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Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2025 Einzelplan 02 Deutscher Bundestag Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4 0211 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 5 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 6 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 8 0212 Deutscher Bundestag ........................................................................................................................................... 11 Ausgaben-Tgr. 08 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 19 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 30 0213 Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages ............................................................................................. 32 0214 Bundesversammlung ........................................................................................................................................... 35 0215 Mitglieder des Europäischen Parlaments ............................................................................................................. 37 0216 Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste ............................................................................................ 40 0217 Die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag .......................................... 43 0218 Der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag ........................................................................ 46 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 49 Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 50 Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 51 Anlage zur Drucksache 21/500 (Einzelplan 02) Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er beschließt die Bundesgesetze, wählt den Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin und übt die parlamentarische Kontrolle über die Bundesregierung aus. Dem 21. Deutschen Bundestag gehören 630 Abgeordnete an. Die Präsidentin, die zwei stellvertretenden Präsidentinnen und zwei stellvertretenden Präsidenten bilden das Präsidium (AfD Vizepräsident N.N.). Die Präsidentin wird bei der Führung der Geschäfte durch den Ältestenrat unterstützt. Dieser besteht aus dem Präsidium und 23 weiteren von den Fraktionen zu benennenden Mitgliedern. Der Ältestenrat führt eine Verständigung zwischen den Fraktionen über den Arbeitsplan des Parlaments herbei und beschließt über die inneren Angelegenheiten des Deutschen Bundestages, soweit sie nicht der Präsidentin oder dem Präsidium vorbehalten sind. Politisch gliedert sich der 21. Deutsche Bundestag wie folgt: Fraktion der CDU/CSU: 208 Mitglieder Fraktion der AfD: 151 Mitglieder Fraktion der SPD: 120 Mitglieder Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 85 Mitglieder Fraktion DIE LINKE.: 64 Mitglieder Fraktionslos: 2 Mitglieder Die Fraktionen sind notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens und maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung. Sie sind in die organisierte Staatlichkeit eingefügt und rechtlich selbstständig. Ihre Aufgabe ist es, an der Erfüllung der Parlamentsfunktionen mitzuwirken. Der Bundestag hat 24 ständige Ausschüsse eingesetzt: Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, Petitionsausschuss, Auswärtiger Ausschuss, Innenausschuss, Ausschuss für Sport und Ehrenamt, Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Finanzausschuss, Haushaltsausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Verteidigungsausschuss, Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Gesundheit, Verkehrsausschuss, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung, Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Ausschuss für Tourismus, Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union, Ausschuss für Kultur und Medien, Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung, Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Als ständiger Unterausschuss des Haushaltsausschusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss eingesetzt. Ferner bestehen u. a.: das Parlamentarische Kontrollgremium, das Gremium nach § 80 Zollfahndungsdienstgesetz, das Gremium nach § 10a Abs. 2 BHO, das Gremium nach Art. 13 Abs. 6 GG, das Gremium nach § 3 Bundesschuldenwesengesetz, der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung sowie als gemeinsame Gremien von Bundestag und Bundesrat: der Gemeinsame Ausschuss (Art. 53a GG) und der Vermittlungsausschuss (Art. 77 Abs. 2 GG). Der Deutsche Bundestag ist in verschiedenen internationalen parlamentarischen Versammlungen und Konferenzen vertreten, in die er Delegationen entsendet. Dazu zählen u. a. die Interparlamentarische Union sowie die Parlamentarischen Versammlungen des Europarates, der NATO und der OSZE. Zur Unterstützung seiner Arbeit ist beim Deutschen Bundestag eine Verwaltung eingerichtet. Die Verwaltung des Deutschen Bundestages ist eine Oberste Bundesbehörde. Sie untersteht der Präsidentin, wird vom Direktor beim Deutschen Bundestag geleitet und ist wie folgt gegliedert: Abteilung Parlament und Abgeordnete mit den Unterabteilungen: Parlamentsdienste Mandatsdienste Ausschüsse Petitionen und Eingaben Abteilung Außenbeziehungen, Europa und Analyse mit den Unterabteilungen: Internationale Beziehungen Europa Wissenschaftliche Dienste Abteilung Information und Dokumentation mit den Unterabteilungen: Bibliothek und Dokumentation Information und Kommunikation Abteilung Bau und Infrastruktur mit den Unterabteilungen: Bau- und Gebäudemanagement Bedarfsdeckung, Logistik und infrastrukturelle Dienste Abteilung Digitalisierung mit den Unterabteilungen: Entwicklung und Support Management in der Informationstechnik Zentralabteilung mit den Unterabteilungen: Zentrale Verwaltung Recht Sicherheit Unterabteilung des Wehrbeauftragten Unterabteilung Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste Unterabteilung des Polizeibeauftragten des Bundes Geschäftsstelle der SED-Opferbeauftragten Kompetenzzentrum Datenschutz - 2 - 02 Vorwort Überblick zum Einzelplan 02 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 2 211 2 204 +7 2 058 Übrige Einnahmen.................................................. - - - 34 Gesamteinnahmen.................................................. 2 211 2 204 +7 2 092 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 810 083 794 703 +15 380 19 723 716 569 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 221 974 223 060 -1 086 81 330 171 463 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 160 705 176 234 -15 529 3 000 156 123 Ausgaben für Investitionen...................................... 41 386 45 932 -4 546 58 464 22 549 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 1 234 148 1 239 929 -5 781 162 517 1 066 704 davon flexibilisiert.................................................... 495 096 489 461 +5 635 162 517 397 484 davon nicht flexibilisiert........................................... 739 052 750 468 -11 416 669 220 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 6 015 - +6 015 - Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 239 176 223 484 +15 692 22 723 205 891 Aus Hauptgruppe 5................................................. 217 006 220 045 -3 039 81 330 169 044 Aus Hauptgruppe 7................................................. 16 055 29 320 -13 265 22 568 2 132 Aus Hauptgruppe 8................................................. 22 859 16 612 +6 247 35 896 20 417 Zusammen.............................................................. 495 096 489 461 +5 635 162 517 397 484 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 82 412 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 47 744 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 31 537 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 3 131 - 3 - Überblick zum Einzelplan 02 Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2025 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2024 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Angewandte Kurse: 1 CHF = 1,06247 EUR. - 4 - 02 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan Vorbemerkung Im Kapitel 0211 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den Geschäftsbereich des Deutschen Bundestages zentral veranschlagt. Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung: In den Titelgruppen 57 veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsanspruch auf dem SED-Opferbeauftragtengesetz, dem Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht. Überblick zum Kapitel 0211 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - - Übrige Einnahmen.................................................. - - - 34 Gesamteinnahmen.................................................. - - - 34 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 50 237 46 359 +3 878 550 44 013 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 17 505 14 678 +2 827 2 017 11 738 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 16 258 15 738 +520 3 000 12 035 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 84 000 76 775 +7 225 5 567 67 786 davon flexibilisiert.................................................... 37 254 33 660 +3 594 5 567 27 555 davon nicht flexibilisiert........................................... 46 746 43 115 +3 631 40 231 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - - 5 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

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