Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Europäischen Säule sozialer Rechte
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Europäischen Säule sozialer Rechte
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 515/1/26
05.10.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU - AIS - FSFJ - K - Wi
zu Punkt ... der 1069. Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober 2026
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen zur Europäischen Säule sozialer
Rechte
COM(2026) 650 final
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und
der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
Der Bundesrat begrüßt die in der Mitteilung herausgearbeiteten wichtigen
gleichstellungspolitischen Feststellungen und bittet die Bundesregierung, sich
dafür einzusetzen, dass diese bei der weiteren Umsetzung der Europäischen
Säule sozialer Rechte angemessen berücksichtigt werden.
Der Bundesrat betont, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der
weiteren Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte durchgängig als
Querschnittsaufgabe zu berücksichtigen ist. Maßnahmen zur Erhöhung der
Erwerbsbeteiligung von Frauen sollten insbesondere mit der Verbesserung
verlässlicher und hochwertiger Betreuungs- und Pflegeangebote sowie einer
partnerschaftlichen Verteilung unbezahlter Sorgearbeit verbunden werden.
Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit, den Abbau
geschlechtsspezifischer Unterschiede beim Arbeitsentgelt und der Alterssicherung weiterhin
konsequent zu verfolgen. Dabei sind insbesondere die kumulativen Auswirkungen
von Ungleichheiten bei Beschäftigung, Entlohnung und unbezahlter Sorgearbeit
auf die Alterssicherung von Frauen in den Blick zu nehmen.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass bei den
angekündigten Arbeiten zur Untersuchung der Auswirkungen von KI auf den
Arbeitsmarkt und zum Einsatz von algorithmischem Management
geschlechtsspezifische Auswirkungen und Diskriminierungsrisiken systematisch
berücksichtigt werden.
B
Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik,
der Ausschuss für Kulturfragen und
der Wirtschaftsausschuss
empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
Kenntnis zu nehmen.
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Empfehlungen der Ausschüsse)