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Haushaltsmittel des Bundes für Kirchen, kirchliche Träger und kirchennahe Einrichtungen in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025

dip / drucksache 03.07.2026 · WP 21 · 21/6849 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Haushaltsmittel des Bundes für Kirchen, kirchliche Träger und kirchennahe Einrichtungen in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 Deutscher Bundestag Drucksache 21/6849 21. Wahlperiode 03.07.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Marcus Bühl, Mirco Hanker, Jürgen Koegel, Thomas Ladzinski, Sergej Minich, Julian Schmidt, Georg Schroeter, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD Haushaltsmittel des Bundes für Kirchen, kirchliche Träger und kirchennahe Einrichtungen in den Haushaltsjahren von 2020 bis 2025 Der Bund stellt jährlich erhebliche Haushaltsmittel für Kirchen, kirchliche Träger sowie kirchennahe und religiös geprägte Einrichtungen bereit. Zu den Empfängern zählen unter anderem die großen christlichen Kirchen und ihre Gliederungen, kirchliche Wohlfahrtsverbände (etwa Caritas und Diakonie samt ihren Untergliederungen), kirchliche Hilfs- und Missionswerke, Stiftungen, Akademien und Bildungswerke sowie weitere Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft oder mit kirchlicher Nähe. Vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Gebots staatlicher Neutralität in religiösen und weltanschaulichen Fragen sowie der angespannten Haushaltslage halten die Fragesteller ein hohes Maß an Transparenz über Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage dieser Leistungen für geboten. Die erbetenen Angaben liegen den Ressorts aus den Zuwendungsbescheiden und der Verwendungsnachweisprüfung nach den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) vor und sind daher mit zumutbarem Aufwand darstellbar. Um eine ressortübergreifend einheitliche und auswertbare Antwort zu ermöglichen, bitten die Fragesteller durchgehend um eine titelscharfe Aufschlüsselung nach Einzelplänen, Kapiteln und Titeln in maschinenlesbarer Form. Wir fragen die Bundesregierung: 1. In welcher Höhe hat der Bund in den Haushaltsjahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 insgesamt Mittel an Kirchen, kirchliche Träger, kirchennahe Einrichtungen sowie sonstige religiös oder weltanschaulich geprägte Einrichtungen ausgezahlt (bitte die Gesamtsumme getrennt für jedes Haushaltsjahr sowie zusätzlich aufgeschlüsselt nach Einzelplänen angeben)? 2. Auf welche Einzelpläne, Kapitel und Titel des Bundeshaushalts entfallen diese Mittel in den Haushaltsjahren von 2020 bis 2025 jeweils (bitte titelscharf und je Haushaltsjahr in maschinenlesbarer Form auflisten)? 3. Welche institutionellen Förderungen hat der Bund in den Haushaltsjahren von 2020 bis 2025 an die in Frage 1 genannten Einrichtungen – unmittelbar oder mittelbar, einschließlich über Dachverbände, Mittlerorganisationen und mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen – gewährt (bitte je Empfänger einzeln und in maschinenlesbarer Form jeweils mit Name und Sitz des Empfängers, bewilligtem und tatsächlich ausgezahltem Betrag je Haushaltsjahr, Haushaltstitel, zuständigem Ressort sowie Rechtsgrundlage auflisten)? 4. In welchen Fällen und in welcher Höhe hat der Bund in den Haushaltsjahren von 2020 bis 2025 Kosten kirchlicher oder kirchennaher Einrichtungen ganz oder teilweise übernommen (z. B. für Personal, Mieten und Pachten, Bau-, Erwerbs- und Sanierungsmaßnahmen, Betriebs- und Verwaltungskosten oder Sicherheitsmaßnahmen; bitte je Fall mit Empfänger, Art der Kosten, Höhe, Haushaltstitel und zuständigem Ressort auflisten)? 5. Welche Projektförderungen hat der Bund in den Haushaltsjahren von 2020 bis 2025 an Kirchen, kirchliche Träger oder kirchennahe Einrichtungen vergeben (bitte eine vollständige Projektliste in maschinenlesbarer Form vorlegen, aus der je Projekt: Projektbezeichnung, Projektträger, zuständiges Ressort, Haushaltstitel, Förderkennzeichen, bewilligte und tatsächlich ausgezahlte Fördersumme, Laufzeit sowie eine kurze Projektbeschreibung hervorgehen)? 6. In welchen Fällen wurden die in den Fragen 3 bis 5 genannten Mittel von einem Erst- oder Zwischenempfänger an weitere Einrichtungen weitergeleitet, und welche Letztempfänger haben die Mittel jeweils erhalten (soweit der Bundesregierung bekannt; bitte nach Haushaltstiteln aufschlüsseln)? 7. Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage – Förderrichtlinie, Verwaltungsvereinbarung, gesetzliche Regelung, Staatskirchenvertrag oder sonstige Grundlage – beruhen die in den Fragen 3 bis 5 genannten Leistungen jeweils (bitte nach Förderart und Ressort geordnet darstellen)? 8. Plant die Bundesregierung, Umfang oder Struktur der Bundesmittel für Kirchen, kirchliche Träger und kirchennahe Einrichtungen in den kommenden Haushaltsjahren zu verändern, und wenn ja, in welcher Weise (bitte begründen)? Berlin, den 23. Juni 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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