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Tätigkeit des afghanischen Generalkonsulats in Bonn und mögliche Einflussnahme von den Taliban nahen Vertretern (Antwort zu Drs. 21/6469)

dip / drucksache 10.07.2026 · WP 21 · 21/7122 · Antwort · Original ↗

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Tätigkeit des afghanischen Generalkonsulats in Bonn und mögliche Einflussnahme von den Taliban nahen Vertretern (Antwort zu Drs. 21/6469) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7122 21. Wahlperiode 10.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Schröder und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6469 – Tätigkeit des afghanischen Generalkonsulats in Bonn und mögliche Einflussnahme von den Taliban nahen Vertretern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Medienberichten und öffentlich zugänglichen Informationen des afghanischen Generalkonsulats in Bonn werden dort derzeit Praktikumsstellen in verschiedenen sensiblen Tätigkeitsbereichen angeboten, darunter Pass- und Visadienste, Rechtsangelegenheiten, IT sowie Öffentlichkeitsarbeit (https://afg hanmissionbonn.de/praktikum.php). Nach Angaben des Konsulats handelt es sich hierbei um unbezahlte Praktika. Zugleich wurde in internationalen Medien berichtet, dass es innerhalb des Konsulats erhebliche personelle Veränderungen gegeben habe. Insbesondere meldete die Nachrichtenagentur Reuters im Oktober 2025 den Rücktritt der bisherigen Belegschaft des Konsulats im Zusammenhang mit der Akkreditierung von durch die Taliban ernannten Diplomaten durch deutsche Stellen (www.reuters.com/world/asia-pacific/afghanis tans-bonn-consulate-staff-resign-over-accreditation-taliban-appointed-2025-1 0-02/). Die Bundesregierung betont zugleich weiterhin, die Taliban nicht als legitime Regierung Afghanistans anzuerkennen (www.washingtonpost.com/w orld/2025/09/21/taliban-diplomacy-official-recognition/). Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern Fragen hinsichtlich der politischen, rechtlichen und sicherheitsrelevanten Einordnung der Tätigkeit des Konsulats sowie des Umgangs mit sensiblen personenbezogenen Daten afghanischer Staatsangehöriger in Deutschland.  1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die gegenwärtige personelle Struktur des afghanischen Generalkonsulats in Bonn vor, insbesondere hinsichtlich der dort tätigen und akkreditierten Personen sowie ihrer jeweiligen Funktionen?  2. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Taliban ernannte Vertreter bei der Leitung, Organisation oder Durchführung konsularischer Tätigkeiten des afghanischen Generalkonsulats in Bonn? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die afghanischen Vertretungen werden auch nach Akkreditierung der Beamten für konsularische Aufgaben im Jahr 2025 von Personen geleitet, die von der Islamischen Republik Afghanistan vor dem Machtwechsel im August 2021 entsandt und in Deutschland akkreditiert wurden. Das Generalkonsulat Bonn steht unter Aufsicht der afghanischen Botschaft in Berlin.  3. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Akkreditierung von durch die Taliban ernannten Vertretern in Deutschland, und wie bewertet die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der fortbestehenden Nichtanerkennung der Taliban als legitime Regierung Afghanistans? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 21/1627 verwiesen.  4. Welche konsularischen Dienstleistungen werden derzeit durch das afghanische Generalkonsulat in Bonn erbracht, und welche Kategorien personenbezogener Daten afghanischer Staatsangehöriger werden nach Kenntnis der Bundesregierung dabei verarbeitet? Das afghanische Generalkonsulat in Bonn bietet auf seiner Website eine Reihe konsularischer Dienstleistungen für in seinem Amtsbezirk lebende afghanische Staatsangehörige an. Dazu gehören u. a. Anträge auf Passausstellung und Ausstellung von Geburtsurkunden und Heiratsbescheinigungen. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis davon, welche personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang verarbeitet werden. Es führt im Rahmen von Rückübernahmeverfahren zudem Identifizierungsverfahren durch und stellt Passersatzdokumente aus.  5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über Zugriffs-, Verarbeitungs- und Übermittlungsmöglichkeiten hinsichtlich dieser in Frage 4 erfragten Daten, insbesondere im Hinblick auf durch die Taliban ernannte Vertreter oder von diesen eingesetzte Personen?  6. Hat die Bundesregierung geprüft, ob die im afghanischen Generalkonsulat verarbeiteten personenbezogenen Daten afghanischer Staatsangehöriger vor unbefugtem Zugriff und unbefugter Weitergabe ausreichend geschützt sind, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?  7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über mögliche Sicherheitsrisiken für in Deutschland lebende afghanische Staatsangehörige vor, die sich aus der Tätigkeit des Konsulats oder einem möglichen Zugriff durch den Taliban nahen Stellen auf personenbezogene Daten ergeben könnten? Die Fragen 5 bis 7 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2873 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung derzeit keine Kenntnisse über Fälle transnationaler Repression im Sinne der Fragestellung vor.  8. Welche Möglichkeiten besitzen deutsche Behörden gegebenenfalls, die personelle Besetzung sowie die Einhaltung deutscher Rechts-, Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften durch das Konsulat zu kontrollieren oder zu überprüfen?  9. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über die auf der Internetseite des Konsulats ausgeschriebenen Praktikumsstellen, deren konkrete Tätigkeitsbereiche sowie mögliche Zugriffsrechte auf sensible personenbezogene Daten oder Verwaltungsverfahren vor? 10. Welche Anforderungen hinsichtlich Zuverlässigkeit, Sicherheitsüberprüfung, Datenschutz und fachlicher Qualifikation gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für Beschäftigte, Praktikanten oder sonstige Mitarbeiter des Konsulats? Die Fragen 8 bis 10 werden zusammen beantwortet. Aufgrund des Rechtes der freien inneren Organisation der diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen dürfen die Entsendestaaten die Bedingungen der Beschäftigungsverhältnisse von lokal angeworbenem Personal frei festlegen, solange die Mindeststandards der Arbeits- und Sozialgesetzgebung in Deutschland eingehalten werden. Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung nicht zu Stellenausschreibungen einzelner Auslandsvertretungen. 11. Hat die Bundesregierung geprüft, ob der Einsatz unbezahlter Praktikanten in sensiblen konsularischen Tätigkeitsbereichen des afghanischen Generalkonsulats sicherheits- oder datenschutzrelevante Risiken begründen könnte, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 8 bis 10 verwiesen. 12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegebenenfalls, um sicherzustellen, dass afghanische Staatsangehörige in Deutschland vor einer möglichen Einflussnahme oder Einschüchterung durch Vertreter des Taliban-Regimes geschützt werden? Sollten Sicherheitsbehörden des Bundes in Ausübung ihres gesetzlichen Auftrags derlei Einflussnahme- und Einschüchterungshandlungen auffällig werden, würden diese innerhalb des gesetzlichen Rahmens alle notwendigen Mittel ergreifen, damit der Schutz von afghanischen Staatsangehörigen in Deutschland gewährleistet werden kann. Darüber hinaus besteht für afghanische Staatsangehörige sowie für jede andere Person in Deutschland bei Hinweisen auf Straftaten bzw. als Betroffener solcher Straftaten die Möglichkeit, sich jederzeit an jede Polizeidienststelle im Bundesgebiet zu wenden. Jederzeit steht Betroffenen auch der Hinweiskanal für Opfer nachrichtendienstlicher Aktivitäten beim Bundesamt für Verfassungsschutz zur Verfügung. Die zuständigen Sicherheitsbehörden prüfen dann, im Einvernehmen mit den Betroffenen, im Einzelfall weitergehende u. a. gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen, einschließlich Schutzmaßnahmen für die betreffende Person. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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