Ausbau der Marschbahn im Abschnitt Niebüll-Klanxbüll-Westerland und mögliche Verzögerungen durch eine zusätzliche Elektrifizierung der Strecke (Antwort zu Drs. 21/7091)
Text
Ausbau der Marschbahn im Abschnitt Niebüll-Klanxbüll-Westerland und mögliche Verzögerungen durch eine zusätzliche Elektrifizierung der Strecke (Antwort zu Drs. 21/7091)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7495
21. Wahlperiode 06.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexis L. Giersch, Kurt Kleinschmidt,
Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7091 –
Ausbau der Marschbahn im Abschnitt Niebüll–Klanxbüll–Westerland und
mögliche Verzögerungen durch eine zusätzliche Elektrifizierung der Strecke
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Marschbahn (Strecke 1210 der Deutschen Bahn [DB] InfraGo AG)
fungiert als zentrale Verkehrsinfrastruktur und Lebensader Nordfrieslands mit
täglich 5 000 Pendlern. Bei jährlich fünf Millionen Reisenden stellt die
eingleisige Strecke aufgrund fehlender Verkehrsalternativen einen kritischen
Engpass für die regionale Wirtschaftsentwicklung dar (www.nordfriesland.de/
index.php?ModID=255&FID=2271.76258.1&object=pres%7C2271.76258.1).
Die Ausbaustrecke Niebüll–Klanxbüll–Westerland/Sylt ist Teil des
Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 und gehört als Vorhaben Nummer 31 zum
Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes. Sie
ist derzeit als überlasteter Schienenweg im Sinne des
Eisenbahnregulierungsgesetzes ausgewiesen. Ziel des Vorhabens ist es, die Betriebsqualität zu
verbessern, zusätzliche Verkehre zu ermöglichen sowie die Störanfälligkeit zu
reduzieren.
Konkret umfasst das Vorhaben zwei zentrale Ausbauschritte: Zum einen soll
der Abschnitt Niebüll–Klanxbüll auf einer Länge von 13 Kilometern
zweigleisig ausgebaut werden, zum anderen ist der Abschnitt Morsum–Tinnum auf
einer Länge von 6 Kilometern ebenfalls zweigleisig auszubauen (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/4948).
Eine Elektrifizierung ist hingegen nicht Bestandteil des Vorhabens. Dennoch
wird seitens des Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein ein
Junktim zwischen zweigleisigem Ausbau zwischen Niebüll–Tinnum und einer
Elektrifizierung der gesamten Marschbahn konstruiert: Der zweigleisige
Ausbau und die Elektrifizierung bleiben mittelfristige Ziele eines Fünf-Punkte-
Plans (vgl. www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoe
rden/I/Presse/PI/2026/mp/260421_mp_marschbahndialog).
Das Land Schleswig-Holstein schießt durch Änderung des schleswig-
holsteinischen Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) über den Net‑
Zero-Zeitplan und die Ziele des Bundes hinaus und hat sich somit selbst unter
Druck gesetzt (vgl. www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/E/energiewen
de/_faqs_ewkg/faq_ewkg_allgemeines/akkordeon_faq_ewkg_allgemeines).
Dies ist in den Augen der Fragesteller auch deshalb problematisch, weil zwi-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 5. August 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
schenzeitlich, am 7. April 2026, namhafte IPCC-Forscher (IPCC =
Intergovernmental Panel on Climate Change) von Szenarien, die zu
Temperaturerhöhungen bis zu 5 Grad Celsius im Jahr 2100 führen sollten, abgerückt sind und
diese „unplausibel“ nennen (vgl. https://gmd.copernicus.org/articles/19/2627/2
026/). Das wahrscheinlichste Szenario geht von einer Erwärmung um nur
noch 1,1 Grad bis zum Jahr 2100 aus (vgl. www.tichyseinblick.de/kolumnen/k
lima-durchblick/weltklimarat-klimakatastrophe-findet-nicht-statt).
