Die Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz als institutionalisierte politische Vertretung tierischer Interessen (Antwort zu Drs. 21/1836)
Text
Die Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz als institutionalisierte politische Vertretung tierischer Interessen (Antwort zu Drs. 21/1836)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2185
21. Wahlperiode 10.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Luigi Pantisano, Marcel
Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1836 –
Die Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz als institutionalisierte
politische Vertretung tierischer Interessen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Tiere können ihre politischen Interessen nicht selbst artikulieren. Daher
benötigen sie Menschen, die ihren Interessen eine politische Stimme geben. Das
Staatsziel Tierschutz verlangt nach Rechtsauffassung der Fragestellenden,
dass alle Staatsgewalt auf den Tierschutz hinzuwirken hat. Ein diesbezüglicher
Anteil an der Hinwirkung erfolgte bisher durch das Amt der unabhängigen
Bundestierschutzbeauftragten. Sie informierte die Öffentlichkeit über tierische
Interessen, brachte diese in den parlamentarischen Diskurs ein und bot eine
Anlaufstelle für Menschen und Organisationen, die sich für tierische
Interessen stark machen.
Da es die vorige Bundesregierung verpasste, das Amt der
Bundestierschutzbeauftragten beispielsweise im Tierschutzgesetz (TierSchG) gesetzlich zu
verankern, war es dem aktuellen Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat, Alois Rainer, möglich, den Vertrag der bisherigen
Bundestierschutzbeauftragten, Ariane Kari, auslaufen zu lassen und somit auf diese
institutionalisierte und unabhängige politische Stimme des Tierschutzes zu
verzichten.
Der Bundeslandwirtschaftsminister gab bekannt, stattdessen die
Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat und stellvertretende Parteivorsitzende der Christlich-
Demokratischen-Union (CDU), Silvia Breher, mittlerweile unter Änderung der
Bezeichnung, als Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz zu benennen
(Top Agrar vom 9. August 2025, Staatssekretärin Breher soll Amt der Bundest
ierschutzbeauftragten übernehmen | top agrar, letzter Zugriff: 21. August
2025). Anders als Ariane Kari ist Silvia Breher keine Veterinärin. Zusätzlich
lässt ihre ehemalige Rolle als Geschäftsführerin des Kreislandvolkverbands
Vechta bei den Fragestellenden den Verdacht aufkommen, dass Silvia Breher
im Namen des Tierschutzes die Interessen der Landwirtschaft vertreten wird.
Daraus könnten erhebliche Zweifel an der fachlichen Eignung sowie an der
Unabhängigkeit von Silvia Breher entstehen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 10. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Funktion erfüllt die Stelle der Beauftragten der Bundesregierung
für den Tierschutz?
Die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz befasst sich mit allen
Bereichen des Tierschutzes, wirkt an der Weiterentwicklung des Tierschutzes mit
und fördert die Zusammenarbeit und den Austausch innerhalb des Bundes
sowie zwischen Bund, Ländern und Verbänden. Zentrales Element ist dabei der
Dialog mit allen Beteiligten zu den vielfältigen Themen im Tierschutzbereich.
2. Aus welchen Gründen entschied die Bundesregierung, Ariane Kari nicht
weiter als Bundestierschutzbeauftragte zu beschäftigen?
Der Vertrag lief aus. Die Amtszeit der Beauftragten der Bundesregierung für
Tierschutz und damit auch das Beschäftigungsverhältnis von Ariane Kari war
von vornherein für die Dauer der letzten Legislaturperiode befristet und wurde
auf Vorschlag des Bundesministers Alois Rainer im Mai 2025 um weitere drei
Monate verlängert.
3. Wie viele Gespräche führte der Bundesminister für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat, Alois Rainer, seit Amtsantritt mit Ariane Kari im
Rahmen ihrer bis zum 31. August 2025 ausgeübten Position als
Bundestierschutzbeauftragten (bitte nach Datum, Ort und Zweck des Gespräches
aufschlüsseln)?
