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Rede von Gitta Connemann (CDU/CSU) – Drucksache 16/4845

dip / rede 27.04.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 28: Drucksache 16/4845 –.

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Text

Rede von Gitta Connemann (CDU/CSU) – Drucksache 16/4845 Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Häufig sind die, die laut schreien, heiser, wenn sie selbst bekennen müssen: An diesen Spruch hat mich Ihre Tirade, die Sie hier vorgetragen haben, wieder einmal in eindrucksvoller Weise erinnert, Herr Kollege Lafontaine. Da, wo Sie schon die Möglichkeit hatten, Verantwortung zu übernehmen, haben Sie es nie getan; (Lachen des Abg. Oskar Lafontaine [DIE LINKE]) Gitta Connemannvielmehr sind Sie immer nach dem Motto verfahren: Auf und davon, wenn es ernst wird! (Beifall bei der CDU/CSU – Oskar Lafontaine [DIE LINKE]: Wie alt sind Sie?) Welchen Wert hat Arbeit tatsächlich? Diese Frage habe ich Ihnen, meine Damen und Herren von der Linken, hier in diesem Haus im Juni letzten Jahres gestellt. Sie reklamierten damals für sich, die einzig wahre Antwort zu kennen: 8 Euro sollten es sein. Nur einige Monate vorher hatten Sie – wiederum mit Anspruch auf Absolutheit – verlangt, es müssten mehr als 8 Euro sein. Heute nun präsentieren Sie dem verblüfften Publikum einen Antrag ganz ohne Angabe. Jetzt verlangen Sie einen gesetzlichen Mindestlohn, der sich am Niveau vergleichbarer europäischer Länder orientieren soll. Welches Land mit uns vergleichbar sein soll, dazu schweigen Sie. (Oskar Lafontaine [DIE LINKE]: Das haben wir schon zehnmal beantwortet!) Dabei wäre eine Antwort auf diese Frage nach Ihrem Antrag entscheidend; denn die gesetzlichen Mindestlöhne in Europa reichen von 9,08 Euro in Luxemburg bis zu 0,53 Euro in Bulgarien. (Lachen bei der LINKEN – Werner Dreibus [DIE LINKE]: Bulgarien ist sehr vergleichbar!) Welcher Vergleichsmaßstab soll nun gelten? Sie beantworten diese Frage nicht. Die Arbeitslosenquote? Dann wären wir bei Estland. Estland hat einen Mindestlohn von 1,33 Euro. Das können Sie nicht wirklich wollen. Dieses Beispiel zeigt aber auch die Beliebigkeit Ihres Antrages. Es geht Ihnen nie um die Sache. Ihre Politik gleicht einer Mogelpackung: Wenn man die Schachtel auspackt, stellt man fest, dass nichts, wirklich gar nichts darin ist. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Das Verwerfliche dabei ist, dass Sie mit jedem dieser Pseudoanträge Angst schüren, und das bei einem Thema, das die Menschen in diesem Land wirklich bewegt: die Sorge um ihren Lebensunterhalt. Dieses Thema bewegt Arbeitslose ebenso wie Arbeitnehmer. Gerade bei diesen wächst doch die Angst, da sie sich zunehmend mit Schlagwörtern wie „Hungerlöhne“ und „Armut“ konfrontiert sehen. Wer würde da keine Angst bekommen? (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Schlagwörter? Realität ist das!) Aber wie viele Arbeitnehmer sind tatsächlich betroffen? Unser Bundesminister Franz Müntefering hat uns gestern die Zahl genannt: Von den mehr als 26,4 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigen in Deutschland sind es 500 000. (Hans-Kurt Hill [DIE LINKE]: 500 000 zu viel!)Diese Männer und Frauen arbeiten im sogenannten Niedriglohnbereich. Sie arbeiten in Vollzeit und können ihren Lebensunterhalt trotzdem nicht allein bestreiten. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann tut doch einmal etwas dagegen!) Wie können wir ihnen helfen? Als ein möglicher Weg wird ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn vorgeschlagen. In vielen Ländern Europas ist er bereits Realität. Warum also nicht bei uns? Die Antwort ist einfach: In diesen Ländern herrschen vollkommen andere soziale und wirtschaftliche Grundbedingungen. Nehmen wir zum Beispiel das vielzitierte Großbritannien: Dort ist ein Mindestlohn von 7,36 Euro festgelegt. Es wird angeführt, dass die Beschäftigung dort zugenommen hat, selbst in den Branchen, in denen es einen Mindestlohn gibt. Das mag stimmen, aber die dortigen Bedingungen sind mit unseren eben nicht vergleichbar: Erstens. Es gibt in Großbritannien nur einen minimalen gesetzlichen Kündigungsschutz. Den will hier wohl niemand, unsere Fraktion jedenfalls nicht. Zweitens. Die britischen Arbeitnehmer arbeiten im Durchschnitt einen Monat länger im Jahr als die deutschen. Auch das wird hier keiner wollen. Drittens. Es gibt dort – anders als bei uns – nur eine verschwindend geringe soziale Absicherung. Wollen Sie diese Bedingungen wirklich um den Preis des gesetzlichen Mindestlohnes auf Deutschland übertragen? Werfen wir einen Blick auf das angebliche Vorbildland Frankreich. Dort gibt es einen Mindestlohn von 8,27 Euro. Dort herrscht aber auch eine Jugendarbeitslosigkeit, die um 50 Prozent höher als bei uns in Deutschland ist. Diese Jugendlichen haben keinerlei Chance, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Wollen Sie das wirklich auch in Deutschland um den Preis des gesetzlichen Mindestlohnes? Diese Beispiele zeigen: Man kann Äpfel nicht mit Birnen vergleichen. (Beifall bei der CDU/CSU – Frank Spieth [DIE LINKE]: Dem kann man nur zustimmen!) Betrachten wir also die soziale Marktwirtschaft, in der wir leben. Dazu passt eines sicherlich nicht: Lohnwucher. Er ist schlichtweg unanständig, sittenwidrig, strafbar. Es gibt ihn. Aber jemand, der schon heute ein Gesetz bricht, wird sich niemals einem gesetzlichen Mindestlohn beugen. Dies zeigen die Erfahrungen aus der Baubranche: Wer das Arbeitnehmer-Entsendegesetz unterlaufen will, tut dies auch – durch falsche Angaben zur Arbeitszeit, Scheinselbstständigkeit, Schwarzarbeit. Gitta ConnemannDen Behörden gelingt es nur teilweise, diese schwarzen Schafe zu finden. Wir haben häufig das Problem: Wo kein Kläger, da kein Richter. Hier sollten wir als Gesetzgeber prüfen, ob eine Definition der Sittenwidrigkeit den Arbeitnehmern nicht aus diesem Dilemma helfen kann. (Frank Spieth [DIE LINKE]: Wer das Arbeitnehmer-Entsendegesetz unterläuft, begeht eine kriminelle Tag, wird aber behandelt, als wäre es ein Verkehrsdelikt!) Lohnwucher ist aber nicht mit Niedriglöhnen zu verwechseln. Jeder von uns kennt die Beispiele. Eines der bekanntesten: Eine Friseurin in Thüringen erhält im ersten Gesellenjahr 3,82 Euro die Stunde – (Jörg Tauss [SPD]: Das ist zu wenig! – Frank Spieth [DIE LINKE]: Wissen Sie, wann das zum letzten Mal angepasst wurde?) Tariflohn; von der Gewerkschaft abgesegnet. Kann diese Frau damit eine Familie ernähren? Sicher nicht. Hilft ihr der gesetzliche Mindestlohn? Sicher nicht. Die Befürworter zeichnen folgendes Idyll: Der Saloninhaber wird verpflichtet, 7,50 Euro zu zahlen; er erhöht die Preise, und der Verbraucher zahlt diese mit Freude. – Idyll, aber nicht Wirklichkeit. Dies zeigt: Die Kunden wollen und können manchmal auch nicht mehr zahlen. Deshalb müssen die Betriebe sparsam sein, deshalb reicht für diese Arbeitnehmer der Lohn kaum zum Leben, deshalb müssen sie selbst wieder auf jeden Cent achten usw. (Frank Spieth [DIE LINKE]: So wird Schwarzarbeit gefördert!) Das ist die Wirklichkeit. Dazu gehört übrigens auch die Erkenntnis: Löhne sind Preise für Arbeit. Löhne orientieren sich an der Produktivität, nicht an der Sicherung des Lebensunterhalts. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Dirk Niebel [FDP]: Bisher kein einziges Mal Applaus von der SPD!) Letztere ist Aufgabe des Sozialsystems. Diese Erkenntnis mag kalt, theoretisch, wissenschaftlich klingen. Aber sie bleibt wahr. Nachfrage und Angebot bestimmen den Preis, Herr Kollege Lafontaine. Wir können uns eben nicht wie Pippi Langstrumpf die Welt machen, wie sie uns gefällt; (Oskar Lafontaine [DIE LINKE]: Aber auch nicht wie Pippi Blaustrumpf!) zwei mal drei macht eben nicht vier, Herr Kollege Lafontaine. Wer seinen Lohn nicht erwirtschaftet, wird arbeitslos. Wer also gesetzliche Mindestlöhne fordert, nimmt in Kauf, die Arbeitslosigkeit zu zementieren.(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Widerspruch bei der LINKEN) Das ist das zentrale Problem unserer Gesellschaft: die immer noch zu hohe Arbeitslosigkeit. Ihre Bekämpfung muss unser oberstes Ziel sein. Die Einführung von gesetzlichen flächendeckenden Mindestlöhnen wäre dabei eine Hürde. Es ist deshalb klug, die Lohnfrage dort zu lassen, wo sie hingehört: in den Tarifverhandlungen. Ich persönlich glaube, dass die Tarifvertragsparteien den Markt am besten kennen. Die Tarifautonomie hat sich bewährt. (Oskar Lafontaine [DIE LINKE]: Vor allen Dingen bei den 50 Prozent, die keinen Vertrag haben!) Nur dort, wo Gewerkschaften und Arbeitgeber gemeinsam feststellen, dass sie über einen Niedriglohn nicht hinauskommen, ist der Staat gefordert. Hier muss er, müssen wir ein – das betone ich, Herr Kollege Lafontaine – Mindesteinkommen sichern. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Mindestlohn und Mindesteinkommen sind nicht zu verwechseln. Wenn Sie es mir nicht glauben, schauen Sie in den Bericht des Sachverständigenrates. Aber Wissenschaft liegt Ihnen offensichtlich nicht nahe. Ein zu geringes Vollzeitarbeitseinkommen muss aufgestockt werden, damit der Satz gilt: Wer hart arbeitet, muss ein anständiges Auskommen haben. – Nur dort darf der Staat eingreifen zugunsten der Arbeitnehmer, wie im Falle des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zugunsten der Arbeitgeber. Die Voraussetzungen für dessen mögliche Ausweitung sind übrigens im Koalitionsvertrag klug und klar beschrieben: Erstens bedarf es einer sozialen Verwerfung, zweitens einer Entsendeproblematik, drittens eines Tarifgefüges und viertens der Zustimmung von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Der Koalitionsvertrag achtet also die Tarifautonomie und damit das Grundgesetz. Die Väter dieses Gesetzes verzichteten übrigens bewusst darauf, einen angemessenen Lohn staatlich definieren zu wollen. Der Sozialdemokrat Carlo Schmid (Dirk Niebel [FDP]: War der wirklich in der SPD? Erhard war ja auch nicht in der CDU!) begründete dies wie folgt – ich zitiere –: Es ist gut, dass die Bundesrepublik darauf verzichtet, hierbei durch staatlichen Zwang einzugreifen. Wir liefen sonst Gefahr, dass das, was am besten dem Austrag durch die unmittelbar Betroffenen überlassen bleibt, unter dem Anschein der Objektivität zum Gegenstand eines Machtanspruchs jener würde, deren Interessen das Ohr der jeweiligen Parlamentsmehrheit finden. Auch heute ist diesen Worten nichts hinzuzufügen. Vielen Dank. Gitta Connemann(Beifall bei der CDU/CSU)

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