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Garantiefonds Hochschule erhalten - Bildungsintegration dauerhaft sichern

dip / drucksache 06.10.2026 · WP 21 · 21/8393 · Antrag · Original ↗

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Garantiefonds Hochschule erhalten - Bildungsintegration dauerhaft sichern Deutscher Bundestag Drucksache 21/8393 21. Wahlperiode 06.10.2026 Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Maren Kaminski, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke Garantiefonds Hochschule erhalten – Bildungsintegration dauerhaft sichern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Garantiefonds Hochschule (GF-H) ist eines der ältesten und bewährtesten Bundesprogramme zur Bildungsintegration junger Eingewanderter in Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1965 hat er mehr als 600.000 Eingewanderte bei der Aufnahme, Fortsetzung und Ergänzung ihrer akademischen Ausbildung in Deutschland unterstützt (vgl. https://www.obs-ev.de/akademische-qualifizie- rung/garantiefonds-hochschule-2022/der-garantiefonds-hochschule). Er begleitet vor allem schutzberechtigte Geflüchtete und Spätaussiedelnde auf ihrem Weg zur Hochschulreife und in das Hochschulstudium – durch studienvorbereitende Deutschsprachkurse mit dem Abschlussziel C1 GER (TestDaF/DSH), Vorbereitungskurse auf Studienkollegs, Sonderlehrgänge zum Erwerb der Hochschulreife, Englischintensivkurse sowie durch individuelle Bildungsberatung und Stipendien für den Lebensunterhalt. Das Programm richtet sich an junge eingewanderte Menschen bis 30 Jahre mit einem Bleiberecht, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben oder ein Hochschulstudium aufnehmen bzw. fortsetzen möchten. Seit April 2022 sind auch Personen mit Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz und damit Geflüchtete aus der Ukraine förderberechtigt (vgl. https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/the- men/kinder-und-jugend/integration-und-chancen-fuer-junge-menschen/ garantiefonds-hochschule). Die Bildungsberatung GF-H, koordiniert durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) und umgesetzt durch Jugendmigrationsdienste und weitere Träger an 22 festen und mehr als 100 mobilen Standorten bundesweit, leistet Arbeit, die strukturell kein anderes Bundesprogramm erbringt. Die Beraterinnen und Berater begleiten insbesondere junge Menschen, die nicht primär wegen eines Studiums nach Deutschland gekommen sind und deren akademisches Potential erst im Beratungsprozess erkannt und gefördert wird. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 21/… – 2 – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Die Nachfrage nach dem Programm überstieg bereits 2025 das Angebot. Mehr als 1.000 Ratsuchende standen schon zu diesem Zeitpunkt auf der Warteliste für einen studienvorbereitenden Sprachkurs, ohne den ein Hochschulstudium für sie nicht möglich ist (vgl. https://www.campact.de/blog/2025/12/haushalt-2026-peti- tion-verhindert-kuerzung-bei-bildungsberatung/). Allein zwischen 2020 und 2025 wurden rund 36.000 Menschen beraten, über 6.400 haben einen studienvorbereitenden C1-Sprachkurs begonnen. Mehr als 3.400 junge Menschen haben im Anschluss ein Studium aufgenommen – drei Viertel von ihnen in MINT-Fächern, Medizin, Ingenieurwissenschaften oder Wirtschaft (vgl. Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule, Zugewanderte ins Hochschulstudium begleiten, 8. Juni 2026). Also eben jene Branchen, die massiv vom Fachkräftemangel betroffen sind Der tatsächliche Förderbedarf des Programms liegt bei mindestens 22 Millionen Euro jährlich, statt der für das Jahr 2026 bewilligten 16,3 Mio. Euro (vgl. https://www.bildungsberatung-gfh.de/wde/aktuelles/meldungen/erfolg-fuer-die- gfh-foerderung-im-bundeshaushalt-2026.php). Dass die Förderrichtlinien über Jahre hinweg immer wieder befristet wurden, hat Planungsunsicherheit erzeugt. Die Richtlinien wurden zuletzt mit Wirkung vom 10. Mai 2024 lediglich bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Dies ist für ein Programm, das langfristige Bildungsbegleitung leisten soll, nicht tragbar. Mehrfach musste die Zivilgesellschaft intervenieren, um dieses bewährte Programm zu verteidigen: 2023 mit über 11.000 Unterschriften, 2025 mit über 60.000 Unterschriften für entsprechende Petitionen (https://www.cam- pact.de/blog/2025/12/haushalt-2026-petition-verhindert-kuerzung-bei- bildungsberatung/). Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat den Trägerorganisationen der Beratungsstellen am 29. Mai 2026 schriftlich mitgeteilt, dass das Bundesprogramm „Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H)“ nach mehr als 60 Jahren zum 31. Dezember 2026 eingestellt wird. Diese Entscheidung erfolgte ohne öffentliche oder parlamentarische Debatte und ohne eine transparente und nachvollziehbare Begründung. Die Einstellung des GF-H zum Jahresende 2026 würde nicht nur den betroffenen jungen Menschen unmittelbar schaden, sondern auch die über Jahrzehnte aufgebauten Netzwerke, wie Träger und Beratungsstellen unwiederbringlich zerstören. Damit würde auch eine wichtige Struktur zur Gewinnung hochqualifizierter Fachkräfte nachhaltig beschädigt, mit negativen Folgewirkungen in der Zukunft. Die Entscheidung zur Programmeinstellung fällt in eine Zeit, in der der Bundeshaushalt 2027 massive Kürzungen im BMBFSFJ vorsieht und zugleich der Verteidigungshaushalt auf rund 106 Milliarden Euro angehoben werden soll. Die geplante Abwicklung des GF-H ist ein fatales bildungspolitisches Signal, da die Integration junger Eingewanderter der Aufrüstung geopfert wird. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die angekündigte Einstellung des Garantiefonds Hochschule zum 31. Dezember 2026 sofort zurückzunehmen und das Programm in seiner bestehenden Form fortzuführen; 2. im Entwurf zum Bundeshaushalt 2027 die Mittelausstattung des GF-H auf den tatsächlichen Bedarf von mindestens 22 Millionen Euro jährlich anzuheben, damit alle Ratsuchenden ohne Wartezeiten Zugang zu Beratung und Förderung erhalten; V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 3. einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem eine Verstetigung der Finanzierung des Garantiefonds Hochschule im Bundeshaushalt erreicht wird, sodass die Träger langfristig planen, Personal halten und Beratungsstrukturen weiterentwickeln können; 4. die Trägerorganisationen, Beratungsstellen sowie die Koordinierungsstelle der BAG KJS unverzüglich über die gesicherte Fortsetzung des Programms zu informieren, um weiteren Schaden durch Planungsunsicherheit und drohende Personalverluste abzuwenden. Berlin, den 6. Oktober 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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