Finanzkriminalität bekämpfen - Geldwäsche und organisierte Steuerhinterziehung effektiv verhindern
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Finanzkriminalität bekämpfen - Geldwäsche und organisierte Steuerhinterziehung effektiv verhindern
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3248
21. Wahlperiode 11.12.2025
Antrag
der Abgeordneten Max Lucks, Katharina Beck, Marcel Emmerich, Dr. Lena
Gumnior, Dr. Moritz Heuberger, Dr. Konstantin von Notz, Sascha Müller,
Karoline Otte, Lisa Paus, Dr. Sebastian Schäfer, Stefan Schmidt und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Finanzkriminalität bekämpfen – Geldwäsche und organisierte
Steuerhinterziehung effektiv verhindern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Finanzkriminalität ist ein direkter Angriff auf unseren Rechtsstaat und eine gerechte
Gesellschaft. Dem Staat fehlen kriminell entzogene Gelder in dreistelliger
Milliardenhöhe jedes Jahr, die dringend für wichtige Investitionen im ganzen Land gebraucht
werden, etwa für Infrastruktur, Kitas, Sicherheit und das Gesundheitswesen. Zugleich
ist Deutschland bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität im europäischen
Vergleich weit abgeschlagen. Während andere Staaten in den vergangenen Jahren ihre
Ermittlungs- und Aufsichtsstrukturen modernisiert und zentralisiert haben, führt die
Bundesregierung dezentrale, ineffektive Strukturen fort. Deutschland läuft Gefahr, bei
der 2029 anstehenden Überprüfung durch die internationale „Financial Action Task
Force on Money Laundering“ (FATF) nicht nur, wie bisher, deutliche Kritik auf sich
zu ziehen, sondern auf die schwarze Liste unkooperativer Länder (NCCT) gesetzt zu
werden. Die Liste umfasst Hochrisikoländer, in denen Finanzkriminalität nicht
ausreichend unterbunden wird. In der Konsequenz wären Kreditinstitute in den OECD-
Staaten verpflichtet, Transaktionen in und mit Deutschland aufgrund des hohen
Geldwäscherisikos mit besonderer Sorgfalt zu behandeln.
Nach Schätzungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) werden in
Deutschland jährlich etwa 100 Mrd. Euro durch Straftaten angeeignete Gelder in den
regulären Wirtschaftskreislauf überführt.1 Darunter sind auch Gelder, die aus
Straftaten im Ausland erlangt wurden und besonders häufig in Deutschland „reingewaschen“
werden. Das geschieht in einem solchen Ausmaß, dass wirtschaftliche Güter dadurch
erheblich teurer werden: Expertinnen und Experten schätzen, dass Immobilienpreise
um 1,9 % zurückgingen, wenn es gelänge, Geldwäschetätigkeiten in der
Bundesrepublik Deutschland auch nur um 10 % zu reduzieren.2 Gleichzeitig gefährden Gruppen
Organisierter Kriminalität und ihre komplexen, verschleierten Geschäfte einen fairen
1 Vgl. www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2024/mel-
dung_2024_11_15_DIIR.html.
2 Vgl. https://trigeko.uni-trier.de/wp-content/uploads/2025/03/Geldwaesche-und-deren-Auswirkungen-auf-
Immobilienpreise-in-Deutschland_Studie-TrIGeKo.pdf.
