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Aktuelle Mittelverwendung aus dem Bundeshaushalt zur Unterstützung des Erwerbs von Wohnraum von Wohnungsbaugenossenschaften im Kontext der Bekämpfung teilweise hoher Leerstandsquoten von genossenschaftlichem Wohnen im ländlichen Raum

dip / drucksache 10.07.2026 · WP 21 · 21/7046 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Aktuelle Mittelverwendung aus dem Bundeshaushalt zur Unterstützung des Erwerbs von Wohnraum von Wohnungsbaugenossenschaften im Kontext der Bekämpfung teilweise hoher Leerstandsquoten von genossenschaftlichem Wohnen im ländlichen Raum Deutscher Bundestag Drucksache 21/7046 21. Wahlperiode 10.07.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Ladzinski, Dr. Michael Espendiller, Marcus Bühl, Mirco Hanker, Jürgen Koegel, Sergej Minich, Julian Schmidt, Georg Schroeter, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD Aktuelle Mittelverwendung aus dem Bundeshaushalt zur Unterstützung des Erwerbs von Wohnraum von Wohnungsbaugenossenschaften im Kontext der Bekämpfung teilweise hoher Leerstandsquoten von genossenschaftlichem Wohnen im ländlichen Raum Mit Titel 661 01 im Einzelplan 25 des Bundeshaushaltes unterstützt die Bundesregierung die „Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft“ (www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersone n/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Wohneigentumsprogramm-Gen ossenschaftsanteile-(134)). Gleichzeitig verursacht der hohe Bestand an Leerwohnungen bei Wohnungsbaugenossenschaften (WBG; gleichbedeutend mit Wohnungsgenossenschaft, Wohnungsverein, Bauverein, Wohnbaugenossenschaft, Siedlungsgenossenschaft, Baugenossenschaft und Ähnliche) in einigen Teilen der Bundesrepublik Deutschland hohe Kosten für den Erhalt und Betrieb, wodurch sich die finanziellen Handlungsspielräume zur Aufwertung von Wohnumfeldern reduziert und bestehende Genossenschaften in ihrer Existenz gefährdet (Quellen siehe weiter unten). Die dadurch wiederum entstehende, sinkende Wohnzufriedenheit befördert bei den betroffenen Genossenschaften dann wiederum einen weiteren Wegzug und verstärkt den problematischen Leerstand nochmals (ebd.). Insbesondere die in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen existierenden Wohnungsbaugenossenschaften verwalten in aller Regel ehemaligen DDR-Wohnungsbestand mit sehr hoher Siedlungsdichte. Durch verschiedene Gesellschaftseffekte stieg in den letzten Jahren die Leerstandsquote an und bleibt auf einem hohen Niveau. Beispielsweise hat die Städtische Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Meerane mbH für 2020 eine Leerstandsquote von 22,93 Prozent angegeben (www.mewobau.de/wp-content/uploads/2022/03/Meerane-46-August-202 1.pdf). Auch bei zahlreichen weiteren Wohnungsbaugenossenschaften in ländlichen Regionen zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Um Wohnqualität zu erhalten, sehen sich Wohnungsgenossenschaften gezwungen, leerstehende Wohngebäude zurückzubauen. Hierfür wurden durch einige Bundesländer Fördermittel zur Unterstützung bereitgestellt, beispielsweise FRL Rückbau Wohngebäude des Freistaats Sachsen, wo derzeit ein Antragsstopp verhängt worden ist (www. sab.sachsen.de/rückbau-wohngebäude-frl-rüwo-). Angesichts dieser nach Ansicht der Fragesteller gegensätzlichen Entwicklungen, erheblicher Leerstand bei den etablierten Wohnungsgenossenschaften einerseits und erhebliche Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen anderseits, ergeben sich Fragen nach dem zweckmäßigen Einsatz der im Haushalt eingestellten Mittel. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie stellt sich der aktuelle Mittelabfluss beim Haushaltstitel 661 01 im Einzelplan 25 für das Haushaltsjahr 2026 dar? 2. In wie vielen Fällen wurde der Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Haushaltsjahr 2025 und bis dato im Haushaltsjahr 2026 gefördert, und wie teilen sich diese Förderzusagen auf die Bundesländer auf (bitte tabellarisch darstellen)? 3. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Anzahl und Kosten für den Betrieb und Erhalt leerstehender Wohnungen von Wohnungsbaugenossenschaften in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 (bitte tabellarische Übersicht nach Jahren und Bundesländern aufgliedern)? 4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Leerstandsquote von Wohnungen der Wohnungsbaugenossenschaften seit 2022 in den Bundesländern entwickelt (bitte tabellarische Übersicht nach Jahren und Bundesländern aufgliedern)? 5. Gibt es von der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung von den Ländern entwickelte und unterstützte Konzepte oder Projekte, die zu einer finanziellen Entlastung oder zur Unterstützung von Rückbaumaßnahmen von Wohnobjekten durch Wohnungsbaugenossenschaften in den Bundesländern beitragen? 6. Gibt es von der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung von den betroffenen Ländern derzeit nutzbare Förderprogramme für den ganzen oder teilweisen Rückbau von Wohnraum, um die Unterhaltskosten von leerstehendem Wohnraum bei den Wohnungsbaugenossenschaften zu senken, wenn ja, welche, und mit welchem finanziellen Volumen? 7. Wie bewertet die Bundesregierung Überlegungen, den Förderzweck des KfW-Förderprogramms (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau) „Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft“ dahin gehend anzupassen, dass damit auch Maßnahmen gefördert werden können, die der betriebswirtschaftlichen Optimierung von Wohnungsgenossenschaften dienlich sind, beispielsweise durch die Förderung von Rückbauvorhaben zur Optimierung des Wohnungsbestandes (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 8. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um Wohnungsgenossenschaften, welche von erheblichem Leerstand betroffen sind, bei der Aufwertung des Wohnumfeldes bzw. beim Rückbau von Wohnungen zu unterstützen? Berlin, den 23. Juni 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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