Kapazitäten und Struktur der Gartenbauwissenschaften in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/6435)
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Kapazitäten und Struktur der Gartenbauwissenschaften in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/6435)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6955
21. Wahlperiode 07.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karl Bär, Dr. Ophelia Nick, Dr. Zoe
Mayer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6435 –
Kapazitäten und Struktur der Gartenbauwissenschaften in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Gartenbauwissenschaften sind ein wichtiger Teil der Lösung bedeutender
gesellschaftlicher Probleme. Sie liefern wichtige Beiträge in den
Themengebieten Versorgungssicherheit mit hochwertigen Lebensmitteln, nachhaltige
Transformation von Agrar- und Ernährungssystemen, Umsetzung des
European Green Deals, Förderung der Biodiversität, Klimaschutz oder Förderung
der Gesundheit. Dennoch ist seit vielen Jahren eine Erosion der
Gartenbauwissenschaften insbesondere an den Hochschulen zu beobachten. Ein deutliches
Negativbeispiel dafür ist der gartenbauwissenschaftliche Standort an der
Leibniz-Universität Hannover, über den der Wissenschaftsrat im Jahr 2006 noch
festgestellt hat, dass er die letzte breit aufgestellte und die bedeutendste
gartenbauwissenschaftliche Einrichtung in Deutschland sei (Wissenschaftsrat
(2006): Empfehlungen zur Entwicklung der Agrarwissenschaften in
Deutschland im Kontext benachbarter Fächer (Gartenbau-, Forst- und
Ernährungswissenschaften), Drucksache 7618‑06, www.wissenschaftsrat.de/download/archi
v/7618-6.pdf, S. 193). Trotz dieser wissenschaftlichen Bedeutung wurden die
Studiengänge der Gartenbauwissenschaften an der Universität Hannover
mittlerweile eingestellt (Naturwissenschaftliche Fakultät der Leibniz Universität
Hannover, www.naturwissenschaften.uni-hannover.de/studium/studienangebo
t/pflanzenwissenschaften/map-bsc#c3571). Ein weiteres Beispiel ist die
drohende Abwicklung der Forschungsstelle für gartenbauliche Kulturpflanzen an
der Fachhochschule Erfurt (Schreiben an den Ausschuss für Forschung,
Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung vom 18. Mai 2026).
Der Wissenschaftsrat hat in seinem letzten Gutachten zu den Perspektiven der
Agrar-, Lebensmittel- und Ernährungswissenschaften aus dem Jahr 2024 seine
große Sorge über diese Entwicklung in den Gartenbauwissenschaften zum
Ausdruck gebracht (Wissenschaftsrat (2024): Empfehlungen zur Entwicklung
der Agrarwissenschaften in Deutschland im Kontext benachbarter Fächer
(Gartenbau-, Forst- und Ernährungswissenschaften), Drucksache 7618‑06,
www.wissenschaftsrat.de/download/2024/1956-24.pdf, S. 83).
Zum Kern der Gartenbauwissenschaften gehört einerseits die
Grundlagenforschung, andererseits praxisnahe, transdisziplinäre Forschung, die gemeinsam
mit Obstbauern oder Gemüsegärtnerinnen an konkreten Herausforderungen
arbeitet. So können beispielsweise in kleinen Schritten der Einsatz von Pesti-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 7. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ziden reduziert oder die Resilienz unserer Ernährungssysteme gegen die
Folgen der Klimakrise gestärkt werden. Die praxisnahe Ausrichtung der
Forschung ist zudem entscheidend für die Ausbildung dringend benötigter
Fachkräfte. Trotz ihrer Bedeutung für die Umwelt und das Gemeinwohl bleiben
solche partizipativen und transdisziplinären Forschungsansätze in der
Förderung des Bundes vergleichsweise unterrepräsentiert.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde das
Maßnahmenpaket Zukunft Gartenbau von der Bundesregierung aufgenommen. Teil dessen
ist der Erhalt und die Stärkung der finanziellen Unterstützung der
Gartenbauwissenschaften an Hochschulen und im Rahmen der Programmförderung des
Bundes.
1. Wie hat sich die Anzahl der gartenbauwissenschaftlichen Professuren an
Universitäten und Hochschulen in den vergangenen 20 Jahren nach
Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Hochschulstandort
und Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesverband der Studierenden/Hochschulabsolventinnen und
Absolventen/Ingenieurinnen und Ingenieure des Hochschulstudiums der Fachrichtungen
Gartenbau und Landschaftsarchitektur an Hochschulen und Universitäten
(BHGL) hat die Ergebnisse einer Befragung von Universitäten und
Hochschulen mit Gartenbaustudium zur Entwicklung der Professuren in seinem
„Konzept für einen Neustart der gartenbauwissenschaftlichen Forschung und der
akademischen Ausbildung im Gartenbau in Deutschland“ 2024 veröffentlicht.
Die Ergebnisse sind unter dem Link www.bhgl.de/wp-content/uploads/2025/0
3/Konzept_Neustart_Gartenbauwissenschaften_18_03_25.pdf abrufbar.
2. Wie hat sich die Anzahl der Lehraufträge im Studiengang
Gartenbauwissenschaften an Universitäten und Hochschulen nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte nach
Hochschulstandort und Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Daten vor.
3. Wie hat sich die Anzahl der Studierenden an Universitäten und
Hochschulen, differenziert nach Einschreibungen und erfolgreichen
Abschlüssen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 20 Jahren
entwickelt (bitte nach Hochschulstandort und Bundesländern
aufschlüsseln)?
Die Entwicklung der Studierendenzahlen im Gartenbau in Deutschland und in
den einzelnen Bundesländern kann zahlreichen, online und kostenlos
verfügbaren Veröffentlichungen entnommen werden. Sie stieg im Verlaufe der letzten
20 Jahre zwischenzeitlich an, war aber insgesamt rückläufig. Im
Wintersemester 2004/2005 gab es insgesamt 429 Studienanfängerinnen und Studienanfänger
im Studienbereich Gartenbau, 2024/2025 waren es 279; das entspricht einem
Rückgang um rund 35 Prozent. Insgesamt studierten 2004/2005 2.777,
2024/2025 waren es 1 854 Personen im Bereich Gartenbau; das entspricht
einem Rückgang um 33 Prozent. Weiterführende, vertiefende Informationen
können online kostenlos unter anderem auf der Webseite der Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung (BLE), dem Bildungsserver Agrar, der
Internetseite bmel-statistik.de und über das Angebot des Statistischen Bundesamt bei
GENESIS abgerufen werden.
4. Welchen Bedarf an Gartenbauabsolventen und Absolventinnen und
Absolventen im Bereich Weinbau/Oenologie sieht die Bundesregierung in
Deutschland bis 2035?
Nach der Mittelfristprognose bis zum Jahr 2029 aus dem Fachkräftemonitoring
für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
(Fachkräftemonitoring – BMAS) zählt die Berufsgruppe „116 Weinbau“ nicht zu den
Fokusberufen mit Engpässen in 2029. Aus dem Modell ergibt sich, dass die Zahl an
Arbeitskräften, die aus dem Bildungssystem (inklusive Gartenbau) bis zum
Jahr 2029 neu auf den Markt kommen, bei rund 1 200 Personen liegen könnte.
Demgegenüber werden nach der Prognose rund 900 Arbeitsplätze bis zum Jahr
2029 neu zu besetzen sein. Eine Aktualisierung der Mittelfristprognose bis zum
Jahr 2030 wird im Herbst 2026 erwartet – die Prognose wird jährlich erstellt.
Daten bis zum Jahr 2035 liegen in dieser Granularität nicht vor.
5. Mit wie vielen Gartenbauabsolventinnen und Gartenbauabsolventen und
Absolventinnen und Absolventen im Bereich Weinbau/Oenologie
rechnet die Bundesregierung jährlich bis 2035?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten vor.
6. Was plant die Bundesregierung, um der Erosion der
Gartenbauwissenschaften entgegenzuwirken?