Wettbewerb auch durch Korruption und Dumpingpreise. Gruppen der Organisierten
Kriminalität, die Drogen-, Waffen- und Menschenhandel betreiben, speisen ihre
Erträge in Zusammenarbeit mit weiteren Gruppierungen in den regulären
Wirtschaftskreislauf ein. Auch Steuerhinterziehung schadet uns allen: organisierte Netzwerke
entziehen durch grenzüberschreitende, komplexe Steuerstraftaten der Gesellschaft
Steuergelder in großen Summen. Jährlich entgehen dem Staatshaushalt ca. 125 Mrd. Euro
durch Steuerhinterziehung.3 Oft gehen Geldwäsche und organisierte
Steuerhinterziehung auch Hand in Hand, zum Beispiel, wenn durch Cum-Ex-Geschäfte unrechtmäßig
erhaltene Steuererstattungen durch Geldwäschetätigkeiten in den regulären
Wirtschaftskreislauf überführt werden.4
Obwohl die Bundesregierung im Koalitionsvertrag, und auch der Finanzminister
selbst, die Bedeutung der Bekämpfung von Finanzkriminalität betonen, fehlt bislang
ein konkreter Plan für eine Reform. Staatliche Strukturen und rechtliche Befugnisse
müssen neu ausgerichtet werden, wenn die Bundesregierung Finanzkriminalität in
Zukunft effektiv unterbinden möchte. Sachverständige, auch die FATF, kritisieren die
unzureichende Koordination der Behörden, eine fehlende Priorisierung komplexer
Fälle und einen zu engen Fokus auf Vortaten statt auf auffällige
Finanztransaktionsmuster. 5, 6 Behördliche Strukturen müssen Expertise und Kompetenzen bündeln und
effizient arbeiten, ohne dass Doppelstrukturen geschaffen werden. Langfristige
Strukturermittlungen, spezialisierte Fachkompetenz und erweiterte Ermittlungsbefugnisse
sind dafür ebenso notwendig wie eine bessere personelle, technische und finanzielle
Ausstattung der zuständigen Behörden. Der Austausch zuständiger Stellen kann etwa
durch interdisziplinäre Fachgremien verbessert und intensiviert werden. Zudem
besteht Handlungsbedarf im Informationsaustausch zwischen Finanz-, Aufsichts- und
Ermittlungsbehörden auf nationaler wie auch internationaler Ebene.
Für die schlagkräftige Bekämpfung der Finanzkriminalität sollte die „Financial
Intelligence Unit“ (FIU) gemeinsam mit Aufsichts- und Ermittlungsbehörden der
Finanzkriminalität in einer zentralen Oberbehörde auf Bundesebene in enger Abstimmung
zusammenarbeiten. Unter dem Dach dieser Oberbehörde sollte sich ein
Ermittlungszentrum für Geldwäsche internationalen Geldwäschefällen mit Deutschlandbezug
widmen. Eine enge Verzahnung und ein kontinuierlicher Informationsaustausch
zwischen dieser neu zu schaffenden Behörde auf Bundesebene, der Koordinierungsstelle
Organisierte Kriminalität des Bundeskriminalamts, den Polizeibehörden,
Staatsanwaltschaften, europäischen und internationalen Institutionen sowie der
Zivilgesellschaft sind unverzichtbar. Es müssen zudem neue Ermittlungsbefugnisse nach dem
„Follow-the-Money“-Ansatz geschaffen werden, um Hinweise auf auffällige
Finanztransaktionsmuster in enger Abstimmung zwischen Ermittlungszentrum und FIU
lückenlos nachzuverfolgen und Erträge gezielt abzuschöpfen.
