Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover - Hamburg (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3150, 21/3687 Nr. 2)
Text
Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover - Hamburg (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3150, 21/3687 Nr. 2)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8445
21. Wahlperiode 07.10.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss)
zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksachen 21/3150, 21/3687 Nr. 2 –
Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover – Hamburg
A. Problem
Gegenstand des Berichts der Bundesregierung ist das Ergebnis der Vorplanung
und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke
Hannover – Hamburg. Der Bericht beschreibt unter anderem eine Vorzugsvariante für
das Projekt und schildert das Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Hannover – Hamburg ist im
Vordringlichen Bedarf des geltenden Bedarfsplans enthalten. Das Projekt beinhaltet im
Wesentlichen einen zweigleisigen elektrifizierten Neubau zwischen Hamburg
und Hannover und ist Bestandteil des europäischen Verkehrskorridors
„Skandinavien/Mittelmeer“.
Im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung erhobene Forderungen wurden
in der Vorzugsvariante zum Teil berücksichtigt. Für verbleibende Punkte sind
Beschlüsse des Deutschen Bundestages unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit
erforderlich.
B. Lösung
Aufforderung an die Bundesregierung, im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel und unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit des Projekts, das Projekt im
Rahmen der schrittweisen Umsetzung eines integrierten Taktfahrplans (Etappierung
Deutschlandtakt) einzubringen und die Vorzugsvariante der ABS/NBS
Hannover-Hamburg zusätzlich und ausschließlich mit den folgenden Maßgaben
umzusetzen. Dabei soll zwingend darauf geachtet werden, dass das Nutzen-Kosten-
Verhältnis (NKV) eine Höhe von 1,0 nicht unterschreitet. Die Maßgaben
betreffen die Themen Lärm- und Erschütterungsschutz, Alternative Trassenführung,
Anordnung von zusätzlichen Tunneln, Anbindung weiterer Gebiete zur Erhöhung
des Nutzens in der Region, Schaffung von zusätzlichen SPNV-Halten, Wahrung
von Natur- und Landschaftsgebieten, Wahrung von Ort- und Landschaftsbildern
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
& Vermeidung von Zerschneidungen, Drittes Gleis Lüneburg – Uelzen,
vorzeitiger Grunderwerb und Berücksichtigung besonderer Härtefälle, weitere
Forderungen sowie weitere Maßnahmen zur Stärkung des norddeutschen
Schienenverkehrsnetzes (Kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Bestandsstrecke
sowie sonstige Maßnahmen).
Umfasst sind auch Forderungen für die weitere Planung und vergleichbare
Vorhaben sowie eine Aufforderung an die Bundesregierung, die Erfahrungen aus
diesem Projekt systematisch auszuwerten und das „Handbuch für eine gute
Bürgerbeteiligung bei der Planung von Großvorhaben im Verkehrssektor” des
Bundesverkehrsministeriums von 2012 grundlegend zu überarbeiten sowie um
verbindliche Handlungsvorgaben zu ergänzen. Zudem ist eine Aufforderung an die
Bundesregierung vorgesehen, zusammen mit dem Land Niedersachsen und der
Deutschen Bahn in einen engen und kontinuierlichen Abstimmungsprozess
einzutreten, mit dem Ziel, weitere Abstimmungsprobleme im Projekt möglichst frühzeitig
zu verhindern und die Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger im
Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten rechtzeitig und angemessen zu
berücksichtigen.
Kenntnisnahme der Unterrichtung und Annahme einer Entschließung mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD.
C. Alternativen
Annahme einer abweichenden Entschließung.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 21/3150 folgende Entschließung
anzunehmen:
„I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Aus-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Hannover – Hamburg ist Teil des
Bundesverkehrswegeplans 2030 und als neues Vorhaben des vordringlichen Bedarfs Nr.
2 in der Anlage zu § 1 Absatz 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
(BSWAG) enthalten. Die Strecke ist außerdem Bestandteil der Transeuropäischen
Netze (TEN) auf der europäischen Nord-Süd-Achse des Kernnetzkorridors
„Skandinavien – Mittelmeer“ (ScanMed). Der Vorhabenumfang umfasst die
Errichtung einer zweigleisigen, elektrifizierten Schnellfahrstrecke im Korridor
Hannover-Hamburg sowie die technische Ertüchtigung und
Geschwindigkeitserhöhung der Bestandsstrecke im Abschnitt Celle – Hannover. Die Vorplanung
(Leistungsphase 2) wurde im Jahr 2025 mit der Ermittlung der vorzugswürdigen
Linienführung abgeschlossen.
Mit der Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Hannover – Hamburg werden
folgende verkehrliche Ziele verfolgt:
- Schaffung zusätzlicher Kapazitäten, insbesondere für den
Seehafenhinterlandverkehr sowie unter Berücksichtigung eines integrierten
Taktfahrplans (Etappierung Deutschlandtakt)
- Fahrzeitverkürzungen im Fern- und Nahverkehr und neue Anbindungen
für den Schienenpersonennahverkehr
- Erhöhung der Reisegeschwindigkeit zur Erfüllung der
Fahrzeitanforderungen des Deutschlandtaktes im Fernverkehr (59 Minuten ohne Halt in
Hamburg-Harburg und damit Verkürzung um 18 Minuten)
- Auflösung der bestehenden verkehrlichen Engpässe auf der
Bestandsstrecke
Das Bedarfsplanvorhaben (Projektbündel 2) umfasst nach den Ergebnissen der
Vorplanung folgende wesentliche Ausbauschritte:
Neubaustrecke Meckelfeld – Großburgwedel: Der Neubau einer zweigleisigen,
für Mischbetrieb ausgelegten Schnellfahrstrecke (Vorzugsvariante „Pink“) ab der
Abzweigstelle Meckelfeld West entlang der Bundesautobahn 7 und der
Bundesstraße 3 unter westlicher Umfahrung der Stadt Celle. Die Einbindung in die
Bestandsstrecke erfolgt zwischen Celle und Großburgwedel.
Ausbaustrecke Celle – Hannover: Die technische Anpassung, Gleisoptimierung
und Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf der Bestandsstrecke Celle –
Hannover zur Einbindung der Neubaustrecke. Eine vollständige Trassenbündelung ist
unter anderem wegen Anforderungen an Bogenradien und örtliche Gegebenheiten
nicht möglich.
Im Ergebnis der Vorplanung weist das Vorhaben einen nominalisierten
Gesamtwertumfang (GWU) in Höhe von 8.803,82 Mio. Euro auf. Diese Summe
beinhaltet bereits Risiken mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50 Prozent sowie
eine Nominalisierung mit einer jährlichen Steigerungsrate von 2 Prozent. Die DB
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
InfraGO AG hat zusätzlich eine Gesamtwertprognose (GWP) in Höhe von
14.121,33 Mio. Euro ermittelt.
Das Bundesministerium für Verkehr hat das Vorhaben unter Berücksichtigung
der Vorplanungsergebnisse volkswirtschaftlich bewertet. Im Ergebnis dieser
Untersuchung ergibt sich für die Vorzugsvariante auf Basis des GWU eine positive
Wirtschaftlichkeit mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) in Höhe von 1,5.
Der Deutsche Bundestag hat am 28. Januar 2016 mit dem Antrag „Menschen- und
umweltgerechte Realisierung europäischer Schienennetze“
(Bundestagsdrucksache 18/7365) einstimmig beschlossen, „in Fällen besonderer regionaler
Betroffenheit durch die Realisierung von Schienengütertrassen der Verkehrskorridore
des TEN-Verkehrs-Kernnetzes [...] auch künftig die konstruktive
Zusammenarbeit der Akteure vor Ort zu berücksichtigen“ und „aus den jeweils dort
gewonnenen Empfehlungen im Einzelfall konkrete Beschlüsse an die Bundesregierung zu
formulieren, um im Einzelfall im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einen
besonderen – über das gesetzliche Maß hinausgehenden – Schutz von Anwohnern
und Umwelt erreichen zu können“. Um die gesellschaftliche Akzeptanz für diesen
ökologisch bedeutsamen Verkehrsträger und die notwendigen Schienenausbauten
abzusichern, kann der Gesetzgeber im Einzelfall und im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel zusätzliche, über den gesetzlichen Standard hinausgehende
Schutzmaßnahmen beschließen.
Seit dem Beginn der Planungen im Jahr 2018 wurde eine frühe
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Absatz 3 VwVfG durchgeführt. Im Rahmen von weit mehr
als 200 Informations- und Dialogveranstaltungen wurden die betroffenen
Bürgerinnen und Bürger, Kommunen sowie Verbände einbezogen.
Die Bundesregierung berichtet mit Drucksache 21/3150 über die Vorplanung und
frühe Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aus-/Neubaustrecke Hannover – Hamburg,
einschließlich der Vorzugsvariante, der Bewertung der im Beteiligungsprozess
formulierten Kernforderungen sowie erster Kostenschätzungen. Viele der
eingebrachten Anregungen, wie beispielsweise Lärmschutz, beziehen sich auf die
spätere konkrete Ausgestaltung einzelner Maßnahmen und sind daher im
rechtsförmlichen Planfeststellungsverfahren zu behandeln. Zugleich geht ein Großteil der im
Beteiligungsprozess formulierten Kernforderungen der betroffenen Kommunen
und Landkreise über den gesetzlichen Standard hinaus. Ihre Berücksichtigung
erfordert daher – unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen
gesonderten Beschluss des Deutschen Bundestages.
II. Der Deutsche Bundestag begrüßt,
1. dass im Zuge der Vorplanung auf Grundlage einer umfassenden
Sensitivitäts- und Raumwiderstandsanalyse 29 Untervarianten intensiv geprüft
wurden und mit der Vorzugsvariante „Pink“ (einer Neubaustrecke
entlang der A 7 und B 3) eine Linienführung ermittelt wurde, die sich
gegenüber einer Ausbauvariante in allen vier Hauptkategorien
(Raumordnung, Umwelt, Betrieb und Kosten) und damit auch in der
Gesamtbewertung als klar vorzugswürdig erweist.
2. dass die Neubaustrecke im Vergleich zu einem durchgehenden
viergleisigen Bestandsausbau (Variante „Blau“/„Gelb“) signifikant weniger
Betroffenheiten bei Schall und Erschütterung im Bereich dichter Ortslagen
aufweist.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
3. dass durch die Realisierung der Neubaustrecke eine Fahrzeitverkürzung
um 18 Minuten erreicht wird, was die Attraktivität des
umweltfreundlichen Schienenverkehrs maßgeblich steigert.
4. dass durch die teilweise Entflechtung der unterschiedlichen Verkehre
Kapazitäten auf der Bestandsstrecke freiwerden, wodurch die
verkehrliche Zuverlässigkeit erhöht, der Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
stabilisiert, zusätzliche Spielräume für den Schienengüterverkehr
geschaffen und im Nahverkehr ein durchgängiger Halbstundentakt
ermöglicht wird.
5. dass die geplante technische Konzeption der Überholbahnhöfe (z.B.
Soltauer Heide, Bergen und im Landkreis Harburg) so ausgelegt ist, dass
diese bei entsprechender Bestellung durch das Land Niedersachsen
modular zu vollwertigen Personenbahnhöfen ausgebaut werden können,
wodurch die ländlichen Räume dieser Region erstmalig direkt und
schnell auf der Schiene an die Metropolen Hamburg und Hannover
angebunden werden können.
