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Umsetzung der Weltraumsicherheitsstrategie durch die Bundeswehr

dip / drucksache 17.04.2026 · WP 21 · 21/5438 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Umsetzung der Weltraumsicherheitsstrategie durch die Bundeswehr Deutscher Bundestag Drucksache 21/5438 21. Wahlperiode 17.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Desiree Becker, Donata Vogtschmidt, Sonja Lemke, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Jan Köstering, Stella Merendino, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Umsetzung der Weltraumsicherheitsstrategie durch die Bundeswehr Mit der im November 2025 veröffentlichten Weltraumsicherheitsstrategie (WSS) will die Bundesregierung u. a. die Bundeswehr zu militärischen Einsätzen im Weltraum befähigen. Diese Notwendigkeit wird begründet mit der allgemeinen verschlechterten Sicherheitslage durch die wachsende Bedrohung durch Russland (WSS, S. 11), die zunehmende Bedeutung des Weltraums für moderne und technologisierte Gesellschaften und die nicht näher quantifizierten militärischen Kapazitäten anderer Staaten im Weltraum. Zur Umsetzung der WSS plant die Bundesregierung einen Ausbau der militärischen Kapazitäten und Infrastruktur (WSS, S. 11). Das betrifft zum einen organisatorisch das Weltraumkommando, zum anderen konkret die Beschaffung von entsprechenden Waffensystemen und Waffentechnologien, wie z. B. „hypersonische Flugsysteme“ (WSS, S. 44, Nummer 4) Insgesamt sollen bis in die Mitte der 2030-er Jahre hinein wenigstens 35 Mrd. Euro für die Aufrüstung bereitgestellt werden. (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verteidigung-b und-investiert-35-milliarden-euro-in-weltraumsicherheit/100157997.html) Nach Auffassung der Fragesteller leistet die WSS einen Beitrag zur weiteren Aufrüstung und Militarisierung im Weltraum. Innerhalb von zehn Jahren sollen umfangreiche neue Strukturen auf- und ausgebaut werden, wie z. B. beim Weltraumkommando, ohne die Zielsetzungen, die damit einhergehende Finanzierung sowie personellen Aufwuchs transparent zu machen. Es fehlt an einer Präzisierung der Einsatzgrundsätze im Sinne des „verhaltensbasierten Ansatzes“ der Bundesregierung als auch eine Einordnung der negativen Folgen einer Beteiligung Deutschlands am Wettrüsten im Weltraum sowie der Implikationen für die bestehenden weltraumspezifischen Rüstungskontrollabkommen, allen voran des Weltraumvertrages von 1967. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Bundesministerien sind an der Umsetzung der Weltraumsicherheitsstrategie beteiligt, und welches Bundesministerium ist dabei federführend?  2. Welche ressortübergreifenden Gremien, wie z. B. der Nationale Sicherheitsrat, sind in welchem Umfang und mit welchen Befugnissen an der Umsetzung der Weltraumsicherheitsstrategie beteiligt?  3. Welche organisatorischen und strukturellen Maßnahmen plant die Bundesregierung von 2026 bis 2029 zur Stärkung des Weltraumkommandos, insbesondere in Bezug auf a) Veränderungen der Personalstärke (inklusive der anfallenden Kosten), und b) Bereitstellung von militärischem Material und Infrastruktur (inklusive anfallender Kosten)?  4. Wie hat sich die Personalstärke des Weltraumkommandos seit 2021 entwickelt, und aus welchen fachlichen und militärischen Bereichen wurden und werden seit 2021 bis heute Soldatinnen und Soldaten für das Weltraumkommando der Bundeswehr in welchem Umfang rekrutiert oder abgeordnet?  5. Bis wann plant die Bundesregierung die Einrichtung einer Weltraumakademie (Weltraumsicherheitsstrategie, S. 46, Nummer 4) mit wie vielen Ausbildungsplätzen, und mit welchem zusätzlichen Finanzierungsbedarf rechnet die Bundesregierung?  6. Wie viele Soldatinnen und Soldaten haben seit 2024 am Werdegang „Weltraum“ teilgenommen, und wie viele Plätze sind dafür eingerichtet, und werden diese in den nächsten Jahren aufgestockt, wann soll das Satellitenbetriebs- und Kontrollzentrums beim Weltraumkommando einsatzbereit sein (bitte auch die anvisierte Personalstärke, die geplanten zusätzlichen Fähigkeiten und die Gesamtkosten, inklusive der Bewirtschaftung angeben)?  7. In welchem Umfang plant die Bundesregierung einen personellen und finanziellen Aufwuchs sowie den strukturellen Ausbau des Weltraumlagezentrums in Uedem im Zeitraum von 2026 bis 2029 (bitte die entsprechenden Haushaltstitel und Verwendungszwecke angeben)?  8. Was versteht die Bundesregierung unter „weltraumsystemergänzenden terrestrischen Resilienz-Maßnahmen“ (WSS, S. 46, Nummer 15), und mit welchem Zweck sollen sie initiiert werden, und welche Strukturen sollen dafür ausgebaut werden (bitte die geplanten Investitionen angeben)?  9. Welche Bundesministerien und jeweiligen Abteilungen werden an der Erstellung der in der Weltraumsicherheitsstrategie (WSS. 44, Nummer 11) angekündigten Bestandsaufnahme über Weltraumabhängigkeiten, Vulnerabilitäten und sicherheitsrelevanter Weltrauminfrastruktur beteiligt werden, und bis wann plant die Bundesregierung diese Bestandsaufnahme fertigzustellen? 10. Unter welchen Umständen und in welcher Form will die Bundesregierung den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit über Gefährdungslagen im Weltraum informieren? 11. Wie viele Vorfälle bedrohlichen Verhaltens durch welche anderen Akteure im Weltraum wurden seit 2022 von Deutschland und der NATO registriert? 12. Wie viele Störungen deutscher und europäischer Satelliten sind seit 2022 bis heute registriert worden, und a) durch welche Staaten oder Unternehmen wurden die Störungen verursacht, und b) in wie vielen dieser Fälle konnten Störungen auf staatliche russische oder chinesische Aktivitäten zurückgeführt werden? 13. Ab einer Annäherung von wie vielen Kilometern stuft die Bundesregierung das Überfliegen und Begleiten von deutschen Satelliten als verdächtig ein? 14. Verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit andere NATO- Staaten über Fähigkeiten, Satelliten im Weltraum zu überfliegen und zu begleiten? 15. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit der Entwicklung einer Einsatzdoktrin oder Einsatzgrundsätzen sowie von „Rules of Engagement“ für den aktiven Einsatz der Bundeswehr im Weltraum, und a) was ist ggf. der derzeitige Planungsstand hinsichtlich der Entwicklung einer solchen Einsatzdoktrin, eines Einsatzgrundsatzes oder auch von „Rules of Engagement“, und b) stimmt sich die Bundesregierung bei der Entwicklung solcher Doktrinen und Einsatzregeln auch mit anderen Staaten ab, und mit welchen Ergebnissen? 16. Inwieweit plant die Bundesregierung, eine derartige Einsatzdoktrin, Einsatzgrundsätze oder „Rules of Engagement“ auch öffentlich zugänglich zu machen und anderen Staaten zu kommunizieren? 17. In welcher Form ist das Weltraumkommando der Bundeswehr eingebunden in die Umsetzung der Overarching Space Policy der NATO, und welchen Zugriff bzw. Zugang erhalten andere NATO-Staaten auf die Kapazitäten des Weltraumkommandos? 18. Welchen personellen, materiellen und finanziellen Beitrag hat die Bundesregierung bislang zur US-geführten Operation Olympic Defender (OOC) geleistet, und wie viele Übungen wurden im Rahmen von OOC bislang durchgeführt (bitte auch den Namen, die beteiligten Staaten und Zielsetzung der Übung angeben)? 19. Auf welche Weise will die Bundesregierung im Rahmen von OOC den Schutz und die Verteidigung von Weltraumsystemen ausbauen sowie die Resilienz gegenüber Gefahren und Bedrohungen aus dem Weltraum erhöhen (WSS, S. 45, Nummer 3)? 20. Wie viel Personal aus welchen Abteilungen des Bundesministeriums der Verteidigung ist den beiden Arbeitsgruppen der Combined Space Operations Initiative (CSpO) zugewiesen, und welche verbindlichen Vereinbarungen wurden seit 2019 von den Arbeitsgruppen getroffen? 21. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Aufstellung des European Space Component Commands (WSS, S. 45, Nummer 11), und welche Aufgaben soll es übernehmen, und mit welchen anderen Staaten führt die Bundesregierung bereits Gespräche über eine Beteiligung am European Space Component Command oder plant, diese zu führen? 22. Aus welchen strategischen Überlegungen heraus und auf welcher wissenschaftlichen Basis hat die Bundesregierung entschieden, dass die Entwicklung hypersonischer Raumflugzeuge bzw. Raumgleiter ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit im Weltraum ist? 23. In welcher Höhe sollen Haushaltsmittel für die Entwicklung hypersonischer Flugzeuge bzw. Raumgleiter bereitgestellt werden (bitte den jeweiligen Haushaltstitel angeben), und a) mit welchem Entwicklungszeitraum bzw. zu wann rechnet die Bundesregierung mit der Fertigstellung eines vollumfänglich einsatzfähigen, bemannten hypersonischen Flugzeuges, und b) bestehen Pläne, hypersonische Flugzeuge für einen möglichen Einsatz als Hyperschallwaffe zu konzipieren, produzieren zu lassen und einzusetzen? Berlin, den 13. April 2024 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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