Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover - Hamburg (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3150, 21/3687 Nr. 2, 21/8445)
Text
Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover - Hamburg (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3150, 21/3687 Nr. 2, 21/8445)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8448
21. Wahlperiode 07.10.2026
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Stefan Henze, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Alexis L.
Giersch, Lars Haise, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Carsten Becker, Hans-
Jürgen Goßner, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Volker Scheurell,
Otto Winfried Strauß, Dirk Brandes, Micha Fehre, Mirco Hanker, Olaf Hilmer, Rocco
Kever, Jörn König, Danny Meiners, Andreas Paul, Marcel Queckemeyer, Angela
Rudzka, Martin Sichert, Dr. Michael Espendiller, Alexander Arpaschi, Adam Balten,
Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Erhard Brucker, Thomas
Dietz, Dr. Ingo Hahn, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Achim Köhler, Reinhard
Mixl, Arne Raue, Georg Schroeter, Thomas Stephan, Bastian Treuheit, Martina Uhr,
Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD
zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksachen 21/3150, 21/3687 Nr. 2, 21/8445 –
Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover – Hamburg
Der Bundestag wolle beschließen:
I. In Kenntnis der Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Drucksache
21/3150 stellt der Deutsche Bundestag fest:
1. der Bundestag lehnt das Ergebnis der Vorplanung ab;
2. der Ausgang des am 12. Oktober 2025 in der Freien und Hansestadt
Hamburg durchgeführten Volksentscheids, bei dem auf Grundlage eines
fragwürdigen Landesgesetzes, bei dem es möglich wurde, dass durch nur rund
23 Prozent der stimmberechtigten Hamburger – also nicht einmal ein Viertel
aller Stimmberechtigten – ein sogenanntes
„Klimaschutzverbesserungsgesetz“ in Kraft gesetzt werden konnte, hat gravierende Auswirkungen nicht
nur auf Hamburg selbst, sondern auf den norddeutschen Verkehrsknoten und
die Zukunft des Hamburger Hafens;
3. die angestrebte „Klimaneutralität“ bereits zum Jahr 2040 erfordert eine
leistungsfähige Umfahrungsmöglichkeit Hamburgs durch einen geschlossenen
Autobahnring außerhalb der Stadtgrenzen;
4. alle genehmigungsrechtlichen und finanziellen Anstrengungen müssen
unternommen werden, um bis zum Jahr 2040 die Autobahn A 20 samt einer
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte V
ersion ersetzt.
westlich der Stadt Hamburg zu realisierenden neuen Elbquerung zwischen
A 21 und A 27 fertigzustellen;
5. durch den Ausgang des Klimaentscheids vom 12. Oktober 2025 ist die
Zukunft des Hamburger Hafens offen; dies lässt negative Auswirkungen auf die
Entwicklung des Seehafenhinterlandverkehrs erwarten;
6. ein möglicher Einbruch der Trassennachfrage für Schienengüterverkehre
infolge eines Rückgangs des Gütereinzelwagenverkehrs, der politisch
erzeugte Deindustrialisierung und die Schrumpfung der Wirtschaft
(„Degrowth“) erfordern die kritische Überprüfung der zugrunde gelegten
Prognosen für den Schienengüterverkehr;
7. die Realisierung einer Neubaustrecke (NBS) zwischen Hannover und
Hamburg über Celle – vorgesehen ist ein zweigleisiger Neubau zwischen
Hannover-Vinnhorst und Hamburg-Meckelfeld mit einer Streckenlänge von
109 km – erfordert zusätzlich eine Kapazitätssteigerung des Hamburger
Hauptbahnhofs durch den projektierten Verbindungsbahn-Entlastungstunnel
(VET) oder einen kompletten Bahnhofsneubau, eine Entscheidung für eine
NBS kann deshalb nur in einem Zusammenhang damit getroffen werden;
8. sowohl das Projekt eines Verbindungsbahn-Entlastungstunnels in Hamburg
als auch der Bau eines komplett neuen Hauptbahnhofs ist bei der
Haushaltslage derzeit nicht finanzierbar;
9. eine Entwurfsgeschwindigkeit für die NBS von lediglich Vmax = 250 km/h
schöpft die Möglichkeiten des Schienenhochgeschwindigkeitsverkehrs nicht
aus, ein Fahrzeitgewinn von lediglich 18 Minuten gegenüber der
Bestandsstrecke steht in keinem Verhältnis zum finanziellen Aufwand für die
Neubaustrecke;
10. durch die Einfädelung der geplanten NBS auf die Bestandsstrecke zwischen
Celle und Burgwedel droht die Gefahr, dass statt des bisherigen überlasteten
Fahrwegs Uelzen – Stelle der Fahrweg Hannover – Celle überlastet wird,
somit das Problem nur regional verschoben wird;
11. das Nutzen-Kosten-Verhältnis für die Aus- und Neubaustrecke ist nur unter
Einbeziehung des Schienengüterverkehrs (SGV) volkswirtschaftlich
sinnhaft, die Führung des Güterverkehrs über die NBS bringt erhebliche
zusätzliche Lärmbelastungen für die betroffenen Menschen;
12. die Nichtanbindung des Flughafens Hannover-Langenhagen ignoriert die
Chancen des intermodalen Verkehrs und einer möglichen Entlastung des
innerstädtischen Flughafens Hamburg-Airport Helmut-Schmidt (HAM) im
Ortsteil Fuhlsbüttel durch den Flughafen Hannover (HAJ).
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. der beschleunigten Fertigstellung der Autobahn A 20 höchste Priorität
einzuräumen und deren Finanzierung zu sichern;
2. die Planung für eine Schienenneubaustrecke (NBS) wie im „Bericht über das
Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover – Hamburg“ dargelegt, der als
Unterrichtung (Drucksache 21/3150) vorliegt, ist zu beenden.
Berlin, den 6. Oktober 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte V
ersion ersetzt.
Relationen
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