Ausbau der Marschbahn im Abschnitt Niebüll-Klanxbüll-Westerland und mögliche Verzögerungen durch eine zusätzliche Elektrifizierung der Strecke
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Ausbau der Marschbahn im Abschnitt Niebüll-Klanxbüll-Westerland und mögliche Verzögerungen durch eine zusätzliche Elektrifizierung der Strecke
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7091
21. Wahlperiode 10.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Alexis L. Giersch, Kurt Kleinschmidt, Wolfgang Wiehle, René
Bochmann, Lars Haise, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Stefan Henze, Leif-
Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Hans-Jürgen Goßner, Volker Scheurell, Otto Strauß,
Andreas Mayer, Carsten Becker und der Fraktion der AfD
Ausbau der Marschbahn im Abschnitt Niebüll–Klanxbüll–Westerland und
mögliche Verzögerungen durch eine zusätzliche Elektrifizierung der Strecke
Die Marschbahn (Strecke 1210 der Deutschen Bahn [DB] InfraGo AG) fungiert
als zentrale Verkehrsinfrastruktur und Lebensader Nordfrieslands mit täglich
5 000 Pendlern. Bei jährlich fünf Millionen Reisenden stellt die eingleisige
Strecke aufgrund fehlender Verkehrsalternativen einen kritischen Engpass für
die regionale Wirtschaftsentwicklung dar (www.nordfriesland.de/index.php?M
odID=255&FID=2271.76258.1&object=pres%7C2271.76258.1).
Die Ausbaustrecke Niebüll–Klanxbüll–Westerland/Sylt ist Teil des
Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 und gehört als Vorhaben Nummer 31 zum
Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes. Sie ist
derzeit als überlasteter Schienenweg im Sinne des
Eisenbahnregulierungsgesetzes ausgewiesen. Ziel des Vorhabens ist es, die Betriebsqualität zu verbessern,
zusätzliche Verkehre zu ermöglichen sowie die Störanfälligkeit zu reduzieren.
Konkret umfasst das Vorhaben zwei zentrale Ausbauschritte: Zum einen soll
der Abschnitt Niebüll–Klanxbüll auf einer Länge von 13 Kilometern
zweigleisig ausgebaut werden, zum anderen ist der Abschnitt Morsum–Tinnum auf
einer Länge von 6 Kilometern ebenfalls zweigleisig auszubauen (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/4948).
Eine Elektrifizierung ist hingegen nicht Bestandteil des Vorhabens. Dennoch
wird seitens des Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein ein
Junktim zwischen zweigleisigem Ausbau zwischen Niebüll–Tinnum und einer
Elektrifizierung der gesamten Marschbahn konstruiert: Der zweigleisige Ausbau
und die Elektrifizierung bleiben mittelfristige Ziele eines Fünf-Punkte-Plans
(vgl. www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/I/
Presse/PI/2026/mp/260421_mp_marschbahndialog).
Das Land Schleswig-Holstein schießt durch Änderung des
schleswigholsteinischen Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) über den
Net‑Zero-Zeitplan und die Ziele des Bundes hinaus und hat sich somit selbst
unter Druck gesetzt (vgl. www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/E/energie
wende/_faqs_ewkg/faq_ewkg_allgemeines/akkordeon_faq_ewkg_allgeme
ines). Dies ist in den Augen der Fragesteller auch deshalb problematisch, weil
zwischenzeitlich, am 7. April 2026, namhafte IPCC-Forscher (IPCC =
Intergovernmental Panel on Climate Change) von Szenarien, die zu
Temperaturerhöhungen bis zu 5 Grad Celsius im Jahr 2100 führen sollten, abgerückt sind und
diese „unplausibel“ nennen (vgl. https://gmd.copernicus.org/articles/19/2627/2
026/). Das wahrscheinlichste Szenario geht von einer Erwärmung um nur noch
1,1 Grad bis zum Jahr 2100 aus (vgl. www.tichyseinblick.de/kolumnen/klima-d
urchblick/weltklimarat-klimakatastrophe-findet-nicht-statt).
Die Fragesteller befürchten unnötige Verzögerungen der Realisierung der
Zweigleisigkeit zwischen Niebüll und Tinnum, wenn diese mit einer Elektrifizierung
der gesamten Marschbahn verknüpft werden sollte.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was sind die Ursachen für den vergleichsweise hohen Gesamtwertumfang
(GWU) für das Projekt eines weitgehend zweigleisigen Ausbaus zwischen
Niebüll und Westerland/Sylt von 426,37 Mio. Euro – auf den
Streckenkilometer gerechnet sind das 22,4 Mio. Euro?
2. Sind die bis 2028 vorgesehenen Investitionen von rund 144 Mio. Euro in
die Leit- und Sicherungstechnik, insbesondere für ein neues
elektronisches Stellwerk Niebüll, das bis Frühjahr 2028 in Betrieb gehen und neun
mechanische Stellwerke ersetzt soll, im GWU enthalten (vgl. www.deutsc
hebahn.com/resource/blob/13805384/accd08c358fbc0236d060ae6c23e4c
57/20260421-PI-Marschbahngipfel-data.pdf)?
3. Was sind die Gründe für die Korrektur des Nutzen-Kosten-Verhältnisses
(NKV) für eine weitgehend zweigleisige Strecke zwischen Niebüll und
Westerland/Sylt von zunächst 1,5 auf 1,3?
4. Wie hoch wurden die durchschnittlichen Streckenkilometerkosten bei
vergleichbaren Ausbauprojekten im Bundesdurchschnitt berechnet unter
Herausnahme von Brücken-, Tunnel- und Elektrifizierungskosten?
5. Wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Einleitung der
Planfeststellungsverfahren für die Maßnahmen eines weitgehend
zweigleisigen Ausbaus von Niebüll nach Tinnum zu rechnen, wann mit den
Abschlüssen der Planfeststellungsverfahren und wann mit dem
bestandskräftigen Baurecht?
6. Ist es zutreffend, dass nur das Projekt einer Elektrifizierung der
Marschbahn zwischen Itzehoe und Wilster im BVWP 2030 als Projekt 2‑054‑V02
enthalten ist und Haushaltsmittel für eine durchgehende Elektrifizierung
von Itzehoe über Wilster hinaus bis nach Westerland/Sylt seitens des
Gesetzgebers nicht bewilligt sind?
7. Wenn die Frage 6 mit Ja beantwortet wird, ist der Bundesregierung eine
Bundesratsinitiative des Landes Schleswig-Holstein für eine Aufnahme
der Elektrifizierung der Strecke 1210 von Itzehoe über Wilster hinaus bis
nach Westerland/Sylt in den BVWP 2030 bekannt?
8. Ist der Bundesregierung bekannt, dass am 21. April 2026 die
Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH den Beginn von
Baugrunduntersuchungen für eine Elektrifizierung der Marschbahn mitgeteilt hat (vgl.
www.nah.sh/de/themen/neuigkeiten/elektrifizierung-der-marschbahn-baug
runduntersuchungen-starten-im-noerdlichen-abschnitt/), und werden die
Kosten für diese Untersuchungen an der vollständig in Bundesbesitz
stehenden Schienenstrecke von dieser in Landesbesitz stehenden
Gesellschaft übernommen oder lediglich vorfinanziert?
9. Ist für die seitens des Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein
geforderte Elektrifizierung (vgl. www.n-tv.de/regionales/hamburg-und-sc
hleswig-holstein/Planung-zur-Elektrifizierung-der-Marschbahn-angelaufe
n-article25524919.html) eine Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) als
standardisiertes Verfahren gemäß der Richtlinie für die Standardisierte
Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen vorgesehen?
10. Wird eine Elektrifizierung seitens der Bundesregierung auch dann für
zuschussfähig gehalten, wenn das NKV den Faktor 1 für Wirtschaftlichkeit
unterschreiten sollte?
11. Wenn keine NKU durchgeführt werden soll, ist eine alternative
angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgesehen, und wenn ja, welche?
12. Gibt es vertragliche Vereinbarungen seitens der DB AG bzw. ihrer
Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) oder Planungsunternehmen und des
Landes Schleswig-Holstein, wonach die DB InfraGO AG, die DB Energie
GmbH oder die DB Engineering & Consulting GmbH in die Haftung für
die Rückzahlung der Planungsleistungen an die Nahverkehrsverbund
Schleswig-Holstein GmbH genommen würden bei Nichtrealisierung einer
Elektrifizierung, insbesondere in dem Fall, dass sich eine Elektrifizierung
als nicht realisierbar erweist, weil eine Wirtschaftlichkeit nicht
nachweisbar ist?
13. Wenn es Verträge zwischen EIU der DB AG und der Nahverkehrsverbund
Schleswig-Holstein GmbH zu Vorplanungen und
Baugrunduntersuchungen für eine Elektrifizierung der Marschbahn (Strecke 1210) nördlich von
Itzehoe und über deren Vorfinanzierung durch den Aufgabenträger geben
sollte, hat der Aufsichtsrat der DB InfraGO AG dem zugestimmt?
14. Wie werden die seitens der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein
GmbH vorfinanzierten Leistungen seitens der DB InfraGO AG bilanziert?
15. Teilt die Bundesregierung die Kostenschätzung des Landes Schleswig-
Holstein, das für das reine Elektrifizierungsprojekt zwischen Itzehoe und
Westerland/Sylt von einer Spanne von 400 Mio. bis 520 Mio. Euro
ausgeht, also rund 1,7 Mio. bis 2,2 Mio. Euro pro Streckenkilometer (vgl.
www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/umdrucke/01500/umdruck-20-0153
0.pdf)?
16. Hat der Aufgabenträger nach Kenntnis der Bundesregierung ein Interesse
gegenüber der DB InfraGO AG bekundet, das derzeit halbstündige
Nahverkehrsangebot zwischen Westerland/Sylt und Itzehoe auf einen engeren
Takt zu verändern, sodass die Einnahmen aus Trassenentgelten steigen
würden?
17. Wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Einleitung der
Planfeststellungsverfahren für die Maßnahmen einer durchgehenden
Elektrifizierung zwischen Itzehoe und Westerland/Sylt zu rechnen, wann mit
den Abschlüssen der notwenigen Planfeststellungsverfahren und wann mit
dem bestandskräftigen Baurecht?
18. Wie viele Fernverkehrszüge verkehren nach Kenntnis der
Bundesregierung im Mittel pro Woche zwischen Hamburg und Westerland/Sylt, und
wird mit einer deutlichen Steigerung der Nachfrage nach
Fernverkehrstrassen nach einer Elektrifizierung gerechnet?
19. Wie war im Jahr 2025 die anteilige Trassenbelegung zwischen
Westerland/Sylt und Niebüll zwischen Schienenfernverkehr,
Schienennahverkehr, Autotransportzügen und übrigem Schienengüterverkehr?
20. Hält die Bundesregierung die Elektrifizierung einer Eisenbahnstrecke, die
ganz erheblich dem Fernverkehr und dem Autoverlade- sowie
Schienengüterverkehr dient, mit Haushaltsmitteln, die auf Grundlage des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ausgereicht würden, für rechtlich
zulässig, auch vor dem Hintergrund, dass in die Wirtschaftlichkeitsberechnung
die entfallenden Lokwechsel im Schienenpersonenfernverkehr einfließen?
21. Bergen elektrifizierte Strecken in Küstennähe nach Kenntnis der
Bundesregierung ein höheres Havarie-Risiko durch sturmbedingte Schäden als
Dieselstrecken (primär durch Windlast, umstürzende Bäume oder Eislast),
und wenn ja, durch welche Maßnahmen soll diesem begegnet werden?
22. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Eisenbahn-
Infrastrukturbetreiber Banedanmark in Jütland stabilere Masten,
Windüberwachungen (vgl. https://centrumpaele.dk/en/cases/the-electrification-
program/) und schnelle Reparaturteams (vgl. www.bane.dk/da/Presse/Tem
aer/Nedrevne-koereledninger) eingeführt hat, und gibt es bei der DB
InfraGO AG Überlegungen, vergleichbare Lösungsansätze zu suchen?
23. Ist der Bundesregierung bekannt, dass im westlichen Jütland (Dänemark)
hybride oder elektrische Züge, welche an Bahnhöfen aufgeladen werden,
eingesetzt werden sollen statt des Baus einer durchgehenden elektrischen
Oberleitung, und gibt es vor diesem Hintergrund alternative
Planungsszenarien zu einer durchgehenden Elektrifizierung der Marschbahn (vgl.
www.lok-report.de/news/europa/daenemark/31574-daenemark-erster-batt
eriezug-mireo-kommt-2024-in-westjuetland-auf-die-schienen.html)?
24. Sollte eine Elektrifizierung der Marschbahn auch zwischen Niebüll und
Westerland/Sylt erfolgen, welche Auswirkungen hat das auf den Rolling
Stock des Sylt-Shuttles der DB AG bzw. des Autozugs der Railroad
Development Corporation hinsichtlich einer Weiternutzung von offenen
Doppelstockwagen für den PKW-Transport?
25. Wenn keine offenen Doppelstockwagen für den PKW-Transport mehr
eingesetzt werden können, sondern nur noch überdachte Flachwagen, wie in
elektrifizierten Alpentunneln (vgl. www.rhb.ch/de/autoverlad-vereina/),
mit welchen Kapazitätseinbußen rechnet die DB AG nach Kenntnis der
Bundesregierung nach einer Elektrifizierung durch geringere
Transportkapazitäten der Autozüge?
26. Sollen den geplanten Eisenbahninfrastrukturausbaumaßnahmen
Autoparkplätze in den Ortslagen Klanxbüll und Niebüll zum Opfer fallen,
insbesondere vor dem Hintergrund, dass Tagespendler nach Sylt
Abstellmöglichkeiten für Autos an den Bahnhöfen Niebüll und Klanxbüll benötigen?
Berlin, den 9. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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