6. dass ein integrierter Takt auf der Neubaustrecke ein attraktives und
verlässliches Angebot ermöglicht, welches insbesondere über einen
angestrebten Stundentakt im schnellen Regionalverkehr (Express-RE) die
Städte Soltau und Bergen in attraktiven Fahrzeiten direkt an Hamburg
und Hannover anbinden soll.
III. Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung
im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Wahrung der
Wirtschaftlichkeit des Projekts, auf:
Das Projekt soll im Rahmen der schrittweisen Umsetzung eines integrierten
Taktfahrplans (Etappierung Deutschlandtakt) eingebracht werden. Die
Vorzugsvariante der ABS/NBS Hannover-Hamburg ist zusätzlich und ausschließlich mit den
folgenden Maßgaben umzusetzen. Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass das
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) eine Höhe von 1,0 nicht unterschreitet.
1. Lärm- und Erschütterungsschutz (Kernforderung 1)
Die Forderungen nach umfangreichen Lärm- und Erschütterungsschutz-
Maßnahmen sind nachvollziehbar. Art, Umfang und Erforderlichkeit der gesetzlichen
Lärm- und Erschütterungsschutzmaßnahmen sind jedoch im Rahmen der weiteren
Planung auf Grundlage der einschlägigen immissionsschutzrechtlichen
Vorgaben, insbesondere der 16. BImSchV, zu ermitteln und im rechtsförmlichen
Planfeststellungsverfahren durch die zuständige Planfeststellungsbehörde zu bewerten
und festzulegen.
Darüber hinaus sollen für besondere Härtefälle entlang der ABS/NBS ergänzende
Bundesmittel in Höhe von bis zu 100 Mio. Euro für zusätzliche
Lärmvorsorgemaßnahmen bereitgestellt werden, soweit diese über den gesetzlichen Standard
hinausgehen, fachlich begründet sind und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.
Die Konkretisierung geeigneter Maßnahmen erfolgt durch die DB InfraGO AG in
Abstimmung mit den betroffenen Regionen und Kommunen. Die Maßnahmen
sind bis zur Inbetriebnahme der Neubaustrecke zu realisieren.
Im Bereich Seevetal sind im Rahmen der weiteren Planung Varianten und
Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen, durch die insbesondere die von der
Neubaustrecke ausgehenden Lärm- und Erschütterungsbelastungen sowie zusätzliche
Eingriffe in bestehende Siedlungs- und Wegebeziehungen auf die betroffenen
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Siedlungsbereiche möglichst weitgehend reduziert werden können. Ziel ist
insbesondere, die Belastungen für die betroffenen Ortslagen so weit wie möglich zu
minimieren. Dabei sind auf gesetzlicher Grundlage insbesondere Optimierungen
der Trassen- und Höhenlage sowie der Ausgestaltung erforderlicher Kreuzungs-
und Ingenieurbauwerke zu untersuchen, soweit die verkehrlichen und
betrieblichen Anforderungen des Vorhabens gewahrt bleiben. Die Ergebnisse dieser
Prüfung sind dem Verkehrs- und Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
spätestens nach Abschluss der Leistungsphase 3 vorzulegen. Die Planung der
Neubaustrecke wird unabhängig davon fortgeführt.
Angesichts der bereits bestehenden hohen verkehrsbedingten Lärmbelastung im
Bereich Seevetal wird die Bundesregierung darüber hinaus aufgefordert,
sicherzustellen, dass die DB InfraGO AG und die Autobahn GmbH des Bundes die
Lärmvorsorge entlang der Neubaustrecke und mögliche Maßnahmen der
Lärmsanierung entlang der Bundesautobahnen A 1, A 7 und A 39 miteinander
koordinieren, um im gesetzlich vorgegebenen Rahmen mögliche Synergien durch eine
verkehrsträgerübergreifende Dimensionierung der Schallschutzmaßnahmen zu
realisieren.
Im Bereich der bereits durch andere Verkehrsinfrastruktur lärmbelasteten
Gemeinde Bispingen wird die DB InfraGO AG aufgefordert, die Planung der
Lärmschutzmaßnahmen frühzeitig mit der Autobahn GmbH des Bundes abzustimmen.
Insbesondere in den Abschnitten, in denen die Neubaustrecke mit der A 7
gebündelt verläuft, soll geprüft werden, wie die Lärmschutzmaßnahmen beider
Verkehrsträger bestmöglich aufeinander abgestimmt und die Belastungen der
angrenzenden Ortslagen möglichst wirksam reduziert werden können. Die gesetzlichen
Anforderungen an den Lärmschutz der Neubaustrecke bleiben hiervon unberührt.
Die Forderungen zum Schutz vor Erschütterungen und elektromagnetischen
Feldern (Kernforderung 1.3) sowie zum Lärmschutz entlang von Abstellgleisen
(Kernforderung 1.4) wurden im Rahmen der Vorplanung geprüft und sind nach
Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in der weiteren Planung sowie im
Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen.
2. Alternative Trassenführung (Kernforderung 2)
Dem Schutz der Gedenkstätte Bergen-Belsen, des Mahnmals „Rampe Bergen“
sowie des historischen Verbindungsweges kommt aufgrund ihrer herausragenden
gedenkhistorischen und erinnerungspolitischen Bedeutung im weiteren
Planungsprozess besonderes Gewicht zu.
Die Vorzugstrasse ist durch Nutzung der alternativen Linienführung westlich der
B 3 im Raum Bergen so anzupassen, dass jegliche optische, akustische oder
physische Beeinträchtigung des Gedenkortes und des historischen Verbindungsweges
ausgeschlossen wird. Diese alternative Trassenführung, welche einen größeren
Abstand der Neubaustrecke vom Gedenkort ermöglicht, ist von der DB InfraGO
AG konzeptionell bereits in ihren Planungen als Möglichkeit angelegt worden.
Weitere Forderungen zu Änderungen der Trassenführung wurden im Rahmen der
Vorplanung geprüft. Diese können nicht berücksichtigt werden, da sie zusätzliche
Eingriffe, Kosten, Planungsrisiken oder Zielkonflikte auslösen würden, ohne die
Vorzugsvariante in der Gesamtbewertung zu verbessern.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Außerdem soll die Neugestaltung des Regionalbahnhofs Bergen genutzt werden,
um an die Rolle und Verantwortung der Deutschen Reichsbahn bei der
Deportation der europäischen Jüdinnen und Juden zu erinnern und auf die historische
Verladerampe und den Erinnerungsort hinzuweisen. Eine entsprechende sichtbare
Einbindung in die Gestaltung des Bahnhofs ist vorzusehen.
Bei der konkreten Ausgestaltung der Überholbahnhöfe sollten regionale Belange,
insbesondere hinsichtlich Flächeninanspruchnahme, Lärm- und Sichtschutz,
Wegebeziehungen und der Einbindung in das örtliche Umfeld soweit wie möglich
berücksichtigt werden. Die vorgesehenen Standorte sowie die notwendige
Betriebsqualität und Resilienz der Strecke bleiben bei der Lösungsfindung
ausschlaggebend.
3. Anordnung von zusätzlichen Tunneln (Kernforderung 3)
Die Forderung nach Tunnellösungen auf bestimmten Streckenabschnitten hätte
erhebliche Mehrkosten, zusätzliche technische und planerische Risiken sowie
unverhältnismäßige Eingriffe in den Projekt- und Zeitplan zur Folge. Diese
Forderungen können daher nicht berücksichtigt werden.
4. Anbindung weiterer Gebiete zur Erhöhung des Nutzens in der Region
(Kernforderung 4)
Der Deutsche Bundestag fordert die DB InfraGO AG auf, eine physische
Anbindung der Neubaustrecke an die kreuzende „Amerikalinie” (Strecke 1960) im
Bereich Soltau planerisch vorzubereiten. Diese Verbindungskurven sind hinsichtlich
der Erhöhung der Netzresilienz vorzusehen. Damit die Maßnahme ihre Wirkung
zur Steigerung der Netzresilienz erfüllen kann, muss parallel zur Neubaustrecke
Hannover-Hamburg der Ausbau und die Elektrifizierung der Amerikalinie in
Form des separaten Bedarfsplanprojekts der Ausbaustrecke Langwedel-Uelzen
weiterverfolgt werden.
Nach Vorlage belastbarer Angebotskonzepte durch das Land Niedersachsen ist zu
prüfen, ob eine Finanzierung der Realisierung dieser Verbindungskurven über das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz oder andere Programme möglich ist.
5. Schaffung von zusätzlichen SPNV-Halten (Kernforderung 5)
Die im Bedarfsplanprojekt enthaltenen Überholbahnhöfe Soltauer Heide und
Bergen sind so baulich vorzubereiten, dass sie bei entsprechender Bestellung durch
das Land Niedersachsen zu Regionalverkehrshalten ausgebaut werden können.
Für den Standort Soltauer Heide sind die baulichen und technischen
Voraussetzungen zusätzlich so vorzusehen, dass eine spätere Nutzung als Fernverkehrshalt
ohne grundlegende Umplanung ermöglicht wird. Die DB InfraGO AG hat die
vorbereitenden baulichen Rohbau-Investitionen für diese Aufwärtskompatibilität
in das Bedarfsplanprojekt einzubeziehen. Die Bestellung des Regionalverkehrs
sowie die daraus resultierenden Betriebskosten liegen in der Zuständigkeit des
Landes Niedersachsen. Die Finanzierung der Bahnsteige und der Anlagen zur
Erschließung kann über Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
erfolgen; die Wirtschaftlichkeit ist im Rahmen des Gesamtvorhabens zu bewerten.
Die DB InfraGO wird außerdem aufgefordert, die im Bedarfsplanprojekt
enthaltenen Überholbahnhöfe im Raum Garlstorf und in Ramelsloh planerisch so
auszugestalten, dass ein späterer Ausbau zu einem Regionalverkehrshalt bei entspre-
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
chender Bestellung durch das Land Niedersachsen nicht ausgeschlossen wird.
Bauliche Vorleistungen hierfür sind nicht Bestandteil des Bedarfsplanprojekts.
Die Bestellung des Regionalverkehrs sowie die daraus resultierenden
Betriebskosten liegen in der Zuständigkeit des Landes Niedersachsen. Die Finanzierung
der Bahnsteige und der Anlagen zur Erschließung kann über Mittel des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes erfolgen.
Der Deutsche Bundestag begrüßt die vorgesehene Option zur Schaffung
zusätzlicher SPNV-Halte ausdrücklich und verweist auf positive Erfahrungen mit der
Integration von Nahverkehrshalten in vergleichbaren Neu- und Ausbauprojekten.
Voraussetzung bleibt jedoch, dass das Land Niedersachsen, gemeinsam mit den
Kommunen und den betroffenen Landkreisen, hierfür rechtzeitig tragfähige
SPNV-Angebotskonzepte auf der Neubaustrecke vorlegt und die erforderlichen
Bestellungen vorbereitet, da ansonsten eine Finanzierung der geforderten
Eisenbahninfrastruktur für die Haltepunkte ins Leere liefe.
6. Wahrung von Natur- und Landschaftsgebieten (Kernforderung 6)
Die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sind im weiteren Planungs- und
Planfeststellungsverfahren auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben umfassend
zu berücksichtigen. Weitere Möglichkeiten zur Verringerung des
Flächenverbrauchs und der Zerschneidungswirkung sind zu prüfen. Zum Schutz
großflächiger, unzerschnittener sowie verkehrsarmer Räume (UZVR) im Heidekreis und im
Landkreis Celle sind im Zuge der landschaftspflegerischen Begleitplanung (LBP)
wirksame Querungshilfen für Wildtiere (mindestens zwei große Wildbrücken) an
den Hauptwechselkorridoren baulich einzuplanen.