Die Fragesteller befürchten unnötige Verzögerungen der Realisierung der
Zweigleisigkeit zwischen Niebüll und Tinnum, wenn diese mit einer
Elektrifizierung der gesamten Marschbahn verknüpft werden sollte.
1. Was sind die Ursachen für den vergleichsweise hohen
Gesamtwertumfang (GWU) für das Projekt eines weitgehend zweigleisigen Ausbaus
zwischen Niebüll und Westerland/Sylt von 426,37 Mio. Euro – auf den
Streckenkilometer gerechnet sind das 22,4 Mio. Euro?
Es wird auf den „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen
Öffentlichkeitsbeteiligung der Ausbaustrecke Niebüll–Klanxbüll–Westerland“ auf
Bundestagsdrucksache 21/4948 verwiesen.
2. Sind die bis 2028 vorgesehenen Investitionen von rund 144 Mio. Euro in
die Leit- und Sicherungstechnik, insbesondere für ein neues
elektronisches Stellwerk Niebüll, das bis Frühjahr 2028 in Betrieb gehen und
neun mechanische Stellwerke ersetzt soll, im GWU enthalten (vgl.
www.deutschebahn.com/resource/blob/13805384/accd08c358fbc0236d0
60ae6c23e4c57/20260421-PI-Marschbahngipfel-data.pdf)?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) sind die Kosten für die
Errichtung des neuen elektronischen Stellwerks nicht im GWU enthalten. Es
handelt sich um ein separates Projekt.
3. Was sind die Gründe für die Korrektur des Nutzen-Kosten-Verhältnisses
(NKV) für eine weitgehend zweigleisige Strecke zwischen Niebüll und
Westerland/Sylt von zunächst 1,5 auf 1,3?
Es wird auf den „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen
Öffentlichkeitsbeteiligung der Ausbaustrecke Niebüll–Klanxbüll–Westerland“ auf
Bundestagsdrucksache 21/4948 verwiesen.
4. Wie hoch wurden die durchschnittlichen Streckenkilometerkosten bei
vergleichbaren Ausbauprojekten im Bundesdurchschnitt berechnet unter
Herausnahme von Brücken-, Tunnel- und Elektrifizierungskosten?
Nach Auskunft der DB AG können keine durchschnittlichen Kosten je
Streckenkilometer ermittelt werden, da sich der Umfang von Ausbauprojekten,
auch spezifisch je Gewerk, erheblich unterscheidet.
5. Wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Einleitung der
Planfeststellungsverfahren für die Maßnahmen eines weitgehend
zweigleisigen Ausbaus von Niebüll nach Tinnum zu rechnen, wann mit den
Abschlüssen der Planfeststellungsverfahren und wann mit dem
bestandskräftigen Baurecht?
Die Einleitung des Planrechtsverfahrens ist abhängig vom weiteren
Planungsverlauf. Dazu ist der Abschluss der Entwurfsplanung (Lph 3) sowie die
Durchführung der Genehmigungsplanung (Lph 4) notwendig. Derzeit ist das Projekt
für die Grundlagenermittlung (Lph 1) und Vorplanung (Lph 2) durch die
SV 1/2 finanziert.
6. Ist es zutreffend, dass nur das Projekt einer Elektrifizierung der
Marschbahn zwischen Itzehoe und Wilster im BVWP 2030 als Projekt
2‑054‑V02 enthalten ist und Haushaltsmittel für eine durchgehende
Elektrifizierung von Itzehoe über Wilster hinaus bis nach Westerland/Sylt
seitens des Gesetzgebers nicht bewilligt sind?
Ja.
7. Wenn die Frage 6 mit Ja beantwortet wird, ist der Bundesregierung eine
Bundesratsinitiative des Landes Schleswig-Holstein für eine Aufnahme
der Elektrifizierung der Strecke 1210 von Itzehoe über Wilster hinaus bis
nach Westerland/Sylt in den BVWP 2030 bekannt?
Nein.