Der Bundesminister Alois Rainer führte am 20. Mai 2025 ein Gespräch mit
Ariane Kari in Berlin.
4. Wie viele Gespräche führte der Bundesminister für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat, Alois Rainer, seit Amtsantritt mit Vertretern von
Landwirtschaftsverbänden (bitte nach Teilnehmenden, Datum, Ort und
Zweck des Gesprächs aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für
die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die
Bundesrepublik im Dezember 2016 der internationalen Initiative „Open
Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des
Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre beziehungsweise Staatsministerinnen und
Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder
Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer
Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen
Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen
(schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im
Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung
leistbar, entsprechende Informationen und Daten (zum Beispiel sämtliche
Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern,
Kosten der Veranstaltung) vollständig zu erfassen oder entsprechende
Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen.
Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer Datum Ort Zweck des Gesprächs
Joachim Rukwied 21.05.2025 Berlin Kennenlerngespräch
Wolfram Vaitl 06.07.2025 Furth im
Wald
Austausch über aktuelle Themen im
Bereich Gartenbau und Landespflege
Günther Felßner, Carl von Butler 07.07.2025 Berlin Herausforderungen für die Zukunft der
bäuerlichen Familienbetriebe
Roswitha Geyer-Fäßler, Bernhard
Bolkart
08.07.2025 Berlin Kennenlerngespräch
Franz-Josef Holzenkamp,
Jörg Migende
16.07.2025 Berlin Kennenlerngespräch
Jens Stechmann, Jörg Hilbers,
Hannes Schliecker
22.07.2025 Berlin Kennenlerngespräch
Günther Felßner, Christophe Hansen,
Manfred Weber
29.07.2025 St. Englmar Aktuelle nationale und EU-Themen
Veit Hartsperger 30.07.2025 Töging Gespräch zu aktuellen Themen der
bayerischen Landwirtschaft
Jürgen Dierauff 11.08.2025 Straubing Gespräch zu aktuellen Themen der
Schweinehalter
Erich Gussen, Dr. Bernd Lüttgens 28.08.2025 Bonn Gespräch zu aktuellen Themen der
Landwirtschaft
Susanne Schulze Bockeloh,
Stefanie Sabet
10.09.2025 Berlin Gespräch mit dem Fachausschuss
Unternehmerinnen des Deutschen
Bauernverbandes
5. Welche Treffen mit Lobbyvertretern aus dem Bereich Landwirtschaft
und Ernährung gab es im Zusammenhang mit der Besetzung der
Beauftragten der Bundesregierung für den Tierschutz (bitte nach
Teilnehmenden, Datum, Ort und Zweck des Gespräches aufschlüsseln)?
Entsprechende Treffen haben nicht stattgefunden.
6. Welcher bürokratische Aufwand und welche Kosten entstanden bisher
durch die Umstrukturierung der Stelle der Beauftragten der
Bundesregierung für den Tierschutz?
Bei den erforderlichen Anpassungen handelt es sich um Aufgaben, die im
Rahmen der jeweiligen Facharbeit der beteiligten Organisationseinheiten geleistet
werden. Die Beschäftigten erfüllen die Aufgaben anteilig und in
unterschiedlichen Umfang. Die jeweiligen Kosten werden nicht gesondert erhoben.
7. Aufgrund welcher Kompetenzen und Qualifikationen von Silvia Breher
hat die Bundesregierung diese zum 1. September 2025 als neue
Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz berufen?
8. Hat Silvia Breher eine Ausbildung, die sie zu wissenschaftlichen
Kenntnissen über Tiergesundheit oder Tierschutzrecht befähigt?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bestellung von Silvia Breher zur Beauftragten der Bundesregierung für
Tierschutz erfolgte aufgrund ihres bisherigen Werdegangs. Als Volljuristin und
erfahrene Parlamentarierin verfügt sie über spezifische Kenntnisse und
vielfältige Erfahrungen in diesem Bereich.
9. Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung die Unabhängigkeit der
Beauftragten der Bundesregierung für den Tierschutz gewährleistet,
wenn die Beauftragte Mitglied derselben Bundestagsfraktion ist, aus
welcher der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
stammt?
10. Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung die Unabhängigkeit der
Beauftragten der Bundesregierung für den Tierschutz gewährleistet,
wenn die Beauftragte stellvertretende Parteivorsitzende einer Partei ist,
die Teil derselben Bundestagsfraktion ist, aus welcher der
Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat stammt?
11. Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung die Unabhängigkeit der
Beauftragten der Bundesregierung für den Tierschutz gewährleistet,
wenn die Beauftragte ebenfalls Parlamentarische Staatssekretärin beim
Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ist (vgl. agrar
heute vom 21. August 2025, www.agrarheute.com/politik/tierschutzbeau
ftragte-silvia-breher-politiklehre-hat-acker-keinen-platz-636185, letzter
Zugriff: 21. August 2025)?
Die Fragen 9 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bestellung von Beauftragten für bestimmte Themen unterstreicht die
besondere Bedeutung dieser Politikbereiche für die Bundesregierung. Die
Beauftragten sind insbesondere auch zusätzliche Ansprechpartner für Anliegen von
Bürgerinnen und Bürgern, für Verbände und die Wirtschaft. Sie sollen die
Bundesregierung beraten und auf ihrem Arbeitsfeld Denkanstöße geben, die zur
vertieften Erörterung und Prüfung dieser Angelegenheit Anlass geben. Die
gleichzeitige Wahrnehmung der in den Fragen 9 bis 11 genannten Ämter oder
Funktionen steht diesen Aufgaben beziehungsweise dieser Zielstellung aus
Sicht der Bundesregierung nicht entgegen.
12. Welche Rolle wird die Beauftragte der Bundesregierung für den
Tierschutz bei Gesetzesvorhaben einnehmen, und wie kann sichergestellt
werden, dass im Rahmen von Stellungnahmen zu ebendiesen kein
Interessenkonflikt mit ihrer Tätigkeit als Parlamentarische Staatssekretärin
besteht (vgl. agrar heute vom 21. August 2025, www.agrarheute.com/pol
itik/tierschutzbeauftragte-silvia-breher-politiklehre-hat-acker-keinen-plat
z-636185, letzter Zugriff: 21. August 2025)?
Als Beauftragte der Bundesregierung ist sie nach § 21 GGO von den
Bundesministerien bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen
Vorhaben, soweit sie Fragen des Tierschutzes behandeln oder berühren, zu beteiligen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 9 bis 11 verwiesen.
13. Welche Vorhaben verfolgt die neue Beauftragte der Bundesregierung für
den Tierschutz, und wo möchte sie inhaltliche Schwerpunkte setzen
(wenn vorhanden, bitte konkrete Vorhaben und Zeitrahmen angeben)?
Die Beauftragte setzt sich unter anderem für die Einführung einer
verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen und den tierschutzgerechten Umbau
von Ställen ein. Darüber hinaus wird sie sich verstärkt der Verbesserung der
Haltung von Heimtieren sowie der Regulierung des anonymen Online-Handels
und des Handels an öffentlichen Orten widmen. Dabei spielt die
Sensibilisierung und Aufklärung durch Öffentlichkeitsarbeit genauso eine wichtige Rolle
wie der Austausch mit im Bereich des Tierschutzes engagierten Unternehmen,
Verbänden oder Bürgerinnen und Bürgern.
14. Welche Aufgaben übernimmt die neue Beauftragte der Bundesregierung
für den Tierschutz, wie unterscheiden diese sich von den Aufgaben der
bisherigen unabhängigen Bundestierschutzbeauftragten, und wie lässt
sich der daraus entstehende Arbeitsaufwand parallel zu ihrer Tätigkeit als
Parlamentarische Staatssekretärin bewältigen (vgl. Zweiter
Tätigkeitsbericht: www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ministerium/tierschu
tzbeauftragte/taetigkeitsbericht-2.pdf?__blob=publicationFile&v=3,
letzter Zugriff: 1. September 2025; bitte zu jeder der dem Zweiten
Tätigkeitsbericht der ehemaligen Bundestierschutzbeauftragten Ariane Kari zu
entnehmenden bisherigen Aufgabe und Tätigkeit konkret angeben)?