7. Wahrung von Ort- und Landschaftsbildern & Vermeidung von
Zerschneidungen (Kernforderung 7)
Die Forderungen zur Wahrung von Orts- und Landschaftsbildern sowie zur
Vermeidung von Zerschneidungen wurden im Rahmen der Vorplanung geprüft. Der
Erhalt bestehender Siedlungsbeziehungen ist im weiteren Planungs- und
Planfeststellungsverfahren in enger Abstimmung mit den betroffenen Kommunen
sicherzustellen.
Im Bereich Hasselhorst und Wietzendorf-Bockel sind die örtlichen
Betroffenheiten im anstehenden Planungs- und Planfeststellungsverfahren so zu
berücksichtigen, dass bestehende Siedlungs-, Wege- und Landschaftsbeziehungen möglichst
erhalten bleiben und verbleibende Einschränkungen durch geeignete Minderungs-
und Querungsmaßnahmen reduziert werden.
Auch die im Zusammenhang mit der neu zu errichtenden Eisenbahnüberführung
über die Aller bei Celle geforderten zusätzlichen Geh- und Radwege sind im
weiteren Planungs- und Planfeststellungsverfahren zu prüfen. Bei neuen oder
wesentlich anzupassenden Kreuzungsbauwerken ist frühzeitig zu prüfen, ob bestehende
oder künftig erforderliche Fuß- und Radverkehrsbeziehungen mitberücksichtigt
werden können. Im weiteren Verfahren sollte daher gemeinsam mit der Stadt
Celle, dem Land Niedersachsen und den zuständigen Baulastträgern geprüft
werden, wie eine entsprechende Lösung unter Beachtung der gesetzlichen
Zuständigkeits- und Finanzierungsregelungen realisiert werden kann.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
8. Drittes Gleis Lüneburg – Uelzen (Kernforderung 8)
Die Kernforderung nach einem dreigleisigen Ausbau der Bestandsstrecke
Lüneburg – Uelzen anstelle einer zweigleisigen Neubaustrecke (KF 8.1; geschätztes
GWP-Volumen von 4.129,62 Mio. Euro) wird abgelehnt, da diese Maßnahme das
verkehrliche Ziel der Engpassauflösung und Fahrzeitziele des Deutschlandtakts
nachweislich verfehlt. Der Deutsche Bundestag erkennt aber an, dass diese
Forderung ein Baustein der vom Dialogforum Schiene Nord im Jahr 2015
empfohlenen Alpha-Variante E war. Die im Rahmen der Korridorsanierung 2029 im
Abschnitt Lüneburg – Uelzen vorgesehenen Maßnahmen (siehe IV. B) 1.) sind daher
so auszugestalten, dass sie einem möglichen späteren dreigleisigen Ausbau nicht
entgegenstehen. Zur schnellen bzw. mittelfristigen Verbesserung an der
Bestandsstrecke sind weitere Maßnahmen umzusetzen (siehe dazu IV. Kurzfristige
Maßnahmen zur Verbesserung der Bestandsstrecke). Durch diese Maßnahmen sollen
die Resilienz und Stabilität der Bestandsstrecke Hamburg – Hannover
(Streckennr. 1720 und 1710) nachhaltig gehoben werden.
9. Vorzeitiger Grunderwerb und Berücksichtigung besonderer Härtefälle
(Kernforderung 9)
Zur Gewährleistung von Planungssicherheit für direkt betroffene
Grundstückseigentümer im Trassenkorridor (50 m breiter Streifen zwischen Seevetal und Celle)
wird die DB InfraGO AG aufgefordert, bereits vor Vorliegen des rechtskräftigen
Planfeststellungsbeschlusses (Ende Lph 4) einen vorzeitigen, einvernehmlichen
Grunderwerb zum Verkehrswert nach § 194 BauGB auf Basis der bestehenden
Sammelvereinbarungen mit dem Bund zu prüfen.
Besondere Härtefälle und außergewöhnliche Belastungen unmittelbar Betroffener
sind im Rahmen der bestehenden planungs- und entschädigungsrechtlichen
Möglichkeiten angemessen zu berücksichtigen. Individuelle Betroffenheiten sind
dabei im jeweiligen Planfeststellungsverfahren zu prüfen. Bestehende Instrumente
sind konsequent auszuschöpfen.
10. Weitere Forderungen (Kernforderung 10)
1. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erhobene Kernforderung
nach einer Verbesserung des SPNV durch die Einführung eines
verlässlichen, durchgängigen Stundentakts auf der „Amerikalinie“ (Strecke
Uelzen – Langwedel) wird als prioritärer Prüfauftrag an das Land
Niedersachsen und die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) gerichtet,
um eine optimale regionale Netzanbindung im Zuge des
Gesamtprojekts sicherzustellen.
2. Im weiteren Planungs- und Planfeststellungsverfahren sollen die
möglichen Auswirkungen und Chancen des Baus und Betriebs der
Neubaustrecke für den regionalen Tourismus sowie die örtlichen Belange
angemessen berücksichtigt werden. Das Land wird aufgefordert, gemeinsam
mit den Kommunen und regionalen Akteuren sowie unter Einbeziehung
der Tourismus- und Wirtschaftsverbände besonders sensible
landschafts- und naturgebundene Tourismusbereiche zu identifizieren. Ziel
ist es, die touristische Attraktivität und wirtschaftliche Entwicklung der
betroffenen Gemeinden langfristig zu stärken. Bestehende Siedlungs-,
Wege- und Landschaftsbeziehungen sollen möglichst erhalten und
verbleibende Einschränkungen durch geeignete Minderungs- und
Querungsmaßnahmen reduziert werden.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
IV. Weitere Maßnahmen zur Stärkung des norddeutschen Schienenverkehrsnetzes
Darüber hinaus stellt der Deutsche Bundestag fest, dass die hier vorgelegte
Vorzugsvariante aus regionalen, nationalen und internationalen Gründen und unter
Berücksichtigung der vorgebrachten Maßgaben zügig und mit hoher Priorität
umgesetzt werden soll. Das im Dialogforum Schiene Nord im Jahr 2015 entwickelte
Ausbaukonzept Alpha-E bildete eine wesentliche Grundlage der damaligen
Diskussion über die Weiterentwicklung des norddeutschen Schienennetzes. Nach
dem heutigen Planungs- und Erkenntnisstand reicht ein ausschließlich auf den
Ausbau der Bestandsstrecken gestütztes Konzept jedoch nicht aus, um
insbesondere die erforderlichen Kapazitätssteigerungen zu erreichen.
Zugleich erkennt der Deutsche Bundestag an, dass der Schienenverkehr in
Norddeutschland bereits vor Inbetriebnahme der Neubaustrecke zusätzliche
Maßnahmen zur Stabilisierung und Kapazitätssteigerung im Bestandsnetz benötigt. Über
die im Jahr 2029 vorgesehene Korridorsanierung zwischen Hannover-Hamburg
hinaus, bei der bereits wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der
Bestandsstrecke geplant sind, soll daher ein ergänzendes Maßnahmenpaket auf der
Bestandsstrecke umgesetzt werden. Dieses Maßnahmenpaket muss zeitnah Anfang der
2030er Jahre und im Nachlauf zur Korridorsanierung im Jahr 2029 umgesetzt
werden, spätestens jedoch im Jahr 2034. Eine Einbindung der Maßnahmen in die
Korridorsanierung 2029 ist zeitlich nicht mehr möglich. Das Maßnahmenpaket ist
in Abstimmung zwischen Bund, dem Land Niedersachsen und der DB InfraGO
AG mit hoher Priorität voranzubringen und umzusetzen. Die Planung der
Neubaustrecke bleibt davon unberührt. Die Wirtschaftlichkeit der Neubaustrecke ist
im weiteren Planungsverlauf nach den geltenden Verfahren fortlaufend zu
überprüfen und bei wesentlichen Änderungen der Kosten- oder Nutzenannahmen zu
aktualisieren. Eine erneute Überprüfung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses soll
spätestens mit Einleitung des Planfeststellungsverfahrens oder nach Abschluss
der unter IV genannten Maßnahmen, spätestens aber in fünf Jahren, erfolgen.
Das Maßnahmenpaket umfasst drei kapazitätssteigernde Maßnahmen, fünf
kleinere und mittlere Maßnahmen zur Verbesserung von Betriebsqualität und
Resilienz sowie zehn Lärmschutzwandprojekte mit einer Gesamtlänge von 8.818
Metern an hochbelasteten Abschnitten der Bestandsstrecke. Der
Gesamtkostenumfang beläuft sich auf rund 250 Mio. Euro. Die Finanzierung ist durch den Bund
sicherzustellen. Sie darf nicht zulasten der Mittel für das Bedarfsplanprojekt
erfolgen, sondern soll beispielsweise durch das Programm „Kleine und Mittlere
Maßnahmen“ (KMM) finanziert werden. Da das Programm derzeit bis 2030
angelegt ist, wird der Bund aufgefordert, es in geeigneter Weise im Rahmen der
nächsten Haushaltsaufstellungsverfahren über das Jahr 2030 hinaus fortzuführen
und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit ausreichenden
Haushaltsmitteln auszustatten.
A) Kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Bestandsstrecke
1. Kapazitätssteigernde Maßnahmen (PEK)
● Spurplananpassung Winsen (Luhe): Optimierung des Spurplans
durch den Einbau zusätzlicher Weichenverbindungen und die
Optimierung der Durchrutschwege, um Fahrstraßenausschlüsse
im Bahnhof Winsen zu reduzieren.
● Erhöhung der Weichenabzweiggeschwindigkeit Stelle:
Technische Ertüchtigung für beschleunigte Überleitvorgänge im stark
belasteten Zulaufbereich. Die DB InfraGO AG wird zusätzlich
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
aufgefordert, zu prüfen, ob diese Maßnahme mit weiteren
Arbeiten im Knoten Stelle gebündelt und kurzfristig umgesetzt werden
kann.
● Wiedereinbau Weichenverbindung Maschen Rbf:
Wiederherstellung betrieblicher Flexibilität im Rangierbahnhof Maschen.
2. Betriebsqualität & Resilienz (Kleine und Mittlere Maßnahmen –
KMM)
Systematischer Bau von fünf Überleitstellen (Üst) zur Ermöglichung flexibler
Gleiswechsel im Störungs- und Baustellenfall zur signifikanten Reduzierung von
Zugausfällen und Verspätungsübertragungen:
● Üst Breites Moor
● Üst Dalle
● Üst Räberspring
● Üst Großburgwedel
● Üst Radbruch
Darüberhinaus wird die DB InfraGO aufgefordert, zusätzliche
Weichenverbindungen in Radbruch, Winsen(Luhe) und Ashausen im Rahmen einer
eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung (EBWU) zu prüfen. Außerdem wird die
DB InfraGO aufgefordert, Überholgleise an der Bestandsstrecke im Rahmen der
EBWU zu prüfen. Die Abstimmung mit den bereits vorgesehenen Maßnahmen in
Radbruch und Winsen sowie mit der Planung der Neubaustrecke ist
sicherzustellen. Leisten die Maßnahmen einen nachweisbaren Beitrag zu Kapazität und
Betriebsstabilität, sollen sie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in das
Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Bestandsstrecke aufgenommen und möglichst
zeitnah nach Abschluss der Korridorsanierung 2029 umgesetzt werden. Dabei ist
zu prüfen, ob eine Bündelung mit weiteren Arbeiten möglich ist. Über das
Ergebnis ist dem Verkehrsausschuss zu berichten.
Im Bereich der Ortslage Isernhagen ist im Rahmen der Entwurfsplanung zu
prüfen, ob Lage und Anordnung der vorgesehenen Überholgleise mit Blick auf
Lärmschutz und Abstand zur Wohnbebauung optimiert werden können.
Betriebsqualität, Fahrplanstabilität und Genehmigungsfähigkeit bleiben dabei maßgeblich. Das
Ergebnis ist dem Verkehrsausschuss im Rahmen der Berichterstattung nach
Abschluss der Entwurfsplanung darzustellen.
3. Sofortiger aktiver Lärmschutz an der Bestandsstrecke
Reaktivierung und sofortige Umsetzung von zehn im Lärmsanierungsprogramm
des Bundes enthaltenen, derzeit aber blockierten Lärmschutzwandprojekten
(LSW) mit einer Gesamtlänge von 8.818 m an hochbelasteten Abschnitten der
Bestandsstrecke:
● LSW Unterlüß: 1.321 m
● LSW Suderburg: 825 m
● LSW Klein Bünstorf: 305 m
● LSW Bad Bevensen: 1.125 m
● LSW Bienenbüttel West: 240 m
● LSW Bienenbüttel Ost 1: 1.000 m
● LSW Bienenbüttel Ost 2: 1.513 m
● LSW Deutsch Evern West: 913 m
● LSW Deutsch Evern Ost: 1.048 m
● LSW Lüneburg Ost: 1.328 m
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Die Priorisierung dieser im Lärmsanierungsprogramm des Bundes enthaltenen
Maßnahmen soll entsprechend angepasst werden, sodass die
Lärmschutzmaßnahmen im zeitlichen Zusammenhang kurzfristig umgesetzt werden können.
Ergänzend wird die Bundesregierung aufgefordert, für diejenigen Streckenabschnitte
der Bestandsstrecke, an denen bislang kein Lärmschutz vorhanden ist, eine
schalltechnische Untersuchung zu veranlassen und aufzuzeigen, über welche
Instrumente – insbesondere das Lärmsanierungsprogramm des Bundes – bestehende
Schutzlücken zügig geschlossen werden können.
B) Sonstige Maßnahmen
1. Korridorsanierung 2029
Für die Korridorsanierung der Strecke Hamburg–Hannover im Jahr 2029 sind
folgende kapazitätserweiternde Maßnahmen vorgesehen: die Zweigleisigkeit am
Nordkopf bzw. auf der Westseite in Lüneburg, die Reaktivierung von Gleis 141,
die Dreigleisigkeit der Eisenbahnüberführung Altenbrückertorstraße und die
Verlängerung des Ausziehgleises, ein Überholgleis in Bienenbüttel, die Überleitstelle
Lüneburg West einschließlich eines neuen Bahnsteigs sowie der Neubau eines
Bahnsteigs an Gleis 105 in Uelzen. Die hierfür erforderlichen Planrechtsverfahren
sollen bis Ende des ersten Quartals 2027 beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht
werden.
Außerdem sind folgende Maßnahmen vorgesehen, die kein Planrechtsverfahren
erfordern: eine Überleitstelle in Emmendorf, neue Weichenverbindungen in
Bardowick, die Elektrifizierung der Weichen 246 und 247 in Uelzen sowie eine
Überleitstelle in Lüneburg einschließlich einer Bahnsteigverlängerung.
Die DB InfraGO AG wird aufgefordert, mögliche weitere betriebliche
Verbesserungen im Bahnhof Lüneburg (insbesondere durch zusätzliche Signalisierung,
Erweiterungen der Bahnsteigkapazität, zusätzliche oder angepasste
Gleisverbindungen) im Rahmen der weiteren Bestandsnetzbetrachtung erneut zu prüfen, sofern
sich durch veränderte Angebotskonzepte, Taktlagen oder Betriebsprogramme
neue Rahmenbedingungen ergeben.
Die DB InfraGO wird zusätzlich aufgefordert, die Strecke im Rahmen der
Korridorsanierung 2029 mit ETCS Level 2 mit Lichtsignalen auszurüsten und damit
zugleich die bestehende LZB abzulösen. In Abstimmung mit der
Koordinierungsstelle für die Infrastruktur- und Fahrzeugausrüstung soll die Strecke entsprechend
auch in die ETCS-Rolloutplanung aufgenommen werden. Mit einem zeitlichen
Vorlauf von 5 Jahren können im Umfeld weitere Strecken dann auch mit ETCS
ohne Signale ausgerüstet werden. Dies verschafft den hier verkehrenden
Fahrzeughaltern sowohl den Anreiz als auch die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge mit
ETCS auszurüsten und reduziert den Aufwand für die Infrastrukturausrüstung.
Bei der Zeitplanung der Ausrüstung weiterer Strecken darauf zu achten, dass die
Restlebensdauer der aktuell im Einsatz befindlichen Fahrzeuge im SPNV
berücksichtigt werden. Umrüstungen von SPNV-Fahrzeugen kurz vor Ende der
Lebensdauer sind zu vermeiden.
2. Ausbau der Strecke Rotenburg (Wümme)–Verden
Der Deutsche Bundestag unterstreicht die Bedeutung des zweigleisigen Ausbaus
der Strecke Rotenburg (Wümme)–Verden sowie der Strecke Uelzen–Stendal für
die Kapazität, Resilienz und Umleitungsfähigkeit des norddeutschen Schienen-
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
netzes. Beide Vorhaben befinden sich in der Umsetzung und sind zügig sowie mit
hoher Priorität weiterzuführen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Entlastung
hochbelasteter Knoten und Strecken, ersetzen jedoch nicht die erforderliche
Engpassauflösung im Korridor Hamburg–Hannover durch die Neubaustrecke. Der
Deutsche Bundestag begrüßt die bevorstehende parlamentarische Befassung zum
Ausbau und zur Elektrifizierung der Strecke Langwedel–Uelzen (vgl. ABS
Langwedel – Uelzen, https://www.hamburg-bremen-hannover.de/langwedel-uel-
zen.html) und wird diese nach Vorlage des entsprechenden Berichts zeitnah
abschließen.
3. Knoten Hamburg und Knoten Hannover
Die durch den Neubau der Strecke Hannover–Hamburg entstehenden
Kapazitätsgewinne können ihre volle verkehrliche Wirkung im Gesamtnetz nur dann
entfalten, wenn die Zuläufe und die daran anschließenden Eisenbahnknoten Hamburg
und Hannover die zusätzlichen Verkehre aufnehmen und weiterleiten können.
Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, die bereits als eigenständige
Vorhaben im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege verankerten Maßnahmen zur
Ertüchtigung der Knoten Hamburg und Hannover mit hoher Priorität
voranzutreiben. Hierzu gehören insbesondere die im Rahmen des Beteiligungsprozesses
benannten Maßnahmen zur Entflechtung im Hamburger Zulauf, namentlich die
geplanten Kreuzungs- und Überwerfungsbauwerke in Meckelfeld und Hamburg-
Wilhelmsburg. Die Planungen dieser Knotenmaßnahmen sind zeitlich und
betrieblich eng mit der Realisierung der Neubaustrecke sowie den Maßnahmen im
Bestandsnetz zu synchronisieren, um einen durchgängig harmonisierten
Kapazitätsausbau sicherzustellen.
4. Fernverkehrshalte
Bei der weiteren Fahrplan- und Angebotsplanung sind die bestehenden direkten
Fernverkehrsanbindungen der Städte entlang der Bestandsstrecke zu erhalten.
V. Darüber hinaus fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf:
1. Der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesem Projekt war in den
Jahren 2015/2016 das Dialogforum Schiene Nord vorausgegangen. Dieses
kam jedoch unter teilweise grundlegend anderen Annahmen zu anderen
Ergebnissen. Das zeitliche Auseinanderfallen von Beteiligungsprozessen
und tatsächlicher Planung führt nachvollziehbar zu Unmut bei den
betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Für die weitere Planung und
vergleichbare Vorhaben sollten daher alle Beteiligten auf einen frühzeitigen,
transparenten und verlässlichen Dialog hinwirken, um unterschiedliche
Erwartungen rechtzeitig zusammenzuführen und Abstimmungsprobleme
sowie Missverständnisse möglichst zu vermeiden. Zusätzlich wird die
Bundesregierung aufgefordert, die Erfahrungen aus diesem Projekt
systematisch auszuwerten und das „Handbuch für eine gute
Bürgerbeteiligung bei der Planung von Großvorhaben im Verkehrssektor” des
Bundesverkehrsministeriums von 2012 grundlegend zu überarbeiten sowie
um verbindliche Handlungsvorgaben zu ergänzen.
2. Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, zusammen mit dem Land
Niedersachsen und der Deutschen Bahn in einen engen und
kontinuierlichen Abstimmungsprozess einzutreten. Ziel muss es sein, weitere
Abstimmungsprobleme im Projekt möglichst frühzeitig zu verhindern und
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
die Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der
gesetzlichen Möglichkeiten rechtzeitig und angemessen zu
berücksichtigen.”
Berlin, den 7. Oktober 2026
Der Verkehrsausschuss
Tarek Al-Wazir
Vorsitzender
Michael Donth
Berichterstatter
Stefan Henze
Berichterstatter
Anja Troff-Schaffarzyk
Berichterstatterin
Matthias Gastel
Berichterstatter
Kathrin Gebel
Berichterstatterin
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Bericht der Abgeordneten Michael Donth, Stefan Henze, Anja Troff-Schaffarzyk,
Matthias Gastel und Kathrin Gebel
I. Überweisung
Die Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Drucksache 21/3150 wurde am 16. Januar 2026 gemäß
§ 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages dem Verkehrsausschuss zur federführenden
Beratung sowie dem Haushaltsausschuss und dem Ausschuss für Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen
(Drucksache 21/3687 Nr. 2).
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Gegenstand der Unterrichtung ist das Projekt einer Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover – Hamburg. Die
Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Hannover – Hamburg ist im Vordringlichen Bedarf des geltenden Bedarfsplans
enthalten. Das Projekt beinhaltet unter anderem einen zweigleisigen elektrifizierten Neubau zwischen Hamburg
und Hannover und ist Bestandteil des europäischen Verkehrskorridors „Skandinavien/Mittelmeer. Die
Unterrichtung beschreibt die von der DB InfraGO AG empfohlene Vorzugsvariante, die unter anderem einen
Trassenvorschlag beinhaltet, sowie die Ergebnisse der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere die daraus
resultierenden (Kern-)Forderungen, die Forderungen, die in der Vorzugsvariante berücksichtigt wurden, sowie die nicht
berücksichtigten Forderungen. Die Unterrichtung beinhaltet weiterhin die Empfehlung, die darin beschriebene
Vorzugsvariante der DB InfraGO AG als Grundlage für die weiteren Planungen zu bestätigen.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Haushaltsausschuss hat die Unterrichtung auf Drucksache 21/3150 in seiner 47. Sitzung am 7. Oktober 2026
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, die Entschließung auf der Ausschussdrucksache 21(8)4186
(identisch mit Ausschussdrucksache 21(15)96 des federführenden Ausschusses) in Kenntnis der Unterrichtung auf
Drucksache 21/3150 anzunehmen.
