Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2302 Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 2302 Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement (Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
2302
Überblick zum Kapitel 2302
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 954 470 1 014 146 -59 676 4 606 1 048 323
Ausgaben für Investitionen...................................... 296 967 293 847 +3 120 3 062 302 132
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 1 251 437 1 307 993 -56 556 7 668 1 350 455
davon nicht flexibilisiert........................................... 1 251 437 1 307 993 -56 556 7 668 1 350 455
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 015 100
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 303 337
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 271 601
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 187 462
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 12 700
in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 240 000
- 20 -
2302 Zivilgesellschaftliches, kommunales und
wirtschaftliches Engagement
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
685 01
-023
Institutionelle Förderung der Engagement Global gGmbH - Betrieb 36 150
35 150
33 684
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
894 01.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1. Engagement Global gGmbH.................................................................. 100,00 100,00 37 117 36 117 34 657
- aus Kap. 2302 Tit. 685 01................................................................... 36 150 35 150 33 533
- aus Kap. 2302 Tit. 894 01................................................................... 967 967 1 124
Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel 2302.
Gesellschafter ist der Bund mit einer Stammeinlage von 25.000 Euro. Zweck der Engagement Global gGmbH ist die Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit und der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit sowie des bürgerschaftlichen und kommunalen
Engagements zugunsten dieser Zwecke. Die Engagement Global gGmbH erbringt entsprechende Dienst- und Verwaltungsleistungen. Dazu
gehören insbesondere Informations-, Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, die Umsetzung von Förder- und Lernprogrammen,
Maßnahmen der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit im Inland sowie Kooperationen mit den Ländern und Kommunen in der
Bundesrepublik Deutschland. Die Ausgaben für die Projektförderung sind in der Tgr. 07 und Tit. 687 01 sowie in weiteren Epl. des
Bundeshaushalts veranschlagt. Daneben beteiligen sich die Länder sowie sonstige Kostenträger an der Projektförderung.
Zu Spalte 6:
Bereinigt um die vom Zuwendungsempfänger im Haushaltsjahr 2024
zurückgezahlten, in 2023 nicht in Anspruch genommenen Beträge.
687 01
-023
Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft 154 300
166 500
188 886
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 139 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 54 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 50 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 35 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
- 21 -
Zivilgesellschaftliches, kommunales und
wirtschaftliches Engagement
2302
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 687 01
Erläuterungen:
1. Die Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigung sind dazu bestimmt,
Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft zu fördern, insbesondere durch
Unterstützung
1.1 entwicklungsrelevanter Projekte von Unternehmen (Public-Private
Partnership/ PPP),
1.2 von Partnerschaftsvorhaben von Einrichtungen der Wirtschaft wie Kammern,
Verbänden sowie Spar- und Krediteinrichtungen.
2. Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, begleitender und
auswertender Maßnahmen. Die Ausgaben für Partnerschaftsvorhaben von
Einrichtungen der deutschen Wirtschaft werden nach Maßgabe von Richtlinien
geleistet.
687 03
-023
Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Sozialstruktur 61 020
61 020
61 020
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 59 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 21 500 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 20 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 17 500 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Die Ausgaben werden nach Maßgabe von Richtlinien geleistet.
Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, projektbegleitender und
auswertender Maßnahmen.
687 04
-023
Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen 300 000
330 820
340 000
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 252 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 85 327 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 92 081 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 74 592 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Die Ausgaben werden nach Maßgabe von Richtlinien geleistet.
Wahlkämpfe, Arbeitskämpfe und die Direktfinanzierung von Parteien und
Gewerkschaften werden aus den Ausgaben nicht gefördert.
Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, projektbegleitender und
auswertender Maßnahmen.
687 08
-023
Gesellschaftliche Krisenreaktions- und Stabilisierungshilfe -
-
-
- 22 -
2302 Zivilgesellschaftliches, kommunales und
wirtschaftliches Engagement
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Ausgaben für Investitionen
894 01
-023
Institutionelle Förderung der Engagement Global gGmbH - Zuschüsse
für Investitionen
967
967
1 132
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
685 01.
Erläuterungen:
Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 685 01.
896 04
-023
Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen 296 000
292 880
3 062
301 000
Verpflichtungsermächtigung
in künftigen Haushaltsjahren bis zu.................................... 240 000 T€
Erläuterungen:
Die Ausgaben dienen der Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen
in Kooperationsländern einschließlich der regionalen Zusammenschlüsse der
Kooperationsländer und personeller Maßnahmen zur Einleitung und Sicherung
solcher Vorhaben. Seelsorgerische Maßnahmen werden aus den Ausgaben nicht
finanziert.
Die Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigung werden nach Maßgabe von
Richtlinien geleistet bzw. in Anspruch genommen.
Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, projektbegleitender und
auswertender Maßnahmen.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(59)
Titelgruppe 07
Tgr. 07 Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements (403 000)
(420 656)
(4 606)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, begleitender, auswertender und
nachbereitender Maßnahmen.
- 23 -
Zivilgesellschaftliches, kommunales und
wirtschaftliches Engagement
2302
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 07
684 71
-023
Förderung der entwicklungspolitischen Bildung 44 000
44 458
2 086
42 355
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 33 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 15 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 12 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 000 T€
Erläuterungen:
Es werden Programme mit gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen der
schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit durchgeführt.
685 71
-023
Förderung des kommunalen Engagements 46 000
42 000
48 473
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 25 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 9 500 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 9 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 000 T€
687 72
-023
Ziviler Friedensdienst 66 000
60 000
63 920
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 65 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 23 010 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 26 120 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 870 T€
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände
die aus Ausgaben dieses Titels angeschafft und als
Ausrüstungsgegenstände in Maßnahmen des Zivilen Friedensdienstes verwendet worden
sind, einer im Partnerland ansässigen, gemeinnützigen Organisation
überlassen werden können.
Erläuterungen:
Mitveranschlagt sind die Kosten für sonstige nichtstaatliche Maßnahmen ziviler
Konfliktbearbeitung.
- 24 -
2302 Zivilgesellschaftliches, kommunales und
wirtschaftliches Engagement
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 07
687 74
-023
Entwicklungspolitische Austausch- und Entsendedienste 47 000
47 000
1 934
41 901
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 40 600 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 24 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 14 200 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 200 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 200 T€
687 76
-023
Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger 200 000
227 198
586
155 541
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 161 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 71 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 47 200 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 30 300 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 12 500 T€
Erläuterungen:
1. Die Ausgaben werden nach Maßgabe von Richtlinien geleistet. Einbezogen
sind personelle Maßnahmen, soweit diese zur Einleitung und Sicherung eines
bestimmten Vorhabens erforderlich sind. Mitveranschlagt sind in
Ausnahmefällen Kosten des Transports entwicklungswichtiger Spendensammlungen von
deutschen Gruppen und Organisationen.
2. Aus dem Titel werden auch Vorhaben in Least Developed Countries (LDC) in
Kooperation mit lokalen Partnern durchgeführt.
- 25 -
Zivilgesellschaftliches, kommunales und
wirtschaftliches Engagement
2302
Anlage zu Kapitel 2302 - Wirtschaftspläne
Zu Tit. 685 01
1. Engagement Global gGmbH
Wirtschaftsplan
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
1 2 3 4
Institutionelle Förderung
1. Ausgaben............................................................................................................................ 37 117 36 117 34 657
1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 18 870 18 376 16 537
1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 17 280 16 774 16 996
1.3 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 967 967 1 124
2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 37 117 36 117 34 657
2.1 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 37 117 36 117 34 657
aus Kap. 2302 Tit. 685 01..................................................................................................... 36 150 35 150 33 533
aus Kap. 2302 Tit. 894 01..................................................................................................... 967 967 1 124
nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 436 229 456 235 452 639
Zu Spalte 4: Bereinigt um die vom Zuwendungsempfänger im Haushaltsjahr 2024 zurückgezahlten, in 2023 nicht in Anspruch genommenen
Beträge.
- 26 -
2302 Anlage 1
Wirtschaftspläne
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Kapitel 2303 beinhaltet als Teil der multilateralen
Entwicklungszusammenarbeit diejenigen Haushaltsmittel, die sich an
eine supranationale Institution, internationale Einrichtungen
und internationale Nichtregierungsorganisationen richten.
