polradar

Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

Im Graph öffnen

Text

Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2026 Einzelplan 02 Deutscher Bundestag Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4 0211 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 5 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 6 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 8 0212 Deutscher Bundestag ........................................................................................................................................... 11 Ausgaben-Tgr. 08 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 19 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 29 0213 Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages ............................................................................................. 31 0214 Bundesversammlung ........................................................................................................................................... 34 0215 Mitglieder des Europäischen Parlaments ............................................................................................................. 36 0216 Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste ............................................................................................ 39 0217 Die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag .......................................... 42 0218 Der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag ........................................................................ 45 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 48 Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 49 Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 51 Anlage zur Drucksache 21/600 (Einzelplan 02) Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er beschließt die Bundesgesetze, wählt den Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin und übt die parlamentarische Kontrolle über die Bundesregierung aus. Dem 21. Deutschen Bundestag gehören 630 Abgeordnete an. Die Präsidentin, die zwei stellvertretenden Präsidentinnen und zwei stellvertretende Präsidenten bilden das Präsidium (AfD Vizepräsident N.N.). Die Präsidentin wird bei der Führung der Geschäfte durch den Ältestenrat unterstützt. Dieser besteht aus dem Präsidium und 23 weiteren von den Fraktionen zu benennenden Mitgliedern. Der Ältestenrat führt eine Verständigung zwischen den Fraktionen über den Arbeitsplan des Parlaments herbei und beschließt über die inneren Angelegenheiten des Deutschen Bundestages, soweit sie nicht der Präsidentin oder dem Präsidium vorbehalten sind. Politisch gliedert sich der 21. Deutsche Bundestag wie folgt: Fraktion der CDU/CSU: 208 Mitglieder Fraktion der AfD: 151 Mitglieder Fraktion der SPD: 120 Mitglieder Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN: 85 Mitglieder Fraktion DIE LINKE: 64 Mitglieder Fraktionslos: 2 Mitglieder Die Fraktionen sind notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens und maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung. Sie sind in die organisierte Staatlichkeit eingefügt und rechtlich selbstständig. Ihre Aufgabe ist es, an der Erfüllung der Parlamentsfunktionen mitzuwirken. Der Bundestag hat 24 ständige Ausschüsse eingesetzt: Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, Petitionsausschuss, Auswärtiger Ausschuss, Innenausschuss, Ausschuss für Sport und Ehrenamt, Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Finanzausschuss, Haushaltsausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Verteidigungsausschuss, Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Gesundheit, Verkehrsaussschuss, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung, Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Ausschuss für Tourismus, Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union, Ausschuss für Kultur und Medien, Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung, Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Als ständiger Unterausschuss des Haushaltsausschusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss eingesetzt. Ferner bestehen u. a.: das Parlamentarische Kontrollgremium, das Gremium nach § 80 Zollfahndungsdienstgesetz, das Gremium nach § 10a Abs. 2 BHO, das Gremium nach Art. 13 Abs. 6 GG, das Gremium nach § 3 Bundesschuldenwesengesetz, der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung sowie als gemeinsame Gremien von Bundestag und Bundesrat: der Gemeinsame Ausschuss (Art. 53a GG) und der Vermittlungsausschuss (Art. 77 Abs. 2 GG). Der Deutsche Bundestag ist in verschiedenen internationalen parlamentarischen Versammlungen und Konferenzen vertreten, in die er Delegationen entsendet. Dazu zählen u. a. die Interparlamentarische Union sowie die Parlamentarischen Versammlungen des Europarates, der NATO und der OSZE. Zur Unterstützung seiner Arbeit ist beim Deutschen Bundestag eine Verwaltung eingerichtet. Die Verwaltung des Deutschen Bundestages ist eine Oberste Bundesbehörde. Sie untersteht der Präsidentin, wird vom Direktor beim Deutschen Bundestag geleitet und ist wie folgt gegliedert: Abteilung Parlament und Abgeordnete mit den Unterabteilungen: Parlamentsdienste Mandatsdienste Ausschüsse Petitionen und Eingaben Abteilung Außenbeziehungen, Europa und Analyse mit den Unterabteilungen: Internationale Beziehungen Europa Wissenschaftliche Dienste Abteilung Information und Dokumentation mit den Unterabteilungen: Bibliothek und Dokumentation Information und Kommunikation Abteilung Bau und Infrastruktur mit den Unterabteilungen: Bau- und Gebäudemanagement Bedarfsdeckung, Logistik und infrastrukturelle Dienste Abteilung Digitalisierung mit den Unterabteilungen: Entwicklung und Support Management in der Informationstechnik Zentralabteilung mit den Unterabteilungen: Zentrale Verwaltung Recht Sicherheit Unterabteilung des Wehrbeauftragten Unterabteilung Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste Unterabteilung des Polizeibeauftragten des Bundes Geschäftsstelle der SED-Opferbeauftragten Kompetenzzentrum Datenschutz - 2 - 02 Vorwort Überblick zum Einzelplan 02 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 2 343 2 211 +132 2 495 Übrige Einnahmen.................................................. - - - 39 Gesamteinnahmen.................................................. 2 343 2 211 +132 2 534 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 791 253 810 083 -18 830 17 632 759 457 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 224 810 221 974 +2 836 83 605 190 444 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 162 838 160 705 +2 133 4 350 171 836 Ausgaben für Investitionen...................................... 74 209 41 386 +32 823 73 286 28 506 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 1 253 110 1 234 148 +18 962 178 873 1 150 243 davon flexibilisiert.................................................... 535 424 495 096 +40 328 178 873 439 415 davon nicht flexibilisiert........................................... 717 686 739 052 -21 366 710 828 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 6 067 6 015 +52 - Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 243 737 239 176 +4 561 21 982 223 201 Aus Hauptgruppe 5................................................. 220 446 217 006 +3 440 83 605 187 708 Aus Hauptgruppe 7................................................. 6 949 16 055 -9 106 40 639 10 869 Aus Hauptgruppe 8................................................. 64 292 22 859 +41 433 32 647 17 637 Zusammen.............................................................. 535 424 495 096 +40 328 178 873 439 415 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 48 469 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 9 653 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 6 110 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 4 182 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 4 182 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 4 057 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 4 057 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 4 057 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 4 057 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 4 057 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 4 057 - 3 - Überblick zum Einzelplan 02 Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2026 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2025 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Angewandte Kurse: 1 CHF = 1,06247 EUR. - 4 - 02 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan Vorbemerkung Im Kapitel 0211 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den Geschäftsbereich des Deutschen Bundestages zentral veranschlagt. Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung: In den Titelgruppen 57 veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, dem SED-Opferbeauftragtengesetz, dem Polizeibeauftragtengesetz, dem Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht. Überblick zum Kapitel 0211 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - - Übrige Einnahmen.................................................. - - - 39 Gesamteinnahmen.................................................. - - - 39 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 51 269 50 237 +1 032 137 46 163 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 17 203 17 505 -302 1 796 12 522 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 18 155 16 258 +1 897 4 350 13 950 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 86 627 84 000 +2 627 6 283 72 635 davon flexibilisiert.................................................... 39 463 37 254 +2 209 6 283 30 266 davon nicht flexibilisiert........................................... 47 164 46 746 +418 42 369 - 5 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

Relationen