Anerkennung, Aufarbeitung und Unterstützung für gehörlose Menschen, denen an deutschen Schulen Unrecht zugefügt worden ist
Text
Anerkennung, Aufarbeitung und Unterstützung für gehörlose Menschen, denen an deutschen Schulen Unrecht zugefügt worden ist
Antrag
der Abgeordneten Sören Pellmann, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm,
Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Clara
Bünger, Mandy Eißing, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates
Gürpinar, Mareike Hermeier, Luke Hoß, Cem Ince, Maren Kaminski, Ferat
Koçak, Cansin Köktürk, Jan Köstering, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella
Merendino, Bodo Ramelow, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David
Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Aaron Valent, Donata
Vogtschmidt, Sarah Vollath, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Anerkennung, Aufarbeitung und Unterstützung für gehörlose Menschen,
denen an deutschen Schulen Unrecht zugefügt worden ist
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Auf dem 2. Internationalen Kongress der Taubstummenlehrer im Jahr 1880, auch
bekannt als „Mailänder Kongress“, wurde beschlossen, dass im Unterricht von
Gehörlosen ausschließlich Lautsprache verwendet werden soll. Fortan wurde die
Gebärdensprache aus dem Unterricht verbannt, den Schüler:innen wurde das Gebärden untersagt
und dieses Verbot wurde mit allen Mitteln, mit Strafen, Drohungen und
Beschämungen durchgesetzt. Auch den Eltern wurde dringend angeraten, mit ihren Kindern nur
lautsprachlich zu kommunizieren.
Diese Methode wurde auch orale Methode oder deutsche Methode genannt. Das geht
zurück auf den Schulmeister Samuel Heinicke (1727–1790), der im 18. Jahrhundert in
seiner Zeit an der St.-Johannis-Kirche in Hamburg-Eppendorf die Lautsprach-
Methode entwickelte, mit der gehörlosen Kindern das lautsprachliche Artikulieren und
das Absehen vom Mund beigebracht werden sollte. Ein Denkmal im Seelemannpark
gleich nebenan erinnert noch heute an ihn. Samuel Heinicke selbst zog nach Leipzig
weiter. Die dort von ihm gegründete erste Schule für sogenannte Taubstumme in
Deutschland trägt bis heute seinen Namen.
Das schulische Gebärdensprachverbot ist als Teil des Oralismus zu verstehen, einer
Ideologie, die auf der Vorstellung der Überlegenheit der Lautsprache und der
Minderwertigkeit der Gebärdensprache beruht, und hatte gravierende Folgen für die
Betroffenen. Die Schüler:innen lernten die deutsche Lautsprache nur unzureichend. Wortschatz
und vor allem Grammatik konnten nur teilweise vermittelt werden, weil es keine
Ausgangssprache gab. Dadurch wurde den Schüler:innen systematisch der Zugang zur
Muttersprache erschwert. Der eigentliche Unterrichtsinhalt litt entsprechend darunter.
Diese Praxis setzte sich in der Bundesrepublik Deutschland ebenso fort wie in der
Deutschen Demokratischen Republik und betraf staatliche Schulen genauso wie solche
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7038
21. Wahlperiode 09.07.2026
in kirchlicher Trägerschaft. Eine Abkehr und damit einhergehend die Anerkennung
der Deutschen Gebärdensprache als vollwertige und eigenständige Sprache vollzog
sich nur langsam, schrittweise und oft erst auf Druck der sich ab den 1970ern
formierenden Behindertenrechtsbewegung.
Zu den Folgen der deutschen Methode zählten oftmals deutlich geringe
Bildungsabschlüsse, deutlich schlechtere Berufschancen und spürbar niedrigere Rentenansprüche.
Ohne Anerkennung der Gebärdensprache und ohne die Möglichkeit von
Gebärdensprachdolmetschung stand Gehörlosen lange nur eine sehr enge Auswahl an
Berufsausbildungen offen, auch ein beruflicher Aufstieg blieb so in den meisten Fällen
verschlossen. Erst seit 2001 sieht das SGB IX überhaupt die Übernahme von
Dolmetschkosten im Arbeitsleben vor. So wirkt das damalige Gebärdensprachverbot bis heute
nach.
