Tätigkeit des Afghanischen Generalkonsulats in Bonn und mögliche Einflussnahme von den Taliban nahen Vertretern
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Tätigkeit des Afghanischen Generalkonsulats in Bonn und mögliche Einflussnahme von den Taliban nahen Vertretern
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6469
21. Wahlperiode 12.06.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stefan Schröder und der Fraktion der AfD
Tätigkeit des afghanischen Generalkonsulats in Bonn und mögliche
Einflussnahme von den Taliban nahen Vertretern
Laut Medienberichten und öffentlich zugänglichen Informationen des
afghanischen Generalkonsulats in Bonn werden dort derzeit Praktikumsstellen in
verschiedenen sensiblen Tätigkeitsbereichen angeboten, darunter Pass- und
Visadienste, Rechtsangelegenheiten, IT sowie Öffentlichkeitsarbeit (https://afgha
nmissionbonn.de/praktikum.php). Nach Angaben des Konsulats handelt es sich
hierbei um unbezahlte Praktika. Zugleich wurde in internationalen Medien
berichtet, dass es innerhalb des Konsulats erhebliche personelle Veränderungen
gegeben habe. Insbesondere meldete die Nachrichtenagentur Reuters im
Oktober 2025 den Rücktritt der bisherigen Belegschaft des Konsulats im
Zusammenhang mit der Akkreditierung von durch die Taliban ernannten Diplomaten
durch deutsche Stellen (www.reuters.com/world/asia-pacific/afghanistans-bon
n-consulate-staff-resign-over-accreditation-taliban-appointed-2025-10-02/). Die
Bundesregierung betont zugleich weiterhin, die Taliban nicht als legitime
Regierung Afghanistans anzuerkennen (https://www.washingtonpost.com/world/2
025/09/21/taliban-diplomacy-official-recognition/). Vor diesem Hintergrund
stellen sich den Fragestellern Fragen hinsichtlich der politischen, rechtlichen
und sicherheitsrelevanten Einordnung der Tätigkeit des Konsulats sowie des
Umgangs mit sensiblen personenbezogenen Daten afghanischer
Staatsangehöriger in Deutschland.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die gegenwärtige
personelle Struktur des afghanischen Generalkonsulats in Bonn vor,
insbesondere hinsichtlich der dort tätigen und akkreditierten Personen sowie
ihrer jeweiligen Funktionen?
2. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
Taliban ernannte Vertreter bei der Leitung, Organisation oder Durchführung
konsularischer Tätigkeiten des afghanischen Generalkonsulats in Bonn?
3. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Akkreditierung von durch
die Taliban ernannten Vertretern in Deutschland, und wie bewertet die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der fortbestehenden
Nichtanerkennung der Taliban als legitime Regierung Afghanistans?
4. Welche konsularischen Dienstleistungen werden derzeit durch das
afghanische Generalkonsulat in Bonn erbracht, und welche Kategorien
personenbezogener Daten afghanischer Staatsangehöriger werden nach
Kenntnis der Bundesregierung dabei verarbeitet?
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über Zugriffs-,
Verarbeitungs- und Übermittlungsmöglichkeiten hinsichtlich dieser in
Frage 4 erfragten Daten, insbesondere im Hinblick auf durch die Taliban
ernannte Vertreter oder von diesen eingesetzte Personen?
6. Hat die Bundesregierung geprüft, ob die im afghanischen Generalkonsulat
verarbeiteten personenbezogenen Daten afghanischer Staatsangehöriger
vor unbefugtem Zugriff und unbefugter Weitergabe ausreichend geschützt
sind, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über mögliche
Sicherheitsrisiken für in Deutschland lebende afghanische Staatsangehörige
vor, die sich aus der Tätigkeit des Konsulats oder einem möglichen
Zugriff durch den Taliban nahen Stellen auf personenbezogene Daten
ergeben könnten?
8. Welche Möglichkeiten besitzen deutsche Behörden ggf., die personelle
Besetzung sowie die Einhaltung deutscher Rechts-, Datenschutz- und
Sicherheitsvorschriften durch das Konsulat zu kontrollieren oder zu
überprüfen?
9. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die auf der
Internetseite des Konsulats ausgeschriebenen Praktikumsstellen, deren
konkrete Tätigkeitsbereiche sowie mögliche Zugriffsrechte auf sensible
personenbezogene Daten oder Verwaltungsverfahren vor?
10. Welche Anforderungen hinsichtlich Zuverlässigkeit,
Sicherheitsüberprüfung, Datenschutz und fachlicher Qualifikation gelten nach Kenntnis der
Bundesregierung für Beschäftigte, Praktikanten oder sonstige Mitarbeiter
des Konsulats?
11. Hat die Bundesregierung geprüft, ob der Einsatz unbezahlter Praktikanten
in sensiblen konsularischen Tätigkeitsbereichen des afghanischen
Generalkonsulats sicherheits- oder datenschutzrelevante Risiken begründen
könnte, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um
sicherzustellen, dass afghanische Staatsangehörige in Deutschland vor einer
möglichen Einflussnahme oder Einschüchterung durch Vertreter des Taliban-
Regimes geschützt werden?
Berlin, den 11. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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