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Kosten und Vertragsgrundlagen der deutschen Mitgliedschaft in multilateralen Entwicklungsbanken

dip / drucksache 11.09.2026 · WP 21 · 21/7995 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Kosten und Vertragsgrundlagen der deutschen Mitgliedschaft in multilateralen Entwicklungsbanken Deutscher Bundestag Drucksache 21/7995 21. Wahlperiode 11.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Matthias Rentzsch, Marcus Bühl, Mirco Hanker, Jürgen Koegel, Thomas Ladzinski, Sergej Minich, Julian Schmidt, Georg Schroeter, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD Kosten und Vertragsgrundlagen der deutschen Mitgliedschaft in multilateralen Entwicklungsbanken Im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Bundestagsdrucksache 21/7300) sind in Kapitel 23 04 des Einzelplans 23 rund 1,36 Mrd. Euro für Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken veranschlagt. Der Bundesrechnungshof hat am 19. September 2025 festgestellt, dass an dieselben Organisationen auch aus anderen Titeln gezahlt wird und sich die Summe der Mittel je Organisation dem Einzelplan 23 nicht entnehmen lasse (www. bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/einzelplan- 2026/23-volltext.pdf, S. 8 und 15). Für die Titel 687 01 und 687 03 rügt er die fehlende Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen nach Jahresbeträgen (§ 16 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung [BHO]). Die erfragten Angaben liegen dem Bund aus Beitrittsurkunden, Zeichnungserklärungen und den Berichten der von ihm gestellten Exekutivdirektoren vor; die Kleine Anfrage beschränkt sich auf die abgeschlossenen Haushaltsjahre von 2020 bis 2025. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Beträge hat der Bund in den Haushaltsjahren von 2020 bis 2025 jeweils an die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die Internationale Entwicklungsorganisation, die Internationale Finanz- Corporation, die Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur, die Afrikanische Entwicklungsbank, den Afrikanischen Entwicklungsfonds, die Asiatische Entwicklungsbank, den Asiatischen Entwicklungsfonds, den Sonderfonds für Technische Hilfe, die Inter-Amerikanische Entwicklungsbank und deren Sonderfonds, die Inter-Amerikanische Investitionsgesellschaft, den Multilateralen Investitionsfonds, die Karibische Entwicklungsbank und deren Sonderfonds, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und ihre Sonderfonds, die Entwicklungsbank des Europarates sowie die Asian Infrastructure Investment Bank gezahlt (bitte in maschinenlesbarer Form, etwa als Excel- oder CSV-Datei, je Institution, Haushaltsjahr und Haushaltstitel getrennt und mit den Spalten Institution, Einzelplan, Kapitel, Titel, Haushaltsjahr, Ist-Betrag in Euro sowie Art der Zahlung, unterschieden nach Kapitaleinzahlung, Fondswiederauffüllung, Treuhandfondseinzahlung und sonstiger Zahlung, darstellen)?  2. Aus welchen Haushaltstiteln außerhalb des Kapitels 23 04 des Einzelplans 23 hat der Bund in den Haushaltsjahren von 2020 bis 2025 Zahlungen an die in Frage 1 genannten Institutionen geleistet, und welche Gesamtsumme je Institution und Haushaltsjahr ergibt sich daraus (bitte die Gesamtsumme je Institution als eigene Tabelle ausweisen und nicht durch einen Verweis auf Einzellisten ersetzen)?  3. Wie verteilen sich die bei den Titeln 687 01 und 687 03 des Kapitels 23 04 des Einzelplans 23 im Regierungsentwurf 2027 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen auf die einzelnen Fälligkeitsjahre? a) Aus welchen Gründen weist die Bundesregierung diese Jahresbeträge abweichend von § 16 Satz 2 BHO nicht im Haushaltsplan aus? b) Beabsichtigt die Bundesregierung, die Jahresbeträge künftig im Haushaltsplan auszuweisen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?  4. Wie hoch waren zum Stichtag 31. Dezember 2025 je Institution nach Frage 1 das von der Bundesrepublik Deutschland gezeichnete Kapital, das davon eingezahlte Kapital und das abrufbare Kapital sowie der deutsche Stimmrechtsanteil (bitte je Institution in der Bilanzwährung der Institution und in Euro angeben)?  5. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Verfahren kann das abrufbare Kapital je Institution nach Frage 1 abgerufen werden? a) In welchen Fällen ist ein solcher Abruf seit dem 1. Januar 1990 erfolgt? b) Welche Vorsorge trifft der Bundeshaushalt für den Fall eines Abrufs, und bei welchem Einzelplan, Kapitel und Titel wäre eine solche Zahlung zu leisten? c) Bedarf ein Abruf der Zustimmung des Deutschen Bundestages, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?  6. Auf welchem Abkommen und welchem deutschen Zustimmungsgesetz beruht die Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland bei den in Frage 1 genannten Institutionen jeweils (bitte je Institution mit Datum des Abkommens, Fundstelle im Bundesgesetzblatt und in den seither ergangenen Änderungsgesetzen angeben)?  7. Welche Kapitalerhöhungen und Wiederauffüllungen hat der Bund bei den in Frage 1 genannten Institutionen seit dem 1. Januar 2019 zugesagt (bitte je Zusage mit Institution, Datum des Beschlusses, deutschem Zusagebetrag in Euro, Rechtsform der Zusage, vereinbartem Zahlungsplan nach Jahren sowie der Angabe darstellen, ob und mit welcher Bundestagsdrucksache der Deutsche Bundestag beteiligt wurde)?  8. Welche Regelungen zu Kündigung oder Austritt enthalten die Abkommen der in Frage 1 genannten Institutionen jeweils? a) Welche Fristen gelten dabei? b) Welche Rechtsfolgen träten für das eingezahlte und für das abrufbare deutsche Kapital ein?  9. Welche vom Bund finanzierten Treuhandfonds werden bei den in Frage 1 genannten Institutionen geführt (bitte je Treuhandfonds mit Bezeichnung, verwaltender Institution, Einzelplan, Kapitel und Titel, eingezahltem Betrag je Haushaltsjahr von 2020 bis 2025 in Euro, dem Stand der noch nicht abgeflossenen Mittel zum 31. Dezember 2025 sowie der von der Institution einbehaltenen Verwaltungsgebühr in Prozent und in Euro darstellen; Treuhandfonds mit einem deutschen Beitrag von weniger als 1 Mio. Euro je Haushaltsjahr können zusammengefasst ausgewiesen werden)? 10. Welche Rückflüsse hat der Bund in den Haushaltsjahren von 2020 bis 2024 von den in Frage 1 genannten Institutionen erhalten (bitte je Institution, Haushaltsjahr und Einnahmetitel getrennt nach Gewinnausschüttungen, Kapitalrückzahlungen und sonstigen Rückflüssen in Euro angeben)? 11. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Geschäftsjahren von 2020 bis 2025 die Verwaltungsaufwendungen der in Frage 1 genannten Institutionen jeweils, und wie hoch war jeweils die Zahl ihrer Beschäftigten (bitte je Institution und Geschäftsjahr in der Bilanzwährung der Institution angeben)? 12. Wie viele Personen hat der Bund in den Haushaltsjahren von 2020 bis 2025 an die in Frage 1 genannten Institutionen entsandt oder dort mitfinanziert, und welche Kosten sind dem Bund dafür entstanden (bitte je Institution, Haushaltsjahr und Funktion, unterschieden nach Exekutivdirektor, Vertreter des Exekutivdirektors, sonstigem entsandten Personal und beigeordneten Sachverständigen, mit Personenzahl, Kosten in Euro sowie Einzelplan, Kapitel und Titel darstellen)? 13. Welche Vorrechte und Befreiungen genießen die in Frage 1 genannten Institutionen und deren Beschäftigte nach den jeweiligen Abkommen im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Besteuerung der Bezüge? a) In welchem Umfang kann der Bundesrechnungshof nach Kenntnis der Bundesregierung die Verwendung der vom Bund geleisteten Mittel bei diesen Institutionen prüfen? b) Welche Vereinbarungen über Prüfungs- und Einsichtsrechte hat der Bund mit diesen Institutionen geschlossen? 14. Welche der in den Fragen 6 bis 9 erfragten Abkommen, Zusagen und Treuhandfondsvereinbarungen sind nicht öffentlich zugänglich? a) Aus welchen Gründen sind sie nicht öffentlich zugänglich? b) Ist die Bundesregierung bereit, sie dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zuzuleiten, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 15. Welchen Zeitaufwand veranschlagt bzw. schätzt die Bundesregierung für die Beantwortung je Frage dieser Kleinen Anfrage? Berlin, den 10. September 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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