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Die Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz als institutionalisierte politische Vertretung tierischer Interessen (Antwort zu Drs. 21/1836)

dip / drucksache 10.10.2025 · WP 21 · 21/2185 · Antwort · Original ↗

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Die Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz als institutionalisierte politische Vertretung tierischer Interessen (Antwort zu Drs. 21/1836) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2185 21. Wahlperiode 10.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1836 – Die Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz als institutionalisierte politische Vertretung tierischer Interessen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Tiere können ihre politischen Interessen nicht selbst artikulieren. Daher benötigen sie Menschen, die ihren Interessen eine politische Stimme geben. Das Staatsziel Tierschutz verlangt nach Rechtsauffassung der Fragestellenden, dass alle Staatsgewalt auf den Tierschutz hinzuwirken hat. Ein diesbezüglicher Anteil an der Hinwirkung erfolgte bisher durch das Amt der unabhängigen Bundestierschutzbeauftragten. Sie informierte die Öffentlichkeit über tierische Interessen, brachte diese in den parlamentarischen Diskurs ein und bot eine Anlaufstelle für Menschen und Organisationen, die sich für tierische Interessen stark machen. Da es die vorige Bundesregierung verpasste, das Amt der Bundestierschutzbeauftragten beispielsweise im Tierschutzgesetz (TierSchG) gesetzlich zu verankern, war es dem aktuellen Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, möglich, den Vertrag der bisherigen Bundestierschutzbeauftragten, Ariane Kari, auslaufen zu lassen und somit auf diese institutionalisierte und unabhängige politische Stimme des Tierschutzes zu verzichten. Der Bundeslandwirtschaftsminister gab bekannt, stattdessen die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und stellvertretende Parteivorsitzende der Christlich- Demokratischen-Union (CDU), Silvia Breher, mittlerweile unter Änderung der Bezeichnung, als Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz zu benennen (Top Agrar vom 9. August 2025, Staatssekretärin Breher soll Amt der Bundest ierschutzbeauftragten übernehmen | top agrar, letzter Zugriff: 21. August 2025). Anders als Ariane Kari ist Silvia Breher keine Veterinärin. Zusätzlich lässt ihre ehemalige Rolle als Geschäftsführerin des Kreislandvolkverbands Vechta bei den Fragestellenden den Verdacht aufkommen, dass Silvia Breher im Namen des Tierschutzes die Interessen der Landwirtschaft vertreten wird. Daraus könnten erhebliche Zweifel an der fachlichen Eignung sowie an der Unabhängigkeit von Silvia Breher entstehen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 10. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Funktion erfüllt die Stelle der Beauftragten der Bundesregierung für den Tierschutz? Die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz befasst sich mit allen Bereichen des Tierschutzes, wirkt an der Weiterentwicklung des Tierschutzes mit und fördert die Zusammenarbeit und den Austausch innerhalb des Bundes sowie zwischen Bund, Ländern und Verbänden. Zentrales Element ist dabei der Dialog mit allen Beteiligten zu den vielfältigen Themen im Tierschutzbereich.  2. Aus welchen Gründen entschied die Bundesregierung, Ariane Kari nicht weiter als Bundestierschutzbeauftragte zu beschäftigen? Der Vertrag lief aus. Die Amtszeit der Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz und damit auch das Beschäftigungsverhältnis von Ariane Kari war von vornherein für die Dauer der letzten Legislaturperiode befristet und wurde auf Vorschlag des Bundesministers Alois Rainer im Mai 2025 um weitere drei Monate verlängert.  3. Wie viele Gespräche führte der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, seit Amtsantritt mit Ariane Kari im Rahmen ihrer bis zum 31. August 2025 ausgeübten Position als Bundestierschutzbeauftragten (bitte nach Datum, Ort und Zweck des Gespräches aufschlüsseln)? Der Bundesminister Alois Rainer führte am 20. Mai 2025 ein Gespräch mit Ariane Kari in Berlin.  4. Wie viele Gespräche führte der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, seit Amtsantritt mit Vertretern von Landwirtschaftsverbänden (bitte nach Teilnehmenden, Datum, Ort und Zweck des Gesprächs aufschlüsseln)? Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die Bundesrepublik im Dezember 2016 der internationalen Initiative „Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen. Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre beziehungsweise Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (zum Beispiel sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Teilnehmerinnen und Teilnehmer Datum Ort Zweck des Gesprächs Joachim Rukwied 21.05.2025 Berlin Kennenlerngespräch Wolfram Vaitl 06.07.2025 Furth im Wald Austausch über aktuelle Themen im Bereich Gartenbau und Landespflege Günther Felßner, Carl von Butler 07.07.2025 Berlin Herausforderungen für die Zukunft der bäuerlichen Familienbetriebe Roswitha Geyer-Fäßler, Bernhard Bolkart 08.07.2025 Berlin Kennenlerngespräch Franz-Josef Holzenkamp, Jörg Migende 16.07.2025 Berlin Kennenlerngespräch Jens Stechmann, Jörg Hilbers, Hannes Schliecker 22.07.2025 Berlin Kennenlerngespräch Günther Felßner, Christophe Hansen, Manfred Weber 29.07.2025 St. Englmar Aktuelle nationale und EU-Themen Veit Hartsperger 30.07.2025 Töging Gespräch zu aktuellen Themen der bayerischen Landwirtschaft Jürgen Dierauff 11.08.2025 Straubing Gespräch zu aktuellen Themen der Schweinehalter Erich Gussen, Dr. Bernd Lüttgens 28.08.2025 Bonn Gespräch zu aktuellen Themen der Landwirtschaft Susanne Schulze Bockeloh, Stefanie Sabet 10.09.2025 Berlin Gespräch mit dem Fachausschuss Unternehmerinnen des Deutschen Bauernverbandes  5. Welche Treffen mit Lobbyvertretern aus dem Bereich Landwirtschaft und Ernährung gab es im Zusammenhang mit der Besetzung der Beauftragten der Bundesregierung für den Tierschutz (bitte nach Teilnehmenden, Datum, Ort und Zweck des Gespräches aufschlüsseln)? Entsprechende Treffen haben nicht stattgefunden.  6. Welcher bürokratische Aufwand und welche Kosten entstanden bisher durch die Umstrukturierung der Stelle der Beauftragten der Bundesregierung für den Tierschutz? Bei den erforderlichen Anpassungen handelt es sich um Aufgaben, die im Rahmen der jeweiligen Facharbeit der beteiligten Organisationseinheiten geleistet werden. Die Beschäftigten erfüllen die Aufgaben anteilig und in unterschiedlichen Umfang. Die jeweiligen Kosten werden nicht gesondert erhoben.  7. Aufgrund welcher Kompetenzen und Qualifikationen von Silvia Breher hat die Bundesregierung diese zum 1. September 2025 als neue Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz berufen?  8. Hat Silvia Breher eine Ausbildung, die sie zu wissenschaftlichen Kenntnissen über Tiergesundheit oder Tierschutzrecht befähigt? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Die Bestellung von Silvia Breher zur Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz erfolgte aufgrund ihres bisherigen Werdegangs. Als Volljuristin und erfahrene Parlamentarierin verfügt sie über spezifische Kenntnisse und vielfältige Erfahrungen in diesem Bereich.  9. Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung die Unabhängigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für den Tierschutz gewährleistet, wenn die Beauftragte Mitglied derselben Bundestagsfraktion ist, aus welcher der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat stammt? 10. Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung die Unabhängigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für den Tierschutz gewährleistet, wenn die Beauftragte stellvertretende Parteivorsitzende einer Partei ist, die Teil derselben Bundestagsfraktion ist, aus welcher der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat stammt? 11. Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung die Unabhängigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für den Tierschutz gewährleistet, wenn die Beauftragte ebenfalls Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ist (vgl. agrar heute vom 21. August 2025, www.agrarheute.com/politik/tierschutzbeau ftragte-silvia-breher-politiklehre-hat-acker-keinen-platz-636185, letzter Zugriff: 21. August 2025)? Die Fragen 9 bis 11 werden gemeinsam beantwortet. Die Bestellung von Beauftragten für bestimmte Themen unterstreicht die besondere Bedeutung dieser Politikbereiche für die Bundesregierung. Die Beauftragten sind insbesondere auch zusätzliche Ansprechpartner für Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, für Verbände und die Wirtschaft. Sie sollen die Bundesregierung beraten und auf ihrem Arbeitsfeld Denkanstöße geben, die zur vertieften Erörterung und Prüfung dieser Angelegenheit Anlass geben. Die gleichzeitige Wahrnehmung der in den Fragen 9 bis 11 genannten Ämter oder Funktionen steht diesen Aufgaben beziehungsweise dieser Zielstellung aus Sicht der Bundesregierung nicht entgegen. 