Kosten und Vertragsgrundlagen der deutschen Mitgliedschaft in multilateralen Entwicklungsbanken
Text
Kosten und Vertragsgrundlagen der deutschen Mitgliedschaft in multilateralen Entwicklungsbanken
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7995
21. Wahlperiode 11.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Matthias Rentzsch, Marcus Bühl,
Mirco Hanker, Jürgen Koegel, Thomas Ladzinski, Sergej Minich, Julian Schmidt,
Georg Schroeter, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD
Kosten und Vertragsgrundlagen der deutschen Mitgliedschaft in multilateralen
Entwicklungsbanken
Im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027
(Bundestagsdrucksache 21/7300) sind in Kapitel 23 04 des Einzelplans 23 rund
1,36 Mrd. Euro für Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken veranschlagt.
Der Bundesrechnungshof hat am 19. September 2025 festgestellt, dass an
dieselben Organisationen auch aus anderen Titeln gezahlt wird und sich die
Summe der Mittel je Organisation dem Einzelplan 23 nicht entnehmen lasse (www.
bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/einzelplan-
2026/23-volltext.pdf, S. 8 und 15). Für die Titel 687 01 und 687 03 rügt er die
fehlende Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen nach Jahresbeträgen
(§ 16 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung [BHO]). Die erfragten Angaben
liegen dem Bund aus Beitrittsurkunden, Zeichnungserklärungen und den
Berichten der von ihm gestellten Exekutivdirektoren vor; die Kleine Anfrage
beschränkt sich auf die abgeschlossenen Haushaltsjahre von 2020 bis 2025.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Beträge hat der Bund in den Haushaltsjahren von 2020 bis 2025
jeweils an die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die
Internationale Entwicklungsorganisation, die Internationale Finanz-
Corporation, die Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur, die
Afrikanische Entwicklungsbank, den Afrikanischen Entwicklungsfonds, die
Asiatische Entwicklungsbank, den Asiatischen Entwicklungsfonds, den
Sonderfonds für Technische Hilfe, die Inter-Amerikanische Entwicklungsbank
und deren Sonderfonds, die Inter-Amerikanische Investitionsgesellschaft,
den Multilateralen Investitionsfonds, die Karibische Entwicklungsbank
und deren Sonderfonds, die Europäische Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung und ihre Sonderfonds, die Entwicklungsbank des Europarates
sowie die Asian Infrastructure Investment Bank gezahlt (bitte in
maschinenlesbarer Form, etwa als Excel- oder CSV-Datei, je Institution,
Haushaltsjahr und Haushaltstitel getrennt und mit den Spalten Institution,
Einzelplan, Kapitel, Titel, Haushaltsjahr, Ist-Betrag in Euro sowie Art der
Zahlung, unterschieden nach Kapitaleinzahlung, Fondswiederauffüllung,
Treuhandfondseinzahlung und sonstiger Zahlung, darstellen)?
2. Aus welchen Haushaltstiteln außerhalb des Kapitels 23 04 des
Einzelplans 23 hat der Bund in den Haushaltsjahren von 2020 bis 2025
Zahlungen an die in Frage 1 genannten Institutionen geleistet, und welche
Gesamtsumme je Institution und Haushaltsjahr ergibt sich daraus (bitte die
Gesamtsumme je Institution als eigene Tabelle ausweisen und nicht durch
einen Verweis auf Einzellisten ersetzen)?
3. Wie verteilen sich die bei den Titeln 687 01 und 687 03 des
Kapitels 23 04 des Einzelplans 23 im Regierungsentwurf 2027 veranschlagten
Verpflichtungsermächtigungen auf die einzelnen Fälligkeitsjahre?
a) Aus welchen Gründen weist die Bundesregierung diese Jahresbeträge
abweichend von § 16 Satz 2 BHO nicht im Haushaltsplan aus?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, die Jahresbeträge künftig im
Haushaltsplan auszuweisen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
4. Wie hoch waren zum Stichtag 31. Dezember 2025 je Institution nach
Frage 1 das von der Bundesrepublik Deutschland gezeichnete Kapital, das
davon eingezahlte Kapital und das abrufbare Kapital sowie der deutsche
Stimmrechtsanteil (bitte je Institution in der Bilanzwährung der Institution
und in Euro angeben)?
5. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Verfahren kann das
abrufbare Kapital je Institution nach Frage 1 abgerufen werden?
a) In welchen Fällen ist ein solcher Abruf seit dem 1. Januar 1990
erfolgt?
b) Welche Vorsorge trifft der Bundeshaushalt für den Fall eines Abrufs,
und bei welchem Einzelplan, Kapitel und Titel wäre eine solche
Zahlung zu leisten?
c) Bedarf ein Abruf der Zustimmung des Deutschen Bundestages, und
wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
6. Auf welchem Abkommen und welchem deutschen Zustimmungsgesetz
beruht die Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland bei den in
Frage 1 genannten Institutionen jeweils (bitte je Institution mit Datum des
Abkommens, Fundstelle im Bundesgesetzblatt und in den seither
ergangenen Änderungsgesetzen angeben)?
