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Unterstützung der Bundesregierung bei der Beseitigung von Kriegsschäden und explosiven Kampfmitteln in ehemaligen Kriegsgebieten seit 2015

dip / drucksache 09.07.2025 · WP 21 · 21/833 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Unterstützung der Bundesregierung bei der Beseitigung von Kriegsschäden und explosiven Kampfmitteln in ehemaligen Kriegsgebieten seit 2015 [Deutscher Bundestag Drucksache 21/833 21. Wahlperiode 09.07.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Gerold Otten, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD Unterstützung der Bundesregierung bei der Beseitigung von Kriegsschäden und explosiven Kampfmitteln in ehemaligen Kriegsgebieten seit 2015 Die Bundesregierung beteiligt sich regelmäßig an internationalen Hilfeprogrammen zur Stabilisierung von Nachkriegsregionen (www.auswaertiges-am t.de/resource/blob/2538922/bf34be008dd3f1a9f36c3b02f89b3307/vierjahresber icht-humanitaere-hilfe-2018---2021-data.pdf). Insbesondere Maßnahmen zur Beseitigung von Kriegsschäden, Blindgängern, Landminen und anderen explosiven Kampfmitteln gelten als humanitäre Notwendigkeit. Die Transparenz über Art, Umfang und regionale Schwerpunkte deutscher Unterstützungsmaßnahmen in den vergangenen zehn Jahren ist nach Auffassung der Fragesteller von erheblichem öffentlichen Interesse. Wir fragen die Bundesregierung: 1. In welchen Ländern bzw. ehemaligen Kriegsgebieten hat die Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2025 Programme oder Projekte zur Beseitigung von Kriegsschäden, Minen, Blindgängern oder ähnlichen Explosivmitteln finanziell, technisch oder logistisch unterstützt? 2. In welcher Form erfolgte diese Unterstützung jeweils (bitte nach Ländern, Zeitraum, Durchführungsorganisation, Art der Unterstützung und Fördervolumen aufschlüsseln)? 3. Welche Ressorts (z. B. Auswärtiges Amt, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Bundesministerium der Verteidigung, vgl. Frage 1) waren jeweils federführend beteiligt? 4. Welche konkreten Ziele wurden in den jeweiligen Projekten verfolgt (z. B. Anzahl geräumter Minen, gesicherte Flächen, geschultes Personal etc., vgl. Frage 1)? 5. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der von ihr unterstützten Maßnahmen, und gibt es Evaluierungen oder Erfolgskennziffern? 6. Wurden in diesem Kontext auch deutsche Sicherheits- oder Rüstungsunternehmen eingebunden bzw. beauftragt, und wenn ja, welche (vgl. Frage 1)? 7. In welchen Ländern laufen derzeit (Stand: Juni 2025) noch Maßnahmen zur Beseitigung von Kriegsschäden oder explosiven Kampfmitteln mit deutscher Beteiligung? 8. Hat die Bundesregierung Pläne, Armenien und Aserbaidschan bei der Minenräumung in den ehemaligen Konfliktgebieten des Südkaukasus künftig zu unterstützen (wenn ja, wie konkret)? Berlin, den 4. Juli 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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