Garantiefonds Hochschule erhalten - Bildungsintegration dauerhaft sichern
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Garantiefonds Hochschule erhalten - Bildungsintegration dauerhaft sichern
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8393
21. Wahlperiode 06.10.2026
Antrag
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Maren Kaminski, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch,
Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke,
Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke,
Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David
Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah
Vollath und der Fraktion Die Linke
Garantiefonds Hochschule erhalten – Bildungsintegration dauerhaft sichern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Garantiefonds Hochschule (GF-H) ist eines der ältesten und bewährtesten
Bundesprogramme zur Bildungsintegration junger Eingewanderter in
Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1965 hat er mehr als 600.000 Eingewanderte
bei der Aufnahme, Fortsetzung und Ergänzung ihrer akademischen Ausbildung in
Deutschland unterstützt (vgl. https://www.obs-ev.de/akademische-qualifizie-
rung/garantiefonds-hochschule-2022/der-garantiefonds-hochschule). Er begleitet
vor allem schutzberechtigte Geflüchtete und Spätaussiedelnde auf ihrem Weg zur
Hochschulreife und in das Hochschulstudium – durch studienvorbereitende
Deutschsprachkurse mit dem Abschlussziel C1 GER (TestDaF/DSH),
Vorbereitungskurse auf Studienkollegs, Sonderlehrgänge zum Erwerb der Hochschulreife,
Englischintensivkurse sowie durch individuelle Bildungsberatung und Stipendien
für den Lebensunterhalt.
Das Programm richtet sich an junge eingewanderte Menschen bis 30 Jahre mit
einem Bleiberecht, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben oder ein
Hochschulstudium aufnehmen bzw. fortsetzen möchten. Seit April 2022 sind auch
Personen mit Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz und damit Geflüchtete
aus der Ukraine förderberechtigt (vgl. https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/the-
men/kinder-und-jugend/integration-und-chancen-fuer-junge-menschen/
garantiefonds-hochschule).
Die Bildungsberatung GF-H, koordiniert durch die Bundesarbeitsgemeinschaft
Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) und umgesetzt durch
Jugendmigrationsdienste und weitere Träger an 22 festen und mehr als 100 mobilen Standorten
bundesweit, leistet Arbeit, die strukturell kein anderes Bundesprogramm erbringt.
Die Beraterinnen und Berater begleiten insbesondere junge Menschen, die nicht
primär wegen eines Studiums nach Deutschland gekommen sind und deren
akademisches Potential erst im Beratungsprozess erkannt und gefördert wird.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Drucksache 21/… – 2 – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Die Nachfrage nach dem Programm überstieg bereits 2025 das Angebot. Mehr als
1.000 Ratsuchende standen schon zu diesem Zeitpunkt auf der Warteliste für
einen studienvorbereitenden Sprachkurs, ohne den ein Hochschulstudium für sie
nicht möglich ist (vgl. https://www.campact.de/blog/2025/12/haushalt-2026-peti-
tion-verhindert-kuerzung-bei-bildungsberatung/).
Allein zwischen 2020 und 2025 wurden rund 36.000 Menschen beraten, über
6.400 haben einen studienvorbereitenden C1-Sprachkurs begonnen. Mehr als
3.400 junge Menschen haben im Anschluss ein Studium aufgenommen – drei
Viertel von ihnen in MINT-Fächern, Medizin, Ingenieurwissenschaften oder
Wirtschaft (vgl. Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule, Zugewanderte ins
Hochschulstudium begleiten, 8. Juni 2026). Also eben jene Branchen, die massiv
vom Fachkräftemangel betroffen sind
Der tatsächliche Förderbedarf des Programms liegt bei mindestens 22 Millionen
Euro jährlich, statt der für das Jahr 2026 bewilligten 16,3 Mio. Euro (vgl.
https://www.bildungsberatung-gfh.de/wde/aktuelles/meldungen/erfolg-fuer-die-
gfh-foerderung-im-bundeshaushalt-2026.php).
Dass die Förderrichtlinien über Jahre hinweg immer wieder befristet wurden, hat
Planungsunsicherheit erzeugt. Die Richtlinien wurden zuletzt mit Wirkung vom
10. Mai 2024 lediglich bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Dies ist für ein
Programm, das langfristige Bildungsbegleitung leisten soll, nicht tragbar.
Mehrfach musste die Zivilgesellschaft intervenieren, um dieses bewährte Programm zu
verteidigen: 2023 mit über 11.000 Unterschriften, 2025 mit über 60.000
Unterschriften für entsprechende Petitionen (https://www.cam-
pact.de/blog/2025/12/haushalt-2026-petition-verhindert-kuerzung-bei-
bildungsberatung/).
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ) hat den Trägerorganisationen der Beratungsstellen am 29. Mai 2026
schriftlich mitgeteilt, dass das Bundesprogramm „Bildungsberatung
Garantiefonds Hochschule (GF-H)“ nach mehr als 60 Jahren zum 31. Dezember 2026
eingestellt wird. Diese Entscheidung erfolgte ohne öffentliche oder parlamentarische
Debatte und ohne eine transparente und nachvollziehbare Begründung.
Die Einstellung des GF-H zum Jahresende 2026 würde nicht nur den betroffenen
jungen Menschen unmittelbar schaden, sondern auch die über Jahrzehnte
aufgebauten Netzwerke, wie Träger und Beratungsstellen unwiederbringlich zerstören.
Damit würde auch eine wichtige Struktur zur Gewinnung hochqualifizierter
Fachkräfte nachhaltig beschädigt, mit negativen Folgewirkungen in der Zukunft.
Die Entscheidung zur Programmeinstellung fällt in eine Zeit, in der der
Bundeshaushalt 2027 massive Kürzungen im BMBFSFJ vorsieht und zugleich der
Verteidigungshaushalt auf rund 106 Milliarden Euro angehoben werden soll. Die
geplante Abwicklung des GF-H ist ein fatales bildungspolitisches Signal, da die
Integration junger Eingewanderter der Aufrüstung geopfert wird.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die angekündigte Einstellung des Garantiefonds Hochschule zum 31.
Dezember 2026 sofort zurückzunehmen und das Programm in seiner
bestehenden Form fortzuführen;
2. im Entwurf zum Bundeshaushalt 2027 die Mittelausstattung des GF-H auf
den tatsächlichen Bedarf von mindestens 22 Millionen Euro jährlich
anzuheben, damit alle Ratsuchenden ohne Wartezeiten Zugang zu Beratung und
Förderung erhalten;
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
3. einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem eine Verstetigung der
Finanzierung des Garantiefonds Hochschule im Bundeshaushalt erreicht wird, sodass
die Träger langfristig planen, Personal halten und Beratungsstrukturen
weiterentwickeln können;
4. die Trägerorganisationen, Beratungsstellen sowie die Koordinierungsstelle
der BAG KJS unverzüglich über die gesicherte Fortsetzung des Programms
zu informieren, um weiteren Schaden durch Planungsunsicherheit und
drohende Personalverluste abzuwenden.
Berlin, den 6. Oktober 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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