7. Welche Kapitalerhöhungen und Wiederauffüllungen hat der Bund bei den
in Frage 1 genannten Institutionen seit dem 1. Januar 2019 zugesagt (bitte
je Zusage mit Institution, Datum des Beschlusses, deutschem
Zusagebetrag in Euro, Rechtsform der Zusage, vereinbartem Zahlungsplan nach
Jahren sowie der Angabe darstellen, ob und mit welcher
Bundestagsdrucksache der Deutsche Bundestag beteiligt wurde)?
8. Welche Regelungen zu Kündigung oder Austritt enthalten die Abkommen
der in Frage 1 genannten Institutionen jeweils?
a) Welche Fristen gelten dabei?
b) Welche Rechtsfolgen träten für das eingezahlte und für das abrufbare
deutsche Kapital ein?
9. Welche vom Bund finanzierten Treuhandfonds werden bei den in Frage 1
genannten Institutionen geführt (bitte je Treuhandfonds mit Bezeichnung,
verwaltender Institution, Einzelplan, Kapitel und Titel, eingezahltem
Betrag je Haushaltsjahr von 2020 bis 2025 in Euro, dem Stand der noch nicht
abgeflossenen Mittel zum 31. Dezember 2025 sowie der von der
Institution einbehaltenen Verwaltungsgebühr in Prozent und in Euro darstellen;
Treuhandfonds mit einem deutschen Beitrag von weniger als 1 Mio. Euro
je Haushaltsjahr können zusammengefasst ausgewiesen werden)?
10. Welche Rückflüsse hat der Bund in den Haushaltsjahren von 2020 bis
2024 von den in Frage 1 genannten Institutionen erhalten (bitte je
Institution, Haushaltsjahr und Einnahmetitel getrennt nach
Gewinnausschüttungen, Kapitalrückzahlungen und sonstigen Rückflüssen in Euro angeben)?
11. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Geschäftsjahren von 2020 bis 2025 die Verwaltungsaufwendungen der in Frage 1
genannten Institutionen jeweils, und wie hoch war jeweils die Zahl ihrer
Beschäftigten (bitte je Institution und Geschäftsjahr in der Bilanzwährung
der Institution angeben)?
12. Wie viele Personen hat der Bund in den Haushaltsjahren von 2020 bis
2025 an die in Frage 1 genannten Institutionen entsandt oder dort
mitfinanziert, und welche Kosten sind dem Bund dafür entstanden (bitte je
Institution, Haushaltsjahr und Funktion, unterschieden nach
Exekutivdirektor, Vertreter des Exekutivdirektors, sonstigem entsandten Personal und
beigeordneten Sachverständigen, mit Personenzahl, Kosten in Euro sowie
Einzelplan, Kapitel und Titel darstellen)?
13. Welche Vorrechte und Befreiungen genießen die in Frage 1 genannten
Institutionen und deren Beschäftigte nach den jeweiligen Abkommen im
Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland, insbesondere hinsichtlich der
Besteuerung der Bezüge?
a) In welchem Umfang kann der Bundesrechnungshof nach Kenntnis der
Bundesregierung die Verwendung der vom Bund geleisteten Mittel bei
diesen Institutionen prüfen?
b) Welche Vereinbarungen über Prüfungs- und Einsichtsrechte hat der
Bund mit diesen Institutionen geschlossen?
14. Welche der in den Fragen 6 bis 9 erfragten Abkommen, Zusagen und
Treuhandfondsvereinbarungen sind nicht öffentlich zugänglich?
a) Aus welchen Gründen sind sie nicht öffentlich zugänglich?
b) Ist die Bundesregierung bereit, sie dem Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages zuzuleiten, und wenn nein, aus welchen Gründen
nicht?
15. Welchen Zeitaufwand veranschlagt bzw. schätzt die Bundesregierung für
die Beantwortung je Frage dieser Kleinen Anfrage?
Berlin, den 10. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Georg Schroeter (Kleine Anfrage)
- asked ← Julian Schmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Jürgen Koegel (Kleine Anfrage)
- asked ← Marcus Bühl (Kleine Anfrage)
- asked ← Matthias Rentzsch (Kleine Anfrage)
- asked ← Michael Espendiller (Kleine Anfrage)
- asked ← Mirco Hanker (Kleine Anfrage)
- asked ← Sergej Minich (Kleine Anfrage)
- asked ← Thomas Ladzinski (Kleine Anfrage)
- asked ← Wolfgang Wiehle (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Matthias Rentzsch
- authored ← Michael Espendiller
- part_of_vorgang → Kosten und Vertragsgrundlagen der deutschen Mitgliedschaft in multilateralen Entwicklungsbanken (Kleine Anfrage)