Tätigkeit des afghanischen Generalkonsulats in Bonn und mögliche Einflussnahme von den Taliban nahen Vertretern (Antwort zu Drs. 21/6469)
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Tätigkeit des afghanischen Generalkonsulats in Bonn und mögliche Einflussnahme von den Taliban nahen Vertretern (Antwort zu Drs. 21/6469)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7122
21. Wahlperiode 10.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Schröder und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6469 –
Tätigkeit des afghanischen Generalkonsulats in Bonn und mögliche
Einflussnahme von den Taliban nahen Vertretern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut Medienberichten und öffentlich zugänglichen Informationen des
afghanischen Generalkonsulats in Bonn werden dort derzeit Praktikumsstellen in
verschiedenen sensiblen Tätigkeitsbereichen angeboten, darunter Pass- und
Visadienste, Rechtsangelegenheiten, IT sowie Öffentlichkeitsarbeit (https://afg
hanmissionbonn.de/praktikum.php). Nach Angaben des Konsulats handelt es
sich hierbei um unbezahlte Praktika. Zugleich wurde in internationalen
Medien berichtet, dass es innerhalb des Konsulats erhebliche personelle
Veränderungen gegeben habe. Insbesondere meldete die Nachrichtenagentur Reuters
im Oktober 2025 den Rücktritt der bisherigen Belegschaft des Konsulats im
Zusammenhang mit der Akkreditierung von durch die Taliban ernannten
Diplomaten durch deutsche Stellen (www.reuters.com/world/asia-pacific/afghanis
tans-bonn-consulate-staff-resign-over-accreditation-taliban-appointed-2025-1
0-02/). Die Bundesregierung betont zugleich weiterhin, die Taliban nicht als
legitime Regierung Afghanistans anzuerkennen (www.washingtonpost.com/w
orld/2025/09/21/taliban-diplomacy-official-recognition/). Vor diesem
Hintergrund stellen sich den Fragestellern Fragen hinsichtlich der politischen,
rechtlichen und sicherheitsrelevanten Einordnung der Tätigkeit des Konsulats
sowie des Umgangs mit sensiblen personenbezogenen Daten afghanischer
Staatsangehöriger in Deutschland.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die gegenwärtige
personelle Struktur des afghanischen Generalkonsulats in Bonn vor,
insbesondere hinsichtlich der dort tätigen und akkreditierten Personen sowie
ihrer jeweiligen Funktionen?
2. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
Taliban ernannte Vertreter bei der Leitung, Organisation oder Durchführung
konsularischer Tätigkeiten des afghanischen Generalkonsulats in Bonn?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die afghanischen Vertretungen werden auch nach Akkreditierung der Beamten
für konsularische Aufgaben im Jahr 2025 von Personen geleitet, die von der
Islamischen Republik Afghanistan vor dem Machtwechsel im August 2021
entsandt und in Deutschland akkreditiert wurden. Das Generalkonsulat Bonn steht
unter Aufsicht der afghanischen Botschaft in Berlin.
3. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Akkreditierung von durch
die Taliban ernannten Vertretern in Deutschland, und wie bewertet die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der fortbestehenden
Nichtanerkennung der Taliban als legitime Regierung Afghanistans?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 der
Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 21/1627 verwiesen.
4. Welche konsularischen Dienstleistungen werden derzeit durch das
afghanische Generalkonsulat in Bonn erbracht, und welche Kategorien
personenbezogener Daten afghanischer Staatsangehöriger werden nach
Kenntnis der Bundesregierung dabei verarbeitet?
Das afghanische Generalkonsulat in Bonn bietet auf seiner Website eine Reihe
konsularischer Dienstleistungen für in seinem Amtsbezirk lebende afghanische
Staatsangehörige an. Dazu gehören u. a. Anträge auf Passausstellung und
Ausstellung von Geburtsurkunden und Heiratsbescheinigungen. Die
Bundesregierung hat keine Kenntnis davon, welche personenbezogenen Daten in diesem
Zusammenhang verarbeitet werden. Es führt im Rahmen von
Rückübernahmeverfahren zudem Identifizierungsverfahren durch und stellt
Passersatzdokumente aus.
