Die Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz als institutionalisierte politische Vertretung tierischer Interessen
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Die Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz als institutionalisierte politische Vertretung tierischer Interessen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1836
21. Wahlperiode 26.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ina Latendorf, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta
Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike
Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Sascha
Wagner und der Fraktion Die Linke
Die Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz als institutionalisierte
politische Vertretung tierischer Interessen
Tiere können ihre politischen Interessen nicht selbst artikulieren. Daher
benötigen sie Menschen, die ihren Interessen eine politische Stimme geben. Das
Staatsziel Tierschutz verlangt nach Rechtsauffassung der Fragestellenden, dass
alle Staatsgewalt auf den Tierschutz hinzuwirken hat. Ein diesbezüglicher
Anteil an der Hinwirkung erfolgte bisher durch das Amt der unabhängigen
Bundestierschutzbeauftragten. Sie informierte die Öffentlichkeit über tierische
Interessen, brachte diese in den parlamentarischen Diskurs ein und bot eine
Anlaufstelle für Menschen und Organisationen, die sich für tierische Interessen stark
machen.
Da es die vorige Bundesregierung verpasste, das Amt der
Bundestierschutzbeauftragten beispielsweise im Tierschutzgesetz (TierSchG) gesetzlich zu
verankern, war es dem aktuellen Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat, Alois Rainer, möglich, den Vertrag der bisherigen
Bundestierschutzbeauftragten, Ariane Kari, auslaufen zu lassen und somit auf diese
institutionalisierte und unabhängige politische Stimme des Tierschutzes zu
verzichten.
Der Bundeslandwirtschaftsminister gab bekannt, stattdessen die
Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat und stellvertretende Parteivorsitzende der Christlich-
Demokratischen-Union (CDU), Silvia Breher, mittlerweile unter Änderung der
Bezeichnung, als Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz zu
benennen (Top Agrar vom 9. August 2025, Staatssekretärin Breher soll Amt der B
undestierschutzbeauftragten übernehmen | top agrar, letzter Zugriff: 21. August
2025). Anders als Ariane Kari ist Silvia Breher keine Veterinärin. Zusätzlich
lässt ihre ehemalige Rolle als Geschäftsführerin des Kreislandvolkverbands
Vechta bei den Fragestellenden den Verdacht aufkommen, dass Silvia Breher
im Namen des Tierschutzes die Interessen der Landwirtschaft vertreten wird.
Daraus könnten erhebliche Zweifel an der fachlichen Eignung sowie an der
Unabhängigkeit von Silvia Breher entstehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Funktion erfüllt die Stelle der Beauftragten der Bundesregierung
für den Tierschutz?
2. Aus welchen Gründen entschied die Bundesregierung, Ariane Kari nicht
weiter als Bundestierschutzbeauftragte zu beschäftigen?
3. Wie viele Gespräche führte der Bundesminister für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat, Alois Rainer, seit Amtsantritt mit Ariane Kari im
Rahmen ihrer bis zum 31. August 2025 ausgeübten Position als
Bundestierschutzbeauftragten (bitte nach Datum, Ort und Zweck des Gespräches
aufschlüsseln)?
4. Wie viele Gespräche führte der Bundesminister für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat, Alois Rainer, seit Amtsantritt mit Vertretern von
Landwirtschaftsverbänden (bitte nach Teilnehmenden, Datum, Ort und
Zweck des Gesprächs aufschlüsseln)?
5. Welche Treffen mit Lobbyvertretern aus dem Bereich Landwirtschaft und
Ernährung gab es im Zusammenhang mit der Besetzung der Beauftragten
der Bundesregierung für den Tierschutz (bitte nach Teilnehmenden,
Datum, Ort und Zweck des Gespräches aufschlüsseln)?
6. Welcher bürokratische Aufwand und welche Kosten entstanden bisher
durch die Umstrukturierung der Stelle der Beauftragten der
Bundesregierung für den Tierschutz?
7. Aufgrund welcher Kompetenzen und Qualifikationen von Silvia Breher
hat die Bundesregierung diese zum 1. September 2025 als neue
Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz berufen?
8. Hat Silvia Breher eine Ausbildung, die sie zu wissenschaftlichen
Kenntnissen über Tiergesundheit oder Tierschutzrecht befähigt?
9. Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung die Unabhängigkeit der
Beauftragten der Bundesregierung für den Tierschutz gewährleistet, wenn
die Beauftragte Mitglied derselben Bundestagsfraktion ist, aus welcher
der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat stammt?
10. Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung die Unabhängigkeit der
Beauftragten der Bundesregierung für den Tierschutz gewährleistet, wenn
die Beauftragte stellvertretende Parteivorsitzende einer Partei ist, die Teil
derselben Bundestagsfraktion ist, aus welcher der Bundesminister für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat stammt?
11. Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung die Unabhängigkeit der
Beauftragten der Bundesregierung für den Tierschutz gewährleistet, wenn
die Beauftragte ebenfalls Parlamentarische Staatssekretärin beim
Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ist (vgl. agrar heute
vom 21. August 2025, www.agrarheute.com/politik/
tierschutzbeauftragtesilvia-breher-politiklehre-hat-acker-keinen-platz-636185, letzter Zugriff:
21. August 2025)?
12. Welche Rolle wird die Beauftragte der Bundesregierung für den
Tierschutz bei Gesetzesvorhaben einnehmen, und wie kann sichergestellt
werden, dass im Rahmen von Stellungnahmen zu ebendiesen kein
Interessenkonflikt mit ihrer Tätigkeit als Parlamentarische Staatssekretärin besteht
(vgl. agrar heute vom 21. August 2025, www.agrarheute.com/politik/tiers
chutzbeauftragte-silvia-breher-politiklehre-hat-acker-keinen-platz-63
6185, letzter Zugriff: 21. August 2025)?
13. Welche Vorhaben verfolgt die neue Beauftragte der Bundesregierung für
den Tierschutz, und wo möchte sie inhaltliche Schwerpunkte setzen (wenn
vorhanden, bitte konkrete Vorhaben und Zeitrahmen angeben)?
14. Welche Aufgaben übernimmt die neue Beauftragte der Bundesregierung
für den Tierschutz, wie unterscheiden diese sich von den Aufgaben der
bisherigen unabhängigen Bundestierschutzbeauftragten, und wie lässt sich
der daraus entstehende Arbeitsaufwand parallel zu ihrer Tätigkeit als
Parlamentarische Staatssekretärin bewältigen (vgl. Zweiter Tätigkeitsbericht:
www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ministerium/tierschutzbeauf
tragte/taetigkeitsbericht-2.pdf?__blob=publicationFile&v=3, letzter
Zugriff: 1. September 2025; bitte zu jeder der dem Zweiten
Tätigkeitsbericht der ehemaligen Bundestierschutzbeauftragten Ariane Kari zu
entnehmenden bisherigen Aufgabe und Tätigkeit konkret angeben)?
15. Welche zeitlichen Kapazitäten wird die neue Beauftragte der
Bundesregierung für den Tierschutz ihrer Funktion als Beauftragte der
Bundesregierung für den Tierschutz, neben ihren anderen Funktionen als
Parlamentarische Staatssekretärin, Mitglied des Deutschen Bundestages sowie
stellvertretende Parteivorsitzende der Partei Christlich-Demokratische Union,
widmen?
16. Über wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich explizit mit den
Aufgaben des bundesweiten Tierschutzes beschäftigen, verfügt die neue
Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz (bitte
Angestelltenverhältnis, Qualifikationen und Umfang angeben)?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit eines
Interessenkonflikts dadurch, dass die neue Beauftragte der Bundesregierung für
den Tierschutz Geschäftsführerin des Kreislandvolkverbands Vechta war,
einer Interessenvertretung der Landwirtschaft in einer von intensiver
Tierhaltung geprägten Region?
18. Wie stellt die Bundesregierung gegebenenfalls sicher, dass vor dem
Hintergrund der ehemaligen Tätigkeiten und Funktionen der neuen
Beauftragten der Bundesregierung für den Tierschutz im Kreislandvolkverband
Vechta, bei der Ausübung der Position als Beauftragte der
Bundesregierung für den Tierschutz nicht die Interessen der Landwirtinnen und
Landwirte, sondern die der Tiere im Mittelpunkt stehen?
19. Plant die Bundesregierung durch ein bundesweites Verbandsklagerecht für
anerkannte Tierschutzorganisationen, das Vollzugsdefizit im
Tierschutzrecht zu beheben?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
20. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Tiere in der Bundesrepublik
Deutschland politisch und juristisch mit dem Staatsziel Tierschutz (vgl.
Artikel 20a des Grundgesetzes – GG) angemessen geschützt sind?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht, und was plant die Bundesregierung, um das
zu ändern?
Berlin, den 22. September 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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