Die Beauftragte befasst sich mit allen Bereichen des Tierschutzes. Sie wirkt an
der Weiterentwicklung des Tierschutzes mit und fördert die Zusammenarbeit
und den Austausch innerhalb des Bundes sowie zwischen Bund, Ländern und
Verbänden. Davon umfasst sind im Wesentlichen folgende Aufgaben:
• Prüfung von Vorhaben und Maßnahmen der Bundesregierung im Hinblick
auf mögliche Auswirkungen auf den Tierschutz,
• Begleitung der tierschutzrechtlichen Fragestellungen im parlamentarischen
Raum,
• Beratung und Unterstützung des für Tierschutz zuständigen
Bundesministers zu tierschutzrelevanten Fragestellungen in Form von Empfehlungen
und Stellungnahmen,
• Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Tierschutzes auf nationaler,
europäischer und internationaler Ebene,
• Zusammenarbeit und Austausch mit den für den Vollzug der
tierschutzrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörden der Länder und den in den
Ländern bestellten Landesbeauftragten für den Tierschutz,
• Ansprechpartnerin für Verbände und Organisationen im Bereich des
Tierschutzes,
• Bearbeitung von Bürgeranfragen zu allgemeinen und speziellen
Tierschutzthemen,
• Darstellung und Kommunikation der Arbeit der Tierschutzbeauftragten in
der Öffentlichkeit.
Das Aufgabenportfolio und die Zielstellungen unterscheiden sich insofern
inhaltlich nicht von dem der ehemaligen Beauftragten für Tierschutz. Ihre
konkreten Tätigkeiten und Arbeitsschwerpunkte legt die Beauftragte wie ihre
Vorgängerin in dieser Funktion selbständig fest. Der Tätigkeitsbericht von Ariane
Kari hat insoweit keine bindende Wirkung für die Tätigkeiten und
Arbeitsschwerpunkte der jetzigen Beauftragten.
Der durch die Wahrnehmung der Funktion entstehende Arbeitsaufwand lässt
sich aus Sicht der Bundesregierung aufgrund bestehender inhaltlicher
Schnittmengen gut mit der Funktion als Parlamentarische Staatssekretärin vereinbaren.
15. Welche zeitlichen Kapazitäten wird die neue Beauftragte der
Bundesregierung für den Tierschutz ihrer Funktion als Beauftragte der
Bundesregierung für den Tierschutz, neben ihren anderen Funktionen als
Parlamentarische Staatssekretärin, Mitglied des Deutschen Bundestages sowie
stellvertretende Parteivorsitzende der Partei Christlich-Demokratische
Union, widmen?
Die Beauftragte wird ihrer Funktion die für die Wahrnehmung der Aufgaben
erforderlichen zeitlichen Kapazitäten widmen.
16. Über wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich explizit mit den
Aufgaben des bundesweiten Tierschutzes beschäftigen, verfügt die neue
Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz (bitte
Angestelltenverhältnis, Qualifikationen und Umfang angeben)?
Die Beauftragte wird in ihren Aufgaben unmittelbar von drei Beschäftigten
unterstützt, die bereits für ihre Vorgängerin Ariane Kari tätig waren. Dabei
handelt es sich um jeweils eine Beschäftigte im höheren Dienst (Veterinärin), eine
Beschäftigte im gehobenen Dienst (mit Expertise aus dem Bereich der
Öffentlichkeitsarbeit) sowie eine Beschäftigte im mittleren Dienst (mit
Verwaltungsausbildung). Unabhängig davon hat Silvia Breher als Parlamentarische
Staatssekretärin Zugang zu Expertise, Strukturen und Informationsabläufen innerhalb
des Bundesministeriums und des Parlaments.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit eines
Interessenkonflikts dadurch, dass die neue Beauftragte der Bundesregierung für
den Tierschutz Geschäftsführerin des Kreislandvolkverbands Vechta war,
einer Interessenvertretung der Landwirtschaft in einer von intensiver
Tierhaltung geprägten Region?
