Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2027
Einzelplan 02
Deutscher Bundestag
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4
0211 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 5
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 6
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 8
0212 Deutscher Bundestag ........................................................................................................................................... 11
Ausgaben-Tgr. 08 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 19
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 28
0213 Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages ............................................................................................. 30
0214 Bundesversammlung ........................................................................................................................................... 33
0215 Mitglieder des Europäischen Parlaments ............................................................................................................. 35
0216 Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste ............................................................................................ 38
0217 Die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag .......................................... 41
0218 Der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag ........................................................................ 44
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 47
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 48
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 49
Anlage zur Drucksache 21/7300
(Einzelplan 02)
Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der
Bundesrepublik Deutschland. Er beschließt die Bundesgesetze, wählt
den Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin und übt die
parlamentarische Kontrolle über die Bundesregierung aus.
Dem 21. Deutschen Bundestag gehören 630 Abgeordnete
an. Die Präsidentin, die zwei stellvertretenden
Präsidentinnen und zwei stellvertretenden Präsidenten bilden das
Präsidium (AfD Vizepräsident N.N.).
Die Präsidentin wird bei der Führung der Geschäfte durch
den Ältestenrat unterstützt. Dieser besteht aus dem Präsidium
und 23 weiteren von den Fraktionen zu benennenden
Mitgliedern. Der Ältestenrat führt eine Verständigung zwischen den
Fraktionen über den Arbeitsplan des Parlaments herbei und
beschließt über die inneren Angelegenheiten des Deutschen
Bundestages, soweit sie nicht der Präsidentin oder dem
Präsidium vorbehalten sind.
Politisch gliedert sich der 21. Deutsche Bundestag wie
folgt:
Fraktion der CDU/CSU: 208 Mitglieder
Fraktion der AfD: 150 Mitglieder
Fraktion der SPD: 120 Mitglieder
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 85 Mitglieder
Fraktion Die Linke: 64 Mitglieder
Fraktionslos: 3 Mitglieder
Die Fraktionen sind notwendige Einrichtungen des
Verfassungslebens und maßgebliche Faktoren der politischen
Willensbildung. Sie sind in die organisierte Staatlichkeit eingefügt
und rechtlich selbstständig. Ihre Aufgabe ist es, an der
Erfüllung der Parlamentsfunktionen mitzuwirken.
Der Bundestag hat 24 ständige Ausschüsse eingesetzt:
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung,
Petitionsausschuss,
Auswärtiger Ausschuss,
Innenausschuss,
Ausschuss für Sport und Ehrenamt,
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz,
Finanzausschuss,
Haushaltsausschuss,
Ausschuss für Wirtschaft und Energie,
Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat,
Ausschuss für Arbeit und Soziales,
Verteidigungsausschuss,
Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend,
Ausschuss für Gesundheit,
Verkehrsaussschuss,
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit,
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe,
Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und
Technikfolgenabschätzung,
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung,
Ausschuss für Tourismus,
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union,
Ausschuss für Kultur und Medien,
Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung,
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und
Kommunen.
Als ständiger Unterausschuss des
Haushaltsausschusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss eingesetzt.
Ferner bestehen u. a.:
das Parlamentarische Kontrollgremium,
das Gremium nach § 80 Zollfahndungsdienstgesetz,
das Gremium nach § 10a Abs. 2 BHO,
das Gremium nach Art. 13 Abs. 6 GG,
das Gremium nach § 3 Bundesschuldenwesengesetz,
der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung
sowie als gemeinsame Gremien von Bundestag und
Bundesrat:
der Gemeinsame Ausschuss (Art. 53a GG) und
der Vermittlungsausschuss (Art. 77 Abs. 2 GG).
Der Deutsche Bundestag ist in verschiedenen internationalen
parlamentarischen Versammlungen und Konferenzen
vertreten, in die er Delegationen entsendet. Dazu zählen u. a.
die Interparlamentarische Union sowie die Parlamentarischen
Versammlungen des Europarates, der NATO und der OSZE.
