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Schriftliche Frage 74 von Mirco Hanker (AfD): Welche Ermittlungen wurden bzw. werden in der eigenen Zuständigkeit des Auswärtigen Amts wegen der im Ereigniszeitraum vom 21. November 2022…

dip / schriftliche_frage 11.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 74 von Mirco Hanker (AfD): Welche Ermittlungen wurden bzw. werden in der eigenen Zuständigkeit des Auswärtigen Amts wegen der im Ereigniszeitraum vom 21. November 2022… Frage 74 (Mirco Hanker, AfD): Welche Ermittlungen wurden bzw. werden in der eigenen Zuständigkeit des Auswärtigen Amts wegen der im Ereigniszeitraum vom 21. November 2022 bis zum 5. Mai 2025 erfolgten rechtswidrigen Vergaben von Urkunden über Aufenthaltsoder Duldungstitel für die Bundesrepublik Deutschland an in Afghanistan ansässige und dort mutmaßlich gefährdete afghanische Staatsbürger, unter Verwendung von wahrheitswidrigen oder unvollständigen Angaben in den Prüfungsverfahren und der sodann mittels dieser Urkunden den Begünstigten ermöglichten Täuschungshandlungen, durch die im Ereigniszeitraum vom 21. November 2022 bis zum 5. Mai 2025 amtierende Bundesministerin des Auswärtigen, durch Bedienstete des Auswärtigen Amts bzw. der in dessen Verantwortungsbereich sachlich und örtlich zuständigen deutschen Botschaft und weiter durch Nichtregierungsorganisationen, bei Betätigung dieser Organisationen innerhalb eines vom Auswärtigen Amt übertragenen Wirkungskreises, insbesondere zur Prüfung einer möglichen Erfüllung strafrechtlicher Tatbestände durch das Handeln der beteiligten Personenkreise, oder die Beförderung, oder die Vereitelung der Aufklärung bzw. Sanktionierung dieser mutmaßlich erfüllten Tatbestände oder die Duldung der Erfüllung strafrechtlicher Tatbestände durch wissentliches Unterlassen bzw. sich daraus ergebende weitere Haftungstatbestände betrieben, und in welcher Form soll sodann der Deutsche Bundestag zeitnah über die Ergebnisse bzw. die daraus resultierenden Rechtsfolgen in Kenntnis gesetzt werden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 8. Juli 2025: Ihre in der Frage formulierten Vorwürfe sind in der dargestellten Form unzutreffend und werden zurückgewiesen. Dem Auswärtigen Amt sind strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen drei Beschäftigte wegen mutmaßlich fehlerhafter Visa-Erteilungen bekannt, von denen eines von der Staatsanwaltschaft Berlin nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt wurde, weil keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des Beschäftigten des Auswärtigen Amts vorgelegen hätten (vgl. Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin v. 9. Dezember 2024). Im Übrigen äußert sich das Auswärtige Amt grundsätzlich nicht zu laufenden Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden. Auch zu etwaigen dienstrechtlichen Ermittlungen äußert sich das Auswärtige Amt aus Persönlichkeitsschutzgründen und vor dem Hintergrund laufender strafrechtlicher Ermittlungen nicht; es gilt die Unschuldsvermutung. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13138 verwiesen.

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