Auch die im Zuge der Sanktionsdurchsetzungsgesetze der Ampelregierung
geschaffenen Instrumente zur Bekämpfung von Vermögensverschleierung müssen
weiterentwickelt werden. Dazu gehören Anpassungen des Transparenzregisters zur Ermittlung
wirtschaftlich Berechtigter mit dem Inkrafttreten der EU-Geldwäscheverordnung
2027. Das Instrument der Vermögensabschöpfung muss gestärkt werden –
insbesondere durch die Einführung der administrativen Vermögensabschöpfung. Ein weiteres
wichtiges Mittel ist die Fähigkeit, auch große Datenmengen automatisiert analysieren
und verarbeiten zu können, um komplexe Finanzströme, insbesondere bei Steuer- und
Geldwäschedelikten, zu erkennen und ausgehend von ihnen zu ermitteln. Dabei kann
auch der Einsatz künstlicher Intelligenz ein wichtiger Baustein sein. Dafür ist die
Integration sicherer Schnittstellen in die IT-Infrastruktur der Behörden erforderlich. Der
3 Vgl. www.socialistsanddemocrats.eu/sites/default/files/2019-01/the_european_tax_gap_en_190123.pdf
4 www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/NJRE001566280
5 Vgl. www.fatf-gafi.org/content/dam/fatf-gafi/mer/MER%20Germany%20full.pdf.coredownload.inline.pdf
6 Vgl. www.fatf-gafi.org/en/publications/Fatfgeneral/FATF-Annual-report-2022-2023.html
Einsatz von Systemen zur automatisierten Datenanalyse muss zwingend datenschutz-
und grundrechtskonform erfolgen. Um das sicherzustellen, ist die frühzeitige
Beteiligung der zuständigen Aufsichtsbehörden, insbesondere der Bundesbeauftragten für
den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), notwendig. Schließlich ist
entscheidend, zur technischen Umsetzung einer Befugnis zur automatisierten
Datenanalyse ausschließlich mit europäischen und vertrauenswürdigen Partnern
zusammenzuarbeiten.
Der Kampf gegen professionelle Geldwäsche und Steuerhinterziehung ist in der
Vergangenheit viel zu oft an zersplitterten Zuständigkeiten, fehlender
Ressourcenausstattung, zu wenig Bewusstsein für die Dimension des Ausmaßes und mangelnder
Prioritätensetzung gescheitert.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. schwere und komplexe Fälle von Finanzkriminalität auf Bundesebene
schlagkräftig und mit höchster Priorität zu bekämpfen und hierzu eine zentrale Oberbehörde
auf Bundesebene zur Bekämpfung von Finanzkriminalität einzurichten, die
Kompetenzen bündelt, ohne Doppelstrukturen zu erzeugen, und in diesem Rahmen
a) eine Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht auf Bundesebene einzurichten, die
i. im Nicht-Finanzsektor einen bundeseinheitlichen Vollzug und eine
effektive Aufgabenwahrnehmung gewährleistet,
ii. die reibungslose Zusammenarbeit der deutschen Geldwäscheaufsicht
mit der europäischen Behörde für Geldwäscheaufsicht AMLA und
weiteren internationalen Geldwäscheaufsichtsbehörden sicherstellt;
b) ein Zentrum für die Ermittlung von Vermögensverschleierung und
Geldwäsche (EVG) einzurichten, das
i. bedeutsame internationale Fälle von Geldwäsche mit Deutschlandbezug
ermittelt und dabei unter dem Dach der Oberbehörde vertrauensvoll und
reibungslos mit der Financial Intelligence Unit (FIU) sowie der
Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung zusammenarbeitet,
ii. konsequent auf einen „Follow-the-Money“-Ansatz ausgerichtet ist und
hierfür mit modernster IT-Infrastruktur, ausreichend qualifiziertem
Personal und den notwendigen Befugnissen ausgestattet wird, um
− Hinweise des Bundeskriminalamts, der FIU und der Finanzämter
entgegenzunehmen,
− Angaben im Transparenzregister zu prüfen und wirtschaftlich
Berechtigte zu ermitteln,
− Daten aus dem Immobilientransaktionsregister auszuwerten und
alle Hinweise umfassend zu bündeln und konsequent
nachzuverfolgen;
− zur administrativen Einziehung signifikanter Vermögenswerte