Zur Unterstützung seiner Arbeit ist beim Deutschen
Bundestag eine Verwaltung eingerichtet. Die Verwaltung des
Deutschen Bundestages ist eine Oberste Bundesbehörde. Sie
untersteht der Präsidentin, wird vom Direktor beim Deutschen
Bundestag geleitet und ist wie folgt gegliedert:
Abteilung Parlament und Abgeordnete mit den
Unterabteilungen:
Parlamentsdienste
Mandatsdienste
Ausschüsse
Petitionen und Eingaben
Abteilung Außenbeziehungen, Europa und Analyse mit den
Unterabteilungen:
Internationale Beziehungen
Europa
Wissenschaftliche Dienste
Abteilung Information und Dokumentation mit den
Unterabteilungen:
Bibliothek und Dokumentation
Information und Kommunikation
Abteilung Bau und Infrastruktur mit den Unterabteilungen:
Bau- und Gebäudemanagement
Bedarfsdeckung, Logistik und infrastrukturelle Dienste
Abteilung Digitalisierung mit den Unterabteilungen:
Entwicklung und Support
Management der Informationstechnik
Zentralabteilung mit den Unterabteilungen:
Zentrale Verwaltung
Recht
Sicherheit
Unterabteilung des Wehrbeauftragten
Unterabteilung Parlamentarische Kontrolle Nachrichtendienste
Unterabteilung des Polizeibeauftragten des Bundes
Geschäftsstelle der SED-Opferbeauftragten
Kompetenzzentrum Datenschutz
- 2 -
02 Vorwort
Überblick zum Einzelplan 02
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 2 357 2 343 +14 2 156
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 41
Gesamteinnahmen.................................................. 2 357 2 343 +14 2 197
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 812 296 793 725 +18 571 23 058 765 523
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 227 578 224 865 +2 713 103 144 186 434
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 185 470 182 858 +2 612 3 478 175 548
Ausgaben für Investitionen...................................... 51 057 74 525 -23 468 72 454 39 000
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 1 276 401 1 275 973 +428 202 134 1 166 505
davon flexibilisiert.................................................... 530 680 538 796 -8 116 200 665 455 172
davon nicht flexibilisiert........................................... 745 721 737 177 +8 544 1 469 711 333
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 4 927 6 067 -1 140 1 469 3 940
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 258 756 246 738 +12 018 26 536 234 532
Aus Hauptgruppe 5................................................. 222 320 220 501 +1 819 102 854 182 413
Aus Hauptgruppe 7................................................. 1 940 7 265 -5 325 43 020 12 581
Aus Hauptgruppe 8................................................. 47 664 64 292 -16 628 28 255 25 646
Zusammen.............................................................. 530 680 538 796 -8 116 200 665 455 172
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 26 630
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 8 026
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 4 809
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 2 759
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 2 759
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 2 759
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 2 759
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 2 759
- 3 -
Überblick zum Einzelplan 02
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2027 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2026 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei
Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht
zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG)
unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für
die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen
Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
Angewandte Kurse:
1 CHF = 1,07365 EUR.
- 4 -
02 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Vorbemerkung
Im Kapitel 0211 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den
Geschäftsbereich des Deutschen Bundestages zentral
veranschlagt.
Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung: In
den Titelgruppen 57 veranschlagt sind die Einnahmen und
Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren
Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über den Wehrbeauftragten des
Deutschen Bundestages, dem SED-Opferbeauftragtengesetz,
dem Polizeibeauftragtengesetz, dem Gesetz über die
Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG) oder
auf einem Vertrag mit dem Bund beruht.
Überblick zum Kapitel 0211
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - -
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 41
Gesamteinnahmen.................................................. - - - 41
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 54 105 51 301 +2 804 55 49 611
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 17 239 17 203 +36 2 929 12 304
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 20 809 18 565 +2 244 3 478 17 064
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 92 153 87 069 +5 084 6 462 78 979
davon flexibilisiert.................................................... 42 963 39 905 +3 058 6 462 33 870
davon nicht flexibilisiert........................................... 49 190 47 164 +2 026 45 109
- 5 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben