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Anerkennung, Aufarbeitung und Unterstützung für gehörlose Menschen, denen an deutschen Schulen Unrecht zugefügt worden ist

dip / drucksache 09.07.2026 · WP 21 · 21/7038 · Antrag · Original ↗

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Anerkennung, Aufarbeitung und Unterstützung für gehörlose Menschen, denen an deutschen Schulen Unrecht zugefügt worden ist Antrag der Abgeordneten Sören Pellmann, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Clara Bünger, Mandy Eißing, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Luke Hoß, Cem Ince, Maren Kaminski, Ferat Koçak, Cansin Köktürk, Jan Köstering, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Bodo Ramelow, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Anerkennung, Aufarbeitung und Unterstützung für gehörlose Menschen, denen an deutschen Schulen Unrecht zugefügt worden ist Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Auf dem 2. Internationalen Kongress der Taubstummenlehrer im Jahr 1880, auch bekannt als „Mailänder Kongress“, wurde beschlossen, dass im Unterricht von Gehörlosen ausschließlich Lautsprache verwendet werden soll. Fortan wurde die Gebärdensprache aus dem Unterricht verbannt, den Schüler:innen wurde das Gebärden untersagt und dieses Verbot wurde mit allen Mitteln, mit Strafen, Drohungen und Beschämungen durchgesetzt. Auch den Eltern wurde dringend angeraten, mit ihren Kindern nur lautsprachlich zu kommunizieren. Diese Methode wurde auch orale Methode oder deutsche Methode genannt. Das geht zurück auf den Schulmeister Samuel Heinicke (1727–1790), der im 18. Jahrhundert in seiner Zeit an der St.-Johannis-Kirche in Hamburg-Eppendorf die Lautsprach- Methode entwickelte, mit der gehörlosen Kindern das lautsprachliche Artikulieren und das Absehen vom Mund beigebracht werden sollte. Ein Denkmal im Seelemannpark gleich nebenan erinnert noch heute an ihn. Samuel Heinicke selbst zog nach Leipzig weiter. Die dort von ihm gegründete erste Schule für sogenannte Taubstumme in Deutschland trägt bis heute seinen Namen. Das schulische Gebärdensprachverbot ist als Teil des Oralismus zu verstehen, einer Ideologie, die auf der Vorstellung der Überlegenheit der Lautsprache und der Minderwertigkeit der Gebärdensprache beruht, und hatte gravierende Folgen für die Betroffenen. Die Schüler:innen lernten die deutsche Lautsprache nur unzureichend. Wortschatz und vor allem Grammatik konnten nur teilweise vermittelt werden, weil es keine Ausgangssprache gab. Dadurch wurde den Schüler:innen systematisch der Zugang zur Muttersprache erschwert. Der eigentliche Unterrichtsinhalt litt entsprechend darunter. Diese Praxis setzte sich in der Bundesrepublik Deutschland ebenso fort wie in der Deutschen Demokratischen Republik und betraf staatliche Schulen genauso wie solche Deutscher Bundestag Drucksache 21/7038 21. Wahlperiode 09.07.2026 in kirchlicher Trägerschaft. Eine Abkehr und damit einhergehend die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als vollwertige und eigenständige Sprache vollzog sich nur langsam, schrittweise und oft erst auf Druck der sich ab den 1970ern formierenden Behindertenrechtsbewegung. Zu den Folgen der deutschen Methode zählten oftmals deutlich geringe Bildungsabschlüsse, deutlich schlechtere Berufschancen und spürbar niedrigere Rentenansprüche. Ohne Anerkennung der Gebärdensprache und ohne die Möglichkeit von Gebärdensprachdolmetschung stand Gehörlosen lange nur eine sehr enge Auswahl an Berufsausbildungen offen, auch ein beruflicher Aufstieg blieb so in den meisten Fällen verschlossen. Erst seit 2001 sieht das SGB IX überhaupt die Übernahme von Dolmetschkosten im Arbeitsleben vor. So