Haushaltsmittel des Bundes für Kirchen, kirchliche Träger und kirchennahe Einrichtungen in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025
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Haushaltsmittel des Bundes für Kirchen, kirchliche Träger und kirchennahe Einrichtungen in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6849
21. Wahlperiode 03.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Marcus Bühl, Mirco Hanker, Jürgen
Koegel, Thomas Ladzinski, Sergej Minich, Julian Schmidt, Georg Schroeter,
Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD
Haushaltsmittel des Bundes für Kirchen, kirchliche Träger und kirchennahe
Einrichtungen in den Haushaltsjahren von 2020 bis 2025
Der Bund stellt jährlich erhebliche Haushaltsmittel für Kirchen, kirchliche
Träger sowie kirchennahe und religiös geprägte Einrichtungen bereit. Zu den
Empfängern zählen unter anderem die großen christlichen Kirchen und ihre
Gliederungen, kirchliche Wohlfahrtsverbände (etwa Caritas und Diakonie samt
ihren Untergliederungen), kirchliche Hilfs- und Missionswerke, Stiftungen,
Akademien und Bildungswerke sowie weitere Einrichtungen in kirchlicher
Trägerschaft oder mit kirchlicher Nähe.
Vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Gebots staatlicher Neutralität
in religiösen und weltanschaulichen Fragen sowie der angespannten
Haushaltslage halten die Fragesteller ein hohes Maß an Transparenz über Art, Umfang,
Zweck und Rechtsgrundlage dieser Leistungen für geboten. Die erbetenen
Angaben liegen den Ressorts aus den Zuwendungsbescheiden und der
Verwendungsnachweisprüfung nach den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung
(BHO) vor und sind daher mit zumutbarem Aufwand darstellbar. Um eine
ressortübergreifend einheitliche und auswertbare Antwort zu ermöglichen, bitten
die Fragesteller durchgehend um eine titelscharfe Aufschlüsselung nach
Einzelplänen, Kapiteln und Titeln in maschinenlesbarer Form.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Höhe hat der Bund in den Haushaltsjahren 2020, 2021, 2022,
2023, 2024 und 2025 insgesamt Mittel an Kirchen, kirchliche Träger,
kirchennahe Einrichtungen sowie sonstige religiös oder weltanschaulich
geprägte Einrichtungen ausgezahlt (bitte die Gesamtsumme getrennt für jedes
Haushaltsjahr sowie zusätzlich aufgeschlüsselt nach Einzelplänen
angeben)?
2. Auf welche Einzelpläne, Kapitel und Titel des Bundeshaushalts entfallen
diese Mittel in den Haushaltsjahren von 2020 bis 2025 jeweils (bitte
titelscharf und je Haushaltsjahr in maschinenlesbarer Form auflisten)?
3. Welche institutionellen Förderungen hat der Bund in den Haushaltsjahren
von 2020 bis 2025 an die in Frage 1 genannten Einrichtungen – unmittelbar
oder mittelbar, einschließlich über Dachverbände, Mittlerorganisationen
und mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen –
gewährt (bitte je Empfänger einzeln und in maschinenlesbarer Form jeweils
mit Name und Sitz des Empfängers, bewilligtem und tatsächlich
ausgezahltem Betrag je Haushaltsjahr, Haushaltstitel, zuständigem Ressort sowie
Rechtsgrundlage auflisten)?
4. In welchen Fällen und in welcher Höhe hat der Bund in den
Haushaltsjahren von 2020 bis 2025 Kosten kirchlicher oder kirchennaher Einrichtungen
ganz oder teilweise übernommen (z. B. für Personal, Mieten und Pachten,
Bau-, Erwerbs- und Sanierungsmaßnahmen, Betriebs- und
Verwaltungskosten oder Sicherheitsmaßnahmen; bitte je Fall mit Empfänger, Art der
Kosten, Höhe, Haushaltstitel und zuständigem Ressort auflisten)?
5. Welche Projektförderungen hat der Bund in den Haushaltsjahren von 2020
bis 2025 an Kirchen, kirchliche Träger oder kirchennahe Einrichtungen
vergeben (bitte eine vollständige Projektliste in maschinenlesbarer Form
vorlegen, aus der je Projekt: Projektbezeichnung, Projektträger, zuständiges
Ressort, Haushaltstitel, Förderkennzeichen, bewilligte und tatsächlich
ausgezahlte Fördersumme, Laufzeit sowie eine kurze Projektbeschreibung
hervorgehen)?
6. In welchen Fällen wurden die in den Fragen 3 bis 5 genannten Mittel von
einem Erst- oder Zwischenempfänger an weitere Einrichtungen
weitergeleitet, und welche Letztempfänger haben die Mittel jeweils erhalten (soweit
der Bundesregierung bekannt; bitte nach Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
7. Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage – Förderrichtlinie,
Verwaltungsvereinbarung, gesetzliche Regelung, Staatskirchenvertrag oder sonstige
Grundlage – beruhen die in den Fragen 3 bis 5 genannten Leistungen
jeweils (bitte nach Förderart und Ressort geordnet darstellen)?
8. Plant die Bundesregierung, Umfang oder Struktur der Bundesmittel für
Kirchen, kirchliche Träger und kirchennahe Einrichtungen in den kommenden
Haushaltsjahren zu verändern, und wenn ja, in welcher Weise (bitte
begründen)?
Berlin, den 23. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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