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat die Unterrichtung auf Drucksache 21/3150 in seiner 27. Sitzung am
7. Oktober 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke, die Entschließung auf der
Ausschussdrucksache 21(15)96 in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 21/3150 anzunehmen. Zu dem Entschließungsantrag
der Fraktion der AfD auf Ausschussdrucksache 21(15)94 empfiehlt er mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen
Ablehnung. Zu dem Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache
21(15)87neu empfiehlt er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke dessen Ablehnung.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Den Hintergrund für die Befassung des Deutschen Bundestages mit dem Ergebnis der Vorplanung und der frühen
Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem Projekt Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover – Hamburg bildet zum einen
der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 28. Februar 2016 zu dem Antrag auf Drucksache 18/7365
(Menschen- und umweltgerechte Realisierung europäischer Schienennetze). Auf dessen Grundlage wurden auch in den
folgenden Wahlperioden Berichte über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
zu verschiedenen Schienenprojekten als Bundestagsdrucksachen verteilt und überwiesen. Den weiteren
Hintergrund bildet die am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) zwischen der
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Bundesrepublik Deutschland und verschiedenen Unternehmen der Deutschen Bahn AG (DB AG), welche in
ihrem § 5 die parlamentarische Befassung regelt. Die Regelung sieht Berichte der Bundesregierung zu neu zu
verwirklichenden Vorhaben vor, bei denen die Leistungsphasen 1 und 2 der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure durchgeführt sind. In § 5 Absatz 2 und 3 BUV sind diesbezüglich Mitwirkungsmöglichkeiten des
Deutschen Bundestages geregelt.
Der Verkehrsausschuss hat in seiner 24. Sitzung am 4. März 2026 beschlossen, zu der Unterrichtung auf
Drucksache 21/3150 am 20. April 2026 eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Die öffentliche Anhörung hat er in
seiner 29. Sitzung am 20. April 2026 durchgeführt.
An der Anhörung nahmen als Auskunftspersonen teil: Dr. Peter Dörsam, Bürgermeister der Samtgemeinde
Tostedt und Sprecher des Projektbeirates Alpha-E; Jens Grote, Landrat des Landkreises Heidekreis; Matthias
Hudaff, Leiter Großprojekte ABS/NBS Hannover-Hamburg der DB InfraGO AG; Prof. Dr. Lukas Iffländer,
Bundesvorsitzender des Fahrgastverbands PRO BAHN e. V.; Claudia Kalisch, Oberbürgermeisterin der Hansestadt
Lüneburg, Lutz Könner, Geschäftsführer des Zentralverbands der deutschen Seehafenbetriebe e. V. (ZDS); Omid
Najafi, MdL, Mitglied des Landtages von Niedersachsen, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
und Digitalisierung; Kay Rabe von Kühlewein, Mitglied des Landesvorstands des VCD Landesverband
Niedersachsen e. V. und Prof. Dr.-Ing. Thomas Siefer, Technische Universität Braunschweig, Institut für
Verkehrswesen, Eisenbahnbau und -betrieb. Die schriftlichen Stellungnahmen der Auskunftspersonen wurden als
Ausschussdrucksache 21(15)68-A-H verteilt.
Die öffentliche Anhörung hat unter anderem folgendes ergeben:
Peter Dörsam, Samtgemeinde Tostedt, sprach sich gegen eine Neubaustrecke aus und plädierte für einen Ausbau
im Bestand (Variante Alpha E). Als Argument gegen eine Neubaustrecke führte er unter anderem hohe Kosten
im Verhältnis zum Nutzen an. Zudem führte er aus, man benötige schnellstmögliche Verbesserungen auf der
Schiene und eine Fortsetzung der Planungen für eine Neubaustrecke laufe diesem Ziel direkt entgegen.
Jens Grote, Landkreis Heidekreis, wandte sich ebenfalls gegen eine Neubaustrecke. Die prognostizierten
Fahrzeitgewinne einer Neubaustrecke stünden in keinem angemessenen Verhältnis zu den ökologischen und
finanziellen Kosten sowie den Belastungen für Anwohnende. Da die Inbetriebnahme einer Neubaustrecke frühestens ab
dem Jahr 2050 geplant sei, fürchte man in der Region, dass es dringend notwendige Verbesserungen der
derzeitigen Situation im Bereich der Schiene bis dahin nicht in ausreichendem Maß geben werde. Er betonte, der im
Dialogforum Schiene Nord erzielte Kompromiss habe hingegen eine Perspektive für eine zeitnahe Verbesserung
beinhaltet.
Matthias Hudaff, DB InfraGO AG, vertrat die Auffassung, nur eine Neubaustrecke erfülle alle Vorgaben und
Ziele. Er hob die Vorteile des Neubauprojekts für das Bestandsnetz, wie eine Verbesserung der Pünktlichkeit des
Nahverkehrs, eine Halbierung des Güterverkehrs auf der Bestandsstrecke und das Potential für einen „Express-
Nahverkehr“ hervor. Auch die Stärkung des Seehafenhinterland-Verkehrs führte er zugunsten einer
Neubaustrecke an.
Lukas Iffländer, PRO BAHN, befürwortete ebenfalls die Neubaustrecke. Die Bestandstrecke sei überlastet und
deren Ausbau könne die Kapazität zwischen Lüneburg und Uelzen nicht ausreichend steigern. Der Engpass werde
nur durch die in der Unterrichtung beschriebene Vorzugsvariante beseitigt und nur diese erfülle die
Anforderungen des Bedarfsplans und ermögliche die im Deutschlandtakt vorgesehene Reisezeit. Alpha-E und ein alleiniger
Bestandsausbau bildeten keine belastbare Alternative. Die Vorzugsvariante sei günstiger, schneller,
eingriffsärmer und EU-förderfähig.
Claudia Kalisch, Hansestadt Lüneburg, plädierte auch für eine Neubaustrecke. Eine solche sei erforderlich, um
dringend notwendige Kapazitäten für den Regional- und Pendelverkehr zu schaffen, einen zentralen Engpass zu
beseitigen und um die Bestandsstrecke zu entlasten. Die Neubaustrecke zwischen Hamburg und Hannover sei der
nachhaltige und wirtschaftlich gebotene Weg für Niedersachsen und für Deutschland insgesamt. Eine
faktenbasierte Befassung mit der Neubaustrecke sowie zügige Entscheidungen seien erforderlich, um schnellstmöglich
eine nachhaltige Verbesserung der infrastrukturellen Bedingungen erreichen zu können.
Lutz Könner, ZDS, hob die Bedeutung des Projekts hervor. Es handle sich um ein Schlüsselprojekt im
norddeutschen Hafenhinterland mit großer Bedeutung für die deutsche Ex- und Importlogistik. Den Engpasscharakter der
vorhandenen Infrastruktur hob er hervor und betonte die mit einem signifikanten Kapazitätsausbau für die deut-
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
sche Seehafenwirtschaft sowie für die Volkswirtschaft zu erwartende positive Effekte. Er vertrat die Auffassung,
neben einer kurzfristig notwendigen Ertüchtigung der Bestandstrecke sei ein zweigleisiger Neubau daher
zwingend erforderlich.
Kay Rabe von Kühlewein, VCD, stellte fest, im Hinblick auf die erforderliche Kapazitätsausweitung komme
nur ein Neubau in Frage. Ein solcher stelle auch die zeit- und kostengünstigste Variante dar. Angesichts der
katastrophalen Ausgangslage der Eisenbahninfrastruktur im Korridor Hamburg–Hannover sei es dringend zu
empfehlen, eine zweigleisige Neubaustrecke schnellstens zu beschließen. Das sei auch klimapolitisch geboten, da
ansonsten weitere Rückschritte bei der Verlagerung von Verkehren auf die Schiene drohten. Bei der
vorgeschlagenen Vorzugsvariante gebe es aber noch Verbesserungsbedarf, etwa bei der Finanzierung der Regionalhalte,
dem Lärmschutz bzw. in Bezug auf eine naturverträgliche Trassenführung.
Omid Najafi, MdL, sprach sich dafür aus, die in der Unterrichtung dargelegte Schienenneubaustrecke nicht
weiterzuverfolgen. Weiter plädierte er dafür, einer beschleunigten Fertigstellung der Autobahn A 20 samt einer
weiteren Elbquerung westlich von Hamburg höchste Priorität einzuräumen und deren Finanzierung zu sichern sowie
im Zuge der Generalsanierung die dreigleisige Ertüchtigung der Strecke Uelzen-Lüneburg zu prüfen und nach
Möglichkeit zu realisieren.
Prof. Thomas Siefer, TU Braunschweig, kritisierte die Kosten der vorgeschlagenen Variante. Es stünden Kosten
in Höhe von bis zu 14 Milliarden Euro für nur 15 Minuten Fahrzeitgewinn im Raum. Die aktuellen Planungen
bedeuteten für Lüneburg, Uelzen und Celle zudem eine Verringerung des Angebotes. Ein weiteres Problem
betreffe die späte Fertigstellung der aktuell diskutierten Trasse. Wegen fehlender Verbindungen zu anderen Strecken
würde diese ihre Wirkung erst nach vollständiger Fertigstellung erreichen, was aber viel zu spät sei. Als denkbare
Alternativen nannte er einen Ausbau von Bestandstrecken sowie eine Neubaustrecke für den Güterverkehr von
Lüneburg bis Uelzen.
Im Übrigen wird wegen des Ergebnisses der Anhörung auf das (auch im Internet veröffentlichte) Wortprotokoll
der 29. Sitzung des Verkehrsausschusses verwiesen, dem auch die Stellungnahmen der Auskunftspersonen als
Anhang beigefügt sind.
Der Verkehrsausschuss hat die Beratung der Unterrichtung auf Drucksache 21/3150 in seiner 36. Sitzung am
8. Juli 2026 und in seiner 37. Sitzung am 23. September 2026 jeweils mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen
der Oppositionsfraktionen vertagt.
Zu der 36. Sitzung hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 7. Juli 2026 einen Entschließungsantrag
(Ausschussdrucksache 21(15)87) eingebracht, zu dem für die 39. Sitzung am 7. Oktober 2026 eine Neufassung
übermittelt wurde (s. u.).
Auf ein Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23. September 2026 hin hat der
Verkehrsausschuss am 29. September 2026 durch seinen Vorsitzenden einen Bericht nach § 62 Absatz 2 Satz 1 der
Geschäftsordnung erstattet (Drucksache 21/8264).
In seiner 39. Sitzung am 7. Oktober 2026 hat der Verkehrsausschuss die Unterrichtung abschließend beraten.
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben dazu einen Entschließungsantrag (Ausschussdrucksache 21(15)96)
eingebracht, dessen Inhalt sich aus der Beschlussempfehlung ergibt.
Die Fraktion der AfD hat den folgenden Entschließungsantrag (Ausschussdrucksache 21(15)94) eingebracht:
„Der Ausschuss wolle dem Plenum des Deutschen Bundestags folgende Entschließung zur Annahme empfehlen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Der Deutsche Bundestag lehnt das Ergebnis der Vorplanung ab.