Es gibt jedoch nicht nur ökonomische Folgen, durch die sprachliche Deprivation ist
auch der grundsätzliche Spracherwerb erschwert. Daraus können vermehrt Probleme
bei der emotionalen, sprachlichen und sozialen Entwicklung, beim Erklären von
Situationen und Emotionen folgen. Das Risiko für Angststörungen und Depressionen
steigt.
All diese Folgen und Spätfolgen wirken bis heute nach. Gehörlose konnten eine
Entschädigung für das erlittene Unrecht nur unter bestimmten Umständen erhalten. Bis
2021 konnten Betroffene einen Antrag auf Entschädigung bei der Stiftung
Anerkennung und Hilfe stellen, allerdings nur sofern sie in einer stationären Einrichtung wie
einem Internat untergebracht worden waren. Auch das Opferentschädigungsgesetz bis
2023 und die Soziale Entschädigung nach dem XIV Buch Sozialgesetzbuch griffen
beziehungsweise greifen nur in Ausnahmefällen.
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, heißt es bereits seit
mehr als 30 Jahren in Artikel 3 des Grundgesetzes. Dennoch steht eine Regelung, die
das Unrecht in seiner Gesamtheit erfasst, bislang aus. Ein Entschädigungsfonds für die
Betroffenen des Gebärdensprachverbots, der die Entschädigung bundeseinheitlich
regelt, ist geeignet diese Lücke zu schließen.
II. Der Deutsche Bundestag erkennt an, dass durch den 1880 auf dem Mailänder
Kongress beschlossenen Vorzug der Lautsprache, der in der Praxis in vielen
Ländern als sogenanntes „Gebärdensprachverbot“ umgesetzt wurde, viele gehörlose
Menschen Gewalt und Leid erleben mussten, das sich bis heute auf ihre
Lebenslage auswirkt. Er erkennt an, dass der verwehrte Zugang zur Gebärdensprache zu
Sprachdeprivation und daraus resultierend zu lebenslangen Benachteiligungen
geführt hat. Er erkennt ferner an, dass die Folgen dieser strukturellen Gewalt,
insbesondere in Bildungseinrichtungen, bis heute nicht umfangreich
aufgearbeitet, anerkannt und entschädigt worden sind und setzt ich für eine den
Bedürfnissen der Betroffenen angemessene Aufarbeitung, Erinnerung und Entschädigung
ein.
III. Der Deutsche Bundestag bedauert ausdrücklich die Umsetzung des sogenannten
„Gebärdensprachverbots“ und bittet die Betroffenen für das in Deutschland
erlittene Leid um Entschuldigung.
IV. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. in Abstimmung mit Ländern und Kirchen einen Gesetzentwurf zur Errichtung
eines Entschädigungsfonds für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in
Schulen Leid und Unrecht aufgrund ihrer Hörschädigung erfahren haben
vorzulegen;
2. die Situation an deutschen Schulen bezüglich der Erfahrungen und des Leides,
das Kinder und Jugendlichen aufgrund ihrer Hörschädigung erlitten haben, unter
maßgeblicher Beteiligung gehörloser Wissenschaftler*innen, Forschenden der
Deaf-Studies, Selbstvertretungsorganisationen gehörloser Menschen sowie
gehörloser Menschen als Expert*innen in eigener Angelegenheit wissenschaftlich
aufarbeiten zu lassen;
3. zu prüfen, welche bundesgesetzlichen Regelungen geschaffen werden können,
um Leistungen für gehörlose Menschen niedrigschwelliger zu ermöglichen;
4. Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Öffentlichkeit in angebrachter
Weise – etwa durch Ausstellungen, Bildungsarbeit oder Gedenkorte – über das
geschehene Unrecht aufzuklären;
5. dem Deutschen Bundestag zum Internationalen Tag der Gebärdensprache am 23.
September 2027 einen Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung, der in
den vorangegangenen Nummern geforderten Maßnahmen zu geben.
Berlin, den 7. Juli 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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