Die Entwicklung und Pflege universitärer Studiengänge liegt in der
Zuständigkeit der Länder. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Heimat (BMLEH) wird am 8. Juli 2026 einen Runden Tisch unter Beteiligung
des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
ausrichten, um gemeinsam mit Ländern, Hochschulen und Verbänden über die
Weiterentwicklung der Gartenbauwissenschaften zu beraten.
7. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung dazu geeignet,
um gemäß der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
verankerten Umsetzung des „Maßnahmenpakets Zukunft Gartenbau“ die
universitäre Verankerung und überregionale Vernetzung der
Gartenbauwissenschaften gemeinsam mit den Ländern umzusetzen?
Derartige Maßnahmen werden unter anderem Gegenstand des in der Antwort
zu Frage 6 angesprochenen Runden Tisches sein. Einen Impuls kann dabei
auch das Positionspapier des Wissenschaftsrates „Perspektiven der Agrar-,
Lebensmittel- und Ernährungswissenschaften“, Drucksachennummer: 1956‑24,
DOI unter dem Link doi.org/10.57674/txjy-7n5 abrufbar, vermitteln.
8. Verfolgt die Bundesregierung das Ziel aus dem Maßnahmenpaket, den
Erhalt zweier universitärer Standorte zu sichern, und wenn ja, mit
welchen Maßnahmen, und in welchem Zeitrahmen?
Die Umsetzung des Maßnahmenpaketes „Zukunft Gartenbau“ ist ein Ziel der
Bundesregierung im Koalitionsvertrag. Die Bundesregierung kann jedoch keine
Maßnahmen finanzieren, die nach der verfassungsrechtlichen
Kompetenzverteilung in der Zuständigkeit der Länder liegen. Vielmehr wird in diesem
Zusammenhang auf den Zukunftsvertrag Forschung und Lehre (ZSL) verwiesen.
Der ZSL wird zu 50 Prozent vom Bund in Höhe von 2 Mrd. Euro finanziert.
9. Plant die Bundesregierung ein Engagement zum Aufbau oder Stärkung
der universitären Standorte, zum Beispiel auf Grundlage des Artikel 91b
des Grundgesetzes, wie skizziert im Maßnahmenpaket Zukunft
Gartenbau, und wenn ja, wann?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
10. Wie viele Gesprächstermine hat die Bundesregierung bisher mit den
zuständigen Landesministerien zur Umsetzung des Maßnahmenpakets
geführt?
Die Bundesregierung hat mit den Landesministerien hierzu 28 Gespräche
geführt.
11. Gibt es von Landesregierungen konkrete Angebote an den Bund,
gemeinsam konkrete Maßnahmen zum Erhalt oder der Verbesserung der
gartenbaulichen Forschung und Lehre in Deutschland, und wenn ja,
welche?
Es wird davon ausgegangen, dass die Frage „… Deutschland einzuführen und
wenn ja…“ lautet.
Der Bundesregierung sind keine konkreten Angebote bekannt.
12. Wie hat sich die institutionelle Förderung der Gartenbauwissenschaften
an außeruniversitären Forschungseinrichtungen durch den Bund in den
vergangenen 20 Jahren entwickelt?
Für das Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau e. V. (ZBG) entwickelte
sich die institutionelle Förderung von rund 181 Tausend Euro im Jahr 2006 zu
rund 187 Tausend Euro im Jahr 2012 und 311 Tausend Euro im Haushaltsjahr
2026. Es handelt sich jeweils um die Sollzahlen beziehungsweise den Anteil
des Bundes an den Gesamtausgaben.
Der Bundesanteil an der Förderung des Leibniz-Instituts für
Gartenbauwissenschaften e. V. (IGZ) schwankte zwischen rund 3 133 Tausend Euro im Jahr
2006, rund 5 500 Tausend Euro im Jahr 2014 über rund 4 700 Tausend Euro im
Jahr 2020 zu rund 5 000 Tausend Euro im Haushaltsjahr 2026 (jeweils
Sollzahlen Bundesanteil).
Aufgrund des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die
Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) vom 19.