2. Der Ausgang des am 12. Oktober 2025 in der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführten
Volksentscheids, bei dem auf Grundlage eines fragwürdigen Landesgesetzes, bei dem es möglich
wurde, dass durch nur rd. 23% der stimmberechtigten Hamburger – also nicht einmal ein Viertel
aller Stimmberechtigten - ein sogenanntes ‚Klimaschutzverbesserungsgesetz‘ in Kraft gesetzt werden
konnte, hat gravierende Auswirkungen nicht nur auf Hamburg selbst, sondern auf den norddeutschen
Verkehrskonten und die Zukunft des Hamburger Hafens.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
3. Die angestrebte „Klimaneutralität“ bereits zum Jahr 2040 erfordert eine leistungsfähige
Umfahrungsmöglichkeit Hamburgs durch einen geschlossenen Autobahnring außerhalb der Stadtgrenzen.
4. Alle genehmigungsrechtlichen und finanziellen Anstrengungen müssen unternommen werden, um bis
zum Jahr 2040 die Autobahn A 20 samt einer westlich der Stadt Hamburg zu realisierenden neuen
Elbquerung zwischen A 21 und A 27 fertigzustellen.
5. Durch den Ausgang des Klimaentscheids vom 12. Oktober 2025 ist die Zukunft des Hamburger
Hafens offen, dieses lässt negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Seehafenhinterlandverkehrs
erwarten.
6. Ein möglicher Einbruch der Trassennachfrage für Schienengüterverkehre in Folge eines Rückgangs
des Gütereinzelwagenverkehrs, der politisch erzeugte Deindustrialisierung und Schrumpfung der
Wirtschaft (‚Degrowth‘) erfordert die kritische Überprüfung der zugrunde gelegten Prognosen für
den Schienengüterverkehr.
7. Die Realisierung einer Neubaustrecke (NBS) zwischen Hannover und Hamburg über Celle,
vorgesehen ist ein zweigleisiger Neubau zwischen Hannover-Vinnhorst und Hamburg-Meckelfeld mit
einer Streckenlänge von 109 km, erfordert zusätzlich eine Kapazitäts-steigerung des Hamburger
Hauptbahnhofs durch den projektierten Verbindungsbahn-Entlastungstunnel (VET) oder einen
kompletten Bahnhofs-Neubau, eine Entscheidung für eine NBS kann deshalb nur in einem
Zusammenhang damit getroffen werden.
8. Sowohl das Projekt eines Verbindungsbahn-Entlastungstunnel in Hamburg als auch der Bau eines
komplett neuen Hauptbahnhofs ist bei der Haushaltslage derzeit nicht finanzierbar.
9. Eine Entwurfsgeschwindigkeit für die Neubaustrecke von lediglich Vmax = 250 km/h schöpft die
Möglichkeiten des Schienenhochgeschwindigkeitsverkehrs nicht aus, ein Fahrzeitgewinn von lediglich 18
Minuten gegenüber der Bestandsstrecke steht in keinem Verhältnis zum finanziellen Aufwand für die
Neubaustrecke.
10. Durch die Einfädelung der geplanten NBS auf die Bestandsstrecke zwischen Celle und Burgwedel
droht die Gefahr, dass statt des bisherigen überlasteten Fahrwegs Uelzen-Stelle der Fahrweg
Hannover-Celle überlastet wird, somit das Problem nur regional verschoben wird.
11. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis für die Aus- und Neubaustrecke ist nur unter Einbeziehung des
Schienengüterverkehrs (SGV) volkswirtschaftlich sinnhaft, die Führung des Güterverkehrs über die NBS
bringt erhebliche zusätzliche Lärmbelastungen für die betroffenen Menschen.
12. Die Nichtanbindung des Flughafens Hannover-Langenhagen ignoriert die Chancen des
intermodalen Verkehrs und einer möglichen Entlastung des innerstädtischen Flughafens >Hamburg-Airport
Helmut-Schmidt< (HAM) im Ortsteil Fuhlsbüttel durch den Flughafen Hannover (HAJ).
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
1. der beschleunigten Fertigstellung der Autobahn A 20 höchste Priorität einzuräumen und deren
Finanzierung zu sichern.
2. die Planung für eine Schienenneubaustrecke (NBS) wie im „Bericht über das Ergebnis der
Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover -
Hamburg“ dargelegt, der als Unterrichtung (21/3150) vorliegt, ist zu beenden.“
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat am 7. Oktober 2026 folgende Neufassung ihres
Entschließungsantrags eingebracht (Ausschussdrucksache 21(15)87neu):
„Der Verkehrsausschuss wolle dem Deutschen Bundestag folgende Entschließung zur Annahme empfehlen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Bahnverkehr in Norddeutschland, insbesondere auf der Bahnstrecke Hannover - Hamburg, ist höchst
unzuverlässig. Die Bahnstrecken sind überlastet, Züge häufig unpünktlich und überfüllt. Es braucht mehr Kapazität
für Güterzüge zugunsten der Industrie, Fernverkehrszüge und vor allem pünktliche und häufig fahrende Züge im
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Nahverkehr. Die Auswirkungen der überlasteten Bahnstrecke Hannover – Hamburg wirken sich auf ganz
Deutschland aus. Auch Bedarf im europaweiten Güterverkehr können aufgrund der Engpässe nicht bewältigt
werden.
Ein Teil der Verspätungen entsteht durch häufige Störungen von Signalen oder Weichen. Dafür ist eine Sanierung
der bestehenden Bahninfrastruktur notwendig. Zusätzliche Zugangebote sind jedoch mit der reinen Sanierung der
bestehenden Schieneninfrastruktur nicht möglich. Die Überlastung geht soweit, dass ein „drittes Gleis“ von
Lüneburg bis Uelzen, wie im ursprünglichen Schienenverkehrsprojekt „Alpha-E“ vorgesehen, nicht ausreichend
und die gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist. Auch mit dieser Maßnahme – die nur
circa 25 Prozent mehr Kapazität brächte – ist kein guter Bahnverkehr möglich. Der Kompromiss des
Dialogforums Schiene Nord ist in Bezug auf die Nord-Süd-Verkehre nicht mehr tragfähig und ausreichend. Davor wurde
bereits 2015 gewarnt, dieser Fall ist eingetreten. Der Bundesgutachter führte bereits beim Abschluss des
Dialogforum Schiene Nord aus: Alpha-E ist „unbefriedigend für die Nord-Süd-Verkehre“, hat „kaum kapazitive Effekte,
die nicht nur langfristige Nachfrageschwankungen, sondern auch jährliche Spitzenbelastungen auffangen kann“
(vgl. S. 41 https://www.dialogforum-schiene-nord.de/downloadcenter/down-
load/2b19cfb4fb68c9d363c74ef07605f6f6). Die Deutsche Bahn hat diese Erkenntnis in gläsernen Werkstätten
dem „Dialogforum Schiene Nord“ vorgetragen. Auch die Bedeutung der Schiene für Wirtschaft, Industrie und
die Mobilität in Europa haben sich geändert. Die Bundesländer Hamburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-
Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie die Europäische Kommission befürworten die
Umsetzung der Neubaustrecke.
Die Verkehrsprognose 2040 bestätigt die enorme Bedeutung der Schiene, gerade im Personenverkehr wird ein
weiteres starkes Wachstum erwartet. Damit Menschen und Güter auf die Schiene umsteigen, bedarf es
zusätzlicher Schieneninfrastruktur. Auch die Fertigstellung der Festen Fehmarnbeltquerung wird zu einem Anstieg der
Zugzahlen führen. Der Norden droht gegenüber dem Süden abgehängt zu werden.
Somit steht fest: Für pünktliche Züge auf der Schiene braucht es eine umfassendere Lösung. Es braucht
mindestens zwei zusätzliche Gleise zwischen Hannover und Hamburg. Im Vergleich der möglichen Varianten hat eine
Neubaustrecke in vielen Aspekten des Umweltschutzes besser abgeschnitten als der viergleisige Ausbau der
Bestandsstrecke. Sie ist zudem auch baulich schneller umsetzbar als die Errichtung zweier weiterer Gleise entlang
der Bestandsstrecke.
Die Neubaustrecke Hannover - Hamburg ist unter Berücksichtigung der im Folgenden aufgeführten Positionen
weiter zu planen. Mit einem zeitnahen Beschluss im Bundestag kann eine zügige Weiterplanung des Projekts
erfolgen. Unter Ausnutzung weiterer Beschleunigungsmöglichkeiten und insbesondere einer überjährigen
abgesicherten Finanzierung für die Schiene ist eine Fertigstellung der Neubaustrecke bis spätestens 2045 möglich.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf:
1. Im Rahmen der umfassenden Generalsanierung 2029 sind Maßnahmen zur Verbesserung der
Pünktlichkeit vollständig umzusetzen sowie weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Pünktlichkeit vorzunehmen.
Dazu gehört insbesondere die Ausrüstung der Strecke mit ETCS L2 only (zur Maximierung der Kapazität
ist eine Doppelausrüstung mit dem nationalen Sicherungssystem zu vermeiden). Dafür sind die
Bestandsfahrzeuge unter Hinzunahme der existierenden Förderung des Bundes mit ETCS auszurüsten.
2. Die Regionalhalte auf der Neubaustrecke sind kooperativ unter Sicherstellung der Finanzierung mit dem
Land Niedersachsen und den betroffenen Kommunen umzusetzen. Alle dafür notwendigen
infrastrukturellen Maßnahmen sind entsprechend vorzubereiten. Es ist zu unterstützen, dass in jedem Landkreis,
durch den die Strecke geplant ist, mindestens ein Regionalhalt umgesetzt wird. Diese Maßnahmen
ermöglichen eine vollständig neue Erschließung der Region durch den Schienenverkehr. Dies hat sich bei
anderen Bahnstrecken als großer Erfolg erwiesen. Mehr Menschen können dadurch mit der
umweltfreundlicheren sowie energieeffizienteren Schiene fahren und auf längere Fahrten mit dem Auto
verzichten. Insbesondere ist neben den zwei jetzt bereits geplanten Halten ein weiterer Regionalhalt im
Landkreis Harburg vorzusehen. Alle Halte sind so zu planen, dass sie möglichst auch gut mit anderen
öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind. Die Finanzierung der Bahnsteige sowie der Anlagen zur
Erschließung erfolgt über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, die Wirtschaftlichkeit wird im
Gesamtvorhaben berechnet. Der Bund finanziert somit 60 Prozent der Maßnahmen und stellt über die
Regionalisierungsmittel auch einen Großteil der Bedarfe für den Schienenpersonennahverkehr in Nieder-
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
sachsen sicher. Damit wird steht fest, dass keine einzelnen bürokratischen
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen notwendig werden.
3. Eine bessere Bündelung mit der Autobahn im nördlichen Abschnitt wird unter der Bedingung begrüßt,
dass keine weiteren wertvollen Naturschutzgebiete in Anspruch genommen werden. Dabei ist eine
vollständige Trassierung in enger Bündelung entlang der Autobahn ebenfalls zu prüfen.
4. Die Gemeinde Seevetal ist durch die vorhandenen Autobahnen sowie die geplante Neubaustrecke
besonders von Verkehrsinfrastruktur betroffen. Dazu kommt der größte Rangierbahnhof Europas in Maschen,
der zugleich ein entscheidender Wirtschaftsfaktor für die Region ist. Die Deutsche Bahn sowie die
Bundesregierung werden aufgefordert, im weiteren Planungsverfahren die Auswirkungen auf Seevetal zu
reduzieren. Der Bund soll dabei auch Maßnahmen bei ohnehin geplanten Umbauten oder
Instandhaltungsmaßnahmen der Autobahnen einplanen, sodass beispielsweise die Höhe der Schienenbrücken
deutlich reduziert werden kann. Die entsprechenden Maßnahmen sind aus Bundesmitteln für die Sanierung
von Autobahnen zu finanzieren. Der Bund berichtet an den Verkehrs- sowie Haushaltsausschuss über die
Ergebnisse und stellt die Finanzierung sicher.