wirkt das damalige Gebärdensprachverbot bis heute nach. Es gibt jedoch nicht nur ökonomische Folgen, durch die sprachliche Deprivation ist auch der grundsätzliche Spracherwerb erschwert. Daraus können vermehrt Probleme bei der emotionalen, sprachlichen und sozialen Entwicklung, beim Erklären von Situationen und Emotionen folgen. Das Risiko für Angststörungen und Depressionen steigt. All diese Folgen und Spätfolgen wirken bis heute nach. Gehörlose konnten eine Entschädigung für das erlittene Unrecht nur unter bestimmten Umständen erhalten. Bis 2021 konnten Betroffene einen Antrag auf Entschädigung bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe stellen, allerdings nur sofern sie in einer stationären Einrichtung wie einem Internat untergebracht worden waren. Auch das Opferentschädigungsgesetz bis 2023 und die Soziale Entschädigung nach dem XIV Buch Sozialgesetzbuch griffen beziehungsweise greifen nur in Ausnahmefällen. „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, heißt es bereits seit mehr als 30 Jahren in Artikel 3 des Grundgesetzes. Dennoch steht eine Regelung, die das Unrecht in seiner Gesamtheit erfasst, bislang aus. Ein Entschädigungsfonds für die Betroffenen des Gebärdensprachverbots, der die Entschädigung bundeseinheitlich regelt, ist geeignet diese Lücke zu schließen. II. Der Deutsche Bundestag erkennt an, dass durch den 1880 auf dem Mailänder Kongress beschlossenen Vorzug der Lautsprache, der in der Praxis in vielen Ländern als sogenanntes „Gebärdensprachverbot“ umgesetzt wurde, viele gehörlose Menschen Gewalt und Leid erleben mussten, das sich bis heute auf ihre Lebenslage auswirkt. Er erkennt an, dass der verwehrte Zugang zur Gebärdensprache zu Sprachdeprivation und daraus resultierend zu lebenslangen Benachteiligungen geführt hat. Er erkennt ferner an, dass die Folgen dieser strukturellen Gewalt, insbesondere in Bildungseinrichtungen, bis heute nicht umfangreich aufgearbeitet, anerkannt und entschädigt worden sind und setzt ich für eine den Bedürfnissen der Betroffenen angemessene Aufarbeitung, Erinnerung und Entschädigung ein. III. Der Deutsche Bundestag bedauert ausdrücklich die Umsetzung des sogenannten „Gebärdensprachverbots“ und bittet die Betroffenen für das in Deutschland erlittene Leid um Entschuldigung. IV. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. in Abstimmung mit Ländern und Kirchen einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines Entschädigungsfonds für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in Schulen Leid und Unrecht aufgrund ihrer Hörschädigung erfahren haben vorzulegen; 2. die Situation an deutschen Schulen bezüglich der Erfahrungen und des Leides, das Kinder und Jugendlichen aufgrund ihrer Hörschädigung erlitten haben, unter maßgeblicher Beteiligung gehörloser Wissenschaftler*innen, Forschenden der Deaf-Studies, Selbstvertretungsorganisationen gehörloser Menschen sowie gehörloser Menschen als Expert*innen in eigener Angelegenheit wissenschaftlich aufarbeiten zu lassen; 3. zu prüfen, welche bundesgesetzlichen Regelungen geschaffen werden können, um Leistungen für gehörlose Menschen niedrigschwelliger zu ermöglichen; 4. Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Öffentlichkeit in angebrachter Weise – etwa durch Ausstellungen, Bildungsarbeit oder Gedenkorte – über das geschehene Unrecht aufzuklären; 5. dem Deutschen Bundestag zum Internationalen Tag der Gebärdensprache am 23. September 2027 einen Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung, der in den vorangegangenen Nummern geforderten Maßnahmen zu geben. Berlin, den 7. Juli 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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