12. Welche Rolle wird die Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz bei Gesetzesvorhaben einnehmen, und wie kann sichergestellt werden, dass im Rahmen von Stellungnahmen zu ebendiesen kein Interessenkonflikt mit ihrer Tätigkeit als Parlamentarische Staatssekretärin besteht (vgl. agrar heute vom 21. August 2025, www.agrarheute.com/pol itik/tierschutzbeauftragte-silvia-breher-politiklehre-hat-acker-keinen-plat z-636185, letzter Zugriff: 21. August 2025)? Als Beauftragte der Bundesregierung ist sie nach § 21 GGO von den Bundesministerien bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Fragen des Tierschutzes behandeln oder berühren, zu beteiligen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 9 bis 11 verwiesen. 13. Welche Vorhaben verfolgt die neue Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz, und wo möchte sie inhaltliche Schwerpunkte setzen (wenn vorhanden, bitte konkrete Vorhaben und Zeitrahmen angeben)? Die Beauftragte setzt sich unter anderem für die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen und den tierschutzgerechten Umbau von Ställen ein. Darüber hinaus wird sie sich verstärkt der Verbesserung der Haltung von Heimtieren sowie der Regulierung des anonymen Online-Handels und des Handels an öffentlichen Orten widmen. Dabei spielt die Sensibilisierung und Aufklärung durch Öffentlichkeitsarbeit genauso eine wichtige Rolle wie der Austausch mit im Bereich des Tierschutzes engagierten Unternehmen, Verbänden oder Bürgerinnen und Bürgern. 14. Welche Aufgaben übernimmt die neue Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz, wie unterscheiden diese sich von den Aufgaben der bisherigen unabhängigen Bundestierschutzbeauftragten, und wie lässt sich der daraus entstehende Arbeitsaufwand parallel zu ihrer Tätigkeit als Parlamentarische Staatssekretärin bewältigen (vgl. Zweiter Tätigkeitsbericht: www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ministerium/tierschu tzbeauftragte/taetigkeitsbericht-2.pdf?__blob=publicationFile&v=3, letzter Zugriff: 1. September 2025; bitte zu jeder der dem Zweiten Tätigkeitsbericht der ehemaligen Bundestierschutzbeauftragten Ariane Kari zu entnehmenden bisherigen Aufgabe und Tätigkeit konkret angeben)? Die Beauftragte befasst sich mit allen Bereichen des Tierschutzes. Sie wirkt an der Weiterentwicklung des Tierschutzes mit und fördert die Zusammenarbeit und den Austausch innerhalb des Bundes sowie zwischen Bund, Ländern und Verbänden. Davon umfasst sind im Wesentlichen folgende Aufgaben: • Prüfung von Vorhaben und Maßnahmen der Bundesregierung im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf den Tierschutz, • Begleitung der tierschutzrechtlichen Fragestellungen im parlamentarischen Raum, • Beratung und Unterstützung des für Tierschutz zuständigen Bundesministers zu tierschutzrelevanten Fragestellungen in Form von Empfehlungen und Stellungnahmen, • Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Tierschutzes auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, • Zusammenarbeit und Austausch mit den für den Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörden der Länder und den in den Ländern bestellten Landesbeauftragten für den Tierschutz, • Ansprechpartnerin für Verbände und Organisationen im Bereich des Tierschutzes, • Bearbeitung von Bürgeranfragen zu allgemeinen und speziellen Tierschutzthemen, • Darstellung und Kommunikation der Arbeit der Tierschutzbeauftragten in der Öffentlichkeit. Das Aufgabenportfolio und die Zielstellungen unterscheiden sich insofern inhaltlich nicht von dem der ehemaligen Beauftragten für Tierschutz. Ihre konkreten Tätigkeiten und Arbeitsschwerpunkte legt die Beauftragte wie ihre Vorgängerin in dieser Funktion selbständig fest. Der Tätigkeitsbericht von Ariane Kari hat insoweit keine bindende Wirkung für die Tätigkeiten und Arbeitsschwerpunkte der jetzigen Beauftragten. Der durch die Wahrnehmung der Funktion entstehende Arbeitsaufwand lässt sich aus Sicht der Bundesregierung aufgrund bestehender inhaltlicher Schnittmengen gut mit der Funktion als Parlamentarische Staatssekretärin vereinbaren. 15. Welche zeitlichen Kapazitäten wird die neue Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz ihrer Funktion als Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz, neben ihren anderen Funktionen als Parlamentarische Staatssekretärin, Mitglied des Deutschen Bundestages sowie stellvertretende Parteivorsitzende der Partei Christlich-Demokratische Union, widmen? Die Beauftragte wird ihrer Funktion die für die Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen zeitlichen Kapazitäten widmen. 