Die Bundesregierung sieht keine Anhaltspunkte für einen möglichen
Interessenkonflikt.
18. Wie stellt die Bundesregierung gegebenenfalls sicher, dass vor dem
Hintergrund der ehemaligen Tätigkeiten und Funktionen der neuen
Beauftragten der Bundesregierung für den Tierschutz im Kreislandvolkverband
Vechta, bei der Ausübung der Position als Beauftragte der
Bundesregierung für den Tierschutz nicht die Interessen der Landwirtinnen und
Landwirte, sondern die der Tiere im Mittelpunkt stehen?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 17 wird verwiesen.
19. Plant die Bundesregierung durch ein bundesweites Verbandsklagerecht
für anerkannte Tierschutzorganisationen, das Vollzugsdefizit im
Tierschutzrecht zu beheben?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung plant derzeit nicht, ein Verbandsklagerecht für anerkannte
Tierschutzorganisationen auf Bundesebene einzuführen.
Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften obliegt den nach
Landesrecht zuständigen Behörden. Diese können beurteilen, welche Maßnahme im
Einzelfall sinnvoll und zielführend sowie nach den genannten
Rechtsvorschriften verhältnismäßig ist. Denn die zuständigen Behörden vor Ort besitzen die
erforderliche Sachnähe und verfügen über die im Einzelfall entscheidenden
Informationen für eine angemessene Beurteilung der betreffenden Umstände.
Einige Bundesländer haben bereits ein Verbandsklagerecht verankert, mit dem
anerkannten Tierschutzverbänden die Möglichkeit zur Klage gegen
tierschutzrechtliche Verwaltungsakte eingeräumt wird. Mit Blick auf die beschriebene
föderalistische Ordnung erscheint diese Verankerung auf Länderebene aus Sicht
der Bundesregierung geeignet und angemessen zu sein, um mögliche Defizite
beim Vollzug des Tierschutzrechtes beheben zu können.
20. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Tiere in der
Bundesrepublik Deutschland politisch und juristisch mit dem Staatsziel Tierschutz
(vgl. Artikel 20a des Grundgesetzes – GG) angemessen geschützt sind?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht, und was plant die Bundesregierung, um das
zu ändern?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.
Durch die Aufnahme des Tierschutzes als Staatszielbestimmung in das
Grundgesetz (GG) ist dem Tierschutz in Deutschland ein deutlich stärkeres Gewicht
zugekommen. Dem ethischen Tierschutz wurde damit Verfassungsrang
verliehen. Artikels 20a GG schützt grundsätzlich alle Tiere. Das Staatsziel Tierschutz
richtet sich in erster Linie an den Gesetz- und Verordnungsgeber. Für die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung ist das Schutzgebot des Artikel 20a
GG Auslegungs- und Abwägungshilfe bei der Konkretisierung unbestimmter
Rechtsbegriffe und bei der Betätigung von Ermessen. Ausweislich der
Begründung zur Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz
(Bundestagdrucksache 14/8860) sollte die Verankerung des Tierschutzes in der
Verfassung den bereits einfachgesetzlich normierten Tierschutz stärken und die
Wirksamkeit tierschützender Bestimmungen sicherstellen. Die
Staatszielbestimmung ruft den Gesetzgeber dazu auf, im einfachen Recht die Belange und
den Schutz der Tiere entsprechend ihren unterschiedlichen Entwicklungsstufen
im Ausgleich mit anderen berechtigten Interessen zu verwirklichen.
Mit den umfassenden tierschutzrechtlichen Regelungen wird der Tierschutz aus
Sicht der Bundesregierung angemessen adressiert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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