Neue Erkenntnisse zur möglichen Verbreitung neurechten Gedankengutes am Fachbereich Bundespolizei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Lübeck
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Neue Erkenntnisse zur möglichen Verbreitung neurechten Gedankengutes am Fachbereich Bundespolizei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Lübeck
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7118
21. Wahlperiode 13.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger, Violetta Bock, Anne-Mieke Bremer,
Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Jan Köstering, Sonja
Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt,
Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Neue Erkenntnisse zur möglichen Verbreitung neurechten Gedankengutes
am Fachbereich Bundespolizei der Hochschule des Bundes für öffentliche
Verwaltung in Lübeck
Der Fachbereich Bundespolizei der Hochschule des Bundes für öffentliche
Verwaltung ist die zentrale Ausbildungsstätte des gehobenen und höheren
Polizeivollzugsdienstes des Bundes. S. M. lehrt dort als W3‑Professor
Sicherheitspolitik und nimmt damit Einfluss „auf einen besonders sensiblen Bereich. Ihm
obliegt die Ausbildung des gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienstes einer
der größten Sicherheitsbehörden Deutschlands. In der Lübecker
Hochschuleinrichtung studiert die künftige Führungselite der Bundespolizei, darunter auch
Angehörige von Spezialeinheiten, wie der GSG 9.“ (vgl. Peter/Lemke:
„Ethnoreligiöse Brückenköpfe“, „postheroische Handlungseunuchen“ und die
„Selbsterhaltung des Volkes in seiner optimalen Form“ – Neurechte Positionen und
ihre Verbreitungsstrategie in den Schriften des Bundespolizei-Professors S. M.,
S. 91).
Im August 2025 wandte sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) an den
Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt und äußerte „Bedenken, dass hier
ein ausgewiesener Extremist an zentraler Stelle der Werteorientierung des
Führungsnachwuchses der Bundespolizei tätig sei“. Die Gewerkschaft hat ein
Gutachten zu Texten von S. M. erstellen lassen, das in diesen zentrale Gedanken
des rassistischen „Ethnopluralismus“ nachweist (https://fragdenstaat.de/dokum
ente/272614-gutachten-ueber-stephan-maninger-im-auftrag-der-gewerkschaft-d
er-polizei-gdp/).
Im Jahrbuch öffentliche Sicherheit untersuchten Daniel Peters und Matthias
Lemke 2023 Texte von S. M. mit folgendem Schluss: „Die in seinen Texten
entfalteten Standpunkte ordnen wir auf der Grundlage unserer
Textinterpretation als rassistisch und autoritär ein; wir verorten diese Positionen aus
politikwissenschaftlicher Sicht jenseits der Grenzen der freiheitlich-demokratischen
Grundordnung (fdGO).“ (https://matthiaslemke.com/wp-content/uploads/2026/
02/maninger-studie.pdf). Die Bundespolizei gab daraufhin eine Begutachtung
des Textes in Auftrag. Auf diese Gutachten bezieht sich die Bundesregierung in
ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 60 der damaligen Abgeordneten
Martina Renner (Die Linke) und macht sich deren Einschätzung von S. M.s
Texten zu eigen, „dass die Kritik der Autoren nicht nachvollziehbar sei und
sich durch Unkenntnis der diesbezüglichen wissenschaftlichen Debatte
auszeichne.“ (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/externes-gutachten-zur-studie-ne
urechte-positionen-und-ihre-verbreitungsstrategie-in-den-schriften-des-bundesp
olizei-professors-stephan-maninger-1/#nachricht-913519 sowie
Bundestagsdrucksache 20/14954). Das Landgericht Lübeck kam jedoch zu dem Schluss,
dass das im Text des Jahrbuchs Öffentliche Sicherheit verwandte
Quellenmaterial „ganz überwiegend nicht zu beanstanden ist“ und wies die entsprechende
Klage von M. in weiten Teilen ab (vgl. www.ndr.de/nachrichten/schleswig-hols
tein/luebeck_herzogtum-lauenburg_ostholstein/klage-von-luebecker-polizei-pr
ofessor-abgewiesen,regionluebecknews-1248.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist S. M. bereits zum Professor auf Lebenszeit berufen worden, wenn ja,
wann geschah dies, wenn nein, steht diese Entscheidung noch aus, und
wann ist damit zu rechnen?
2. Warum wird S. M. nicht unter den Lehrenden des Fachbereichs
Bundespolizei auf der Seite der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
aufgeführt?
3. Geht die Bundesregierung davon aus, dass S. M. die Gewähr für
Verfassungstreue bietet und für die freiheitliche demokratische Grundordnung
einsteht?
4. Wie bewertet die Bundesregierung den Brief der Gewerkschaft der Polizei
vom August 2025, und welche Konsequenzen wurden aus diesem Brief
gezogen?
5. Kennt die Bundesregierung das von der GdP in Auftrag gegebene
Gutachten, und hat sie diesbezüglich eine Bewertung?
6. Teilt die Bundesregierung auch im Lichte der Entscheidung des
Landgerichtes Lübeck weiterhin die Einschätzung, „dass die Kritik der Autoren
[Lemke und Peters] nicht nachvollziehbar sei und sich durch Unkenntnis
der diesbezüglichen wissenschaftlichen Debatte auszeichne.“ (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/14954, S. 45)?
7. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des
Landgerichtes Lübeck?
8. Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Urteils des
Bundesverwaltungsgerichtes vom 9. Oktober 2025 (BVerwG 2 A 6.24), in dem die
Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs durch einen W3-
Professor an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung im
Fachbereich Nachrichtendienste als Dienstpflichtverletzung gewertet
wurde, die Äußerungen von S. M. ebenfalls für Dienstpflichtverletzungen, und
wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 8. Juni 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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