Die finanzwirksamsten Ausgabenblöcke innerhalb des
Kapitels sind:
der deutsche Beitrag zum Europäischen
Entwicklungsfonds (EEF) mit rd. 166 Mio. Euro zur Finanzierung der aus
den EU-AKP-Partnerschaftsabkommen (Staaten in Afrika, in
der Karibik und im Pazifik) von Lomé und Cotonou
resultierenden Verpflichtungen und
der deutsche Beitrag an den Globalen Fonds zur
Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM) mit 370
Mio. Euro sowie
die Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre
Sonderorganisationen sowie an andere internationale Einrichtungen
und internationale Nichtregierungsorganisationen mit
insgesamt rd. 556 Mio. Euro.
Weitere politische Ausgabenschwerpunkte innerhalb des
Kapitels sind:
die Beiträge zur internationalen Ernährungssicherung
einschließlich internationaler Agrarforschung mit insgesamt
rd. 87 Mio. Euro sowie
die entwicklungswichtigen multilateralen Hilfen zum
weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität
und zum Klimaschutz mit rd. 751 Mio. Euro. Über diesen
Titel werden deutsche Beiträge zum Green Climate Fund
(GCF), zur Globalen Umweltfazilität (GEF), zum Montrealer
Protokollfonds und zu verschiedenen Fonds im Bereich
Klimaschutz/Klimawandel finanziert.
Nach § 11 Haushaltsgesetz 2025 wird die Bundesregierung
ermächtigt, die bei den Titeln 687 04 und 896 09 zu
entrichtenden Beiträge durch Hingabe von unverzinslichen
Schuldscheinen zu erbringen.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Der deutsche Beitrag zum Europäischen
Entwicklungsfonds (EEF) dient der langfristigen und nachhaltigen
wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der AKP-Staaten und
deren Integration in die Weltwirtschaft (SDGs 1-17). Der
deutsche Beitrag zu dem neuen EU-Außeninstrument NDICI,
welches das Nachfolgeninstrument zum EEF darstellt, wird nicht
mehr aus dem Einzelplan 23 finanzeiert.
Mit dem deutschen Beitrag an den Globalen Fonds zur
Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM)
werden weltweit bedürftige Länder in ihrem Kampf gegen
diese drei übertragbaren Krankheiten unterstützt (SDG 3).
Über ausgewählte Beiträge an die Vereinten Nationen,
ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale
Einrichtungen und internationale
Nichtregierungsorganisationen beteiligt sich das BMZ an der strategischen
entwicklungspolitischen Ausrichtung dieser Organisationen und
bringt in deren Arbeit eigene entwicklungspolitische Akzente
ein (SDGs 1-17).
Die Beiträge zum Welternährungsprogramm verbessern
gezielt den Zugang zu Nahrungsmitteln durch temporäre
Transferleistungen sowie die Reduzierung von chronischer Unter-
und Mangelernährung in ländlichen und urbanen Räumen
(SDG 2). Die deutsche Beteiligung an der Finanzierung
der globalen Agrarforschungspartnerschaft dient dem
Entwicklungsziel, die Ernährung für eine wachsende Weltbevölkerung
gerade auch unter den Bedingungen des Klimawandels zu
sichern, ländliche Armut zu reduzieren (SDGs 2) und die
nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen im ländlichen
Raum zu fördern. Der Internationale Fonds für
landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) leistet mit seinem auf nachhaltige
Strukturveränderungen und marginalisierte
Bevölkerungsgruppen ausgerichteten strategischen Ansatz einen Beitrag zur
dauerhaften Überwindung der Nahrungsmittelknappheit und
zur Schaffung von Ernährungssicherheit (SDGs 1, 2).
Die entwicklungswichtigen multilateralen Hilfen zum
weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und
zum Klimaschutz sind dazu bestimmt, durch die Beteiligung
an verschiedenen internationalen Fonds Länder mit niedrigem
und mittlerem Einkommen bei Umwelt- und Klimaschutz/
Klimaanpassungsvorhaben von weltweitem Interesse finanziell
zu unterstützen (SDGs 6, 7, 11, 13-15, 17).
Alle multilateralen Beiträge sollen auch zur Gleichstellung der
Geschlechter (SDG 5) beitragen.
- 27 -
Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge
an die Vereinten Nationen sowie andere
internationale Einrichtungen