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Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover - Hamburg (Bericht zu Drs. 21/3150)

dip / drucksache 29.09.2026 · WP 21 · 21/8264 · Bericht · Original ↗

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Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover - Hamburg (Bericht zu Drs. 21/3150) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8264 21. Wahlperiode 29.09.2026 Bericht des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss) gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung – Drucksache 21/3150 – Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover – Hamburg A. Problem Gegenstand der Unterrichtung durch die Bundesregierung ist das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/ Neubaustrecke Hannover – Hamburg. Der Bericht beschreibt unter anderem eine Vorzugsvariante für das Projekt und schildert das Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Hannover – Hamburg ist im Vordringlichen Bedarf des geltenden Bedarfsplans enthalten. Das Projekt beinhaltet im Wesentlichen einen zweigleisigen elektrifizierten Neubau zwischen Hamburg und Hannover und ist Bestandteil des europäischen Verkehrskorridors „Skandinavien/Mittelmeer“. Im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung erhobene Forderungen wurden in der Vorzugsvariante zum Teil berücksichtigt. B. Lösung Kenntnisnahme von der Unterrichtung bzw. Annahme einer Entschließung in Kenntnis der Unterrichtung. C. Alternativen Beschränkung auf eine bloße Kenntnisnahme der Unterrichtung oder Annahme einer abweichenden Entschließung. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bericht des Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Tarek Al-Wazir I. Verlangen eines Berichts Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat gemäß § 62 Absatz 2 Satz 1 der Geschäftsordnung die Erstattung eines Berichts über den Stand der Beratungen zu der Unterrichtung auf Drucksache 21/3150 verlangt. Die Voraussetzungen für die Berichterstattung liegen vor. II. Überweisung Die Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Drucksache 21/3150 wurde am 15. Januar 2026 gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages dem Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Haushaltsausschuss und dem Ausschuss für Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen (Drucksache 21/3687 Nr. 2). III. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Gegenstand der Unterrichtung ist das Projekt einer Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover – Hamburg. Die Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Hannover – Hamburg ist im Vordringlichen Bedarf des geltenden Bedarfsplans enthalten. Das Projekt beinhaltet unter anderem einen zweigleisigen elektrifizierten Neubau zwischen Hamburg und Hannover und ist Bestandteil des europäischen Verkehrskorridors „Skandinavien/Mittelmeer. Die Unterrichtung beschreibt die von der DB InfraGO AG empfohlene Vorzugsvariante, die unter anderem einen Trassenvorschlag beinhaltet, sowie die Ergebnisse der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere die daraus resultierenden (Kern-)Forderungen, die Forderungen, die in der Vorzugsvariante berücksichtigt wurden, sowie die nicht berücksichtigten Forderungen. Die Unterrichtung beinhaltet weiterhin die Empfehlung, die darin beschriebene Vorzugsvariante der DB InfraGO AG als Grundlage für die weiteren Planungen zu bestätigen. IV. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Die mitberatenden Ausschüsse haben zu der Unterrichtung noch keine Stellungnahme abgegeben. V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Den Hintergrund für die Befassung des Deutschen Bundestages mit dem Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem Projekt „Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover – Hamburg“ bildet zum einen der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 28. Februar 2016 zu dem Antrag auf Drucksache 18/7365 (Menschen- und umweltgerechte Realisierung europäischer Schienennetze). Auf dessen Grundlage wurden auch in den folgenden Wahlperioden Berichte über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zu verschiedenen Schienenprojekten als Bundestagsdrucksachen verteilt und überwiesen. Den weiteren Hintergrund bildet die am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und verschiedenen Unternehmen der Deutschen Bahn AG (DB AG), welche in ihrem § 5 die parlamentarische Befassung regelt. Die Regelung sieht Berichte der Bundesregierung zu neu zu verwirklichenden Vorhaben vor, bei denen die Leistungsphasen 1 und 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) durchgeführt sind. In § 5 Absatz 2 und 3 BUV sind diesbezüglich Mitwirkungsmöglichkeiten des Deutschen Bundestages geregelt. Der Verkehrsausschuss hat die Beratung der Unterrichtung auf Drucksache 21/3150 in seiner 19. Sitzung am 29. Januar 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Frakti- V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. onen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie in seiner 22. Sitzung am 25. Februar 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke vertagt. In seiner 24. Sitzung am 4. März 2026 hat er beschlossen, zu der Unterrichtung auf Drucksache 21/3150 am 20. April 2026 eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Die öffentliche Anhörung hat er in seiner 29. Sitzung am 20. April 2026 durchgeführt. An der Anhörung nahmen als Auskunftspersonen teil: Dr. Peter Dörsam, Bürgermeister der Samtgemeinde Tostedt und Sprecher des Projektbeirates Alpha-E; Jens Grote, Landrat des Landkreises Heidekreis; Matthias Hudaff, Leiter Großprojekte ABS/NBS Hannover-Hamburg der DB InfraGO AG; Prof. Dr. Lukas Iffländer, Bundesvorsitzender des Fahrgastverbands PRO BAHN e. V.; Claudia Kalisch, Oberbürgermeisterin der Hansestadt Lüneburg, Lutz Könner, Geschäftsführer des Zentralverbands der deutschen Seehafenbetriebe e. V. (ZDS); Omid Najafi, MdL, Mitglied des Landtages von Niedersachsen, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung; Kay Rabe von Kühlewein, Mitglied des Landesvorstands des VCD Landesverband Niedersachsen e. V. und Prof. Dr.-Ing. Thomas Siefer, Technische Universität Braunschweig, Institut für Verkehrswesen, Eisenbahnbau und -betrieb. Wegen des Ergebnisses der Anhörung wird auf das (auch im Internet veröffentlichte) Wortprotokoll der 29. Sitzung des Verkehrsausschusses verwiesen, dem auch die Stellungnahmen der Auskunftspersonen als Anhang beigefügt sind. Der Verkehrsausschuss hat die Beratung der Unterrichtung auf Drucksache 21/3150 in seiner 36. Sitzung am 8. Juli 2026 und in seiner 37. Sitzung am 23. September 2026 jeweils mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen vertagt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Entschließungsantrag vorgelegt, der unter der Ausschussdrucksachennummer 21(15)87 verteilt wurde. Die Koalitionsfraktionen haben angekündigt, einen Entschließungsantrag vorzulegen, der dem Ausschuss bisher aber nicht vorliegt. Auch die Fraktion der AfD hat einen Entschließungsantrag angekündigt, der dem Ausschuss ebenfalls noch nicht vorliegt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss hat in der 37. Sitzung am 23. September 2026 das Verlangen eines Berichts gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung angekündigt. Die Fraktionen haben sich verständigt, im gegebenen Fall einen Bericht gemäß § 62 Absatz 2 Satz 1 zu der Unterrichtung auf Drucksache 21/3150 durch den Ausschussvorsitzenden erstatten zu lassen. Mit einem Schreiben ihrer Ersten Parlamentarischen Geschäftsführerin Dr. Irene Mihalic, MdB, an den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Tarek Al-Wazir, MdB, vom 23. September 2026 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Unterrichtung die Erstattung eines Berichts gemäß § 62 Absatz 2 Satz 1 der Geschäftsordnung verlangt. Das Verlangen ging in der 14. Sitzungswoche nach der Überweisung der Unterrichtung durch die Bundesregierung an den Verkehrsausschuss ein, so dass die Voraussetzungen des § 62 Absatz 2 Satz 1 der Geschäftsordnung gegeben sind. Berlin, den 29. September 2026 Tarek Al-Wazir Vorsitzender V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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