September 2007 (BAnz. Nr. 195 S. 7787) und der Ausführungsvereinbarung über
die gemeinsame Förderung der Mitgliedseinrichtungen der
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) vom 27. Oktober 2008
werden die Mitgliedseinrichtungen der WGL gemeinsam vom Bund und den
Ländern finanziell entsprechend des Bund-Länder-Finanzierungsschlüssels
gefördert.
Die Länder gewähren den Einrichtungen Zuwendungen zur institutionellen
Förderung. Die Förderung des Bundes erfolgt durch zweckgebundene
Zuweisungen an die Sitzländer.
Weitere Zahlen zur institutionellen Förderung des ZBG und der Entwicklung
des Bundesanteils an der Förderung des IGZ können den öffentlich
zugänglichen Bundeshaushaltsplänen im Download-Portal des Bundesministeriums der
Finanzen entnommen werden.
13. Wie hat sie die Programmförderung des Bundes für die
Gartenbauwissenschaften in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte nach
federführenden Ressorts aufschlüsseln)?
Über den Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) wurden
in den letzten 20 Jahren verschiedene Förderprogramme im Auftrag des
BMLEH mit unterschiedlicher Relevanz für den Gartenbau beziehungsweise
die Gartenbauwissenschaften umgesetzt. Insgesamt ist eine erhebliche
Steigerung der Förderungsaktivitäten bei gartenbauwissenschaftlichen Themen vom
Jahr 2006 bis heute festzustellen. So stieg der Gesamtmitteleinsatz im
Forschungs- und Entwicklungsbereich von etwa 36 000 Euro im Jahr 2006 auf
10,1 Mio. Euro im Jahr 2025.
Über das Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen (FPNR)
wurden in den letzten 20 Jahren vereinzelt gartenbauwissenschaftliche Themen
gefördert. Die in diesem Programm jährlich eingesetzten Mittel stiegen von etwa
36 000 Euro im Jahr 2006 auf knapp 472 000 Euro im Jahr 2011.
Danach sank die jährliche Mittelbereitstellung bis auf circa 55 000 Euro im
Jahr 2015, um dann bis auf 1,3 Mio. Euro im Jahr 2020 anzusteigen. Bis zum
Jahr 2025 sank der jährliche Mittelbetrag für gärtnerische Fragestellungen im
Rahmen des FPNR auf 210 000 Euro.
Eine systematische Förderung gartenbauwissenschaftlicher Themen erfolgt seit
dem Jahr 2021 über die Förderung von Maßnahmen zum Schutz von
Moorböden und zur Verringerung der Torfverwendung. Seit dem Start im Jahr 2021 bis
Ende des Jahres 2025 stiegen die jährlichen Ausgaben für die Verringerung der
Torfverwendung von circa 423 000 Euro auf 8,3 Mio. Euro.
Über das Bundesprogramm Humus hat der Projektträger FNR im Jahr der
Übernahme im Jahr 2025 Mittel in Höhe von 484 000 Euro für
gartenbauwissenschaftliche Fragestellungen verausgabt. Im Jahr 2025 lag der Förderbetrag
für diese Themen bei rund 1,8 Mio. Euro.
Das BMLEH fördert über den Projektträger BLE (PTBLE) aktuell in
15 BMLEH-Förderprogrammen Projekte mit gartenbaulichem Bezug. Damit
verbunden sind festgelegte Fördermittel für das Jahr 2026 in Höhe von rund
26 Mio. Euro. Zum Vergleich, 2006 lag die Anzahl der durch den PTBLE
betreuten BMLEH-Förderprogramme, die gartenbauliche Projekte fördern, bei
nur drei und die Höhe der ausgezahlten Fördermittel belief sich auf 1 Mio.
Euro. Ab dem Jahr 2006 gab es eine kontinuierliche Steigerung bei der Anzahl
der geförderten Projekte und der Höhe der Gesamtfördermittel pro Jahr.
