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Neue Erkenntnisse zur möglichen Verbreitung neurechten Gedankengutes am Fachbereich Bundespolizei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Lübeck

dip / drucksache 13.07.2026 · WP 21 · 21/7118 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Neue Erkenntnisse zur möglichen Verbreitung neurechten Gedankengutes am Fachbereich Bundespolizei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Lübeck Deutscher Bundestag Drucksache 21/7118 21. Wahlperiode 13.07.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger, Violetta Bock, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Neue Erkenntnisse zur möglichen Verbreitung neurechten Gedankengutes am Fachbereich Bundespolizei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Lübeck Der Fachbereich Bundespolizei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung ist die zentrale Ausbildungsstätte des gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienstes des Bundes. S. M. lehrt dort als W3‑Professor Sicherheitspolitik und nimmt damit Einfluss „auf einen besonders sensiblen Bereich. Ihm obliegt die Ausbildung des gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienstes einer der größten Sicherheitsbehörden Deutschlands. In der Lübecker Hochschuleinrichtung studiert die künftige Führungselite der Bundespolizei, darunter auch Angehörige von Spezialeinheiten, wie der GSG 9.“ (vgl. Peter/Lemke: „Ethnoreligiöse Brückenköpfe“, „postheroische Handlungseunuchen“ und die „Selbsterhaltung des Volkes in seiner optimalen Form“ – Neurechte Positionen und ihre Verbreitungsstrategie in den Schriften des Bundespolizei-Professors S. M., S. 91). Im August 2025 wandte sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) an den Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt und äußerte „Bedenken, dass hier ein ausgewiesener Extremist an zentraler Stelle der Werteorientierung des Führungsnachwuchses der Bundespolizei tätig sei“. Die Gewerkschaft hat ein Gutachten zu Texten von S. M. erstellen lassen, das in diesen zentrale Gedanken des rassistischen „Ethnopluralismus“ nachweist (https://fragdenstaat.de/dokum ente/272614-gutachten-ueber-stephan-maninger-im-auftrag-der-gewerkschaft-d er-polizei-gdp/). Im Jahrbuch öffentliche Sicherheit untersuchten Daniel Peters und Matthias Lemke 2023 Texte von S. M. mit folgendem Schluss: „Die in seinen Texten entfalteten Standpunkte ordnen wir auf der Grundlage unserer Textinterpretation als rassistisch und autoritär ein; wir verorten diese Positionen aus politikwissenschaftlicher Sicht jenseits der Grenzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (fdGO).“ (https://matthiaslemke.com/wp-content/uploads/2026/ 02/maninger-studie.pdf). Die Bundespolizei gab daraufhin eine Begutachtung des Textes in Auftrag. Auf diese Gutachten bezieht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 60 der damaligen Abgeordneten Martina Renner (Die Linke) und macht sich deren Einschätzung von S. M.s Texten zu eigen, „dass die Kritik der Autoren nicht nachvollziehbar sei und sich durch Unkenntnis der diesbezüglichen wissenschaftlichen Debatte auszeichne.“ (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/externes-gutachten-zur-studie-ne urechte-positionen-und-ihre-verbreitungsstrategie-in-den-schriften-des-bundesp olizei-professors-stephan-maninger-1/#nachricht-913519 sowie Bundestagsdrucksache 20/14954). Das Landgericht Lübeck kam jedoch zu dem Schluss, dass das im Text des Jahrbuchs Öffentliche Sicherheit verwandte Quellenmaterial „ganz überwiegend nicht zu beanstanden ist“ und wies die entsprechende Klage von M. in weiten Teilen ab (vgl. www.ndr.de/nachrichten/schleswig-hols tein/luebeck_herzogtum-lauenburg_ostholstein/klage-von-luebecker-polizei-pr ofessor-abgewiesen,regionluebecknews-1248.html). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Ist S. M. bereits zum Professor auf Lebenszeit berufen worden, wenn ja, wann geschah dies, wenn nein, steht diese Entscheidung noch aus, und wann ist damit zu rechnen? 2. Warum wird S. M. nicht unter den Lehrenden des Fachbereichs Bundespolizei auf der Seite der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung aufgeführt? 3. Geht die Bundesregierung davon aus, dass S. M. die Gewähr für Verfassungstreue bietet und für die freiheitliche demokratische Grundordnung einsteht? 4. Wie bewertet die Bundesregierung den Brief der Gewerkschaft der Polizei vom August 2025, und welche Konsequenzen wurden aus diesem Brief gezogen? 5. Kennt die Bundesregierung das von der GdP in Auftrag gegebene Gutachten, und hat sie diesbezüglich eine Bewertung? 6. Teilt die Bundesregierung auch im Lichte der Entscheidung des Landgerichtes Lübeck weiterhin die Einschätzung, „dass die Kritik der Autoren [Lemke und Peters] nicht nachvollziehbar sei und sich durch Unkenntnis der diesbezüglichen wissenschaftlichen Debatte auszeichne.“ (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14954, S. 45)? 7. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Landgerichtes Lübeck? 8. Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 9. Oktober 2025 (BVerwG 2 A 6.24), in dem die Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs durch einen W3- Professor an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung im Fachbereich Nachrichtendienste als Dienstpflichtverletzung gewertet wurde, die Äußerungen von S. M. ebenfalls für Dienstpflichtverletzungen, und wenn nein, warum nicht? Berlin, den 8. Juni 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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