Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2027
Einzelplan 19
Bundesverfassungsgericht
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4
1911 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 5
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 6
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 8
1912 Bundesverfassungsgericht ................................................................................................................................... 11
Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 13
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 17
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 18
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 19
Anlage zur Drucksache 21/7300
(Einzelplan 19)
Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen
Das Bundesverfassungsgericht ist ein allen übrigen
Verfassungsorganen gegenüber selbstständiger und unabhängiger
Gerichtshof des Bundes mit dem Sitz in Karlsruhe. Seine
Rechtsstellung und Entscheidungsbefugnisse ergeben sich
aus Artikel 92 bis 94 des Grundgesetzes in Verbindung mit
§§ 1, 13 und 14 des Gesetzes über das
Bundesverfassungsgericht in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August
1993 (BGBl. I S. 1473), zuletzt geändert durch Artikel 3 des
Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 349).
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit
je acht Richterinnen und Richtern. Der Präsident des
Bundesverfassungsgerichts und die Vizepräsidentin führen den
Vorsitz in ihrem Senat.
Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts werden je zur
Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Der
Präsident des Bundesverfassungsgerichts und die Vizepräsidentin
werden vom Bundestag und Bundesrat im Wechsel gewählt.
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19 Vorwort
Überblick zum Einzelplan 19
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 40 40 - 60
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 40 40 - 60
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 35 602 32 829 +2 773 33 477
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 7 912 7 791 +121 1 012 5 098
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 4 415 4 390 +25 7 4 227
Ausgaben für Investitionen...................................... 1 172 1 413 -241 2 678 2 145
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 49 101 46 423 +2 678 3 697 44 947
davon flexibilisiert.................................................... 38 982 36 740 +2 242 3 629 35 334
davon nicht flexibilisiert........................................... 10 119 9 683 +436 68 9 613
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 161 156 +5 38 115
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 30 277 27 774 +2 503 28 176
Aus Hauptgruppe 5................................................. 7 533 7 553 -20 989 5 013
Aus Hauptgruppe 7................................................. 856 989 -133 1 670 1 553
Aus Hauptgruppe 8................................................. 316 424 -108 970 592
Zusammen.............................................................. 38 982 36 740 +2 242 3 629 35 334
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 390
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 290
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 51
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 49
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Überblick zum Einzelplan 19
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 19 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 1911 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
§ 5 Abs. 2 HG ist zu beachten.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1911
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2027 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2026 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei
Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht
zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG)
unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für
die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen
Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
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19 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Vorbemerkung
Im Kapitel 1911 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für das
Bundesverfassungsgericht zentral veranschlagt.
Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung:
In der Titelgruppe 57 veranschlagt sind die Einnahmen und
Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren
Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der
Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die
Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatsekretäre, dem
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des
Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht.
Überblick zum Kapitel 1911
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - -
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 9 305 8 987 +318 9 181
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 811 341 +470 102 157
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 215 3 190 +25 3 240
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 13 331 12 518 +813 102 12 578
davon flexibilisiert.................................................... 4 646 4 260 +386 79 4 128
davon nicht flexibilisiert........................................... 8 685 8 258 +427 23 8 450
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 255
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 235
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 10
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 10
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Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und
-ausgaben