8. Ist der Bundesregierung bekannt, dass am 21. April 2026 die
Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH den Beginn von
Baugrunduntersuchungen für eine Elektrifizierung der Marschbahn mitgeteilt hat
(vgl. www.nah.sh/de/themen/neuigkeiten/elektrifizierung-der-marschbah
n-baugrunduntersuchungen-starten-im-noerdlichen-abschnitt/), und
werden die Kosten für diese Untersuchungen an der vollständig in
Bundesbesitz stehenden Schienenstrecke von dieser in Landesbesitz
stehenden Gesellschaft übernommen oder lediglich vorfinanziert?
9. Ist für die seitens des Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-
Holstein geforderte Elektrifizierung (vgl. www.n-tv.de/regionales/
hamburgund-schleswig-holstein/Planung-zur-Elektrifizierung-der-Marschbahn-an
gelaufen-article25524919.html) eine Nutzen-Kosten-Untersuchung
(NKU) als standardisiertes Verfahren gemäß der Richtlinie für die
Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen vorgesehen?
10. Wird eine Elektrifizierung seitens der Bundesregierung auch dann für
zuschussfähig gehalten, wenn das NKV den Faktor 1 für Wirtschaftlichkeit
unterschreiten sollte?
11. Wenn keine NKU durchgeführt werden soll, ist eine alternative
angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgesehen, und wenn ja, welche?
Die Fragen 8 bis 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die DB InfraGO AG und das für die Ausgestaltung des
Schienenpersonennahverkehrsangebots zuständige Land Schleswig-Holstein streben eine anteilige
Finanzierung des Ausbaus und der Elektrifizierung der Marschbahn mit
Bundesmitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) an.
Voraussetzung für die Förderung nach dem GVFG ist, dass das Vorhaben zum
Ausbau und zur Elektrifizierung der Marschbahn bau- und verkehrstechnisch
einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit geplant ist. Hierzu finden auf Initiative der Vorhabenträgerin und
des Landes Abstimmungen mit dem Bund statt. Eine weitere
Fördervoraussetzung des GVFG ist die ausgereifte Planung eines Vorhabens. Die
Sicherstellung dieser Voraussetzung obliegt der Vorhabenträgerin in Abstimmung mit
dem zuständigen Land.
12. Gibt es vertragliche Vereinbarungen seitens der DB AG bzw. ihrer
Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) oder Planungsunternehmen und des
Landes Schleswig-Holstein, wonach die DB InfraGO AG, die DB
Energie GmbH oder die DB Engineering & Consulting GmbH in die Haftung
für die Rückzahlung der Planungsleistungen an die Nahverkehrsverbund
Schleswig-Holstein GmbH genommen würden bei Nichtrealisierung
einer Elektrifizierung, insbesondere in dem Fall, dass sich eine
Elektrifizierung als nicht realisierbar erweist, weil eine Wirtschaftlichkeit nicht
nachweisbar ist?
13. Wenn es Verträge zwischen EIU der DB AG und der
Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH zu Vorplanungen und
Baugrunduntersuchungen für eine Elektrifizierung der Marschbahn (Strecke 1210)
nördlich von Itzehoe und über deren Vorfinanzierung durch den
Aufgabenträger geben sollte, hat der Aufsichtsrat der DB InfraGO AG dem
zugestimmt?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nein.
14. Wie werden die seitens der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein
GmbH vorfinanzierten Leistungen seitens der DB InfraGO AG
bilanziert?
Die der DB InfraGO AG vor Beginn einer Baumaßnahme gewährten
Zuschüsse, werden erfolgsneutral als Verbindlichkeit bilanziert.
15. Teilt die Bundesregierung die Kostenschätzung des Landes Schleswig-
Holstein, das für das reine Elektrifizierungsprojekt zwischen Itzehoe und
Westerland/Sylt von einer Spanne von 400 Mio. bis 520 Mio. Euro
ausgeht, also rund 1,7 Mio. bis 2,2 Mio. Euro pro Streckenkilometer (vgl.
www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/umdrucke/01500/umdruck-20-015
30.pdf)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
16. Hat der Aufgabenträger nach Kenntnis der Bundesregierung ein Interesse
gegenüber der DB InfraGO AG bekundet, das derzeit halbstündige
Nahverkehrsangebot zwischen Westerland/Sylt und Itzehoe auf einen
engeren Takt zu verändern, sodass die Einnahmen aus Trassenentgelten
steigen würden?
Nach Auskunft der DB AG verkehrt zwischen Westerland/Sylt und Itzehoe
(weiter in Richtung Hamburg) stündlich ein durchgehendes
Nahverkehrsprodukt, welches in Teilabschnitten, z. B. zwischen Westerland und Niebüll als
auch zwischen Heide und Itzehoe (weiter in Richtung Hamburg) verdichtet
bzw. durch zusätzliche Nahverkehrsprodukte ergänzt wird. Über etwaige
weitere Angebotsanpassungen bzw. -verdichtungen finden mit dem Aufgabenträger
NAH.SH Abstimmungen statt.
17. Wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Einleitung der
Planfeststellungsverfahren für die Maßnahmen einer durchgehenden
Elektrifizierung zwischen Itzehoe und Westerland/Sylt zu rechnen, wann
mit den Abschlüssen der notwenigen Planfeststellungsverfahren und
wann mit dem bestandskräftigen Baurecht?
Nach Auskunft der DB AG kann hierzu keine Aussagegetroffen werden, da die
Zeitpunkte von den weiteren Planungsfortschritten sowie den Ergebnissen der
noch durchzuführenden Verfahrensschritte abhängen.
18. Wie viele Fernverkehrszüge verkehren nach Kenntnis der
Bundesregierung im Mittel pro Woche zwischen Hamburg und Westerland/Sylt, und
wird mit einer deutlichen Steigerung der Nachfrage nach
Fernverkehrstrassen nach einer Elektrifizierung gerechnet?
Nach Auskunft der DB AG bietet die DB Fernverkehr AG zwischen Hamburg
und Westerland/Sylt derzeit je nach Saison bis zu 50 Zugfahrten pro Woche an.
Die konkrete Ausgestaltung des künftigen Angebots richtet sich nach der
Nachfrage sowie den infrastrukturellen Rahmenbedingungen. Langfristig
verbindliche Aussagen zu einzelnen Fernverkehrsverbindungen oder konkreten
Fahrplanangeboten sind deshalb nicht möglich.
19. Wie war im Jahr 2025 die anteilige Trassenbelegung zwischen
Westerland/Sylt und Niebüll zwischen Schienenfernverkehr,
Schienennahverkehr, Autotransportzügen und übrigem Schienengüterverkehr?
• Schienenpersonenfernverkehr: 62 Züge/24 h/Summe beider Richtungen,
davon acht Züge/24 h/Summe beider Richtungen „klassischer“
Schienenpersonenfernverkehr und 54 Züge/24 h/Summe beider Richtungen
Autoreisezüge
• Schienenpersonennahverkehr: 58 Züge/24 h/Summe beider Richtungen
• Schienengüterverkehr: vier Züge/24 h/Summe beider Richtungen
20. Hält die Bundesregierung die Elektrifizierung einer Eisenbahnstrecke,
die ganz erheblich dem Fernverkehr und dem Autoverlade- sowie
Schienengüterverkehr dient, mit Haushaltsmitteln, die auf Grundlage des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ausgereicht würden, für rechtlich
zulässig, auch vor dem Hintergrund, dass in die
Wirtschaftlichkeitsberechnung die entfallenden Lokwechsel im Schienenpersonenfernverkehr
einfließen?
Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden in der
Trägerschaft von Eisenbahnen des Bundes können Investitionszuschüsse aus den
Bundesmitteln nach dem GVFG erhalten. Im Rahmen der hierfür erforderlichen
Nachweisführung hinsichtlich der gesetzlichen Fördervoraussetzungen finden
auch Synergieeffekte auf den im Mischverkehr befahrenen Strecken
Berücksichtigung. Da die Abstimmungen mit der DB InfraGO AG und dem Land zum
Vorhaben des Ausbaus und der Elektrifizierung der Marschbahn noch nicht
begonnen haben, liegen der Bundesregierung noch keine Informationen bezüglich
der Prämissen bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit vor.