16. Über wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich explizit mit den Aufgaben des bundesweiten Tierschutzes beschäftigen, verfügt die neue Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz (bitte Angestelltenverhältnis, Qualifikationen und Umfang angeben)? Die Beauftragte wird in ihren Aufgaben unmittelbar von drei Beschäftigten unterstützt, die bereits für ihre Vorgängerin Ariane Kari tätig waren. Dabei handelt es sich um jeweils eine Beschäftigte im höheren Dienst (Veterinärin), eine Beschäftigte im gehobenen Dienst (mit Expertise aus dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit) sowie eine Beschäftigte im mittleren Dienst (mit Verwaltungsausbildung). Unabhängig davon hat Silvia Breher als Parlamentarische Staatssekretärin Zugang zu Expertise, Strukturen und Informationsabläufen innerhalb des Bundesministeriums und des Parlaments. 17. Wie bewertet die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit eines Interessenkonflikts dadurch, dass die neue Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz Geschäftsführerin des Kreislandvolkverbands Vechta war, einer Interessenvertretung der Landwirtschaft in einer von intensiver Tierhaltung geprägten Region? Die Bundesregierung sieht keine Anhaltspunkte für einen möglichen Interessenkonflikt. 18. Wie stellt die Bundesregierung gegebenenfalls sicher, dass vor dem Hintergrund der ehemaligen Tätigkeiten und Funktionen der neuen Beauftragten der Bundesregierung für den Tierschutz im Kreislandvolkverband Vechta, bei der Ausübung der Position als Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz nicht die Interessen der Landwirtinnen und Landwirte, sondern die der Tiere im Mittelpunkt stehen? Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 17 wird verwiesen. 19. Plant die Bundesregierung durch ein bundesweites Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen, das Vollzugsdefizit im Tierschutzrecht zu beheben? a) Wenn ja, wann? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung plant derzeit nicht, ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen auf Bundesebene einzuführen. Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Diese können beurteilen, welche Maßnahme im Einzelfall sinnvoll und zielführend sowie nach den genannten Rechtsvorschriften verhältnismäßig ist. Denn die zuständigen Behörden vor Ort besitzen die erforderliche Sachnähe und verfügen über die im Einzelfall entscheidenden Informationen für eine angemessene Beurteilung der betreffenden Umstände. Einige Bundesländer haben bereits ein Verbandsklagerecht verankert, mit dem anerkannten Tierschutzverbänden die Möglichkeit zur Klage gegen tierschutzrechtliche Verwaltungsakte eingeräumt wird. Mit Blick auf die beschriebene föderalistische Ordnung erscheint diese Verankerung auf Länderebene aus Sicht der Bundesregierung geeignet und angemessen zu sein, um mögliche Defizite beim Vollzug des Tierschutzrechtes beheben zu können. 20. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Tiere in der Bundesrepublik Deutschland politisch und juristisch mit dem Staatsziel Tierschutz (vgl. Artikel 20a des Grundgesetzes – GG) angemessen geschützt sind? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, warum nicht, und was plant die Bundesregierung, um das zu ändern? Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet. Durch die Aufnahme des Tierschutzes als Staatszielbestimmung in das Grundgesetz (GG) ist dem Tierschutz in Deutschland ein deutlich stärkeres Gewicht zugekommen. Dem ethischen Tierschutz wurde damit Verfassungsrang verliehen. Artikels 20a GG schützt grundsätzlich alle Tiere. Das Staatsziel Tierschutz richtet sich in erster Linie an den Gesetz- und Verordnungsgeber. Für die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung ist das Schutzgebot des Artikel 20a GG Auslegungs- und Abwägungshilfe bei der Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe und bei der Betätigung von Ermessen. Ausweislich der Begründung zur Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz (Bundestagdrucksache 14/8860) sollte die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung den bereits einfachgesetzlich normierten Tierschutz stärken und die Wirksamkeit tierschützender Bestimmungen sicherstellen. Die Staatszielbestimmung ruft den Gesetzgeber dazu auf, im einfachen Recht die Belange und den Schutz der Tiere entsprechend ihren unterschiedlichen Entwicklungsstufen im Ausgleich mit anderen berechtigten Interessen zu verwirklichen. Mit den umfassenden tierschutzrechtlichen Regelungen wird der Tierschutz aus Sicht der Bundesregierung angemessen adressiert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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