich frage mich tatsächlich, warum Sie das gemacht haben. Mir fallen da nur zwei Varianten ein. Die erste Möglichkeit ist, dass Sie austesten möchten, ob wir Sie als Koalitionspartner mögen. Ich sage da ganz klar: Nein! Bloß nicht! (Beifall bei der SPD)Zur Politik gehören nämlich Seriosität, Verlässlichkeit und der Wille zur Gestaltung in der Regierungsarbeit (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Eben! Genau der fehlt Ihnen ja!) anstelle eines tosenden Oppositionsgehabes. Die zweite Variante ist: Sie sind sich unsicher in Ihrem politischen Handeln. Schließlich stellen Sie innerhalb weniger Wochen einen komplett neuen und inhaltlich abweichenden Antrag zum Mindestlohn. Sie haben Recht damit, sich an die große Volks- und Arbeitnehmerpartei SPD anzulehnen. Damit können Sie nichts falsch machen. Herr Lafontaine, der Sie da immer in der Ecke sitzen und motzen, zu Ihnen fällt mir nur eines ein: Wendehals! (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Gitta Connemann [CDU/CSU]) Wer in den 80er-Jahren die 35-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich gefordert hat, der kann heute nicht glaubwürdig Arbeitnehmerinteressen vertreten. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Gitta Connemann [CDU/CSU] – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Manche lernen dazu!) Meine Damen und Herren, eines ist klar: Wir brauchen einen Mindestlohn in diesem Land. Es ist ein Skandal, wenn Menschen in diesem Land für 2 oder 3 Euro pro Stunde und ähnliche Beträge arbeiten. Vollzeitarbeit muss Existenzsicherung vermitteln. Derzeit gibt es Forderungen, anstelle eines Mindestlohnes die Sittenwidrigkeit eines Lohnes im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB zu definieren. Der objektive Tatbestand des Lohnwuchers nach § 138 Abs. 2 BGB ist erfüllt, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt. Dabei ist für die entsprechende Feststellung grundsätzlich der Tariflohn der jeweiligen Wirtschaftsbranche maßgeblich. Hilfsweise ist vom allgemeinen Lohnniveau auszugehen. Wann ein auffälliges Missverhältnis vorliegt, ist nicht abschließend geklärt. Viele Stimmen nehmen ein auffälliges Missverhältnis bei zwei Dritteln des Tariflohns an, andere erst bei der Hälfte des Tariflohns. Ich sage ganz klar: Es reicht nicht aus, gesetzlich festzulegen, dass Lohnwucher vorliegt, wenn ein Arbeitnehmer nur zwei Drittel des Tariflohns bzw. des hier ortsüblichen Lohns erhält. Zwei Drittel des Lohns von 3 Euro – das ist eine Beleidigung der Würde aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land! Anette KrammeWir brauchen eine absolute Untergrenze, die kein Unternehmen unterschreiten darf. Eine Veränderung des § 138 BGB kann nur ein zusätzliches Element gesetzgeberischen Handelns sein, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass eine der Qualifikation des Arbeitnehmers angemessene Vergütung erfolgt. Aber auch hier gilt: Zwei Drittel des Tariflohns sind zu wenig. Ich bin recht zufrieden, dass es uns mit der Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gelungen ist, zumindest eine weitere Branche gesetzlich abzusichern. Ich möchte daran erinnern, dass das nicht gegen die Arbeitgeber geschehen ist. Insbesondere der Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks hat sich dafür starkgemacht. Lassen Sie mich aus einem Positionspapier dieses Verbandes zitieren: Erstens. Der gesetzliche Mindestlohn ist effizienter als der tarifliche Mindestlohn. Zweitens. Der gesetzliche Mindestlohn stabilisiert die Sozialversicherungssysteme in Deutschland. Drittens. Der gesetzliche Mindestlohn vernichtet keine Arbeitsplätze. Viertens. Hartz IV ist kein Mindestlohnmodell. Fünftens. Der gesetzliche Mindestlohn führt nicht zu Schwarzarbeit. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Krammesches Märchen, das Sie hier vorlesen!) Ich kann diese Liste noch fortsetzen. (Frank Spieth [DIE LINKE]: Dann können wir gemeinsam abstimmen!) Ich kann nur sagen: Alle Achtung! Die haben es verstanden. Ich wünschte mir, dass es so viel arbeits- und wirtschaftspolitischen Sachverstand auch bei der FDP gäbe. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Sie hat nicht einmal das Wort „FDP“ in der Rede verwendet! – Frank Spieth [DIE LINKE]: Deswegen stimmen wir jetzt gemeinsam ab!)

Relationen