Insbesondere ab dem Jahr 2021 kam es dann zu einer nochmaligen Verstärkung der
Programmförderung der Gartenbauwissenschaften durch das BMLEH. So
erhöhten sich die jährlich ausgezahlten Fördermittel über alle Programme hinweg
von 15 Mio. Euro im Jahr 2020 auf 23 Mio. Euro im Jahr 2021 und lagen in
den Folgejahren bis heute zwischen 23 und 28 Mio. Euro.
14. Welche Fördermöglichkeiten im Bereich Gartenbauwissenschaften
wurden im Rahmen der „Hightech Agenda Deutschland“ geschaffen?
Die „Hightech Agenda Deutschland“ richtet sich an keine bestimmte
Wissenschaftsdisziplin. Im Rahmen der dort gültigen Vorgaben kann auch die
Gartenbauwissenschaft Vorhabenvorschläge vorlegen. Dazu bieten sich die Bereiche
Biotechnologie, Künstliche Intelligenz, Sensorik und nachhaltige
Produktionssysteme besonders an. Forschungsschwerpunkte können beispielsweise
klimaresiliente Pflanzenzüchtung, Präzisionsgartenbau, Robotik sowie digitale
Gewächshaus- und Anbausysteme sein. Zudem fördert die Agenda den
Technologietransfer durch Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie
die Unterstützung von Ausgründungen und Demonstrationsprojekten. Dadurch
ergeben sich gute Chancen, innovative und nachhaltige Lösungen auch für die
Pflanzenproduktion zu entwickeln und in die Praxis zu überführen.
15. Wie hat sich die Ressortforschung des Bundes im Bereich der
Gartenbauwissenschaften in den vergangenen 20 Jahren entwickelt, und welche
inhaltlichen Schwerpunkte wurden dabei gesetzt (bitte nach
federführenden Ressorts aufschlüsseln)?
Thünen-Institut (TI) (Geschäftsbereich des BMLEH):
Ab Mitte des Jahres 2007 wurde am Institut für Betriebswirtschaft der
damaligen Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft in Braunschweig (FAL) ein
Arbeitsgebiet Ökonomik des Gartenbaus aufgebaut. Von anfänglich einer
Planstelle hat sich die Gartenbauforschung zu einem mehrere Personen
einschließlich Projektmitarbeitenden aus Drittmittelprojekten, umfassenden
Arbeitsgruppe am heutigen TI, Institut für Betriebswirtschaft, entwickelt. Die bearbeiteten
ökonomischen Fragestellungen und die Personalausstattung finden sich auf der
Seite des Instituts unter dem Link www.thuenen.de/de/fachinstitute/betriebswir
tschaft/produktionssysteme/gartenbau.
Julius Kühn-Institut (JKI) (Geschäftsbereich des BMLEH):
Am JKI befassen sich aktuell fünf Fachinstitute entsprechend ihrer
thematischen Ausrichtung schwerpunktmäßig mit Kulturpflanzen, die den
Gartenbauwissenschaften mit den Sparten Arznei- und Gewürzpflanzen, Gemüsebau,
Obstbau, Weinbau, Zierpflanzenbau inklusive Stauden und Baumschulkulturen
zugeordnet werden können. Dazu gehören aus dem Fachbereich
pflanzengenetische Vielfalt, Züchtungsforschung die JKI-Fachinstitute für
Züchtungsforschung an gartenbaulichen Kulturen (ZG), Züchtungsforschung an Obst (ZO)
und Rebenzüchtung (ZR) sowie aus dem Fachbereich Schutz der
Kulturpflanzen die JKI-Fachinstitute für Pflanzenschutz in Gartenbau und urbanem
Grün (G) und Pflanzenschutz in Obst- und Weinbau (OW). Dazu kommen
zahlreiche Forschungsthemen einschließlich Drittmittelprojekten an anderen JKI-
Instituten, die auch gartenbauliche Fragestellungen betreffen. Eine
stellenscharfe Abgrenzung zwischen gartenbaulichen and anderen Themenbereichen und
deren genaue zeitliche Entwicklung lässt sich daher nicht mit vertretbarem
Aufwand ermitteln.
