Einfluss von Berechnungsmethodik und Qualitätsbereinigung auf die amtliche Preisstatistik - Reale Preisbelastung versus ausgewiesene Inflationsrate
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Einfluss von Berechnungsmethodik und Qualitätsbereinigung auf die amtliche Preisstatistik - Reale Preisbelastung versus ausgewiesene Inflationsrate
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7272
21. Wahlperiode 22.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer, Jan Feser, Achim Köhler,
Lukas Rehm, Ulrike Schielke-Ziesing, Thomas Stephan, Kay-Uwe Ziegler und
der Fraktion der AfD
Einfluss von Berechnungsmethodik und Qualitätsbereinigung auf die amtliche
Preisstatistik – reale Preisbelastung versus ausgewiesene Inflationsrate
Diese Kleine Anfrage thematisiert die Diskrepanz zwischen der amtlich
ausgewiesenen Inflationsrate und der tatsächlichen finanziellen Belastung der Bürger
in Deutschland. Im Fokus steht die Frage, in welchem Maße die hochkomplexe
Berechnungsmethodik des Statistischen Bundesamtes, insbesondere durch die
Auswahl des Warenkorbs, die Gewichtung der Güter, die Wahl des Basisjahres
und die mathematischen Verfahren der Qualitätsbereinigung, die offizielle
Teuerungsrate beeinflusst.
Da die amtliche Inflationsrate als direkte Stellschraube für Verträge,
Sozialleistungen und die Steuerbelastung dient, haben bereits geringfügige statistische
Verschiebungen weitreichende finanzielle Auswirkungen auf den Staat, die
Wirtschaft und Millionen private Haushalte. Dass die tatsächliche Belastung
der Haushalte stark von der durchschnittlich ermittelten Rate abweichen kann,
verdeutlicht auch das Statistische Bundesamt selbst, welches Bürgern den
Vergleich ihrer individuellen Betroffenheit mit dem amtlichen Index ermöglicht
(www.destatis.de/DE/Service/Statistik-Visualisiert/persoenlicher-inflationsrech
ner-uebersicht.html).
Die fundamentale Bedeutung der Berechnungsmethode zeigt sich konkret in
verschiedenen zentralen Bereichen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens.
So dient der Verbraucherpreisindex standardmäßig als Maßstab zur Anpassung
und Absicherung regelmäßig wiederkehrender Zahlungen wie Mieten, Pachten
oder Pensionen im Rahmen von Wertsicherungsklauseln in Verträgen (www.de
statis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Methoden/Erlae
uterungen/preisindizes-vertraege.html).
Darüber hinaus spielt die Preisentwicklung eine entscheidende Rolle bei der
Fortschreibung der gesetzlichen Regelbedarfe in der Grundsicherung nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII). Diese Fortschreibung erfolgt seit dem 1. Januar 2023 in
einem zweistufigen Verfahren, bei dem die Basisfortschreibung zu 70 Prozent
auf der regelbedarfsrelevanten Preisentwicklung und zu 30 Prozent auf der
Nettolohnentwicklung basiert, während eine ergänzende Fortschreibung aktuelle
Preissprünge noch zeitnäher berücksichtigen soll (www.bmas.de/DE/Soziales/S
ozialhilfe/Methodik-der-Regelbedarfsermittlung-FAQ/faq-sozialhilfe-regelbeda
rfsermittlung.html).
Auch im Hinblick auf eine steuerliche Mehrbelastung durch die sogenannte
kalte Progression ist die Preisentwicklung von fundamentaler Bedeutung, da
das Bundesministerium der Finanzen diese als Steuermehreinnahmen definiert,
die dann entstehen, wenn Einkommenserhöhungen lediglich die Inflation
ausgleichen und es durch den progressiven Steuertarif bei unverändertem
Realeinkommen zu einer höheren Durchschnittssteuerbelastung kommt (www.bundesfi
nanzministerium.de/Content/DE/FAQ/kalte-progression.html).
Die amtliche Inflationsmessung erfolgt dabei über den Verbraucherpreisindex,
der die durchschnittliche Preisentwicklung von rund 700 repräsentativen
Güterarten im Warenkorb abbildet (www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/
Verbraucherpreisindex/_inhalt.html). Die Berechnung erfolgt als gewichteter
Mittelwert auf Basis der Ausgabenanteile privater Haushalte (www.destatis.de/
DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Methoden/Erlaeuterunge
n/verbraucherpreisindex.html).
Wie massiv der Einfluss methodischer Änderungen auf dieses System ist,
belegt die jüngste Revision, bei der mit dem Berichtsmonat Januar 2023 die
Umstellung auf das neue Basisjahr 2020 erfolgte und die Ergebnisse rückwirkend
neu berechnet wurden. Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6263 sank die ausgewiesene
Inflationsrate für das Krisenjahr 2022 allein durch diese methodische Umstellung von
zuvor 7,9 Prozent auf Basis des Jahres 2015 auf nur noch 6,9 Prozent auf Basis
des Jahres 2020. Zudem wendet das Statistische Bundesamt komplexe
Verfahren der Qualitätsbereinigung an (www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preis
e/Verbraucherpreisindex/Methoden/Erlaeuterungen/qualitaetsbereinigun
g.html).
Vor diesem Hintergrund besteht in den Augen der Fragesteller ein erhebliches
öffentliches Interesse daran, die konkreten quantitativen Effekte dieser
statistischen Anpassungen seit dem Jahr 2000 transparent zu machen und zu prüfen,
ob die amtliche Statistik die reale Belastung der Bevölkerung noch ausreichend
widerspiegelt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche internen Analysen, Gutachten, Vermerke, Modellrechnungen oder
sonstigen Bewertungen liegen der Bundesregierung (einschließlich der ihr
nachgeordneten Behörden wie dem Statistischen Bundesamt) seit dem
Jahr 2020 dazu vor, in welchem Maße Änderungen des Warenkorbs, des
Wägungsschemas, des Basisjahres oder der Qualitätsbereinigung die
amtlich ausgewiesene Inflationsrate beeinflusst haben, und falls hierzu keine
entsprechenden Unterlagen vorliegen, aus welchen Gründen wurden
solche Prüfungen bislang nicht vorgenommen?
2. Wie hätte sich nach Kenntnis oder Berechnung der Bundesregierung die
jährliche Inflationsrate in Deutschland seit dem jeweiligen Basisjahr
entwickelt, wenn die Wägungsschemata der Basisjahre 2000, 2005, 2010,
2015 und 2020 jeweils unverändert bis zum aktuellen verfügbaren
Berichtsjahr fortgeschrieben worden wären (bitte im Vergleich zur jeweils
amtlich ausgewiesenen Inflationsrate darstellen)?
3. Welchen Einfluss hatten nach Kenntnis oder Berechnung der
Bundesregierung beziehungsweise des Statistischen Bundesamtes Änderungen
der Gewichte einzelner Gütergruppen im Verbraucherpreisindex seit dem
Jahr 2000 auf die amtlich ausgewiesene Inflationsrate (bitte
aufgeschlüsselt nach Basisjahr, Gütergruppen und Effekten in Prozentpunkten
darstellen)?
4. Welchen quantifizierbaren oder geschätzten Einfluss hatten nach Kenntnis
oder Berechnung der Bundesregierung beziehungsweise des Statistischen
Bundesamtes Qualitätsbereinigungen seit dem Jahr 2000 auf die amtlich
ausgewiesene Inflationsrate (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren,
Gütergruppen, angewendetem Verfahren und Effekten in Prozentpunkten
darstellen)?
5. Wie hätte sich nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung
beziehungsweise des Statistischen Bundesamtes die jährliche Inflationsrate in
Deutschland seit dem Jahr 2000 entwickelt, wenn bei der Berechnung des
Verbraucherpreisindex vollständig auf Qualitätsbereinigungen verzichtet
worden wäre (reiner Preisvergleich ohne Qualitätsanpassung), und wie
stellt sich diese hypothetische Entwicklung im Vergleich zur amtlich
ausgewiesenen Inflationsrate dar (bitte tabellarisch unter Angabe der
jährlichen Abweichung in Prozentpunkten auflisten)?
6. Wie hätte sich nach Kenntnis oder Berechnung der Bundesregierung
beziehungsweise des Statistischen Bundesamtes die jährliche Inflationsrate
in Deutschland seit dem Jahr 2000 entwickelt, wenn ausschließlich Güter
und Dienstleistungen des regelmäßigen oder täglichen Bedarfs
berücksichtigt worden wären (bitte im Vergleich zur amtlich ausgewiesenen
Inflationsrate darstellen)?
7. Wie hat sich die Preisbelastung verschiedener Haushaltsgruppen nach
Kenntnis oder Berechnung der Bundesregierung beziehungsweise des
Statistischen Bundesamtes seit dem Jahr 2000 im Vergleich zur amtlich
ausgewiesenen Inflationsrate entwickelt (bitte nach Einkommensgruppen,
Haushaltstypen, Altersgruppen, Wohnstatus, Regionen und
Pendelverhalten aufschlüsseln)?
8. Wie begründet die Bundesregierung die Gewichtung der tatsächlichen
Wohnungsmiete im Wägungsschema 2020 des Verbraucherpreisindex mit
75,56 Promille, und auf welcher Datengrundlage beruht die Annahme,
dass diese Gewichtung die tatsächliche Mietbelastung von
Mieterhaushalten angemessen abbildet?
9. Wie berücksichtigt die Bundesregierung die Ergebnisse des Pestel
Instituts, insbesondere des Sozialen Wohn-Monitors 2026, bei ihrer
Bewertung, ob die im Verbraucherpreisindex ausgewiesenen
Wohnkostenbestandteile die tatsächliche Wohnkostenbelastung privater Haushalte
angemessen abbilden?
10. Welchen Beitrag leisteten staatlich veranlasste Kostenbestandteile nach
Kenntnis oder Berechnung der Bundesregierung seit dem Jahr 2000
beziehungsweise seit ihrer jeweiligen Einführung zur amtlich ausgewiesenen
Inflationsrate, insbesondere die CO2-Bepreisung, Energiesteuern,
Netzentgelte, Umlagen, Mautkosten, gesetzliche Mindestlohnanhebungen,
regulierungsbedingte Kosten und sonstige staatliche Abgaben (bitte
aufgeschlüsselt nach Jahren, Maßnahmen und Effekten in Prozentpunkten
darstellen)?
11. In welchen konkreten Bereichen nutzt die Bundesregierung die amtlich
ausgewiesene Inflationsrate seit dem Jahr 2000 als Grundlage oder
Orientierung für politische Entscheidungen, insbesondere bei
Rentenanpassungen, Sozialleistungen, steuerlichen Regelungen, Entlastungsmaßnahmen,
Tarifbewertungen sowie Kaufkraftanalysen, und wurde jeweils geprüft, ob
die amtlich ausgewiesene Inflationsrate die tatsächliche Preisbelastung der
jeweils betroffenen Bevölkerungsgruppen ausreichend realitätsnah
abbildet?
12. Plant die Bundesregierung die regelmäßige Veröffentlichung zusätzlicher,
zielgruppenspezifischer Inflationsindikatoren, insbesondere für Güter und
Dienstleistungen des regelmäßigen oder täglichen Bedarfs, für
unterschiedliche Einkommensgruppen, Haushaltstypen, Rentnerhaushalte,
Familien, Mieter, Pendler oder auf Grundlage unverändert fortgeschriebener
früherer Wägungsschemata, und wenn nein, aus welchen Gründen wird
hiervon abgesehen?
13. Hält die Bundesregierung die amtlich ausgewiesene Inflationsrate für
geeignet, die tatsächliche Entwicklung der Lebenshaltungskosten privater
Haushalte angemessen abzubilden, insbesondere vor dem Hintergrund
unterschiedlicher Ausgabenstrukturen nach Einkommen, Wohnstatus,
Mobilitätsbedarf sowie Haushaltsgröße, und worauf stützt sie diese
Einschätzung?
14. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der genannten Punkte
Bedarf, die Transparenz der Inflationsmessung durch zusätzliche
Veröffentlichungen, regelmäßige Gegenrechnungen oder haushaltsspezifische
Inflationsindikatoren zu erhöhen, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 9. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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