5. Der Lärmschutz entlang der geplanten Strecke ist bei allen Verkehrsträgern vorzunehmen. Das bedeutet
insbesondere unter Berücksichtigung der Autobahn A7. Daher ist die weitere Lärmreduzierung durch
eine bedeutende Minderung des Autobahnlärms mittels geeigneter Lärmschutzmaßnahmen finanziert aus
dem entsprechenden Haushaltstitel zu erreichen. Bei der Gestaltung der Lärmschutzmaßnahmen sind die
Kommunen und Landkreise einzubeziehen. Die bestehende Bahnstrecke zwischen Hamburg, Lüneburg,
Uelzen und Celle nach Hannover beziehungsweise Lehrte ist mit Lärmsanierungsmitteln zu sanieren. Im
Bereich der Ortschaft Seevetal ist insbesondere die weitere Lärmreduzierung durch
Schallschutzmaßnahmen entlang der Autobahn sowie des Rangierbahnhofs Maschen zu prüfen.
6. Bezüglich der Betroffenheit des Mahnmals "Rampe Bergen" ist die in dem Bericht zur parlamentarischen
Befassung aufgeführte Alternativvariante in diesem Raum umzusetzen. In diesem Zusammenhang ist auch
eine bessere Ausgestaltung des Gedenkwegs durch Bundesmittel im Rahmen der Überquerung mit der
Neubaustrecke vorzusehen. Bei der Gestaltung des Regionalbahnhofs Bergen ist ebenso die Möglichkeit
einer zusätzlichen Gedenkstätte in Betracht zu ziehen. Der im gleichen Korridor geplante Neubau der
Bundesstraße B3 wird abgelehnt.
7. Zusätzliche Tunnelmaßnahmen sind aus raumordnerischer und umweltfachlicher Sicht nicht notwendig.
Es wird auf andere Maßnahmen zur Reduzierung der Betroffenheit hingewiesen.
8. Es sind vorbereitende Infrastrukturmaßnahmen zu treffen, um die Neubaustrecke mit der Amerika-Linie
Langwedel – Uelzen in Soltau zu verbinden. Durch eine mögliche, später zu bauende Kurve können beide
Bahnstrecken flexibler genutzt werden.
9. Für die Strecke sind mögliche Reserven im Fahrplan durch infrastrukturelle Maßnahmen auszureizen,
um die Pünktlichkeit weiter zu verbessern.
10. Zur Reduzierung der negativen Umweltauswirkungen sind folgende Maßnahmen vorzusehen, bei denen
der Bund die Kosten trägt.
a. Grundsätzlich sind Ausgleichsflächen sowie die weiteren Umweltschutzmaßnahmen nach der im
Februar 2026 geltenden Gesetzeslage durchzuführen.
b. Es sind mindestens die zwei vorgesehen Wildbrücken sowie zwei weitere Wildbrücken an geeigneter
Stelle umzusetzen.
c. Bei der Querung von Landes- und Kreisstraßen sind die Brückenabschnitte etwas zu verlängern, um
Wildtieren auch die Querung der Neubaustrecke zu erleichtern.
d. Sofern es baulich möglich ist sowie unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die
Landwirtschaft, ist ein 25 Meter breiter Korridor für den Biotopverbund zu errichten.
e. Alle neuen Gewässerquerungen durch die Neubaustrecke sowie sich daraus ergebender Querungen
anderer Infrastruktur mit Gewässer sind fischottergerecht herzustellen.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
f. Betroffene Moore sind in doppelter Fläche an anderer geeigneter Stelle in Niedersachsen neu
anzulegen.
11. Die Umsetzung des Vorhabens mit dem Modell des partnerschaftlichen Bauens ist zu prüfen, sofern sich
dadurch eine Beschleunigung des Projekts ergibt.
12. Im Rahmen der Bestandsanierung sind unter anderem folgende Maßnahmen zu errichten:
a. Lärmschutzwände aus dem Programm der Lärmsanierung vorzunehmen, unter anderem im Deutsch
Evern, Suderburg und Unterlüß;
b. Pünktlichkeitsmaßnahmen u.a. aus dem Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität:
i. Reaktivierung sowie Ertüchtigung des Gleis 141 auf der Lüneburger Westseite, die
Wiedererrichtung der zweigleisigen Befahrbarkeit der Lüneburger Westseite sowie die Erweiterung
der dortigen Bahnsteigkapazitäten inklusive der Errichtung eines weiteren Stumpfgleises.
Gleis 204 ist an die Strecke Stelle – Lüneburg – Uelzen anzubinden. Die Bahnsteige 204 und
205 sind auf 220m zu verlängern;
ii. im Bahnhof Uelzen ist ein neuer Bahnsteig am Gleis 105 zu errichten, eine
Weichenverbindung ist zu elektrifizieren;
iii. in Bienenbüttel ist ein 740m Gleis zu errichten;
iv. in Emmendorf sind neue Weichenverbindungen zu errichten;
v. zusätzliche Überleitstellen zur Ermöglichung flexibler Gleisnutzungen;
vi. in Bardowick sind vier neue Weichenverbindungen zu errichten;
vii. Optimierung des Bahnhofs Winsen für mehr Resilienz und Flexibilität;
viii. Die Strecke ist mit ETCS L2 only im Rahmen der Generalsanierung auszustatten, die Halter
der Bestandsfahrzeuge sind dafür mit der existierenden Förderrichtlinie bei der Umrüstung
zu unterstützen.
13. Bis zur Generalsanierung 2029 ist die Reaktivierung der Strecke Buchholz – Maschen für den
Schienenpersonennahverkehr prioritär umzusetzen.
14. Pläne für ein drittes Gleis zwischen Lüneburg und Uelzen sind nicht weiterzuverfolgen, da diese eine
unzureichende Wirkung zur Lösung der Kapazitätsprobleme haben und ihre Umsetzung nicht
wirtschaftlich ist. Daher hätte der Bau eines dritten Gleises keine Rechtsgrundlage.“
Die Fraktion der CDU/CSU betonte die Wichtigkeit des hier zur Debatte stehenden Infrastrukturvorhabens für
Deutschland und vor allem für Norddeutschland. Nach Jahren des politischen Stillstands schaffe man nun die
Voraussetzungen, um die parlamentarische Befassung abzuschließen. Sie betonte, der vorliegende
Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen sei das Ergebnis schwieriger politischer Verhandlungen. Man freue sich
sehr, dass es in umfassenden Verhandlungen gelungen sei, hier einen guten Kompromiss zu finden.
Das Aus- und Neubauvorhaben betreffe eine der wichtigsten Schienenverbindungen Europas und Deutschlands.
Es sei aber auch eines der umstrittensten Schienenprojekte. Die verschiedenen Interessensgruppen seien in ihren
widerstreitenden Forderungen kompromisslos, was eine sehr schwierige Ausgangslage schaffe. Weiterhin habe
vor über einem Jahrzehnt das Dialogforum Schiene Nord stattgefunden, dessen Ergebnisse von der einen Seite
als unverrückbar angesehen würden, während die andere Seite darauf hinweise, dass die Tauglichkeit dieser
Ergebnisse bereits damals angezweifelt worden sei.
Im Verlauf der Vorplanungen und Prüfungen seien mehr als 20 Varianten untersucht worden. Nach dem
eindeutigen Ergebnis reiche ein Ausbau der Bestandsstrecke nicht aus, um die notwendigen Kapazitäten zu schaffen,
damit die Engpässe aufgelöst und die Anforderungen des Deutschland-Takts erfüllt werden könnten.
Ein Neubau sei kein Selbstzweck, sondern verkehrlich notwendig. Damit würden notwendige zusätzliche
Kapazitäten für den Personen- und den Güterverkehr geschaffen. Weiterhin werde die Bestandsstrecke entlastet, was
Möglichkeiten für die Entwicklung des SPNV biete.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Der vorliegende Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen enthalte sehr gute Maßnahmen. Man habe den
besonderen Ansatz gewählt, nicht nur ein Neubauvorhaben allein zu betrachten, sondern Maßnahmen im Bestand
in die Überlegungen einzubeziehen. Man spreche sich zwar für die Neubaustrecke aus, wolle aber zusätzlich 250
Millionen Euro in die bestehende Infrastruktur investieren. Auch Verbesserungen auf der Bestandsstrecke seien
erforderlich, da die Entlastungs- und Verbesserungswirkungen durch die Neubaustrecke erst mit deren
Inbetriebnahme einträten. Vorgesehen seien kapazitätssteigernde Maßnahmen für eine höhere Betriebsqualität und
gesteigerte Resilienz sowie zusätzlicher Lärmschutz. Auch die anstehende Korridorsanierung solle für eine Steigerung
der Leistungsfähigkeit der Bestandsstrecke genutzt werden. Weiterhin würden Kernforderungen zum Lärmschutz
an der Neubaustrecke erfüllt. Man habe versucht, den berechtigten Interessen der verschiedenen
Interessensgruppen und der Menschen vor Ort entgegenzukommen.
Die Fraktion der AfD erklärte, der Ausschuss berate über eine grundlegende verkehrspolitische Entscheidung
für das Land Niedersachsen und darüber, ob die gegen das Projekt vorgetragenen Einwände ernst genommen
würden. Die Ergebnisse des Dialogforums Schiene Nord seien von vielen Beteiligten akzeptiert und mitgetragen
worden. Die jetzt vorliegenden Planungen fänden in der niedersächsischen Bevölkerung hingegen keine breite
Zustimmung. Der Eindruck der Menschen, dass die Ergebnisse von durchgeführten
Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren für die weiteren Planungen ohne Bedeutung seien, müsse vermieden werden.
Problematisch seien weiterhin die enormen Kosten sowie der zeitliche Horizont der Realisierung der
Neubaustrecke. Nach der Gesamtwertprognose lägen die Kosten bei über 14 Milliarden Euro und die Fertigstellung solle erst
im Jahr 2050 erfolgen. Angesichts der Erfahrungen mit anderen Infrastrukturgroßvorhaben bestehe die Sorge,
dass diese Zeitplanungen nicht eingehalten würden.
Die Menschen vor Ort bräuchten aber bereits jetzt Lösungen für aktuelle Probleme, wie die Beseitigung von
bestimmten Engpässen. Vor dem Hintergrund, dass etwa Bedarfe für Weichen seit langem bekannt seien, ohne
dass man bisher Entlastungsmaßnahmen ergriffen habe, seien die Ankündigungen für Investitionen in die
Bestandsstrecke nicht glaubhaft. Es stelle sich die Frage, warum naheliegende Maßnahmen zur Engpassbeseitigung
nicht bereits längst umgesetzt wurden, bevor ein milliardenschweres Neubauvorhaben mit einem viele Jahrzehnte
umfassendem Zeithorizont in Angriff genommen werde. Es sei falsch, die kurzfristig lösbaren Probleme nicht
anzugehen und stattdessen alle Anstrengungen auf ein Projekt zu richten, dessen Nutzen in den betroffenen
Regionen vor Ort derart umstritten sei. Infrastrukturpolitik müsse sich daran messen lassen, ob sie konkrete Probleme
löse, wirtschaftlich vernünftig sei und von den Menschen in den betroffenen Regionen mitgetragen werde.
