Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2025
Einzelplan 02
Deutscher Bundestag
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4
0211 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 5
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 6
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 8
0212 Deutscher Bundestag ........................................................................................................................................... 11
Ausgaben-Tgr. 08 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 19
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 30
0213 Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages ............................................................................................. 32
0214 Bundesversammlung ........................................................................................................................................... 35
0215 Mitglieder des Europäischen Parlaments ............................................................................................................. 37
0216 Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste ............................................................................................ 40
0217 Die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag .......................................... 43
0218 Der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag ........................................................................ 46
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 49
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 50
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 51
Anlage zur Drucksache 21/500
(Einzelplan 02)
Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der
Bundesrepublik Deutschland. Er beschließt die Bundesgesetze, wählt
den Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin und übt die
parlamentarische Kontrolle über die Bundesregierung aus.
Dem 21. Deutschen Bundestag gehören 630 Abgeordnete
an. Die Präsidentin, die zwei stellvertretenden
Präsidentinnen und zwei stellvertretenden Präsidenten bilden das
Präsidium (AfD Vizepräsident N.N.).
Die Präsidentin wird bei der Führung der Geschäfte durch
den Ältestenrat unterstützt. Dieser besteht aus dem Präsidium
und 23 weiteren von den Fraktionen zu benennenden
Mitgliedern. Der Ältestenrat führt eine Verständigung zwischen den
Fraktionen über den Arbeitsplan des Parlaments herbei und
beschließt über die inneren Angelegenheiten des Deutschen
Bundestages, soweit sie nicht der Präsidentin oder dem
Präsidium vorbehalten sind.
Politisch gliedert sich der 21. Deutsche Bundestag wie
folgt:
Fraktion der CDU/CSU: 208 Mitglieder
Fraktion der AfD: 151 Mitglieder
Fraktion der SPD: 120 Mitglieder
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 85 Mitglieder
Fraktion DIE LINKE.: 64 Mitglieder
Fraktionslos: 2 Mitglieder
Die Fraktionen sind notwendige Einrichtungen des
Verfassungslebens und maßgebliche Faktoren der politischen
Willensbildung. Sie sind in die organisierte Staatlichkeit eingefügt
und rechtlich selbstständig. Ihre Aufgabe ist es, an der
Erfüllung der Parlamentsfunktionen mitzuwirken.
Der Bundestag hat 24 ständige Ausschüsse eingesetzt:
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung,
Petitionsausschuss,
Auswärtiger Ausschuss,
Innenausschuss,
Ausschuss für Sport und Ehrenamt,
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz,
Finanzausschuss,
Haushaltsausschuss,
Ausschuss für Wirtschaft und Energie,
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat,
Ausschuss für Arbeit und Soziales,
Verteidigungsausschuss,
Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend,
Ausschuss für Gesundheit,
Verkehrsausschuss,
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit,
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe,
Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und
Technikfolgenabschätzung,
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung,
Ausschuss für Tourismus,
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union,
Ausschuss für Kultur und Medien,
Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung,
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und
Kommunen.
Als ständiger Unterausschuss des
Haushaltsausschusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss eingesetzt.
Ferner bestehen u. a.:
das Parlamentarische Kontrollgremium,
das Gremium nach § 80 Zollfahndungsdienstgesetz,
das Gremium nach § 10a Abs. 2 BHO,
das Gremium nach Art. 13 Abs. 6 GG,
das Gremium nach § 3 Bundesschuldenwesengesetz,
der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung
sowie als gemeinsame Gremien von Bundestag und
Bundesrat:
der Gemeinsame Ausschuss (Art. 53a GG) und
der Vermittlungsausschuss (Art. 77 Abs. 2 GG).
Der Deutsche Bundestag ist in verschiedenen internationalen
parlamentarischen Versammlungen und Konferenzen
vertreten, in die er Delegationen entsendet. Dazu zählen u. a.
die Interparlamentarische Union sowie die Parlamentarischen
Versammlungen des Europarates, der NATO und der OSZE.
Zur Unterstützung seiner Arbeit ist beim Deutschen
Bundestag eine Verwaltung eingerichtet. Die Verwaltung des
Deutschen Bundestages ist eine Oberste Bundesbehörde. Sie
untersteht der Präsidentin, wird vom Direktor beim Deutschen
Bundestag geleitet und ist wie folgt gegliedert:
Abteilung Parlament und Abgeordnete mit den
Unterabteilungen:
Parlamentsdienste
Mandatsdienste
Ausschüsse
Petitionen und Eingaben
Abteilung Außenbeziehungen, Europa und Analyse mit den
Unterabteilungen:
Internationale Beziehungen
Europa
Wissenschaftliche Dienste
Abteilung Information und Dokumentation mit den
Unterabteilungen:
Bibliothek und Dokumentation
Information und Kommunikation
Abteilung Bau und Infrastruktur mit den Unterabteilungen:
Bau- und Gebäudemanagement
Bedarfsdeckung, Logistik und infrastrukturelle Dienste
Abteilung Digitalisierung mit den Unterabteilungen:
Entwicklung und Support
Management in der Informationstechnik
Zentralabteilung mit den Unterabteilungen:
Zentrale Verwaltung
Recht
Sicherheit
Unterabteilung des Wehrbeauftragten
Unterabteilung Parlamentarische Kontrolle der
Nachrichtendienste
Unterabteilung des Polizeibeauftragten des Bundes
Geschäftsstelle der SED-Opferbeauftragten
Kompetenzzentrum Datenschutz
- 2 -
02 Vorwort
Überblick zum Einzelplan 02
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 2 211 2 204 +7 2 058
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 34
Gesamteinnahmen.................................................. 2 211 2 204 +7 2 092
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 810 083 794 703 +15 380 19 723 716 569
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 221 974 223 060 -1 086 81 330 171 463
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 160 705 176 234 -15 529 3 000 156 123
Ausgaben für Investitionen...................................... 41 386 45 932 -4 546 58 464 22 549
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 1 234 148 1 239 929 -5 781 162 517 1 066 704
davon flexibilisiert.................................................... 495 096 489 461 +5 635 162 517 397 484
davon nicht flexibilisiert........................................... 739 052 750 468 -11 416 669 220
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 6 015 - +6 015 -
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 239 176 223 484 +15 692 22 723 205 891
Aus Hauptgruppe 5................................................. 217 006 220 045 -3 039 81 330 169 044
Aus Hauptgruppe 7................................................. 16 055 29 320 -13 265 22 568 2 132
Aus Hauptgruppe 8................................................. 22 859 16 612 +6 247 35 896 20 417
Zusammen.............................................................. 495 096 489 461 +5 635 162 517 397 484
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 82 412
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 47 744
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 31 537
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 3 131
- 3 -
Überblick zum Einzelplan 02
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2025 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2024 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen
bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die
nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz
(HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch
ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im
gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
Angewandte Kurse:
1 CHF = 1,06247 EUR.
- 4 -
02 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Vorbemerkung
Im Kapitel 0211 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den
Geschäftsbereich des Deutschen Bundestages zentral
veranschlagt.
Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung: In
den Titelgruppen 57 veranschlagt sind die Einnahmen und
Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren
Versorgungsanspruch auf dem SED-Opferbeauftragtengesetz, dem Gesetz
über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten und
Richterinnen und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem
Vertrag mit dem Bund beruht.
Überblick zum Kapitel 0211
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - -
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 34
Gesamteinnahmen.................................................. - - - 34
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 50 237 46 359 +3 878 550 44 013
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 17 505 14 678 +2 827 2 017 11 738
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 16 258 15 738 +520 3 000 12 035
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 84 000 76 775 +7 225 5 567 67 786
davon flexibilisiert.................................................... 37 254 33 660 +3 594 5 567 27 555
davon nicht flexibilisiert........................................... 46 746 43 115 +3 631 40 231
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
- 5 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben