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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 2302 Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 2302 Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) 2302 Überblick zum Kapitel 2302 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - - Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 935 339 954 470 -19 131 2 339 1 010 906 Ausgaben für Investitionen...................................... 284 967 296 967 -12 000 102 293 432 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 1 220 306 1 251 437 -31 131 2 441 1 304 338 davon nicht flexibilisiert........................................... 1 220 306 1 251 437 -31 131 2 441 1 304 338 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 919 700 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 278 161 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 248 890 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 171 149 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 11 500 in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 210 000 - 20 - 2302 Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 685 01 -023 Institutionelle Förderung der Engagement Global gGmbH - Betrieb 36 150 36 150 35 463 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 894 01. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Engagement Global gGmbH.................................................................. 100,00 100,00 37 117 37 117 35 926 - aus Kap. 2302 Tit. 685 01................................................................... 36 150 36 150 35 375 - aus Kap. 2302 Tit. 894 01................................................................... 967 967 551 Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel 2302. Gesellschafter ist der Bund mit einer Stammeinlage von 25.000 Euro. Zweck der Engagement Global gGmbH ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit sowie des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements zugunsten dieser Zwecke. Die Engagement Global gGmbH erbringt entsprechende Dienst- und Verwaltungsleistungen. Dazu gehören insbesondere Informations-, Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, die Umsetzung von Förder- und Lernprogrammen, Maßnahmen der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit im Inland sowie Kooperationen mit den Ländern und Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Ausgaben für die Projektförderung sind in der Tgr. 07 und Tit. 687 01 sowie in weiteren Epl. des Bundeshaushalts veranschlagt. Daneben beteiligen sich die Länder sowie sonstige Kostenträger an der Projektförderung. Zu Spalte 6: Bereinigt um die vom Zuwendungsempfänger im Haushaltsjahr 2025 zurückgezahlten, in 2024 nicht in Anspruch genommenen Beträge. 687 01 -023 Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft 149 100 154 300 164 432 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 139 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 54 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 35 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. - 21 - Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement 2302 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 687 01 Erläuterungen: 1. Die Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigung sind dazu bestimmt, Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft zu fördern, insbesondere durch Unterstützung 1.1 entwicklungsrelevanter Projekte von Unternehmen (Public-Private Partnership/ PPP), 1.2 von Partnerschaftsvorhaben von Einrichtungen der Wirtschaft wie Kammern, Verbänden sowie Spar- und Krediteinrichtungen. 2. Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, begleitender und auswertender Maßnahmen. Die Ausgaben für Partnerschaftsvorhaben von Einrichtungen der deutschen Wirtschaft werden nach Maßgabe von Richtlinien geleistet. 687 03 -023 Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Sozialstruktur 57 969 61 020 61 020 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 52 100 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 18 800 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 18 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 15 300 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Die Ausgaben werden nach Maßgabe von Richtlinien geleistet. Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, projektbegleitender und auswertender Maßnahmen. 687 04 -023 Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen 300 000 300 000 330 820 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 220 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 74 661 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 80 570 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 65 269 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Die Ausgaben werden nach Maßgabe von Richtlinien geleistet. Wahlkämpfe, Arbeitskämpfe und die Direktfinanzierung von Parteien und Gewerkschaften werden aus den Ausgaben nicht gefördert. Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, projektbegleitender und auswertender Maßnahmen. 687 08 -023 Gesellschaftliche Krisenreaktions- und Stabilisierungshilfe - - - - 22 - 2302 Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Ausgaben für Investitionen 894 01 -023 Institutionelle Förderung der Engagement Global gGmbH - Zuschüsse für Investitionen 967 967 102 552 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 01. Erläuterungen: Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 685 01. 896 04 -023 Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen 284 000 296 000 292 880 Verpflichtungsermächtigung in künftigen Haushaltsjahren bis zu.................................... 210 000 T€ Erläuterungen: Die Ausgaben dienen der Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen in Kooperationsländern einschließlich der regionalen Zusammenschlüsse der Kooperationsländer und personeller Maßnahmen zur Einleitung und Sicherung solcher Vorhaben. Seelsorgerische Maßnahmen werden aus den Ausgaben nicht finanziert. Die Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigung werden nach Maßgabe von Richtlinien geleistet bzw. in Anspruch genommen. Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, projektbegleitender und auswertender Maßnahmen. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (34) Titelgruppe 07 Tgr. 07 Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements (392 120) (403 000) (2 339) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, begleitender, auswertender und nachbereitender Maßnahmen. - 23 - Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement 2302 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 07 684 71 -023 Förderung der entwicklungspolitischen Bildung 44 000 44 000 1 259 43 757 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 33 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 15 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 12 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 6 000 T€ Erläuterungen: Es werden Programme mit gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit durchgeführt. 685 71 -023 Förderung des kommunalen Engagements 46 000 46 000 41 967 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 25 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 9 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 9 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 6 000 T€ 687 72 -023 Ziviler Friedensdienst 65 000 66 000 63 915 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 58 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 20 700 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 23 520 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 14 280 T€ Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände die aus Ausgaben dieses Titels angeschafft und als Ausrüstungsgegenstände in Maßnahmen des Zivilen Friedensdienstes verwendet worden sind, einer im Partnerland ansässigen, gemeinnützigen Organisation überlassen werden können. Erläuterungen: Mitveranschlagt sind die Kosten für sonstige nichtstaatliche Maßnahmen ziviler Konfliktbearbeitung. - 24 - 2302 Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 07 687 74 -023 Entwicklungspolitische Austausch- und Entsendedienste 45 120 47 000 494 42 749 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 36 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 21 600 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 12 800 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 200 T€ 687 76 -023 Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger 192 000 200 000 586 226 783 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 145 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 63 900 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 42 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 27 300 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................ 11 300 T€ Erläuterungen: 1. Die Ausgaben werden nach Maßgabe von Richtlinien geleistet. Einbezogen sind personelle Maßnahmen, soweit diese zur Einleitung und Sicherung eines bestimmten Vorhabens erforderlich sind. Mitveranschlagt sind in Ausnahmefällen Kosten des Transports entwicklungswichtiger Spendensammlungen von deutschen Gruppen und Organisationen. 2. Aus dem Titel werden auch Vorhaben in Least Developed Countries (LDC) in Kooperation mit lokalen Partnern durchgeführt. - 25 - Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement 2302 Anlage zu Kapitel 2302 - Wirtschaftspläne Zu Tit. 685 01 1. Engagement Global gGmbH Wirtschaftsplan Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 37 117 37 117 35 926 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 18 870 18 870 18 621 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 17 280 17 280 16 754 1.3 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 967 967 551 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 37 117 37 117 35 926 2.1 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 37 117 37 117 35 926 aus Kap. 2302 Tit. 685 01..................................................................................................... 36 150 36 150 35 375 aus Kap. 2302 Tit. 894 01..................................................................................................... 967 967 551 nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 405 520 434 045 456 096 Zu Spalte 4: Bereinigt um die vom Zuwendungsempfänger im Haushaltsjahr 2025 zurückgezahlten, in 2024 nicht in Anspruch genommenen Beträge. - 26 - 2302 Anlage 1 Wirtschaftspläne Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Kapitel 2303 beinhaltet als Teil der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit diejenigen Haushaltsmittel, die sich an eine supranationale Institution, internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen richten. Die finanzwirksamsten Ausgabenblöcke innerhalb des Kapitels sind: der deutsche Beitrag zum Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) mit rd. 144 Mio. Euro zur Finanzierung der aus den EU-AKP-Partnerschaftsabkommen (Staaten in Afrika, in der Karibik und im Pazifik) von Lomé und Cotonou resultierenden Verpflichtungen und der deutsche Beitrag an den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM) mit 288 Mio. Euro sowie die Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie an andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen mit insgesamt rd. 501 Mio. Euro. Weitere politische Ausgabenschwerpunkte innerhalb des Kapitels sind: die Beiträge zur internationalen Ernährungssicherung einschließlich internationaler Agrarforschung mit insgesamt rd. 89 Mio. Euro sowie die entwicklungswichtigen multilateralen Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz mit rd. 729 Mio. Euro. Über diesen Titel werden deutsche Beiträge zum Green Climate Fund (GCF), zur Globalen Umweltfazilität (GEF), zum Montrealer Protokollfonds und zu verschiedenen Fonds im Bereich Klimaschutz/Klimawandel finanziert. Nach § 11 Haushaltsgesetz 2025 wird die Bundesregierung ermächtigt, die bei den Titeln 687 04 und 896 09 zu entrichtenden Beiträge durch Hingabe von unverzinslichen Schuldscheinen zu erbringen. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Der deutsche Beitrag zum Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) dient der langfristigen und nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der AKP-Staaten und deren Integration in die Weltwirtschaft (SDGs 1-17). Der deutsche Beitrag zu dem neuen EU-Außeninstrument NDICI, welches das Nachfolgeninstrument zum EEF darstellt, wird nicht mehr aus dem Einzelplan 23 finanzeiert. Mit dem deutschen Beitrag an den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM) werden weltweit bedürftige Länder in ihrem Kampf gegen diese drei übertragbaren Krankheiten unterstützt (SDG 3). Über ausgewählte Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen beteiligt sich das BMZ an der strategischen entwicklungspolitischen Ausrichtung dieser Organisationen und bringt in deren Arbeit eigene entwicklungspolitische Akzente ein (SDGs 1-17). Die Beiträge zum Welternährungsprogramm verbessern gezielt den Zugang zu Nahrungsmitteln durch temporäre Transferleistungen sowie die Reduzierung von chronischer Unter- und Mangelernährung in ländlichen und urbanen Räumen (SDG 2). Die deutsche Beteiligung an der Finanzierung der globalen Agrarforschungspartnerschaft dient dem Entwicklungsziel, die Ernährung für eine wachsende Weltbevölkerung gerade auch unter den Bedingungen des Klimawandels zu sichern, ländliche Armut zu reduzieren (SDGs 2) und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen im ländlichen Raum zu fördern. Der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) leistet mit seinem auf nachhaltige Strukturveränderungen und marginalisierte Bevölkerungsgruppen ausgerichteten strategischen Ansatz einen Beitrag zur dauerhaften Überwindung der Nahrungsmittelknappheit und zur Schaffung von Ernährungssicherheit (SDGs 1, 2). Die entwicklungswichtigen multilateralen Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz sind dazu bestimmt, durch die Beteiligung an verschiedenen internationalen Fonds Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen bei Umwelt- und Klimaschutz/ Klimaanpassungsvorhaben von weltweitem Interesse finanziell zu unterstützen (SDGs 6, 7, 11, 13-15, 17). Alle multilateralen Beiträge sollen auch zur Gleichstellung der Geschlechter (SDG 5) beitragen. - 27 - Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen 2302 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Stellenübersicht Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Tit. 422 .1, 428 .1 sowie entsprechende Kontierung im Wirtschaftsplan Soll 2026 Soll 2025 besetzt am 1. Oktober 2025 1 2 3 4 Zu Titel 685 01 1. Engagement Global gGmbH Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer AT (B 6)............................................................................. 2,0 2,0 2,0 AT (B 2)............................................................................. 6,0 6,0 - AT B................................................................................... - - 6,9 Zusammen........................................................................ 8,0 8,0 8,9 Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... 29,0 29,0 28,4 E 14................................................................................... 7,4 7,4 7,4 E 13................................................................................... 46,1 44,9 44,8 E 12................................................................................... 1,0 1,0 1,0 E 11................................................................................... 48,9 49,9 38,5 E 10................................................................................... 1,0 1,0 1,0 E 9c................................................................................... 8,0 6,5 4,5 E 9b................................................................................... 16,0 17,5 17,3 E 9a................................................................................... 14,1 12,1 11,2 E 8..................................................................................... 28,9 29,1 28,1 E 7..................................................................................... 1,0 4,5 3,2 E 6..................................................................................... 3,0 1,5 1,5 E 5..................................................................................... 4,0 4,3 4,0 Zusammen........................................................................ 208,4 208,7 190,9 Insgesamt.......................................................................... 216,4 216,7 199,8 Haushaltsvermerk: Zu Titel 685 01 Zu Nr. 1 der Erläuterung: Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Haushaltsgesetz gilt folgende Regelung: Unter der Voraussetzung der Kostenneutralität wird zugelassen, dass bis zu 10 Prozent der Stellen durch Hebung oder Senkung verändert werden. Dabei darf das Stellensoll je Entgeltgruppe um nicht mehr als 10 Prozent überschritten werden. - 79 - Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger 2302 Stellenübersichten der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 2305 Titel aus Nr. ... Erläuterung Bezeichnung 1 2 3 Tgr. 04 Institutionelle Förderung von Einrichtungen der Forschung und Evaluierung in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit 685 41 1. German Institute of Development and Sustainability - Deutsches Institut für Entwicklung und Nachhaltigkeit (IDOS) gGmbH 3. Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH (DEval) - 80 -

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