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mafianeindanke e.V.

lobbyregister / register_entry 29.04.2026 · Original ↗

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mafianeindanke e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung mafianeindanke e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der als Reaktion auf die Duisburger Mafiamorde und eine versuchte Schutzgelderpressung in Berlin 2007 entstand. Wir engagieren uns gegen italienische Organisierte Kriminalität in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft und setzen uns für eine offene, demokratische Gesellschaft mit fairen Chancen für alle ein. Wir sensibilisieren für die Gefahren durch italienische Mafia-Gruppen in Deutschland, z.B. in über 200 Veranstaltungen auch mit Ministerbeteiligung, wirken romantisierenden Mafia-Klischees entgegen, bieten Betroffenen, Gesetzgeber:innen und Journalist:innen Beratung an, erinnern an Opfer und setzen uns für eine Verbesserung sowie europaweite Harmonisierung der Gesetze ein, z.B. im Bereich Geldwäsche und Finanzkriminalität. Wir suchen den Kontakt zur Bundesregierung, den Ministerien und dem deutschen wie dem europäischen Parlament für politische Austausche. Dazu nutzen wir Emails, persönliche Treffen und Veranstaltungen. So stellen wir politische Forderungen und tragen konstruktiv zur Verbesserung der Bekämpfung von und Prävention gegen Organisierte Kriminalität unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft bei. Zu unserer Arbeit gehört auch die Erstellung von Informationsmaterialien und Inhalten auf Social Media sowie die Teilnahme an Veranstaltungen und Konferenzen. Interessenbereiche: Opferschutz; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Bank- und Finanzwesen; Strafrecht; Kriminalitätsbekämpfung Regelungsvorhaben: - Erweiterung des § 129 StGB um spezifische Qualifikationen für profitorientierte Kriminelle Vereinigungen: Mafianeindanke schlägt die Reform des §129 StGB durch einen qualifizierten Tatbestand vor, um profitorientierte kriminelle Vereinigungen wie ‘ndrangheta-Clans in DE besser verfolgen zu können u. mafiöse Strukturen sichtbarer zu machen. Konkret fordern wir die Ergänzung des Tatbestands, die charakteristische Merkmale einer profitorientierten Organisation mit hoher Gefahrenintensität erfasst, die wegen ihrer Gefahren für Wirtschaftssystem u. Gesellschaft Verbrechensqualität besitzt u. so neben der TKÜ im Ermittlungsverfahren längere Haftstrafen ermöglicht. Zudem muss die Strafverfolgungsstatistik für §129StGB nach politisch motivierten, machtorientierten und profitorientierten Vereinigungen unterscheiden. Details: www.mafianeindanke.de/de/mafianeindankeschlaegt- neufassung-zu-%c2%a7129-vor - Schaffung eines Immobilientransaktionsregisters: Wegen der sachlichen Diskontinuität dieses Gesetzgebungsverfahrens muss dieses Petitum in einem eigenständigen Verfahren oder über eine Erweiterung des Referentenentwurfs des BMF für ein Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz ZFG verfolgt werden. Die Forderung strebt eine Verbesserung der bisher lückenhaften Transparenz im Immobilienmarkt an. Eine Reihe relevanter Studien macht deutlich, dass in Deutschland im Immobilienbereich ein herausgehobenes Risiko für Geldwäsche existiert. Zur Beschleunigung der Einrichtung eines Immobilientransaktionsregisters zur Erfassung der wirtschaftlichen Eigentümer von Immobilien schlägt mafianeindanke vor, Artikel 18 aus dem o.a. Gesetzesentwurf zu extrahieren und in den Bundestag einzubringen. Details: www.mafianeindanke.de/de/immobilientransaktionsregister-jetzt - Schaffung einer unabhängigen Beobachtungsstelle für Organisierte Kriminalität (BOK): Organisierte Kriminalität wird mit den bisherigen Instrumenten des Staates nur unzulänglich erfasst. Aus den Antworten der Bundesregierung auf eine Vielzahl Kleiner Anfragen, an denen mafianeindanke mitgewirkt hat, geht hervor, dass verlässliche Daten fehlen. Als zivilgesellschaftliche Organisation, die sich seit 2007 mit dem Thema beschäftigt, wissen wir, dass die OK mit Strafverfolgungsmethoden allein nicht ausreichend bekämpft werden kann. Es braucht eine Zusammenarbeit von Politik und Behörden mit Wissenschaft, Medien und Zivilgesellschaft, um die Kriminalitätsbekämpfung und -prävention effektiver zu gestalten. Deshalb schlagen wir die Schaffung einer zivilgesellschaftlich organisierten Beobachtungsstelle Organisierte Kriminalität (BOK) vor. - Stärkung der administrativen Abschöpfung illegal generierter Gelder: Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Es gibt zwar bereits Maßnahmen der Geldwäschebekämpfung wie die selbständige Einziehung von Vermögenswerten bei Geldwäsche (§ 76a Abs. 4 StGB). Jedoch sind große Erfolge mit diesem Instrument ausgeblieben. Die Hürden für eine Einziehung nach Strafrecht sind zu hoch, eine Umsetzung im Verwaltungsrecht und eine Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte sind effizienter. Deshalb fordern wir ein Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz, das einen effektiven Rahmen für eine administrative Einziehung schafft. Der BMF-Referentenentwurf für ein Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz ZFG geht in die richtige Richtung, bedarf aber im Detail der Nachjustierung. EU-rechtskonforme Blaupausen für die deutsche Gesetzgebung gibt es im italienischen “codice antimafia” von 2011. - Einführung der Wiederverwendung eingezogener Vermögen für gemeinnützige Zwecke ("soziale Wiederverwendung"): Mafianeindanke e.V. fordert, die Soziale Wiederverwendung eingezogener Vermögenswerte in diesen Prozess miteinzubeziehen. Eingezogene Vermögensgegenstände (Immobilien) sollten nicht nur von der Staatskasse der Länder einverleibt und ggf. an die Meistbietenden versteigert, sondern auch an Kommunen und Nichtregierungsorganisationen für soziale Zwecke übereignet werden können, wie dies in sieben Ländern der EU bereits der Fall ist. Die eingezogenen Vermögensgegenstände (Immobilien) müssen dafür geeignet sind und einen Bezug zum dahinterstehenden Strafverfahren/Verfahren aufweisen. Dies ist bsp. bei einzelnen vom LG Berlin 2025 eingezogenen Immobilien des sog. Remmo-Clans der Fall. Details: https://mafianeindanke.de/de/soziale-wiederverwendung-vermoegenseinziehung/

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