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Tätigkeit des Afghanischen Generalkonsulats in Bonn und mögliche Einflussnahme von den Taliban nahen Vertretern

dip / drucksache 12.06.2026 · WP 21 · 21/6469 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Tätigkeit des Afghanischen Generalkonsulats in Bonn und mögliche Einflussnahme von den Taliban nahen Vertretern Deutscher Bundestag Drucksache 21/6469 21. Wahlperiode 12.06.2026 Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Schröder und der Fraktion der AfD Tätigkeit des afghanischen Generalkonsulats in Bonn und mögliche Einflussnahme von den Taliban nahen Vertretern Laut Medienberichten und öffentlich zugänglichen Informationen des afghanischen Generalkonsulats in Bonn werden dort derzeit Praktikumsstellen in verschiedenen sensiblen Tätigkeitsbereichen angeboten, darunter Pass- und Visadienste, Rechtsangelegenheiten, IT sowie Öffentlichkeitsarbeit (https://afgha nmissionbonn.de/praktikum.php). Nach Angaben des Konsulats handelt es sich hierbei um unbezahlte Praktika. Zugleich wurde in internationalen Medien berichtet, dass es innerhalb des Konsulats erhebliche personelle Veränderungen gegeben habe. Insbesondere meldete die Nachrichtenagentur Reuters im Oktober 2025 den Rücktritt der bisherigen Belegschaft des Konsulats im Zusammenhang mit der Akkreditierung von durch die Taliban ernannten Diplomaten durch deutsche Stellen (www.reuters.com/world/asia-pacific/afghanistans-bon n-consulate-staff-resign-over-accreditation-taliban-appointed-2025-10-02/). Die Bundesregierung betont zugleich weiterhin, die Taliban nicht als legitime Regierung Afghanistans anzuerkennen (https://www.washingtonpost.com/world/2 025/09/21/taliban-diplomacy-official-recognition/). Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern Fragen hinsichtlich der politischen, rechtlichen und sicherheitsrelevanten Einordnung der Tätigkeit des Konsulats sowie des Umgangs mit sensiblen personenbezogenen Daten afghanischer Staatsangehöriger in Deutschland. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die gegenwärtige personelle Struktur des afghanischen Generalkonsulats in Bonn vor, insbesondere hinsichtlich der dort tätigen und akkreditierten Personen sowie ihrer jeweiligen Funktionen?  2. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Taliban ernannte Vertreter bei der Leitung, Organisation oder Durchführung konsularischer Tätigkeiten des afghanischen Generalkonsulats in Bonn?  3. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Akkreditierung von durch die Taliban ernannten Vertretern in Deutschland, und wie bewertet die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der fortbestehenden Nichtanerkennung der Taliban als legitime Regierung Afghanistans?  4. Welche konsularischen Dienstleistungen werden derzeit durch das afghanische Generalkonsulat in Bonn erbracht, und welche Kategorien personenbezogener Daten afghanischer Staatsangehöriger werden nach Kenntnis der Bundesregierung dabei verarbeitet?  5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über Zugriffs-, Verarbeitungs- und Übermittlungsmöglichkeiten hinsichtlich dieser in Frage 4 erfragten Daten, insbesondere im Hinblick auf durch die Taliban ernannte Vertreter oder von diesen eingesetzte Personen?  6. Hat die Bundesregierung geprüft, ob die im afghanischen Generalkonsulat verarbeiteten personenbezogenen Daten afghanischer Staatsangehöriger vor unbefugtem Zugriff und unbefugter Weitergabe ausreichend geschützt sind, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?  7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über mögliche Sicherheitsrisiken für in Deutschland lebende afghanische Staatsangehörige vor, die sich aus der Tätigkeit des Konsulats oder einem möglichen Zugriff durch den Taliban nahen Stellen auf personenbezogene Daten ergeben könnten?  8. Welche Möglichkeiten besitzen deutsche Behörden ggf., die personelle Besetzung sowie die Einhaltung deutscher Rechts-, Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften durch das Konsulat zu kontrollieren oder zu überprüfen?  9. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die auf der Internetseite des Konsulats ausgeschriebenen Praktikumsstellen, deren konkrete Tätigkeitsbereiche sowie mögliche Zugriffsrechte auf sensible personenbezogene Daten oder Verwaltungsverfahren vor? 10. Welche Anforderungen hinsichtlich Zuverlässigkeit, Sicherheitsüberprüfung, Datenschutz und fachlicher Qualifikation gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für Beschäftigte, Praktikanten oder sonstige Mitarbeiter des Konsulats? 11. Hat die Bundesregierung geprüft, ob der Einsatz unbezahlter Praktikanten in sensiblen konsularischen Tätigkeitsbereichen des afghanischen Generalkonsulats sicherheits- oder datenschutzrelevante Risiken begründen könnte, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um sicherzustellen, dass afghanische Staatsangehörige in Deutschland vor einer möglichen Einflussnahme oder Einschüchterung durch Vertreter des Taliban- Regimes geschützt werden? Berlin, den 11. Juni 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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