Sicherheitspolitische Grundsatzorientierung der Bundesregierung im Bereich Weltraum
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Sicherheitspolitische Grundsatzorientierung der Bundesregierung im Bereich Weltraum
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6817
21. Wahlperiode 02.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Donata Vogtschmidt, Desiree Becker, Sonja Lemke, Nicole
Gohlke, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin
Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Jan Köstering, Stella Merendino, Charlotte
Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden,
Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Sicherheitspolitische Grundsatzorientierung der Bundesregierung im Bereich
Weltraum
Mit der im November 2025 veröffentlichten Weltraumsicherheitsstrategie
(WSS) definiert die Bundesregierung den Weltraum ausdrücklich als
sicherheitspolitische Handlungsdomäne und hebt dessen strategische Bedeutung für
Verteidigung, Krisenmanagement sowie staatliche Handlungsfähigkeit hervor
(WSS, S. 11). Neben dem Ausbau nationaler Fähigkeiten betont die
Bundesregierung dabei das Ziel der Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum,
verweist auf einen sogenannten „verhaltensbasierten Ansatz“ und kündigt eine
aktive Weltraumsicherheitsdiplomatie zur Förderung einer regelbasierten Nutzung
des Weltraums an (WSS, S. 24).
Gleichzeitig ist festzustellen, dass die internationale Sicherheitslage im
Weltraum zunehmend durch technologische Mehrdeutigkeit, Dual-Use-Strukturen,
wachsende Counter-Space-Fähigkeiten sowie erhebliche Regelungslücken im
bestehenden Weltraumrecht geprägt ist. Insbesondere nichtkinetische
Wirkmechanismen, Näheoperationen, Cyberoperationen gegen weltraumgestützte
Infrastruktur sowie destruktive Anti-Satelliten-Tests werfen grundlegende
Fragen hinsichtlich strategischer Stabilität, Attribution und Eskalationskontrolle
auf.
Vor diesem Hintergrund erscheint klärungsbedürftig, welches
sicherheitspolitische Leitbild die Bundesregierung langfristig verfolgt und wie sie das
Spannungsverhältnis zwischen nationalem Fähigkeitsaufbau, Abschreckungslogiken
und rüstungskontrollpolitischer Stabilisierung bewertet. Zwar verweist die
WSS auf internationale Kooperation und Normenbildung (WSS, S. 27),
zugleich bleibt jedoch offen, wie die Bundesregierung die Risiken einer
zunehmenden Militarisierung des Weltraums sowie die möglichen Auswirkungen
eines verstärkten Fähigkeitsausbaus auf bestehende rüstungskontrollpolitische
Bemühungen bewertet.
Ebenso bedarf es einer präziseren Einordnung, ob der von der Bundesregierung
hervorgehobene verhaltensbasierte Ansatz als dauerhafte ordnungspolitische
Alternative zu völkerrechtlich verbindlichen Rüstungskontrollinstrumenten
verstanden wird oder vielmehr als Übergangsmechanismus bis zur Entwicklung
verbindlicher internationaler Normen dient. Angesichts der strukturellen
Besonderheiten des Weltraums, insbesondere der hohen Verwundbarkeit orbitaler
Infrastrukturen, der Schwierigkeit eindeutiger Attribution sowie der engen
Verflechtung ziviler und militärischer Nutzung, stellt sich darüber hinaus die
Frage, welche diplomatischen, vertrauensbildenden und
rüstungskontrollpolitischen Instrumente die Bundesregierung für geeignet hält,
Eskalationsdynamiken zu verhindern und langfristige strategische Stabilität und eine friedliche
Nutzung des Weltraums zu gewährleisten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche sicherheitspolitischen Leitvorstellungen liegen der
Weltraumsicherheitsstrategie zugrunde, und wie priorisiert die Bundesregierung dabei
zwischen klassischen Abschreckungslogiken, kooperativen
Sicherheitsansätzen und rüstungskontrollpolitischen Stabilisierungsperspektiven,
welchem dieser Ansätze wird im strategischen Gesamtverständnis der
Strategie vorrangige Bedeutung eingeräumt, und wie wird diese Priorisierung
begründet?
2. In welchem Verhältnis stehen nach Auffassung der Bundesregierung der
Ausbau nationaler Fähigkeiten im Weltraum und das Ziel einer normativ
eingehegten sowie möglichst stabilisierten internationalen
Weltraumordnung?
3. Wie definiert die Bundesregierung „strategische Stabilität“ im Weltraum
unter Berücksichtigung moderner Counter-Space-Fähigkeiten,
nichtkinetischer Wirkmechanismen, Näheoperationen sowie der strukturellen
Mehrdeutigkeit von Dual-Use-Systemen?
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit klassischer
Abschreckungskonzepte, und teilt sie die Einschätzung, dass Attribution,
Verwundbarkeit und Eskalationsdynamiken strukturell anders gelagert sind
als in traditionellen militärischen Domänen?
5. Wie definiert die Bundesregierung im Rahmen des in der
Weltraumsicherheitsstrategie genannten „verhaltensbasierten Ansatzes“ konkret
„unverantwortliches“ beziehungsweise „bedrohliches“ Verhalten im Weltraum?
6. Welche Kriterien oder Indikatoren legt die Bundesregierung zur
Bewertung solchen Verhaltens zugrunde (etwa Näheoperationen ohne
Vorankündigung, gezielte Störsignale, Cyberaktivitäten gegen Bodeninfrastruktur
oder intransparente Manöverprofile)?
7. Sieht die Bundesregierung im verhaltensbasierten Ansatz nur eine
tragfähige Grundlage für langfristige Stabilität, sofern gleichzeitig militärische
Fähigkeiten quantitativ und qualitativ ausgebaut werden?
8. Welche bestehenden internationalen Rechtsinstrumente, multilateralen
Prozesse oder Organisationen werden als maßgeblich für die normative
Ausgestaltung des verhaltensbasierten Ansatzes erachtet?
9. Welche Initiativen zur weitergehenden Kodifizierung solcher
Verhaltensnormen, etwa in Form einer Resolution, eines Mandats für
Vertragsverhandlungen oder eines verbindlichen Transparenzregimes, sind geplant?
10. Versteht die Bundesregierung den verhaltensbasierten Ansatz als
dauerhaftes Ordnungsmodell oder als Übergangsinstrument bis zur
Aushandlung völkerrechtlich verbindlicher Regelungen?
11. Welche konkreten strukturellen Defizite werden im bestehenden
Weltraumrecht identifiziert – insbesondere im Hinblick auf
a) zerstörerische Anti-Satelliten-Tests,
b) nichtkinetische Angriffsformen (Jamming, Spoofing,
Cyberoperationen),
c) co-orbitale Systeme mit potenziell offensiver Wirkung und
d) die militärische Nutzung ziviler oder kommerzieller Infrastrukturen?
12. Unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung eines rechtlich
verbindlichen Instruments zur Ächtung von Anti-Satelliten-Tests oder zur
Begrenzung bestimmter Counter-Space-Fähigkeiten, wenn ja, in welcher
Ausgestaltung, und in welchen institutionellen Rahmen?
13. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu der Frage eines
möglichen Verbots der Stationierung konventioneller Waffen im Weltraum
über das bestehende Verbot von Massenvernichtungswaffen hinaus, und
welche Definition von „konventionellen Waffen“ liegt ihr zugrunde?
14. Wie werden die strukturellen Unterschiede zwischen politisch bindenden
Normen und völkerrechtlich verbindlichen Verträgen im Hinblick auf
Durchsetzbarkeit, Verifikation und langfristige Stabilisierungseffekte
bewertet?
15. Was versteht die Bundesregierung konkret unter einer „aktiven
Weltraumsicherheitsdiplomatie“, und welche institutionellen, diplomatischen oder
technischen Instrumente setzt sie zur Vermeidung von
Fehlwahrnehmungen und Eskalationsdynamiken ein (z. B. Transparenzmechanismen,
vertrauensbildende Maßnahmen oder Krisenkommunikationskanäle)?
16. In welchen multilateralen und bilateralen Formaten hat die
Bundesregierung seit 2021 sicherheitspolitische Gespräche zur Weltraumnutzung
geführt, und welche thematischen Schwerpunkte standen dabei jeweils im
Vordergrund (bitte nach Jahr, Gesprächsformat, beteiligten Staaten
beziehungsweise Organisationen sowie thematischen Schwerpunkten
aufschlüsseln)?
17. Hat die Bundesregierung Gespräche mit der Russischen Föderation oder
der Volksrepublik China zu Fragen der Weltraumsicherheit geführt, und
wenn ja,
a) welche Fragen der Transparenz, Risikoreduktion oder
Eskalationskontrolle wurden dabei konkret behandelt und
b) wurden Maßnahmen zur Krisenkommunikation, Vertrauensbildung
oder Verhaltenskoordination erörtert beziehungsweise vereinbart, und
wenn ja, welchen Verbindlichkeitsgrad besitzen diese?
18. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass nationale
Fähigkeitsentwicklungen im Weltraum aufgrund der strukturellen Mehrdeutigkeit
von Dual-Use-Technologien und Counter-Space-fähigen Systemen
internationale Unsicherheits- und Aufrüstungsdynamiken verstärken könnten,
und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für Umfang,
Ausgestaltung und Kommunikation entsprechender Entwicklungen?
Berlin, den 22. Juni 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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