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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2302 Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2302 Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) 2302 Überblick zum Kapitel 2302 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - - Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 954 470 1 014 146 -59 676 4 606 1 048 323 Ausgaben für Investitionen...................................... 296 967 293 847 +3 120 3 062 302 132 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 1 251 437 1 307 993 -56 556 7 668 1 350 455 davon nicht flexibilisiert........................................... 1 251 437 1 307 993 -56 556 7 668 1 350 455 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 015 100 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 303 337 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 271 601 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 187 462 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 12 700 in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 240 000 - 20 - 2302 Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 685 01 -023 Institutionelle Förderung der Engagement Global gGmbH - Betrieb 36 150 35 150 33 684 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 894 01. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Engagement Global gGmbH.................................................................. 100,00 100,00 37 117 36 117 34 657 - aus Kap. 2302 Tit. 685 01................................................................... 36 150 35 150 33 533 - aus Kap. 2302 Tit. 894 01................................................................... 967 967 1 124 Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel 2302. Gesellschafter ist der Bund mit einer Stammeinlage von 25.000 Euro. Zweck der Engagement Global gGmbH ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit sowie des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements zugunsten dieser Zwecke. Die Engagement Global gGmbH erbringt entsprechende Dienst- und Verwaltungsleistungen. Dazu gehören insbesondere Informations-, Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, die Umsetzung von Förder- und Lernprogrammen, Maßnahmen der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit im Inland sowie Kooperationen mit den Ländern und Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Ausgaben für die Projektförderung sind in der Tgr. 07 und Tit. 687 01 sowie in weiteren Epl. des Bundeshaushalts veranschlagt. Daneben beteiligen sich die Länder sowie sonstige Kostenträger an der Projektförderung. Zu Spalte 6: Bereinigt um die vom Zuwendungsempfänger im Haushaltsjahr 2024 zurückgezahlten, in 2023 nicht in Anspruch genommenen Beträge. 687 01 -023 Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft 154 300 166 500 188 886 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 139 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 54 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 35 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. - 21 - Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement 2302 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 687 01 Erläuterungen: 1. Die Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigung sind dazu bestimmt, Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft zu fördern, insbesondere durch Unterstützung 1.1 entwicklungsrelevanter Projekte von Unternehmen (Public-Private Partnership/ PPP), 1.2 von Partnerschaftsvorhaben von Einrichtungen der Wirtschaft wie Kammern, Verbänden sowie Spar- und Krediteinrichtungen. 2. Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, begleitender und auswertender Maßnahmen. Die Ausgaben für Partnerschaftsvorhaben von Einrichtungen der deutschen Wirtschaft werden nach Maßgabe von Richtlinien geleistet. 687 03 -023 Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Sozialstruktur 61 020 61 020 61 020 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 59 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 21 500 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 20 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 17 500 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Die Ausgaben werden nach Maßgabe von Richtlinien geleistet. Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, projektbegleitender und auswertender Maßnahmen. 687 04 -023 Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen 300 000 330 820 340 000 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 252 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 85 327 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 92 081 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 74 592 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Die Ausgaben werden nach Maßgabe von Richtlinien geleistet. Wahlkämpfe, Arbeitskämpfe und die Direktfinanzierung von Parteien und Gewerkschaften werden aus den Ausgaben nicht gefördert. Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, projektbegleitender und auswertender Maßnahmen. 687 08 -023 Gesellschaftliche Krisenreaktions- und Stabilisierungshilfe - - - - 22 - 2302 Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Ausgaben für Investitionen 894 01 -023 Institutionelle Förderung der Engagement Global gGmbH - Zuschüsse für Investitionen 967 967 1 132 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 01. Erläuterungen: Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 685 01. 896 04 -023 Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen 296 000 292 880 3 062 301 000 Verpflichtungsermächtigung in künftigen Haushaltsjahren bis zu.................................... 240 000 T€ Erläuterungen: Die Ausgaben dienen der Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen in Kooperationsländern einschließlich der regionalen Zusammenschlüsse der Kooperationsländer und personeller Maßnahmen zur Einleitung und Sicherung solcher Vorhaben. Seelsorgerische Maßnahmen werden aus den Ausgaben nicht finanziert. Die Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigung werden nach Maßgabe von Richtlinien geleistet bzw. in Anspruch genommen. Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, projektbegleitender und auswertender Maßnahmen. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (59) Titelgruppe 07 Tgr. 07 Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements (403 000) (420 656) (4 606) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, begleitender, auswertender und nachbereitender Maßnahmen. - 23 - Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement 2302 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 07 684 71 -023 Förderung der entwicklungspolitischen Bildung 44 000 44 458 2 086 42 355 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 33 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 15 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 12 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 000 T€ Erläuterungen: Es werden Programme mit gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit durchgeführt. 685 71 -023 Förderung des kommunalen Engagements 46 000 42 000 48 473 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 25 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 9 500 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 9 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 000 T€ 687 72 -023 Ziviler Friedensdienst 66 000 60 000 63 920 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 65 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 23 010 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 26 120 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 870 T€ Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände die aus Ausgaben dieses Titels angeschafft und als Ausrüstungsgegenstände in Maßnahmen des Zivilen Friedensdienstes verwendet worden sind, einer im Partnerland ansässigen, gemeinnützigen Organisation überlassen werden können. Erläuterungen: Mitveranschlagt sind die Kosten für sonstige nichtstaatliche Maßnahmen ziviler Konfliktbearbeitung. - 24 - 2302 Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 07 687 74 -023 Entwicklungspolitische Austausch- und Entsendedienste 47 000 47 000 1 934 41 901 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 40 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 24 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 14 200 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 200 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 200 T€ 687 76 -023 Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger 200 000 227 198 586 155 541 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 161 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 71 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 47 200 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 30 300 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 12 500 T€ Erläuterungen: 1. Die Ausgaben werden nach Maßgabe von Richtlinien geleistet. Einbezogen sind personelle Maßnahmen, soweit diese zur Einleitung und Sicherung eines bestimmten Vorhabens erforderlich sind. Mitveranschlagt sind in Ausnahmefällen Kosten des Transports entwicklungswichtiger Spendensammlungen von deutschen Gruppen und Organisationen. 2. Aus dem Titel werden auch Vorhaben in Least Developed Countries (LDC) in Kooperation mit lokalen Partnern durchgeführt. - 25 - Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement 2302 Anlage zu Kapitel 2302 - Wirtschaftspläne Zu Tit. 685 01 1. Engagement Global gGmbH Wirtschaftsplan Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 37 117 36 117 34 657 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 18 870 18 376 16 537 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 17 280 16 774 16 996 1.3 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 967 967 1 124 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 37 117 36 117 34 657 2.1 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 37 117 36 117 34 657 aus Kap. 2302 Tit. 685 01..................................................................................................... 36 150 35 150 33 533 aus Kap. 2302 Tit. 894 01..................................................................................................... 967 967 1 124 nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 436 229 456 235 452 639 Zu Spalte 4: Bereinigt um die vom Zuwendungsempfänger im Haushaltsjahr 2024 zurückgezahlten, in 2023 nicht in Anspruch genommenen Beträge. - 26 - 2302 Anlage 1 Wirtschaftspläne Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Kapitel 2303 beinhaltet als Teil der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit diejenigen Haushaltsmittel, die sich an eine supranationale Institution, internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen richten. Die finanzwirksamsten Ausgabenblöcke innerhalb des Kapitels sind: der deutsche Beitrag zum Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) mit rd. 166 Mio. Euro zur Finanzierung der aus den EU-AKP-Partnerschaftsabkommen (Staaten in Afrika, in der Karibik und im Pazifik) von Lomé und Cotonou resultierenden Verpflichtungen und der deutsche Beitrag an den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM) mit 370 Mio. Euro sowie die Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie an andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen mit insgesamt rd. 556 Mio. Euro. Weitere politische Ausgabenschwerpunkte innerhalb des Kapitels sind: die Beiträge zur internationalen Ernährungssicherung einschließlich internationaler Agrarforschung mit insgesamt rd. 87 Mio. Euro sowie die entwicklungswichtigen multilateralen Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz mit rd. 751 Mio. Euro. Über diesen Titel werden deutsche Beiträge zum Green Climate Fund (GCF), zur Globalen Umweltfazilität (GEF), zum Montrealer Protokollfonds und zu verschiedenen Fonds im Bereich Klimaschutz/Klimawandel finanziert. Nach § 11 Haushaltsgesetz 2025 wird die Bundesregierung ermächtigt, die bei den Titeln 687 04 und 896 09 zu entrichtenden Beiträge durch Hingabe von unverzinslichen Schuldscheinen zu erbringen. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Der deutsche Beitrag zum Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) dient der langfristigen und nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der AKP-Staaten und deren Integration in die Weltwirtschaft (SDGs 1-17). Der deutsche Beitrag zu dem neuen EU-Außeninstrument NDICI, welches das Nachfolgeninstrument zum EEF darstellt, wird nicht mehr aus dem Einzelplan 23 finanzeiert. Mit dem deutschen Beitrag an den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM) werden weltweit bedürftige Länder in ihrem Kampf gegen diese drei übertragbaren Krankheiten unterstützt (SDG 3). Über ausgewählte Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen beteiligt sich das BMZ an der strategischen entwicklungspolitischen Ausrichtung dieser Organisationen und bringt in deren Arbeit eigene entwicklungspolitische Akzente ein (SDGs 1-17). Die Beiträge zum Welternährungsprogramm verbessern gezielt den Zugang zu Nahrungsmitteln durch temporäre Transferleistungen sowie die Reduzierung von chronischer Unter- und Mangelernährung in ländlichen und urbanen Räumen (SDG 2). Die deutsche Beteiligung an der Finanzierung der globalen Agrarforschungspartnerschaft dient dem Entwicklungsziel, die Ernährung für eine wachsende Weltbevölkerung gerade auch unter den Bedingungen des Klimawandels zu sichern, ländliche Armut zu reduzieren (SDGs 2) und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen im ländlichen Raum zu fördern. Der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) leistet mit seinem auf nachhaltige Strukturveränderungen und marginalisierte Bevölkerungsgruppen ausgerichteten strategischen Ansatz einen Beitrag zur dauerhaften Überwindung der Nahrungsmittelknappheit und zur Schaffung von Ernährungssicherheit (SDGs 1, 2). Die entwicklungswichtigen multilateralen Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz sind dazu bestimmt, durch die Beteiligung an verschiedenen internationalen Fonds Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen bei Umwelt- und Klimaschutz/ Klimaanpassungsvorhaben von weltweitem Interesse finanziell zu unterstützen (SDGs 6, 7, 11, 13-15, 17). Alle multilateralen Beiträge sollen auch zur Gleichstellung der Geschlechter (SDG 5) beitragen. - 27 - Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen

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