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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Europäischen Säule sozialer Rechte

dip / drucksache 05.10.2026 · WP 21 · 515/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Europäischen Säule sozialer Rechte ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 515/1/26 05.10.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - AIS - FSFJ - K - Wi zu Punkt ... der 1069. Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober 2026 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Europäischen Säule sozialer Rechte COM(2026) 650 final A Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: Der Bundesrat begrüßt die in der Mitteilung herausgearbeiteten wichtigen gleichstellungspolitischen Feststellungen und bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass diese bei der weiteren Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte angemessen berücksichtigt werden. Der Bundesrat betont, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der weiteren Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte durchgängig als Querschnittsaufgabe zu berücksichtigen ist. Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen sollten insbesondere mit der Verbesserung verlässlicher und hochwertiger Betreuungs- und Pflegeangebote sowie einer partnerschaftlichen Verteilung unbezahlter Sorgearbeit verbunden werden. Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit, den Abbau geschlechtsspezifischer Unterschiede beim Arbeitsentgelt und der Alterssicherung weiterhin konsequent zu verfolgen. Dabei sind insbesondere die kumulativen Auswirkungen von Ungleichheiten bei Beschäftigung, Entlohnung und unbezahlter Sorgearbeit auf die Alterssicherung von Frauen in den Blick zu nehmen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass bei den angekündigten Arbeiten zur Untersuchung der Auswirkungen von KI auf den Arbeitsmarkt und zum Einsatz von algorithmischem Management geschlechtsspezifische Auswirkungen und Diskriminierungsrisiken systematisch berücksichtigt werden. B Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.

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