ungeklärter Herkunft berechtigt wird;
c) eine Spezialeinheit zur Aufdeckung von und mit Ermittlungsbefugnissen für
international organisierte Steuerhinterziehung einzurichten, mit dem Ziel,
komplexe internationale Tatbestände und Großverfahren effektiver zu
bewältigen und hierbei auch die Bündelung mit Sondereinheiten in anderen
Organisationen, wie dem BZSt, in Betracht zu ziehen;
d) die Financial Intelligence Unit (FIU) sowie die Zentralstelle für
Sanktionsdurchsetzung der neuen Oberbehörde nachzuordnen, um sicherzustellen,
dass die Zusammenarbeit zwischen den Stellen unkompliziert funktioniert
und die umfassenden und aussagekräftigen Hinweise der FIU auch
aufgegriffen werden;
2. Maßnahmen zur Verbesserung der Attraktivität der Finanz- und
Strafverfolgungsbehörden auf Bundes- und Landesebene als Arbeitgeber zu treffen und
a) Weiterbildungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung- und
Finanzmarktregulation zu fördern,
b) bestehende Personalentwicklungskonzepte anzupassen und den Aufbau
fachlicher Expertise durch Alternativen zum Konzept der
„Verwendungsbreite durch Personalrotation“ zu ermöglichen,
c) Besoldungsstrukturen für Tätigkeiten, die besondere fachliche Qualifikation
erfordern, anreizorientierter zu gestalten,
d) Laufbahndurchlässigkeit zu fördern und den Personalwechsel nicht nur
zwischen Bundesbehörden, sondern auch zwischen Landesbehörden und
internationalen Behörden zu erleichtern,
e) den Anteil von Menschen aus unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen in
den Behörden durch zielgerichtete Förderung weiter zu erhöhen und dafür
zu sorgen, dass strukturelle Hindernisse für eine gleichberechtigte Teilhabe
abgebaut werden, damit die jeweils diskriminierten oder benachteiligten
Gruppen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf allen
Ebenen repräsentiert sind;
3. die Länder bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität zu stärken und
a) vermittelt durch die Justizministerkonferenz (JuMiKo) einen dauerhaften,
institutionalisierten Austausch der operativen Ebene von
Staatsanwaltschaften zu etablieren,
b) mit der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder
(IMK) dafür zu sorgen, dass Bund und Länder ihre Kooperation verbessern
und ihre Expertise bündeln, insbesondere durch Professionalisierung der
Polizeibehörden und spezialisierten Einheiten, die sich auf Organisierte
Kriminalität und Finanzkriminalität fokussieren,
c) Finanzämter für Betriebsprüfungen und Steuerfahndung personell
aufzustocken,
d) die Bundesländer anzuhalten, Schwerpunktstaatsanwaltschaften
einzurichten, insbesondere in (Flächen-)Ländern, in denen mehrere Abteilungen der
Staatsanwaltschaften für Finanzkriminalität zuständig sind, die bis jetzt
allerdings fachlich und personell noch nicht miteinander verknüpft werden,
e) die Unterstützungsleistungen des BZSt an die Länder bei
länderübergreifenden und internationalen Strafverfahren auszuweiten und die Prozesse und
Ergebnisse zu evaluieren;
4. bestehende Lücken bei der Bekämpfung komplexer und internationaler
Steuerhinterziehung, wie Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen oder
Umsatzsteuerkarussellen, zu schließen und hierzu
a) durch das Bundesministerium der Finanzen nächstmöglich von dessen
Rechts- und Fachaufsicht über das Bundeszentralamt für Steuern Gebrauch
zu machen, um die ihm unterstellten Bundesbetriebsprüfer anzuweisen,
Finanzinstitute im Hinblick auf Fälle schwerer Steuerhinterziehung mit
höchster Priorität zu prüfen;
b) einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Mindeststrafe bei schwerer
Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 AO wieder auf ein Jahr Freiheitsstrafe
anhebt und den Tatbestand damit nach der Abschaffung des § 370a AO 2008