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über
Zugriffs-, Verarbeitungs- und Übermittlungsmöglichkeiten hinsichtlich
dieser in Frage 4 erfragten Daten, insbesondere im Hinblick auf durch die
Taliban ernannte Vertreter oder von diesen eingesetzte Personen?
6. Hat die Bundesregierung geprüft, ob die im afghanischen
Generalkonsulat verarbeiteten personenbezogenen Daten afghanischer
Staatsangehöriger vor unbefugtem Zugriff und unbefugter Weitergabe ausreichend
geschützt sind, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über
mögliche Sicherheitsrisiken für in Deutschland lebende afghanische
Staatsangehörige vor, die sich aus der Tätigkeit des Konsulats oder
einem möglichen Zugriff durch den Taliban nahen Stellen auf
personenbezogene Daten ergeben könnten?
Die Fragen 5 bis 7 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage
der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2873 verwiesen. Darüber
hinaus liegen der Bundesregierung derzeit keine Kenntnisse über Fälle
transnationaler Repression im Sinne der Fragestellung vor.
8. Welche Möglichkeiten besitzen deutsche Behörden gegebenenfalls, die
personelle Besetzung sowie die Einhaltung deutscher Rechts-,
Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften durch das Konsulat zu kontrollieren
oder zu überprüfen?
9. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über die
auf der Internetseite des Konsulats ausgeschriebenen Praktikumsstellen,
deren konkrete Tätigkeitsbereiche sowie mögliche Zugriffsrechte auf
sensible personenbezogene Daten oder Verwaltungsverfahren vor?
10. Welche Anforderungen hinsichtlich Zuverlässigkeit,
Sicherheitsüberprüfung, Datenschutz und fachlicher Qualifikation gelten nach Kenntnis der
Bundesregierung für Beschäftigte, Praktikanten oder sonstige Mitarbeiter
des Konsulats?
Die Fragen 8 bis 10 werden zusammen beantwortet.
Aufgrund des Rechtes der freien inneren Organisation der diplomatischen und
berufskonsularischen Vertretungen dürfen die Entsendestaaten die Bedingungen
der Beschäftigungsverhältnisse von lokal angeworbenem Personal frei
festlegen, solange die Mindeststandards der Arbeits- und Sozialgesetzgebung in
Deutschland eingehalten werden. Darüber hinaus äußert sich die
Bundesregierung nicht zu Stellenausschreibungen einzelner Auslandsvertretungen.
11. Hat die Bundesregierung geprüft, ob der Einsatz unbezahlter
Praktikanten in sensiblen konsularischen Tätigkeitsbereichen des afghanischen
Generalkonsulats sicherheits- oder datenschutzrelevante Risiken
begründen könnte, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 8 bis 10 verwiesen.
12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegebenenfalls, um
sicherzustellen, dass afghanische Staatsangehörige in Deutschland vor
einer möglichen Einflussnahme oder Einschüchterung durch Vertreter
des Taliban-Regimes geschützt werden?
Sollten Sicherheitsbehörden des Bundes in Ausübung ihres gesetzlichen
Auftrags derlei Einflussnahme- und Einschüchterungshandlungen auffällig werden,
würden diese innerhalb des gesetzlichen Rahmens alle notwendigen Mittel
ergreifen, damit der Schutz von afghanischen Staatsangehörigen in Deutschland
gewährleistet werden kann. Darüber hinaus besteht für afghanische
Staatsangehörige sowie für jede andere Person in Deutschland bei Hinweisen auf
Straftaten bzw. als Betroffener solcher Straftaten die Möglichkeit, sich jederzeit an
jede Polizeidienststelle im Bundesgebiet zu wenden. Jederzeit steht Betroffenen
auch der Hinweiskanal für Opfer nachrichtendienstlicher Aktivitäten beim
Bundesamt für Verfassungsschutz zur Verfügung. Die zuständigen
Sicherheitsbehörden prüfen dann, im Einvernehmen mit den Betroffenen, im Einzelfall
weitergehende u. a. gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen, einschließlich
Schutzmaßnahmen für die betreffende Person.
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ISSN 0722-8333
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