Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover - Hamburg (Bericht zu Drs. 21/3150)
Text
Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover - Hamburg (Bericht zu Drs. 21/3150)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8264
21. Wahlperiode 29.09.2026
Bericht
des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss)
gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 21/3150 –
Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover – Hamburg
A. Problem
Gegenstand der Unterrichtung durch die Bundesregierung ist das Ergebnis der
Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/
Neubaustrecke Hannover – Hamburg. Der Bericht beschreibt unter anderem eine
Vorzugsvariante für das Projekt und schildert das Ergebnis der frühen
Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Hannover – Hamburg ist im
Vordringlichen Bedarf des geltenden Bedarfsplans enthalten. Das Projekt beinhaltet im
Wesentlichen einen zweigleisigen elektrifizierten Neubau zwischen Hamburg
und Hannover und ist Bestandteil des europäischen Verkehrskorridors
„Skandinavien/Mittelmeer“. Im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung erhobene
Forderungen wurden in der Vorzugsvariante zum Teil berücksichtigt.
B. Lösung
Kenntnisnahme von der Unterrichtung bzw. Annahme einer Entschließung in
Kenntnis der Unterrichtung.
C. Alternativen
Beschränkung auf eine bloße Kenntnisnahme der Unterrichtung oder Annahme
einer abweichenden Entschließung.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Bericht des Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Tarek Al-Wazir
I. Verlangen eines Berichts
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat gemäß § 62 Absatz 2 Satz 1 der Geschäftsordnung die Erstattung
eines Berichts über den Stand der Beratungen zu der Unterrichtung auf Drucksache 21/3150 verlangt. Die
Voraussetzungen für die Berichterstattung liegen vor.
II. Überweisung
Die Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Drucksache 21/3150 wurde am 15. Januar 2026 gemäß
§ 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages dem Verkehrsausschuss zur federführenden
Beratung sowie dem Haushaltsausschuss und dem Ausschuss für Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen
(Drucksache 21/3687 Nr. 2).
III. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Gegenstand der Unterrichtung ist das Projekt einer Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover – Hamburg. Die
Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Hannover – Hamburg ist im Vordringlichen Bedarf des geltenden Bedarfsplans
enthalten. Das Projekt beinhaltet unter anderem einen zweigleisigen elektrifizierten Neubau zwischen Hamburg
und Hannover und ist Bestandteil des europäischen Verkehrskorridors „Skandinavien/Mittelmeer. Die
Unterrichtung beschreibt die von der DB InfraGO AG empfohlene Vorzugsvariante, die unter anderem einen
Trassenvorschlag beinhaltet, sowie die Ergebnisse der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere die daraus
resultierenden (Kern-)Forderungen, die Forderungen, die in der Vorzugsvariante berücksichtigt wurden, sowie die nicht
berücksichtigten Forderungen. Die Unterrichtung beinhaltet weiterhin die Empfehlung, die darin beschriebene
Vorzugsvariante der DB InfraGO AG als Grundlage für die weiteren Planungen zu bestätigen.
IV. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Die mitberatenden Ausschüsse haben zu der Unterrichtung noch keine Stellungnahme abgegeben.
V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Den Hintergrund für die Befassung des Deutschen Bundestages mit dem Ergebnis der Vorplanung und der frühen
Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem Projekt „Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover – Hamburg“ bildet zum
einen der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 28. Februar 2016 zu dem Antrag auf Drucksache 18/7365
(Menschen- und umweltgerechte Realisierung europäischer Schienennetze). Auf dessen Grundlage wurden auch
in den folgenden Wahlperioden Berichte über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen
Öffentlichkeitsbeteiligung zu verschiedenen Schienenprojekten als Bundestagsdrucksachen verteilt und überwiesen. Den weiteren
Hintergrund bildet die am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV)
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und verschiedenen Unternehmen der Deutschen Bahn AG (DB AG),
welche in ihrem § 5 die parlamentarische Befassung regelt. Die Regelung sieht Berichte der Bundesregierung zu neu
zu verwirklichenden Vorhaben vor, bei denen die Leistungsphasen 1 und 2 der Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure (HOAI) durchgeführt sind. In § 5 Absatz 2 und 3 BUV sind diesbezüglich
Mitwirkungsmöglichkeiten des Deutschen Bundestages geregelt.