Max Rubner-Institut (MRI) (Geschäftsbereich des BMLEH)
Das MRI betreibt qua Satzung keine „Gartenbauwissenschaft“, auch wenn
einige dazugehörige Schlagworte, wie zum Beispiel moderne Anbausysteme oder
Pflanzenschutz auch bei Themen des MRI beziehungsweise in
Forschungsprojekten, an denen das MRI beteiligt ist, adressiert werden. Das MRI arbeitet mit
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Gartenbauwissenschaft in
Bezug auf Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln (siehe zum Beispiel
Mykotoxinforschung, Leguminosenforschung) sowie Versorgungssicherheit/
Resilienz zusammen.
16. Wie hoch sieht die Bundesregierung den finanziellen Bedarf in den
kommenden zehn Jahren zur Unterstützung der universitären
gartenbauwissenschaftlichen Lehre und Forschung?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
17. Wie sieht der konkrete Zeitplan der Bundesregierung – unterteilt nach
den wichtigsten Meilensteinen – für die Stärkung der
Gartenbauwissenschaften unter Berücksichtigung der einzubeziehenden Bundes- und
Landesministerien und Bundes- und Landesgremien aus?
Die Zuständigkeit für die Universitäten liegt bei den Ländern. Die
Universitäten entscheiden selbst über ihr Angebot an Studiengängen. Die
Bundesregierung unterstützt die Länder hierbei über den Zukunftsvertrag Studium und
Lehre stärken (ZSL) mit jährlich 2 Mrd. Euro.
18. Plant die Bundesregierung eine Neugestaltung bzw. einen Ausbau der
Förderung partizipativer und transdisziplinärer Forschungsansätze, um
die Vielfalt von praxisnahen Forschungsaktivitäten jenseits der aktuellen
Kriterien für Exzellenz besser abzubilden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
19. Wie unterstützt die Bundesregierung die internationale Sicherbarkeit und
Kooperation deutscher Forschungsstandorte im Wein- und Gartenbau?
Es wird davon ausgegangen, dass das siebte Wort in der Frage „Sichtbarkeit“
lauten soll.
Die Bundesregierung unterhält mit dem Institut für Rebenzüchtung
(Geilweilerhof) beim JKI einen eigenen Forschungsstandort zur Rebenzüchtung.
Gemeinsam mit anderen JKI-Instituten kooperiert der Geilweilerhof mit
Forschungseinrichtungen auf der ganzen Welt. Die Bundesregierung entsendet mehrmals
im Jahr Forschende zu Sitzungen der Internationalen Organisation für Rebe und
Wein (OIV). Das Ansehen der deutschen Delegation bei der OIV ist hoch, die
Expertise der Delegierten gefragt.
Das Leibniz-Institut für Gartenbauwissenschaften (IGZ) und das JKI
kooperieren ebenfalls weltweit mit Forschungseinrichtungen im Bereich des
Gartenbaus. Bei Tagungen der International Society of Horticultural Science (ISHS)
sind Forschende aus Deutschland regelmäßig vertreten.
20. Inwieweit sieht die Bundesregierung Forschungsbedarf im Weinbau, um
die Anpassung an den Klimawandel ohne Ertragsverluste
sicherzustellen?
Der Forschungsbedarf ist mit dem Klimawandel gestiegen. Doch die Nachfrage
nach alkoholischen Getränken hat in den etablierten Märkten nachgelassen.
Hieraus ergibt sich weiterer Forschungsbedarf. Zurzeit liegt der Fokus auf
widerstandsfähigen Rebsorten, die gegenüber Hitze, Trockenheit und
langanhaltenden Regenperioden und damit einhergehenden pilzlichen Schaderregern
besser bestehen können.
21. Wie plant die Bundesregierung die zukünftige Förderung so
auszugestalten, dass der Wissenstransfer zwischen Hochschulen und
landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben ausgebaut wird?
Die Innovationsförderung des PTBLE identifiziert zu den Themenfeldern
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz neue Forschungsfelder,
entwickelt entsprechende Bekanntmachungen und begleitet Projekte von der Idee
über die Ausführung bis hin zur Umsetzung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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