Schriftliche Frage 104/105 von Nicole Höchst (AfD): Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung für ihre weiteren Digitalisierungspläne aus der Erkenntnis, die sich aus internationalen und deu…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 104/105 von Nicole Höchst (AfD): Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung für ihre weiteren Digitalisierungspläne aus der Erkenntnis, die sich aus internationalen und deu…
Frage 104 (Nicole Höchst, AfD):
Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung für ihre weiteren Digitalisierungspläne aus der Erkenntnis, die sich aus internationalen und deutschen Studien zwischen 2006 bis 2023 ergibt, dass die Dauer, die Kinder mit dem Betrachten von Inhalten auf einem Bildschirm verbringen, eindeutig negative Auswirkungen auf deren geistige Entwicklung hat und z. B. zu deutlichen Defiziten im Bereich Kommunikation und Problemlösung führt (siehe Studie aus August 2023 „Screen Time at Age 1 Year and Communication and Problem-Solving Developmental Delay at 2 and 4 Years“ https://jamanetwork.com/journals/jamaped iatrics/fullarticle/2808593)?
Frage 105 (Nicole Höchst, AfD):
Kennt die Bundesregierung die Aussage des Neurowissenschaftlers Henning Beck, dass die Folgen von Bildschirmzeit gerade die Entscheidungsfähigkeit von Kindern stark schwächt bzw. schwächen kann, und wenn ja, hat sie sich dazu eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und sieht die Bundesregierung diesbezüglich Handlungsbedarf (vgl. www.deutschlandfunk nova.de/beitrag/neurowissenschafthirnaktivitaetvon-kindern-durch-viel-bildschirmzeit-gestoert, Stand 30. August 2024)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann vom 9. September 2024:
Die Frage 104 und 105 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Mediennutzung und Bildschirmzeiten haben einen Einfluss auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam den wissenschaftlichen Diskurs und aktuelle wissenschaftliche Publikationen rund um dieses Thema. Die unten genannten Informationsmedien und Ratgeber für Kinder, Jugendliche, Eltern und Fachpersonal berücksichtigen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse. Die in Interviews geäußerten Aussagen von einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bzw. die Ergebnisse von Einzelstudien kommentiert die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Mit der wachsenden Relevanz der Mediennutzung steigen sowohl der Schutzbedarf von Kindern und Jugendlichen als auch die Anforderungen an die Medienkompetenz von Eltern, Erziehenden, Fachkräften sowie Kindern und Jugendlichen selbst. Es bedarf einer gemeinsamen Verantwortungsübernahme von Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, welche durch die Bundesregierung aktiv gefördert wird. Wichtig ist, dass Erziehungsverantwortliche sowie Kinder und Jugendliche selbst zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Medien befähigt werden. Mit dem Ziel, zur Medienkompetenz und gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beizutragen, stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zielgruppenspezifische Aufklärungsmaterialien zum Umgang mit Medien und Internet in Form von Broschüren, Videos und Websites für die Zielgruppen Eltern, Kinder, Jugendliche, Kinderärzteschaft und pädagogisches Personal zur Verfügung. Beispielsweise zielt die bundesweite BZgA-Kampagne zur Prävention exzessiver Mediennutzung „Ins Netz gehen“ auf die Stärkung der Medienkompetenz und die Sensibilisierung für Risiken exzessiver Mediennutzung von Jugendlichen im Alter von 12 bis 18 Jahren und stellt hierfür vielfältige zielgruppengerechte Maßnahmen, wie einen Social Media-Kanal und ein Internetportal mit interaktiven Informationen (www.i ns-netz-gehen.de), zur Verfügung. Das Internetportal beinhaltet zudem einen Selbsttest sowie ein kostenloses Beratungsprogramm. Darüber hinaus wurde mit Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit das Memorandum „Pädagogik : Medien : Abhängigkeit“ erarbeitet. Im Rahmen dieses gemeinsamen Prozesses von Personen mit medienpädagogischem Hintergrund sowie Suchtexpertinnen und -experten wurden auch konkrete Empfehlungen zum gesunden Umgang mit digitalen Medien entwickelt. Das Memorandum steht zum kostenlosen Download zur Verfügung (www.lwl.org/ks-download/downloads/publikationen/FS_5 4_Memorandum.pdf). Der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Medienratgeber „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ greift in der aktuellen Kampagne das Thema „exzessive Mediennutzung“ in Form von digitalen Elternabenden und eines TV-Spots bei ARD, ZDF und Social Media auf und unterstützt Eltern und Erziehende mit alltagstauglichen, altersgerechten und aktuellen Empfehlungen für den kindlichen Medienumgang. In Zusammenarbeit mit Medienpädagoginnen und -pädagogen hat „SCHAU HIN!“ Empfehlungen für Bildschirmzeiten als Orientierungshilfe entwickelt. Gerade bei sehr kleinen Kindern spielt die Sensibilisierung der Erziehungsberechtigten für den richtigen Medienumgang eine entscheidende Rolle. Mit dem Digital Services Act (DSA) wurden auf europäischer Ebene umfassende Regelungen für Anbieter von digitalen Diensten (hierzu gehören auch Social Media Angebote) aufgestellt. Nach Artikel 28 Absatz 1 DSA sind Anbieter von Online-Plattformen, die für Minderjährige zugänglich sind, u. a. dazu verpflichtet, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen, um für ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen innerhalb des Dienstes zu sorgen. Die Kommission erarbeitet zurzeit Leitlinien zu Artikel 28 DSA. Für die Überprüfung und Durchsetzung der passenden Maßnahmen ist bei sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen die EU-Kommission zuständig, bei kleineren und in Deutschland ansässigen Plattformen ist die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz mit dieser Aufgabe betraut.
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