21. Bergen elektrifizierte Strecken in Küstennähe nach Kenntnis der
Bundesregierung ein höheres Havarie-Risiko durch sturmbedingte Schäden als
Dieselstrecken (primär durch Windlast, umstürzende Bäume oder
Eislast), und wenn ja, durch welche Maßnahmen soll diesem begegnet
werden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keine Hinweise darauf, dass
elektrifizierte Bahnstrecken in Küstennähe ein höheres Havarie-Risiko aufweisen als
nicht elektrifizierte Bahnstrecken.
22. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Eisenbahn-
Infrastrukturbetreiber Banedanmark in Jütland stabilere Masten, Windüberwachungen (vgl.
https://centrumpaele.dk/en/cases/the-electrification-program/) und
schnelle Reparaturteams (vgl. www.bane.dk/da/Presse/Temaer/Nedrevn
e-koereledninger) eingeführt hat, und gibt es bei der DB InfraGO AG
Überlegungen, vergleichbare Lösungsansätze zu suchen?
Nein. Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
23. Ist der Bundesregierung bekannt, dass im westlichen Jütland (Dänemark)
hybride oder elektrische Züge, welche an Bahnhöfen aufgeladen werden,
eingesetzt werden sollen statt des Baus einer durchgehenden elektrischen
Oberleitung, und gibt es vor diesem Hintergrund alternative
Planungsszenarien zu einer durchgehenden Elektrifizierung der Marschbahn (vgl.
www.lok-report.de/news/europa/daenemark/31574-daenemark-erster-bat
teriezug-mireo-kommt-2024-in-westjuetland-auf-die-schienen.html)?
Nein. Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
24. Sollte eine Elektrifizierung der Marschbahn auch zwischen Niebüll und
Westerland/Sylt erfolgen, welche Auswirkungen hat das auf den Rolling
Stock des Sylt-Shuttles der DB AG bzw. des Autozugs der Railroad
Development Corporation hinsichtlich einer Weiternutzung von offenen
Doppelstockwagen für den PKW-Transport?
Nach Auskunft der DB AG werden derzeit verschiedene Optionen in einer von
der NAH.SH beauftragten Machbarkeitsuntersuchung überprüft.
25. Wenn keine offenen Doppelstockwagen für den PKW-Transport mehr
eingesetzt werden können, sondern nur noch überdachte Flachwagen,
wie in elektrifizierten Alpentunneln (vgl. www.rhb.ch/de/autoverlad-vere
ina/), mit welchen Kapazitätseinbußen rechnet die DB AG nach Kenntnis
der Bundesregierung nach einer Elektrifizierung durch geringere
Transportkapazitäten der Autozüge?
Im Falle eines Transportes von Pkw mit Insassen unter Oberleitung auf
überdachten Flachwagen würde sich nach Auskunft der DB AG die
Transportkapazität um bis zu 68 Prozent pro Fahrt verringern. Darüber hinaus würde sich die
Transportkapazität bei Lkw um bis zu 43 Prozent verringern. Bei beiden
Fahrzeugarten ist bei einer Dachkonstruktion zu berücksichtigen, dass die
Stellfläche durch die seitlichen Auffahrbereiche (ohne Dach) reduziert wird.
26. Sollen den geplanten Eisenbahninfrastrukturausbaumaßnahmen
Autoparkplätze in den Ortslagen Klanxbüll und Niebüll zum Opfer fallen,
insbesondere vor dem Hintergrund, dass Tagespendler nach Sylt
Abstellmöglichkeiten für Autos an den Bahnhöfen Niebüll und Klanxbüll
benötigen?
Nach Auskunft der DB AG kann hierzu noch keine Aussage getroffen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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