erneut als Verbrechen zu qualifizieren, um die derzeitige Praxis der
Einstellung nach den §§ 153, 153a StPO auch bei sehr schwerwiegenden
Steuerhinterziehungsfällen mit großen Schadenssummen zu unterbinden;
c) gesetzgeberische Maßnahmen schnellstmöglich zu prüfen, wie z. B. eine
Ausweitung der Regelungen zur beschränkten Steuerpflicht für
Steuerausländer in § 49 EStG, um neben Dividenden diese auch auf
Wertpapierleihgebühren und Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an
Kapitalgesellschaften auszuweiten, sodass Cum-Cum-ähnliche, grenzüberschreitende
Steuergeschäfte in Zukunft finanziell unattraktiver werden;
d) zeitnah ein effektives nationales elektronisches Meldesystem für die
Umsatzsteuer einzuführen, das einen Transaktionsverlauf in Echtzeit
sicherstellt, hiermit teils die bestehenden Umsatzsteuermeldungen ersetzt und so
gleichzeitig Bürokratie abbaut und Umsatzsteuerbetrug bekämpft. Dabei hat
sich die Bundesregierung an den Vorgaben der EU zu orientieren, sodass die
Meldungen sowohl für nationale als auch für grenzüberschreitende B2B-
Umsätze möglichst einheitlich erfolgen, und dabei sollte die
Bundesregierung Beispiele im benachbarten Ausland auf ihren Erfolg analysieren und
erfolgreiche Aspekte zum Vorbild nehmen;
e) den weitgehend automatisierten Informationsaustausch zwischen
Schwerpunktstaatsanwaltschaften, Schwerpunktabteilungen der
Staatsanwaltschaften, Finanzämtern und der neuen Spezialeinheit für Fälle schwerer
Steuerhinterziehung technisch zu ermöglichen und zu fördern;
5. bestehende Lücken bei der Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland zu
schließen und hierzu
a) ein volldigitales Immobilientransaktionsregister zu schaffen, das alle
Immobilientransaktionen erfasst,
b) das Transparenzregister, das die Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter
ermöglicht, vollständig zu digitalisieren und datenschutzkonforme Abfragen
zu ermöglichen,
c) den Meldetatbestand zur Umsetzung des Barzahlungsverbots beim
Immobilienkauf für Notare sicherzustellen, indem Konsularbeamte zur Abgabe von
Verdachtsmeldungen verpflichtet werden,
d) das eingeführte Bargeldverbot für Immobilienkäufe auch auf
Zwangsversteigerungen anzuwenden,
e) eine Bargeldobergrenze in Höhe von 5.000 Euro einzuführen, wie vom
Bundesrechnungshof und der FATF für Deutschland empfohlen,
f) die Strafbarkeitslücke nach § 261 StGB zu schließen und folgenden neuen
Satz 4 in § 261 Abs. 1 StGB einzufügen: „Satz 1 gilt in den Fällen der
gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung nach § 370 der
Abgabenordnung für die durch die Steuerhinterziehung ersparten
Aufwendungen und unrechtmäßig erlangten Steuererstattungen und -vergütungen.“;
6. die Bekämpfung von Finanzkriminalität mit seinen Bezügen zu Organisierter
Kriminalität und Wirtschaftskriminalität ganzheitlich anzugehen, indem
a) die Gemeinsame Plattform der Bekämpfung Organisierter Kriminalität
(GPOK) gesetzlich verankert wird, um einen schnellen
Informationsaustausch und eine schnelle Koordinierung der Sicherheitsbehörden zwischen
Bund und Ländern sicherzustellen,
b) das Bundeskriminalamt im Bereich der Organisierten Kriminalität und
Wirtschaftskriminalität personell gestärkt und die Kooperation mit anderen
Behörden ausgebaut wird,
c) eine zivilgesellschaftlich organisierte und unabhängige Beobachtungsstelle
Organisierte Kriminalität eingerichtet und finanziell unterstützt wird, die mit
Experten aus Wissenschaft und Praxis den Phänomenbereich erforscht,
aktuelle Entwicklungen und Trends analysiert und präventiv zur Bekämpfung
Organisierter Kriminalität tätig wird.
Berlin, den 2. Dezember 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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