Der Verkehrsausschuss hat die Beratung der Unterrichtung auf Drucksache 21/3150 in seiner 19. Sitzung am
29. Januar 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Frakti-
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
onen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie in seiner 22. Sitzung am 25. Februar 2026 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke vertagt.
In seiner 24. Sitzung am 4. März 2026 hat er beschlossen, zu der Unterrichtung auf Drucksache 21/3150 am
20. April 2026 eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Die öffentliche Anhörung hat er in seiner 29. Sitzung
am 20. April 2026 durchgeführt.
An der Anhörung nahmen als Auskunftspersonen teil: Dr. Peter Dörsam, Bürgermeister der Samtgemeinde
Tostedt und Sprecher des Projektbeirates Alpha-E; Jens Grote, Landrat des Landkreises Heidekreis; Matthias
Hudaff, Leiter Großprojekte ABS/NBS Hannover-Hamburg der DB InfraGO AG; Prof. Dr. Lukas Iffländer,
Bundesvorsitzender des Fahrgastverbands PRO BAHN e. V.; Claudia Kalisch, Oberbürgermeisterin der Hansestadt
Lüneburg, Lutz Könner, Geschäftsführer des Zentralverbands der deutschen Seehafenbetriebe e. V. (ZDS); Omid
Najafi, MdL, Mitglied des Landtages von Niedersachsen, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
und Digitalisierung; Kay Rabe von Kühlewein, Mitglied des Landesvorstands des VCD Landesverband
Niedersachsen e. V. und Prof. Dr.-Ing. Thomas Siefer, Technische Universität Braunschweig, Institut für
Verkehrswesen, Eisenbahnbau und -betrieb.
Wegen des Ergebnisses der Anhörung wird auf das (auch im Internet veröffentlichte) Wortprotokoll der 29.
Sitzung des Verkehrsausschusses verwiesen, dem auch die Stellungnahmen der Auskunftspersonen als Anhang
beigefügt sind.
Der Verkehrsausschuss hat die Beratung der Unterrichtung auf Drucksache 21/3150 in seiner 36. Sitzung am
8. Juli 2026 und in seiner 37. Sitzung am 23. September 2026 jeweils mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen
der Oppositionsfraktionen vertagt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Entschließungsantrag vorgelegt, der unter der
Ausschussdrucksachennummer 21(15)87 verteilt wurde. Die Koalitionsfraktionen haben angekündigt, einen
Entschließungsantrag vorzulegen, der dem Ausschuss bisher aber nicht vorliegt. Auch die Fraktion der AfD hat einen
Entschließungsantrag angekündigt, der dem Ausschuss ebenfalls noch nicht vorliegt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss hat in der 37. Sitzung am 23. September 2026 das
Verlangen eines Berichts gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung angekündigt. Die Fraktionen haben sich
verständigt, im gegebenen Fall einen Bericht gemäß § 62 Absatz 2 Satz 1 zu der Unterrichtung auf Drucksache
21/3150 durch den Ausschussvorsitzenden erstatten zu lassen.
Mit einem Schreiben ihrer Ersten Parlamentarischen Geschäftsführerin Dr. Irene Mihalic, MdB, an den
Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Tarek Al-Wazir, MdB, vom 23. September 2026 hat die Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN zu der Unterrichtung die Erstattung eines Berichts gemäß § 62 Absatz 2 Satz 1 der
Geschäftsordnung verlangt. Das Verlangen ging in der 14. Sitzungswoche nach der Überweisung der Unterrichtung durch
die Bundesregierung an den Verkehrsausschuss ein, so dass die Voraussetzungen des § 62 Absatz 2 Satz 1 der
Geschäftsordnung gegeben sind.
Berlin, den 29. September 2026
Tarek Al-Wazir
Vorsitzender
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