Das Land Niedersachsen benötige die Schienenneubaustrecke nicht. Vielmehr müsse die Bundesautobahn A 20
endlich fertiggestellt werden. Diese sei wirtschaftlich sinnvoll und verkehrlich notwendig. Das treffe auf die
Neubaustrecke Hannover – Hamburg nicht zu. Sie lehne dieses Vorhaben daher ab und fordere stattdessen die
Beseitigung bestehender Engpässe und die Realisierung von Infrastrukturvorhaben, die für Niedersachsen tatsächlich
notwendig seien.
Die Fraktion der SPD hob hervor, die heutige Beratung schaffe die Voraussetzungen, um die parlamentarische
Befassung mit einem der wichtigsten, aber auch sensibelsten Infrastrukturprojekte Norddeutschlands
abzuschließen. Die komplexe Vorgeschichte des Vorhabens sei bekannt, insbesondere der Versuch des Dialogforums
Schiene Nord, einen regionalen Konsens auf der Basis von verkehrlichen Zielen und Rahmenbedingungen zu
finden, die sich aber seitdem geändert hätten. Die Bestandsstrecke sei überlastet und deren Ausbau würde zur
Engpassbeseitigung nicht ausreichen.
Sie bekundete, der durch die Geschichte des Projekts bedingte Vertrauensverlust gegenüber der Bahn sei
nachvollziehbar. Auch nehme man die Sorge des Landes Niedersachsen ernst, dass im Falle einer Entscheidung für
eine Realisierung der Neubaustrecke keine Maßnahmen auf der Bestandsstrecke mehr durchgeführt würden.
Daher habe man auch in Abstimmung mit der niedersächsischen Landesregierung einen Kompromiss erarbeitet. Der
vorliegende Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen verbinde das Neubauvorhaben mit einem
verbindlichen 250 Millionen Euro umfassenden Maßnahmenpaket für das Bestandsnetz, das bis spätestens 2034 umgesetzt
werden solle.
Die Streckenführung des Neubauvorhabens entlang der Autobahnen A 7 und A 3 sei vorzugswürdig. Das
Neubauvorhaben sei auch wirtschaftlich, das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) liege bei 1,5. Dem Schutz der
Gedenkstätte Bergen-Belsen werde mit dem Entschließungsantrag ebenfalls große Bedeutung zugemessen. Die
Trasse werde westlich der B 3 so verschwenkt, dass jede akustische, optische oder physische Beeinträchtigung
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
der Gedenkstätte ausgeschlossen sei. Weiterhin werde die Gestaltung des künftigen Regionalhalts Bergen an die
Verantwortung der Reichsbahn bei den Deportationen erinnern. Bis zu 100 Millionen Euro würden zusätzlich für
Härtefälle bereitgestellt. Weiterhin würden die DB und die Autobahn GmbH zur gemeinsamen Erarbeitung von
Lärmschutzkonzepten verpflichtet, insbesondere in hochbelasteten Regionen. Die Neubaustrecke werde auch
keine reine Fernverkehrsstrecke sein. Vielmehr seien neue Regionalbahnhöfe geplant. Das ermögliche die
Bestellung von Nahverkehrsleistungen zur schnellen Anbindung von Regionen an die Metropolregionen Hamburg und
Hannover. Weiterhin solle die Verknüpfung mit der „Amerika-Linie“ bei Soltau vorbereitet werden, um die
Resilienz des norddeutschen Schienennetzes zu erhöhen, und die dringend benötigten Kapazitäten für den
Seehafenhinterlandverkehr würden geschaffen, womit die Zukunftsfähigkeit des Logistik- und Industriestandorts
Deutschland gesichert werde. In den kommenden Jahren würden darüber hinaus etwa 250 Millionen Euro in das
Bestandsnetz investiert. Damit sollen etwa Maßnahmen für zusätzlichen Lärmschutz, fünf neue Überleitstellen und
Weichenoptimierungen zur Stabilisierung des Verkehrs in hochbelasteten Regionen umgesetzt werden. Mit
Nachdruck werde weiterhin die Ertüchtigung der Knoten Hamburg und Hannover priorisiert.
Der vorliegende Kompromiss werde zwar nicht alle Konflikte lösen, solle aber dazu dienen, den jahrelangen
Stillstand zu beenden. Die Menschen an der Bestandsstrecke würden von spürbaren Verbesserungen beim
Lärmschutz und beim Verkehrsbetrieb bis spätestens 2034 profitieren.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte, dass die abschließende Beratung über die Neubaustrecke
Hannover – Hamburg endlich stattfinde. Der Ausschuss sei bereits seit langem mit dem Vorhaben befasst. Es
reiche nicht, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Vielmehr sollten auch Entscheidungen im
Verlauf der parlamentarischen Befassung schneller getroffen werden.
Die Neubaustrecke sei für den Regional-, Fern- und Güterverkehr essenziell. Allein die Neubaustrecke könne
Überlastungssituationen auflösen und etwa dringend benötigte Kapazitäten für den Schienengüterverkehr
schaffen. Nur die Neubaustrecke ermögliche neue Regionalhalte und damit die Anbindung bisher nicht einbezogener
Regionen zur Verbesserung der Mobilität. Von allen untersuchten Varianten sei auch lediglich die Neubaustrecke
wirtschaftlich. Der Ausbau der Bestandsstrecke sei auch wegen der mit den Baumaßnahmen einhergehenden
verkehrlichen Belastungen keine Alternative. Der Verkehr müsse auf der Bestandsstrecke möglichst ungehindert
weiterfließen können. Auch deswegen sei der Neubau richtig. Die Umwelteingriffe im Rahmen des
Neubauprojekts seien auch geringer als bei Maßnahmen im Bestand. Das ergebe sich etwa daraus, dass die Neubaustrecke
44 km kürzer sei als die Strecke im Bestandsnetz. Mit dem Neubau seien ein geringerer Flächenverbrauch und
die Reduktion von regionalen Widerständen verbunden.
Ihr eigener Entschließungsantrag schaffe die Voraussetzungen für Regionalhalte, fordere die bessere Kooperation
mit der Autobahn GmbH, besseren Lärmschutz für belastete Regionen sowie eine Vermeidung von Konflikten in
Bezug auf die Gedenkstätte Bergen-Belsen. Weiterhin werde darin die Option eines dritten Gleises zwischen
Lüneburg und Uelzen zurückgewiesen. Man sei dankbar, dass sich auch die Koalitionsfraktionen diesbezüglich
klar positioniert hätten.
Dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen werde sie zustimmen, auch wenn sie einige Aspekte darin
kritisch sehe. So sei etwa das Instrument des partnerschaftlichen Bauens, das sich in der Praxis bewährt habe,
nicht enthalten. In den anstehenden und künftigen Haushaltsberatungen müsse dafür Sorge getragen werden, dass
die Finanzmittel für die weiteren Planungen und für die Baumaßnahmen zur Realisierung der Neubaustrecke zur
Verfügung stünden.
Die Fraktion Die Linke wies darauf hin, dass die Menschen, die von der Neubaustrecke betroffen sein würden,
lange von einem Ausbau des Bestands ausgegangen seien. Die DB habe diese Menschen lange im Unklaren
gelassen. Als die Pläne der DB für die Neubaustrecke öffentlich geworden seien, hätten die Menschen zu Recht mit
Unmut reagiert. Sie betonte, so dürfe eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht ablaufen.
Sie sei der Auffassung, ein drittes Gleis an der Bestandsstrecke sei nicht ausreichend, um die künftigen Bedarfe
abzudecken. Mehr Verkehr auf der Schiene erfordere eine Neubaustrecke. Problematisch sei, dass die
Neubaustrecke frühestens 2050, schlimmstenfalls erst 2063 in Betrieb gehe. Unverständlich sei auch, warum erst in acht
Jahren mit der Einreichung der Planfeststellungsunterlagen beim Eisenbahnbundesamt gerechnet werde.
Es sei daher dringend erforderlich, den Schienenverkehr zwischen Hamburg und Hannover schnell zu verbessern.
Es sei gut, dass der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der
Situation auf der Bestandsstrecke und hinsichtlich der Knoten Hamburg und Hannover enthalte. Problematisch
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
sei diesbezüglich die Finanzierung. Geplant sei, die dafür veranschlagten 250 Millionen Euro aus dem
Infrastrukturprogramm „Kleine und Mittlere Maßnahmen“ zu finanzieren. Aktuell stünden aus diesem Programm jährlich
350 Millionen Euro zur Verfügung. Aus dem Programm würden aber auch andere Projekte finanziert, weshalb
sich die Frage stelle, ob das Programm aufgestockt werden solle oder ob es jetzt auf Jahre ausgebucht sein würde.
Sie werde den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen mittragen. Dass es neben der Neubaustrecke auch
Verbesserungen im Bestand geben werde, sei ein wichtiges Signal an die Menschen vor Ort. Besonders
begrüßenswert sei die teilweise Übernahme der Kernforderung zur Finanzierung neuer Regionalhalte. Es sei von großer
Bedeutung, dass die Neubaustrecke für die Regionen auch einen Nutzen habe und nicht nur Belastungen mit sich
bringe. Der sensible Umgang mit dem Thema der Gedenkstätte Bergen-Belsen sei ebenfalls sehr wichtig. Eine
Beeinträchtigung der Gedenkstätte durch die Rechtsnachfolgerin der Reichsbahn wäre undenkbar.
Es stelle sich aber die zentrale Frage, ob die Neubaustrecke jemals realisiert werde. So enthalte der
Entschließungsantrag mit dem Erfordernis einer erneuten NKV-Bewertung bei Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
eine Sollbruchstelle. Weiterhin seien nach dem aktuellen Bericht über die Gesamtmittelbedarfe der
Verkehrsprojekte für die Schienenwege des Bundes Investitionen in Höhe von 235 Milliarden Euro erforderlich. Derzeit
würden aber jährlich lediglich 2,2 Milliarden Euro in Neu- und Ausbaumaßnahmen für die Schienenwegeinfrastruktur
investiert. Rechnerisch würde es daher etwa 100 Jahre dauern, bis die Vorhaben realisiert würden. Kritisch sei,
dass die Koalitionsfraktionen die Einnahmen aus der Lkw-Maut der Schiene entzogen hätten.
Der Verkehrsausschuss hat den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Ausschussdrucksache 21(15)87neu mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt.
Den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD auf Ausschussdrucksache 21(15)94 hat er mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der
AfD abgelehnt.
Den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 21(15)96 hat der
Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen
die Stimmen der Fraktion der AfD angenommen.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, die darin enthaltene
Entschließung in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 21/3150 anzunehmen.
Berlin, den 7. Oktober 2026
Michael Donth
Berichterstatter
Stefan Henze
Berichterstatter
Anja Troff-Schaffarzyk
Berichterstatterin
Matthias Gastel
Berichterstatter
Kathrin Gebel
Berichterstatterin
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Relationen
- authored ← Anja Troff-Schaffarzyk (Berichterstattung)
- authored ← Kathrin Gebel (Berichterstattung)
- authored ← Matthias Gastel (Berichterstattung)
- authored ← Michael Donth (Berichterstattung)
- authored ← Stefan Henze (Berichterstattung)
- authored ← Verkehrsausschuss
- part_of_vorgang → Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover - Hamburg (Beschlussempfehlung und Bericht)